Die Verfahrenszahlen vor den Sozialgerichten sollen eingedämmt werden
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 16.10.2009 mit dem Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zur " Verminderung der Belastung und zur Effizienzsteigerung der Sozialgerichte durch Änderungen in materiellen Recht und im Verfahrensrecht" (Drs. 750/09) beschäftigt. In vielen Bundesländern setze sich die besorgniserregende Belastungsentwicklung in der Sozialgerichtsbarkeit ungebremst fort, die Zahl der erledigten Verfahren könne mit den weiter steigenden Eingangszahlen nicht Schritt halten. Änderungen im materiellen und im Verfahrensrecht werden daher in der Entschließung gefordert. Es ist zu befürchten, dass die sogenannte Effizienzsteigerung der Gerichte nicht gleichbedeutend sein wird mit einem Gerechtigkeitsgewinn für die Betroffenen. Schwer zu verstehen ist nur, dass dem probaten Mittel, dem Problem zu begegnen, nämlich einfach mehr Richterstellen in der Sozialgerichtsbarkeit zu schaffen, nicht nur die Haushaltslage in den Bundesländern, sondern auch eine "ausgewogene Altersstruktur der Richterschaft"entgegenstehen soll.