Wer mit Metamfetamin handelt, kann künftig bereits dann den Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln "in nicht geringer Menge" erfüllen, wenn er 5 Gramm Metamfetaminbase oder ... Weiterlesen
Nach dem Beschluss des 2. Strafsenats vom 6.8.2008 - 2 StR 86/08 - beabsichtigt dieser Senat, den Grenzwert für eine nicht geringe Menge Metamfetamin auf 5 g Metamfetaminbase oder umgerechnet ca ... Weiterlesen