"Mord"fall Rupp - Wiederaufnahme nach Leichenfund angeordnet

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 03.04.2010

Das LG Landshut hat nun angeordnet, das Verfahren, von dem hier schon ausführlich berichtet wurde, wiederaufzunehmen. Der Verurteilte E., der bisher immer noch in Strafhaft sitzt,  wird umgehend freigelassen, die anderen Verurteilten waren schon zuvor freigekommen, nach Verbüßung ihrer Strafe bzw. wegen Haftunfähigkeit.  Trotz des Leichenfunds, der die Version, auf der das Urteil beruhte, widerlegte, hatte die Staatsanwaltschaft sich bisher gegen eine Wiederaufnahme gesträubt. Die Verurteilten seien eben trotzdem für den Tod des Bauern verantwortlich, hieß es.

Zur aktuellen Entscheidung hier der Donaukurier, hier die Augsburger Allgemeine.

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Mit ein bisschen Verspätung, aber dennoch mit interessanten zusätzlichen Details berichtet in dieser Woche Gisela Friedrichsen im Spiegel (Printausgabe) über den Fall ("Tot ist tot" Spiegel 18 vom 3.5.2010, S. 39).

Sie zitiert wörtlich, wie die Richter des LG Ingolstadt fabulierten: "dass das Verfüttern an die Schweine für den Angeklagten ein noch furchtbareres Entsorgen der Leiche darstellt als das Werfen in den Misthaufen, da die Schweine letztendlich als Teil der menschlichen Nahrungskette vom Menschen gegessen werden. Hierbei besthet die Möglichkeit, dass die Schweine sogar von der Famuilie selbst gegessen worden sind." Das hört sich eher an wie eine aus der  DVD-Sammlung des Richters angeregte Phantasie.

Zudem äußert auch Friedrichsen ihr Unverständnis darüber, wie wohl die übereinstimmenden Falschgeständnisse zustande gekommen sind, zumal die Verurteilten stark unterdurchschnittlich intelligent seien. 

Schließlich fragt sich Friedrichsen auch, woran es liegen mag, dass Staatsanwaltschaft und LG Landshut das haarsträubend fehlerhafte Urteil dennoch halten wollten: "Ist das Zynismus oder Chuzpe oder Juristen-Korpsgeist vom Weißbier-Stammtisch? Oder handelt es sich um jene Vertuschungsstrategie, der man auch auf anderen Gebieten begegnet, über Unlauterkeiten zu schweigen, um die Institution nicht zu beschädigen?"

Eine lesenswerte Reportage.

 

 

Schön, dass es die Juristen nun auch endlich eingesehen haben, dass neu verhandelt werden muss! Leid tun mir nur die ehemals Angeklagten bei einem Freispruch. Auch wenn sie eine geringe Haftentschädigung zu erwarten haben wären ihnen viele sinnvoll nutzbare Lebensjahre durch Kumpanei und Dickköpfigkeit bei den Ermittlungsbehörden verloren gegangen. Und die Kinder samt Mutter haben ihren Rudi vielleicht gar aufgrund eines tragischen Unfalls verloren und wurden nun noch dafür unschuldig bestraft.

Hier habe ich noch was Interessantes gefunden:

http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Reportagen/240.html

 

Ich bin gespannt, wie das Urteil ausfallen wird!

Das LG Landshut hat nunmehr für die neue Hauptverhandlung terminiert. Sie beginnt im Oktober und wird sich nach dem Plan gut ins Jahr 2011 hinein erstrecken - offenbar wird man alle Zeugen noch einmal hören. Dass die Einstellung der Justiz sich grundlegend geändert habe, ist indes fragwürdig. So wird der Gerichtssprecher zitiert (Quelle: tz-online):

“Es ist mit einer Konfliktverteidigung zu rechnen, es wird gar nichts mehr eingeräumt“, sagte Landshuts Gerichtssprecher Fellner.

(Wenn dieses Zitat stimmt:) Nachdem hier mehrere Menschen recht offenkundig mittels manipulierter Falschgeständnisse verurteilt wurden und Staatsanwaltschaft und Gericht so lange wie irgend möglich ihre Fehlleistungen für "Recht" hielten, beklagt sich der Gerichtssprecher über zu erwartende Konfliktverteidigung? Ich bin sprachlos über so viel Chuzpe.

 

Der Donaukurier berichtet heute über eine sachverständige Untersuchung des Leichenfundorts, um zu klären, ob ein Suizid in Betracht kommt - immerhin nur 15 Monate nach dem Fund - erstaunlich schnell (Quelle).

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