Die Verfahrenszahlen vor den Sozialgerichten sollen eingedämmt werden

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 17.10.2009

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 16.10.2009 mit dem Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt  zur " Verminderung der Belastung und zur Effizienzsteigerung der Sozialgerichte durch Änderungen in materiellen Recht und im Verfahrensrecht" (Drs. 750/09) beschäftigt. In vielen Bundesländern setze sich die besorgniserregende Belastungsentwicklung in der Sozialgerichtsbarkeit ungebremst fort, die Zahl der erledigten Verfahren könne mit den weiter steigenden Eingangszahlen nicht Schritt halten. Änderungen im materiellen und im Verfahrensrecht werden daher in der Entschließung gefordert. Es ist zu befürchten, dass die sogenannte Effizienzsteigerung der Gerichte nicht gleichbedeutend sein wird mit einem Gerechtigkeitsgewinn für die Betroffenen. Schwer zu verstehen ist nur, dass dem probaten Mittel, dem Problem zu begegnen, nämlich einfach mehr Richterstellen in der Sozialgerichtsbarkeit zu schaffen, nicht nur die Haushaltslage in den Bundesländern, sondern auch eine "ausgewogene Altersstruktur der Richterschaft"entgegenstehen soll.

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6 Kommentare

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Das war zu erwarten, damit wird die Knechtschaft und Wehrlosigkeit der Betroffenen von Hartz IV u.a. Ungerechtigkeiten weiter gefestigt.

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Vielleicht schiebt das BVerfG jetzt auch endlich diesem unsozialen, unethischen und gesellschaftlichen Armutszeugnis Hartz IV einen Riegel vor: "Hartz IV wird vom BVerfG umfassend überprüft" http://www.tagesschau.de/inland/hartziv106.html und ermöglicht den Bürgern ein zumindest menschenwürdiges Dasein. Da man weiss, dass auch noch ca. 50% aller HartzIV-Bescheide falsch sind, werden dann auch die Verfahrenszahlen vor den Sozialgerichten sinken. Damit würde man eine Effizienzsteigerung mit Gerechtigkeitsgewinn erreichen.

 

Für Hintergrundinformationen zu HartzIV schaue man sich nur diesen Wikipedia-Eintrag http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept , den zusammenfassenden Kritiküberblick und auch nur exemplarisch die Zusammensetzung der sog. Hartz-Kommission an. Mit Rechtsstaatlichkeit hat soviel bürgerferner Lobbyismus nichts mehr zu tun. Die Resultate übertrafen die Befürchtungen bei Weitem.

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Das BVerfG will anscheinend endlich ein "Grundrecht auf menschenwürdige Existenz" http://de.news.yahoo.com/2/20091020/tts-karlsruhe-will-grundrecht-auf-me... . Wie weit man sich in Karlsruhe freilich wagt, sich damit der Wirtschaft, der mächtigen vermögenden Klientelpolitik und den Lobbys entgegen zu stellen, bleibt abzuwarten. Menschen müssen wieder menschenwürdig und nicht als 1-Euro-Sklaven/ Knechte beschäftigt werden und reale Über- und Lebenschancen bekommen, dazu gehören auch berufliche Entwicklungs- und Weiterbildungsoptionen anstatt Ausbeutung ohne Perspektive. Für den sozialen Frieden und die Stabilität der Demokratie ist eine Mindestabsicherung auf bewährtem Sozialhilfeniveau und dem Aspekt sozial in einer heute nur noch symbolischen "Sozialen Marktwirtschaft" auch real Geltung zu verschaffen jedoch unabdingbar.

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Zur Versachlichung der Diskussion sollte man die Empfehlungen der Länder-Arbeitsgruppe “Maßnahmen zur Verminderung der Belastung und zur Effizienzsteigerung der Sozialgerichte" überhaupt erst mal kennen ...

Hier gibt es eine Zusammenfassung: http://www.forumromanum.de/member/forum/entry_ubb.user_466388.1255627246...

Hier das Original: http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/aktuel...

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