Bundesrat verweigert Hinweisgeberschutzgesetz die Zustimmung

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 13.02.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht2|1819 Aufrufe

Am 10.2.2023 stand im Bundesrat das geplante Hinweisgeberschutzgesetz zur Abstimmung. Allerdings hat der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte und vor wenigen Wochen im Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Das ist misslich, weil die Frist zur Umsetzung der europäischen Whistleblowing-Richtlinie bereits im Dezember 2021 abgelaufen ist. Der jetzt zur Abstimmung gestellt Gesetzentwurf ist vor allem am Widerstand der von CDU/CSU regierten Bundesländer gescheitert. Moniert wurde insbesondere die in einigen Punkte überschießende Umsetzung. Der bayerische Justizminister Eisenreich (CSU) wird wie folgt zitiert: „Es führt in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten zu hohen Kosten und zusätzlicher Bürokratie, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen. Ein ausgewogener Hinweisgeberschutz sieht anders aus, Bayern wird dem Gesetz daher in seiner jetzigen Form nicht zustimmen“. Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) wandte sich zudem gegen die geplante Vorschrift, auch einen anonymisierten Meldekanal für Hinweisgeber einzurichten. Damit gehe die Regierung über die Vorgaben das zugrundeliegenden EU-Recht hinaus. Im Gegensatz dazu betonte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser, dass die Ampel bei der Umsetzung der EU-Richtlinie besonders auf eine möglichst geringe Belastung für kleine und mittlere Unternehmen geachtet habe. Im Verhältnis zur EU-Vorgabe enthalte das Gesetz lediglich eine „maßvolle Erweiterung des Anwendungsbereichs“. „Das Gesetz ist eine gute Umsetzung eines richtigen und wichtigen Gedankens.“ Nunmehr dürfte das Gesetz in den Vermittlungsausschuss gehen. Frühestens Mitte des Jahres ist damit an ein Inkrafttreten zu denken.

Den Regierungsentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, finden Sie hier.

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2 Kommentare

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So richtig spannend würde es bei Nachrichten über a) Regierungsinterna,  b) Behördeninterna  c) Presseinterna des sog. "Redaktionsgeheimnisses" zur Entrelotisierung zB.

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