Wäre ich Examenskandidat

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 07.07.2010
Rechtsgebiete: SchenkungZugewinnZuwendungFamilienrecht11|7197 Aufrufe

... würde ich mir diese Entscheidung des BGH vom 03.02.2010 - XII ZR 189/06 (FamRZ 2010, 958) genauer anschauen.

Ein fast alltäglicher Fall. M und F stehen kurz vor der Heirat als M die Möglichkeit hat, eine Eigentumswohnung günstig zu ersteigern. Hierfür und für die Renovierung des Hauses wenden die zukünftigen Schwiegereltern dem M insgesamt 58.000 € zu.

M wird Alleineigentümer, heiratet F und zieht mit ihr in die Wohnung.

6 Jahre später: Trennung und Scheidung. In einem Vergleich werden Zugewinnausgleichsanprüche ausgeschlossen.

Nun verlangen die Ex-Schwiegereltern von M die Rückzahlung der 58.000 €.

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11 Kommentare

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Die spannende Frage ist doch bzgl. des ersten Examens: wenn ich jetzt im August genau das schreibe, bekomme ich dann eher eine etwas bessere oder eine sehr viel schlechtere Note als mein Kollege, der die neue Rspr. nicht kennt (in der Lösungsskizze wird sie noch nicht auftauchen - zu kurzer Vorlauf)? Das ist wohl eher zufallsabhängig...

Anders freilich in der mündlichen Prüfung - wer soetwas fragt ist wahrscheinlich Spezialist.

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Condictio causa data causa non secuta? Aber im Bereicherungsrecht verbietet sich ja bekanntermaßen ohnehin jede schematische Betrachtung...

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Vor allem kann der Verlag schon mal beginnen, mehr Materialien für die Leser frei zugänglich einzubinden, denn open access ist die Zukunft der Wissensgesellschaft...

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@ J.R.

Da die Bundesländer gekanntermaßen Klausuren tauschen (uns wurde mal gesagt, welche Bundesländer mit welchen - gerüchtemäßig - tauschen), kann es für andere Länder damit weiterhin interessant sein.

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