Kein Absehen vom Fahrverbot bei Kfz-Mechaniker eines Verkehrsbetriebs

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.06.2008

I.d.R. nur dann, wenn der Betroffene die Kündigung als Folge des ihm drohenden Fahrverbots nach § 25 StVG nachweisen kann, kann das Amtsgericht von einem sonst regelmäßig anzuordnenden Fahrverbot absehen. Es kommt nämlich auf beid er Frage des Absehens vom  Regelfahrverbot auf die Frage der Unverhältnismäßigkeit der Fahrverbotsanordnung an. Das OLG Hamm hat hierzu nochmals in einer Entscheidung vom 7.2.2008 (= NZV 2008, 306) festgestellt, dass die Entscheidung des Tatrichters hierbei "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist. Der Jutiziar des Arbeitgebers des Betroffenen hatte im Rahmen seiner Zeugenvernehmung nur eine arbeitsrechtliche Abmahnung, nicht jedoch eine Kündigungserklärung seitens des Arbeitgebers in Aussicht gestellt. Finanzielle Folgen seien durch das Fahrverbot nicht zu befürchten. Insoweit hielt das OLG Hamm die Entscheidung des AG, nicht wegen beruflicher Härten vom Fahrverbot abzusehen nicht für rechtsfehlerhaft.  

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