Veröffentlicht am 24.11.2010 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Die Antragsteller sind die Eltern des M. B., der während bestimmter Zeiten seiner Drogenabhängigkeit Kontakte zum Antragsgegner pflegte. Die Antragsteller und auch deren Sohn, der jedenfalls zum ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
VerwertbarkeitGewaltschutzgesetzprivate VideoaufzeichnungFamilienrecht
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