Veröffentlicht am 08.01.2015 von Carsten KrummTeileinstellungen nach § 154 StPO verschlanken unübersichtliche und schwer zu führende Verfahren sehr, vor allem wenn der verbleibende Großteil der angeklagten Taten schnell abzuhandeln ist. ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
OrdnungswidrigkeitenBGHTeileinstellungStrafrechtVerkehrsrecht13234 Aufrufe