Sie schien doch schon tot....die Hauptstrafe Fahrverbot lebt noch!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 25.09.2008

Fahrverbot als Hauptstrafe? Es schien in den letzten Monaten Ruhe eingekehrt zu sein, nachdem der Versuch der Politik, ein solches Instrument zu schaffen weithin auf Kritik gestoßen war. Der Blog hatte hier ja auch schon zu diskutiert, angestoßen von Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg. Nun hat die Bundesjustizministerin den Faden wieder aufgenommen und zwar in der Bild-Zeitung. Beck-Aktuell berichtet hierüber:

Das Bundesjustizministerium prüft, ob bei kriminellen Taten ein Fahrverbot als Hauptstrafe eingeführt werden kann. «Wir werden im weiteren Verfahren zu entscheiden haben, ob ein Fahrverbot auch bei allgemeiner Kriminalität - losgelöst von Straßenverkehrsdelikten - in der Praxis sinnvoll ist», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der «Bild»-Zeitung vom 25.09.2008. Entscheidend sei, ob ein Fahrverbot für den Betroffenen als Strafe wirklich spürbar sei, «ob es also wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden kann». Das Justizministerium verweist auf die erheblichen Einwände der gesamten Fachwelt, die man nicht übergehen könne. Dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Änderung kommt, gilt in Berlin als unwahrscheinlich.
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4 Kommentare

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Herr Krumm,

für mich als Laien schwierig.
Und vermutlich zu kompliziert um das praktikabel umzusetzen.

Aber es würde wahrscheinlich auch der ein oder andere umgekehrt lieber Freizeit- u. Wochenendarrest antreten wenn er innerhalb der Woche dafür einem Fahrverbot entgehen könnte. (Beruf)

Haben Sie diese Variante eigentlich schon einmal geistig "durchgespielt"? ;–)

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Ah, hallo corax. Für wahr: Mir klingt das allzu komisch. Aber man kann sich natürlich an alles gewöhnen. Schauen Sie doch mal in den älteren verlinkten Blogbeitrag zu diesem Thema. Ich habe da auch schon einmal Stellung bezogen.

Ihr Vorschlag wäre vielleicht wirklich gar nicht so uninteressant. Immerhin geht es beim Fahrverbot eigentlich immer nur um eine erstrebte Erziehungswirkung. Wenn das Fahrverbot am Ende gar nichts mehr mit einer Art "Straßenverkehrserziehung" zu tun hat, könnte man sich natürlich manches vorstellen, was heute undenkbar scheint. Ob der Gesetzgeber aber solch eine Wahl wie von Ihnen vorgeschlagen eröffnen würde, erscheint zweifelhaft, oder :-)))?

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Herr Krumm,

ich werde gleich lesen. ;–)

Zum zweiten Absatz,
ich hab bloß mal so laut vor mich hin gedacht,
so nach dem Motto:
„Wer A sagt, muss auch B sagen.“
,oder :–))?

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Ich halt von einer Hauptstrafe in Form eines Fahrverbotes sehr viel. Denn so könnte die faktische Lücke geschlossen werden, die durch die hohen Anforderungen an die Vollstreckung einer kurzen Freiheitsstrafe entstanden ist.

Häufig haben weder die Strafaussetzung zur Bewährung, noch die Geldstrafe eine feststellbare Wirkung auf das zukünftige Verhalten des Verurteilten. Der letzte warnende Schuß vor den Bug, der mit einer Strafaussetzung zur Bewährung verbunden sein sollte, kommt gerade bei hart gesottenen oder gleichgültigen Tätern nicht immer an und wird von der Allgemeinheit nicht selten als Schwäche des erkennenden Gerichts ausgelegt.

Die Wirkung der Geldstrafe läuft zuweilen ins Leere, weil das erkennende Gericht keinen zutreffenden Einblick in die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten erlangt hat. Wer eine Geldstrafe zum "Spottpreis" erhält, verläßt das Gericht nicht als einsichtiger und reuiger Verurteilter, sondern als "Gewinner", für den sich der Rechtsbruch ausgezahlt hat.

Das alles könnte man verhindern, indem das Fahrverbot vom Erziehungsmittel zum Strafübel erhoben wird. Der Unterschied ist ohnehin nur von akademsicher Natur und für den Verurteilten ohne Bedeutung. Er darf nicht Fahren - das tut weh. Und wenn dieser Schmerz zu mehr Rechtsfrieden führen kann, dann sollten wir ihn uns als zusätzliches und flexibeles Mittel nutzbar machen.

Wie das im Einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache des Gestzgebers. Ich begrüße die Inititaive ausdrücklich.

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