Beratungshilfe zu teuer für Deutschland?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 16.10.2008
Rechtsgebiete: BeratungshilfeVergütungs- und Kostenrecht1|3360 Aufrufe

Der Bundesrat hat am 10.10.2008 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die mit dem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Beratungsrechts zielen u.a. darauf, „die Kosten der Beratungshilfe auf ein angemessenes Maß zurückzuführen". Der DAV hat die Bundesratspläne zur Begrenzung der Beratungshilfe abgelehnt und in seiner Pressemitteilung Nr. 28/08 vom 13.10.2008 insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich pro Einwohner nur 5,58 Euro für Prozesskostenhilfe ausgibt, die Niederlande jedoch 23,22 Euro, Norwegen 29,86 Euro oder England 57,78 Euro. Wenn man ferner noch bedenkt, dass die Beratungshilfe regelmäßig und die Prozesskostenhilfe zu weiten Teilen von den Rechtsanwälten ein „Sonderopfer" verlangt, weil sie zu Gebührensätzen tätig werden müssen, die unter den normalen Sätzen des RVG liegen und vielfach - insbesondere im Bereich der Beratungshilfe - ein kostendeckendes Arbeiten nicht ermöglichen, frage ich mich wirklich, wer hier wo noch ein „Einsparpotential" erkennen kann.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Um den letzten Satz aufzugreifen: Die Rechtspfleger an den Amtsgerichten sind äußerst findig darin, vollkommen berechtigte Kostennoten zu "kürzen". Unter sportlichen Gesichtspunkten mag es lohnend sein, sich deswegen in lange Korrespondenz zu stürzen - betriebswirtschaftlich gesehen leider nicht. Viele Kollegen sind wohl gerade deshalb nicht motiviert, überhaupt Beratungshilfe zu leisten.

0

Kommentar hinzufügen