YouTube-Video mit Bild des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ – Parteien haben beim LAG Berlin-Brandenburg widerruflichen Vergleich geschlossen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 16.05.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|1990 Aufrufe

Wir hatten über den Fall berichtet (Beck-Blog-Beitrag vom 23.9.2022): Ein Lehrer hatte ein YouTube-Video veröffentlicht, in dem am Anfang für etwa 3 Sekunden ein Bild eingeblendet wurde, auf dem das Tor eines Konzentrationslagers abgebildet ist. Der Originalschriftzug des Tores „ARBEIT MACHT FREI“ wurde durch den Text „IMPFUNG MACHT FREI“ ersetzt. Es folgte dann eine ebenfalls etwa 3 Sekunden lange Einblendung eines Tweets des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der eine Ausweitung der Impfangebote ankündigt und in dem er die Aussage „Impfen ist der Weg zur Freiheit“ trifft. Das Land Berlin hatte den Lehrer fristlos gekündigt. Das ArbG Berlin hatte die hiergegen gerichtete Klage des Lehrers abgewiesen.

Auf die vom Kläger eingelegte Berufung kam es nun am 15.5.2023 zu einer Verhandlung vor dem LAG Berlin-Brandenburg (10 Sa 1143/22). Zum Ausgang des Verfahrens heißt es in der hierzu veröffentlichten Pressemitteilung:

„Im Berufungsverfahren haben die Parteien vor dem Landesarbeitsgericht einen Vergleich abgeschlossen, in dem sie sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geeinigt haben. Das Land Berlin hat sich den Widerruf des Vergleichs bis zum 12.06.2023 vorbehalten. Sofern der Vergleich vom Land Berlin nicht bis zu diesem Zeitpunkt widerrufen wird, bleibt es bei der Beendigung des Verfahrens zu den im Vergleich vereinbarten Regelungen. Für den Fall des Widerrufs des Vergleichs durch das Land Berlin ist ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 15.06.2023 anberaumt worden.“

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Zum Jobverlust mittels eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers, nachdem die Kündigung wegen der Meinungsfreiheit unwirksam war, gibt es einen weiteren Fall aktuell in der Presse vom Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.05.2023, Az. 3 Ca 1262/23:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/klage-gegen-kundigung-arbeitsgericht-lasst-flink-fahrer-abblitzen-9838175.html

Weitere Fälle zum Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Spannungsfeld der Meinungsfreiheit finden sich am Ende einer aktuellen Online-Petition zu dieser Thematik:

https://www.openpetition.de/jobverlust

0

Kommentar hinzufügen