Veröffentlicht am 21.09.2011 von Hans-Otto BurschelDie Vaterschaftsanfechtung durch die Verwaltungsbehörde setzt voraus, dass zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozialfamiliäre Beziehung besteht oder bestanden hat (§ 1605 I Nr. 5, II ... Weiterlesen
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