Was in Bayern so los ist: Gehwege sind durch Sonne unpassierbar...
Gespeichert von Carsten Krumm am
Eigentlich schreibe ich hier ja nichts zu Verkehrszivilrecht. Aber manchmal stolpert man über Entscheidungen, die - wenn auch nicht von grundsätzlicher Bedeutung - immerhin einen kuriosen Sachvortrag zum Gegenstand haben. So etwa in einer Entscheidung des OLG München vom 4.11.2008 - 1 U 3957/08. Offenbar war die Klägerin auf der Straße gestürzt, nachdem sie den eingeschneiten und von der Sonne beschienenen Gehweg verlassen hat:
"Der Senat hält daran fest, dass es wenig plausibel ist, dass ein Gehwegbereich, den die Klägerin ca. 1 Stunde zuvor noch so problemlos begangen hatte, dass sie sich auf der gleichen Route auf den Rückweg gemacht hat, durch zwischenzeitliche Sonneneinstrahlung in einem Maße unpassierbar geworden sein soll, dass sich die Klägerin veranlasst fühlen durfte, vom Gehweg auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese Einschätzung des Senats beruht nicht, wie die Klägerin meint, auf einer unzulässigen antizipierenden Beweiswürdigung sondern vielmehr auf der weithin geläufigen Lebenserfahrung, dass Vereisungen durch winterliche Sonneneinstrahlung eher weicher und sicherer begehbar als glatter und unsicherer werden."
Wehgetan hat es trotzdem sicherlich - der Sturz und die Entscheidung...