Veröffentlicht am 03.12.2014 von Prof. Dr. Christian RolfsDer Arbeitgeber ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG verpflichtet, Mitglieder des Betriebsrats für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit diese Kenntnisse ... Weiterlesen
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