Veröffentlicht am 05.11.2010 von Hans-Otto BurschelDer Antragsgegner und die Antragstellerin des Scheidungsverfahrens sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer eines Grundstücks, das mit dem vom Antragsgegner bewohnten Einfamilienhaus bebaut ist. ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
SchonvermögenVerfahrenskostenhilfeVKHFamilienrecht5149 Aufrufe