OWi-Basiswissen: RIEGL LR90-235/P - Diese Tests sind erforderlich
von , veröffentlicht am 04.05.2009Rechtsgebiete: OrdnungswidrigkeitenGeschwindigkeitsmessungLasermessgerätMeegerätRieglTestVerkehrsrecht1|6959 Aufrufe
Immer noch wird von vielen Polizeibehörden mit dem Riegl-Lasermessgerät LR90-235/P gemessen. Wichtig ist dabei immer die Einhaltung der Bedienungsanleitung, da nur dann von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden kann. Ganz wichtig sind hier zunächst einmal die erforderlichen 4 Tests vor Beginn der Messung, über die bei manchen Verteidigern noch immer nicht volle Klarheit herrscht. Daher hier nochmals zur Sicherheit:
- Selbständiger Selbsttest durch „Test"-Taste
- Automatisch ablaufender Display-Test (Die Anzeigesegmente werden hierbei geprüft)
- Test der Visiereinrichtung: Hier wird ein Verkehrszeichen o.Ä. anvisiert (wichtig: Messabstand: 150-200 m; bei Nutzung eines speziellen Reflektors reichen auch 100 m)
- Der Nulltest ist auf ein ruhendes Ziel durchzuführen und muss hier die Geschwindigkeit „0" anzeigen.
Weiteres zu Lasermessungen in meinem Aufsatz "Laser-Geschwindigkeitsmessungen" in SVR 2008, 64.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenSchaffi kommentiert am Permanenter Link
Immer wieder gern erlebt, daß im Laufe der Jahre die Tests nicht mehr von den Beamten beherrscht werden. Zum Test 3 ist noch zu erwähnen, daß das Gerät geschwenkt werden muß. Dies wird in der Regel immer "vergessen".