Veröffentlicht am 09.06.2015 von Prof. Dr. Henning Ernst Müller"Erregung öffentlichen Ärgernisses" nach § 183a StGB ist eine im Universitätsstudium wenig beachtete Norm. Ein Verstoß dagegen - also die Vornahme von sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit ... Weiterlesen
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