Pflichtverteidiger für Führerscheintouristen?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 19.02.2009

Ob EU-Führerscheine anzuerkennen sind, wenn sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis unterlag, er sich mithin im Inland den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis machen lassen muss, ist eine schwer zu beantwortende Rechtsfrage. Zutreffend hat das LG Zweibrücken im Beschluss vom 02.12.2008 - Qs 136/08 - entschieden, dass - in solchen Fällen - auch beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig werden kann.

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2 Kommentare

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Das ist nicht zu beanstanden.
Denn regelmäßig muß sich der EuGH mit Strafsachen befassen, die aus der Nutzung eines EG-Führerscheines in Deutschland resultierten, so z.B. "Kapper" und erst kürzlich i.S. "Weber".
Es handelte sich dabei um sog. Vorabentscheidungsersuchen der deutschen Strafgerichte.
Diese hatten Bedenken wg. der Bestrafung der genannten Personen (als Inhaber der Fahrerlaubnis eines EG-Mitgliedsstaates) wg. des Fahrens ohne (deutsche) Fahrerlaubnis.

Klaus Weber
www.hansklausweber.de

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Ich ergänze:
Gestern hat der EuGH (C-321/07) die Führerscheinsache "Karl Schwarz" entschieden (österreichischer Führerschein), ebenfalls eine Strafsache (Vorlagebeschluss des LG Mannheim).

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