Veröffentlicht am 29.11.2010 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Ich bin Deutsche. Wenn ich mich von meinem ausländischen Ehemann scheiden lassen will, so sind die deutschen Gerichte immer zuständig und es kommt immer deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung. ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ScheidungInternationales Privatrechtausländischer EhegatteFamilienrecht
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