Mist - falsch zugestellt!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 23.01.2010

Kann schon mal im OWi-Verfahren passieren. Es meldet sich ein Verteidiger - der legt aber keine Vollmacht vor. Die Verwaltungsbehörde im Fall des OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.02.2009 - 1 Ss 16/09, BeckRS 2009, 87712 hatte gleichwohl dem Verteidiger den Bußgeldbescheid zugestellt. Die Verjährung ist hierdurch nicht unterbrochen worden - die OWi ist nachfolgend während des laufenen Verfahrens nach § 31 I 1 OWiG verjährt. Die Besprechung der Entscheidung findet man mal wieder "für lau" hier.

 

Schönen Gruß ans VollMachtsBlog!

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