Wäre ich Examenskandidat
von , veröffentlicht am 07.07.2010... würde ich mir diese Entscheidung des BGH vom 03.02.2010 - XII ZR 189/06 (FamRZ 2010, 958) genauer anschauen.
Ein fast alltäglicher Fall. M und F stehen kurz vor der Heirat als M die Möglichkeit hat, eine Eigentumswohnung günstig zu ersteigern. Hierfür und für die Renovierung des Hauses wenden die zukünftigen Schwiegereltern dem M insgesamt 58.000 € zu.
M wird Alleineigentümer, heiratet F und zieht mit ihr in die Wohnung.
6 Jahre später: Trennung und Scheidung. In einem Vergleich werden Zugewinnausgleichsanprüche ausgeschlossen.
Nun verlangen die Ex-Schwiegereltern von M die Rückzahlung der 58.000 €.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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11 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierendaniel kommentiert am Permanenter Link
diese links führen alle zu beck-seiten, zu denen der normale student keinen zugriff hat :-(
kalle kommentiert am Permanenter Link
Die spannende Frage ist doch bzgl. des ersten Examens: wenn ich jetzt im August genau das schreibe, bekomme ich dann eher eine etwas bessere oder eine sehr viel schlechtere Note als mein Kollege, der die neue Rspr. nicht kennt (in der Lösungsskizze wird sie noch nicht auftauchen - zu kurzer Vorlauf)? Das ist wohl eher zufallsabhängig...
Anders freilich in der mündlichen Prüfung - wer soetwas fragt ist wahrscheinlich Spezialist.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
@ daniel
Haben Sie in der Uni keinen juris-Zugang?
Da finden Sie das Urteil mit dem Az.
klabautermann kommentiert am Permanenter Link
@daniel:
Oder einfach auf der BGH-Homepage unter "Entscheidungen" in der Suchmaske das Az. eingeben.....
alex kommentiert am Permanenter Link
Ich würde mir öfter solche nützlichen Hinweise wünschen. Danke!
code kommentiert am Permanenter Link
Condictio causa data causa non secuta? Aber im Bereicherungsrecht verbietet sich ja bekanntermaßen ohnehin jede schematische Betrachtung...
Heinrich kommentiert am Permanenter Link
Vor allem kann der Verlag schon mal beginnen, mehr Materialien für die Leser frei zugänglich einzubinden, denn open access ist die Zukunft der Wissensgesellschaft...
J.R kommentiert am Permanenter Link
Der Fall kam schon in Ba-Wü im Frühjahrstermin!
PH kommentiert am Permanenter Link
@ J.R.
Da die Bundesländer gekanntermaßen Klausuren tauschen (uns wurde mal gesagt, welche Bundesländer mit welchen - gerüchtemäßig - tauschen), kann es für andere Länder damit weiterhin interessant sein.
don jannos kommentiert am Permanenter Link
@ PH
die gerüchte bitte weiter streuen! :-)
Patrick T. kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank Hr. Burschel.