Veröffentlicht am 05.04.2012 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Mehr oder weniger sinnvollerweise ist das große Familiengericht für Gewaltschutzsachen jeglicher Art zuständig. Dazu ein neuer Fall aus Celle: Die Wohnungen der beiden Beteiligten liegen in dem ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
GewaltschutzssachenFamilienrecht
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