Veröffentlicht am 15.02.2010 von Carsten KrummDas unentschuldigte Nichterscheinen des Betroffenen in der OWi-Sitzung führt zur Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG. Was aber, wenn der Betroffene nur ein spärliches Attest zusendet ... Weiterlesen
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OrdnungswidrigkeitenOLG HammNichterscheinenErkrankungDiagnoseAttestAU-BescheinigungVerkehrsrecht2884 Aufrufe