Veröffentlicht am 14.10.2010 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Der Antragsgegner war erstinstanzlich durch Beschluss zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet worden. Das FamG ordnete gemäß § 116 III 3 FamFG die sofortige Wirksamkeit an (nach altem Recht ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
Unterhaltsofortige Wirkamkeitunersetzlicher NachteilFamilienrecht
3687 Aufrufe