Ich bin dafür: Schwarzfahren als Straftat abschaffen - Unfallflucht nach Sachschaden als Straftat abschaffen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 23.11.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|1097 Aufrufe

Es läuft einmal mehr durch die Presse - Minister Buschmann bleibt ausweislich eines Eckpunktepapiers bei seinem Vorhaben, das Strafrecht zu modernisieren. Mich irritiert nach den Monaten der Diskussion eigentlich nur, warum nicht endlich konkret reformiert wird. Das Eckpunktepapier liest sich ein wenig so, als gäbe es nur ein paar nette Programmsätze. Gleichwohl: Die Regelungen waren fälig. Und ich bin überzeugt: Es wird auch trotz der Entkriminalisierung nicht die von vielen Jurist*innen befürchtete Anarchie ausbrechen. 

Mein Wunsch: Weitermachen! Das StGB und die nebenstrafrechtlichen Vorschriften halten Vieles bereit, was reformiert und entschlackt werden kann...

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Schwarzfahren ist nun mal betrugsähnlich, und bei vielen ist das "erhöhte Beförderungsentgelt" praktisch wegen der Pfändungsfreigrenzen nicht beitreibbar, selbst wenn man eine vorsätzliche deliktische Handlung mit niedrigeren Vollstreckungsgrenzen annimmt.  Die Kosten bekommen die Verkehrsbetriebe nie rein (bei § 153a oder 45,47 JGG kann die Zahlungsmotivation ggf. gesteigert werden und klar ist auch das Aufgabe des Strafrechts, wie auch die umfangreichen Einziehungsregelungen zeigen, die Opfern von Straftaten die Forderungsdurchsetzung erleichtern sollen).

Praktisch ist die Entkriminalisieriung also ein "Freifahrtschein" und viel günstiger als das ohnehin sehr günstige Deutschlandticket. Oder die Verkehrsbetriebe sorgen dann eben für handgreifliches Verweigern des Zutritts oder Hinausbefördern aus den Verkehrsmitteln, was Eskalations- und Verzögerungspotential hat (mit Strafverfahren, verletzten Fahrern, Verspätungen und Ausfällen zum Nachteil aller Zahler).

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