Veröffentlicht am 14.07.2010 von Hans-Otto BurschelSeit Inkrafttreten des FamFG müssen Entscheidungen des FamGerichts mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden (§ 39 FamFG). Und was passiert, wenn die falsch ist? Das AG hatte in einem ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Wiedereinsetzung in den vorigen StandRechtsbehelfsbelehrungFamilienrecht9905 Aufrufe