Bundesverwaltungsgericht und Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 22.08.2009

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Beschluss vom 22.07.2009 - 9 KSt 4/08 - zu der Frage geäußert, ob die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist. Das Gericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 164 VwGO die für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandene Geschäftsgebühr nach Maßgabe der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist. Im Rahmen der Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass sich rechtspolitisch auch Sachgründe für eine abweichende Lösung anführen ließen, um denen hier Geltung zu verschaffen bedürfe es aber einer Entscheidung des Gesetzgebers. Diese ist mit dem Inkrafttreten des § 15a RVG vorhanden. Je nachdem welchen Standpunkt man in der Frage des Übergangsrechts einnimmt, betrifft die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts somit allenfalls noch "auslaufendes Recht".

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen