LAG München: Kündigung der Referentin in der KZ-Gedenkstätte Dachau wegen Faschismusvergleichs ist wirksam

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 25.09.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht3|1743 Aufrufe

Fehlverhalten eines Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitsstätte in der Freizeit rechtfertigt mangels einer Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten im Allgemeinen keine verhaltensbedingte Kündigung. Wohl aber kann sich in diesem Verhalten ein Eignungsmangel zeigen, der dann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigt. So verhielt es sich in einem jüngst vom LAG München (Urteil vom 18.7.2023, Az. 7 Sa 71/23) entschiedenen Fall. Dabei ging es um eine 1954 geborene Referentin, die bei einer vom Freistaat Bayern errichteten Stiftung des öffentlichen Rechts seit Januar 2019 in der KZ-Gedenkstätte Dachau geringfügig beschäftigt war. Zweck der Stiftung ist es, die Gedenkstätten als Zeugen für die Verbrechen des Nationalsozialismus, als Orte der Erinnerung an die Leiden der Opfer und als Lernorte für künftige Generationen zu erhalten und zu gestalten und die darauf bezogene geschichtliche Forschung zu unterstützen. Auf das Vertragsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Anwendung. § 3 Abs. 1 S. 2 TV-L verpflichtet die Arbeitnehmer, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Das Maß der Loyalität richtet sich nach Stellung und Aufgabenkreis des Arbeitnehmers gemäß der arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Die Loyalitätspflicht gilt sowohl im dienstlichen wie im außerdienstlichen Bereich. Die Aufgabe der Referentin bestand darin, Besucher durch das ehemalige Lager der Gedenkstätte Dachau zu führen, die historischen Abläufe zu erläutern und über das Lagerleben und das Schicksal der Häftlinge zur berichten. Für die Stiftung ist die zutreffende Wiedergabe von historischen Fakten und der Respekt vor der Geschichte der Gedenkstätte essenzielle Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit.

Die Referentin trat im Rahmen der „Anti-Corona-Bewegung“ auf Versammlungen als Rednerin auf. Bei einer Anti-Coronamaßnahmen-Demonstration auf dem Königsplatz Ende Januar 2022 sagte sie vor ca. 3.000 Teilnehmern u.a.: „Wir habens hier mit der schärfsten Faschisierung im Staat und Gesellschaft zu tun. Seit der Gründung der Bundesrepublik. … Und ihr seht die Ignoranz dieses Staates, dieses reaktionär faschistoiden Staates, der meint, er kann sich abschütteln.“ Die Beklagte lud die Referentin daraufhin zum Personalgespräch ein, stellte sie dann mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsleistung frei und kündigte ihr anschließend ordentlich zum 30.06.2022. Die hiergegen erhobene Kündigungsschutzklage hatte das ArbG München abgewiesen und entschieden, dass die Kündigung als personenbedingte Kündigung wirksam ist, weil der Klägerin aufgrund ihres Verhaltens und damit einhergehender begründeter Zweifel an ihrer Verfassungstreue die Eignung für die Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit fehlt. Das Verhalten der Klägerin berühre die allgemeine Aufgabenstellung der Beklagten und wirke in die Gedenkstätte hinein.

Das LAG München hat die Entscheidung des ArbG bestätigt und Bezug genommen auf die Rechtsprechung des BAG (6.9.2012, 2 AZR 372/11, NZA-RR 2013, 441 zum Eignungsmangel bei Beschimpfung und Verächtlichmachung des Staates). Das LAG hat klargestellt: wer Führungen in einer KZ-Gedenkstätte wie Dachau macht und die Besucher betreut, darf seinen demokratisch gewählten, staatlichen Arbeitgeber nicht mit einem Faschistenstaat gleichstellen. Eine solche Geisteshaltung und die damit einhergehende Herabwürdigung der Demokratie stehen nicht im Einklang mit § 3 Abs. 1 S. 2 TV-L. Die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses mit der Klägerin war daher der Arbeitgeberin nicht zuzumuten.

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wer Führungen in einer KZ-Gedenkstätte wie Dachau macht und die Besucher betreut, darf seinen demokratisch gewählten, staatlichen Arbeitgeber nicht mit einem Faschistenstaat gleichstellen. Eine solche Geisteshaltung und die damit einhergehende Herabwürdigung der Demokratie stehen nicht im Einklang mit § 3 Abs. 1 S. 2 TV-L.

Die Entscheidung ist fragwürdig. Zum einen steht dem das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen. Zum anderen werden wir uns mögicherweise bald daran gewöhnen müssen, dass zumindest in den Ländern erste Regierungen von der AFD gestellt werden. Demokratisch gewählt. Darf man dann auch nicht das Wort Faschismus in den Mund nehmen? Ist es völlig ausgeschlossen, dass eine Regierung faschistische Züge hat oder zum Teil nach Art der Faschisten regiert, nur weil sie demokratisch gewählt wurde? Auch Hitler wurde demokratisch gewählt. Das hätte ihn dann nach Argumentation des Gerichts automatisch vom Faschismus exkulpiert? Kann doch wohl nicht sein. Das Gericht sollte eine solche Argumentation überdenken.

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Ja, wie Frau Merkel bereits sagte: Hierzulande herrscht Meinungsfreiheit. Niemandem geschieht nachteiliges, nur - er muß damit rechnen, daß er Widerspruch erfährt.

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Als guter rechtstreuer Deutscher erkläre ich zu der Thematik, ähnlich dem vormaligen Antimodernisteneid: Ich schwöre bei Merkel der Allmächtigen und Steinmeier dem Allbesserwissenden, dass ich alles sagen und in nichts widersprechen  werde, was § 130 StGB in der Auslegung der BGH, BVerfG, des Allerheiligsten St. Propagandazeitgeistes und der bpb für wahr zu halten befiehlt. Nie werde ich etwas éigenständig hierzu denken, fühlen, glauben, mich äußern. Ja, nicht einmal Zweifel oder Undeutlichkeiten werde ich dulden. Dem Menschenbild jener Allerheiligsten entsprechend, werde ich Willy Brandt und sein Bild vom Mündigen Bürger verwerfen, verachten, und der Allerheiligsten Correctlinge Vorstellung gemäß jedes selbständige und freie Denken unterdrücken, auch an Unterdrückung mitmachen, begeistert bejubeln, bis denn alle weltweit diese im gewünschten geistigen Niveau einer Kakerlake, ja eher eine Amöbe  gemäß unverrücklich, uneingeschränkt, unbezweifelt alles das glauben und sagen,  was § 130 StGB befiehlt. In der Allerheiligsten Schar der Erzengel und  Engel rühme ich die zwangsbeitragsfinanzierten Anstalten für betreutes Denken und ihren frame, der 90.000 € bei ARD gekostet hat, juble mit ihnen, heute, tagesschau, Spiegel, FAZ und Zeit, sogenannten Moderatoren eines gewissen Verlages, aus der Geschichte Metternich, Goebbels, Ulbricht , Faeser, Haldenwang, Dserschinsky, Berija - die lehren und durchsetzen, was an Meinung genehm ist. 

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