Für den Richter Prozesstaktik, für den Anwalt ein Ärgernis?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 14.03.2009

In einem Blogbeitrag von Rechtsanwalt Tobias Feltus vom 13.3.2009 findet sich ein Hinweis eines Amtsgerichtes, der sicher bei dem Verteidiger für Ärger gesorgt hat, auch wenn er sicher zulässig und oft auch üblich ist. Es handelte sich um ein Bußgeldverfahren, in dem der Verteidiger Einspruch eingelegt hatte. Der Text des Schreibens laut RA Feltus:

"Das Gericht weist weiter auf folgendes hin: Die Messstelle auf der BAB 7 in N. auf Höhe km ...., K - F mit dem stationären Verkehrsradargerät vom Typ Multanova MUVR 6 F-2 etwa 500 Meter hinter dem die zulassige Hochstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzenden Verkehrsschild ist gerichtsbekannt. Es handelt sich um eine Messstelle, die zu einer Vielzahl der hiesigen Ordnungswidrigkeitsverfahren führt. Diese Messstelle ist fest eingerichtet und wird von den als gewissenhaft bekannten Polizeibeamten S. und B. seit Jahren bedient. Verschiedene Sachverständigengutachten haben zu keinen Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit der Messstelle geführt. Die Fahrbahn verläuft dort gerade. Die Gefahr, dass Gegenverkehr gemessen wird, besteht wegen der erheblichen Breite der Fahrbahn - jedenfalls bei einer Messdämpfung „mittel" nicht. Aus diesem Grund tritt auch keine Reflektion der Messstrahlen durch den Gegenverkehr ein. Die Betonabtrennung der Fahrbahnen reflektiert nicht, weil diese eine Schräge aufweist, welche ankommende Strahlen nach oben wirft.
Der vorliegende Eichschein zeigt eine gültige Eichung. Die Messbeamten haben ein Messprotokoll erstellt, das nicht zu beanstanden ist. Bei der Vielzahl der Verfahren können die Messbeamten S. und B. immer wieder berichten, dass sie das Messgerät streng nach der Gebrauchsanweisung aufgebaut haben. Das Gehäuse sei parallel zur Fahrbahn aufgebaut worden, wonach das Zentrum des Messstrahles genau in einem 22 ° -Winkel zur Fahrbahn stehe. Das Gerät werde in 3 fest eingelassene Stahlhülseneingesetzt und ausgerichtet. Der Messbetrieb werde aus dem Einsatzwagen heraus aufmerksam verfolgt. Von dort könne man den annähernden Verkehr und die Messanlage sehen."

Mich würde mal interessieren, was die Blogleser des Beck-Blogs hiervon halten: Ärgernis oder gute Taktik?

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3 Kommentare

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Ich verstehe die Aufregung des Herrn Feltus nicht.

Ein nicht nur legitimes, sondern sinnvolles, zeit- und kostensparendes Schreiben des Gerichts.

Hopper schrieb:

Ich verstehe die Aufregeung des Herrn Feltus nicht.

Ein nicht nur legitimes, sondern sinnvolles, zeit- und kostensparendes Schreiben des Gerichts.

Wenn Sie die Akten kennen würden, würde Sie meine "Aufregung" verstehen, wenngleich sie natürlich recht haben, dass es zeitsparend fürs Gericht wäre, würde ich den Einspruch zurücknehmen.

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