Was in Bayern so los ist: Gehwege sind durch Sonne unpassierbar...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 21.11.2008

Eigentlich schreibe ich hier ja nichts zu Verkehrszivilrecht. Aber manchmal stolpert man über Entscheidungen, die - wenn auch nicht von grundsätzlicher Bedeutung - immerhin einen kuriosen Sachvortrag zum Gegenstand haben. So etwa in einer Entscheidung des OLG München vom 4.11.2008 - 1 U 3957/08. Offenbar war die Klägerin auf der Straße gestürzt, nachdem sie den eingeschneiten und von der Sonne beschienenen Gehweg verlassen hat:

"Der Senat hält daran fest, dass es wenig plausibel ist, dass ein Gehwegbereich, den die Klägerin ca. 1 Stunde zuvor noch so problemlos begangen hatte, dass sie sich auf der gleichen Route auf den Rückweg gemacht hat, durch zwischenzeitliche Sonneneinstrahlung in einem Maße unpassierbar geworden sein soll, dass sich die Klägerin veranlasst fühlen durfte, vom Gehweg auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese Einschätzung des Senats beruht nicht, wie die Klägerin meint, auf einer unzulässigen antizipierenden Beweiswürdigung sondern vielmehr auf der weithin geläufigen Lebenserfahrung, dass Vereisungen durch winterliche Sonneneinstrahlung eher weicher und sicherer begehbar als glatter und unsicherer werden."

  Wehgetan hat es trotzdem sicherlich - der Sturz und die Entscheidung...

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3 Kommentare

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Das ist wohl auch physikalisch nicht richtig. Die Gleitreibung zwischen trockenem (kalten) Eis und den Sohlen wird doch geringer wenn mann (durch die Besonnung entstandenes) Wasser als Schmiermittel einsetzt.

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Ohne die juristisch sicherlich höchst wertvolle Entscheidung weiter zu kennen, muss ich den werten Richtern des OLG entschieden widersprechen. Es ist eben nicht allgemeine Lebenserfahrung, dass Schnee durch Sonneneinstrahlung per se weicher und sicherer begehrbar wird. Wird nämlich gerade genug Schnee getaut, damit sich ein wenig Wasser bildet, und setzt der Sonnenschein danach auch nur kurz aus, so entsteht vielfach eine spiegelblanke Oberfläche - kann man jeden Winter erneut beobachten.

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