Geschwindigkeitsmessungen: Schauen Sie beim PTB rein!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.10.2022
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|1089 Aufrufe

Wenn es um technische Fragen im Rahmen von Messungen geht, ist technisch betrachtet das PTB "letzte Instanz". Jedenfalls besteht der Eindruck. Auch die Rechtsprechung der OWi-Gerichte richtet sich bei technischen Fragen weitgehend nach PTB-Stellungenahmen aus. Wichtig ist es da, zu wissen, wo das PTB-Wissen zu finden ist - nämlich HIER.

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Dass die PTB technisch die “letzte Instanz“ ist, sehen die Techniker anders! Sie mag von der Rechtsprechung als letzte Instanz angesehen werden, ob das aber gerechtfertigt ist, kann man durchaus als fraglich ansehen.

Eine objektive “letzte Instanz“ würde nämlich niemals - wie es die PTB im Zusammenhang mit eso ES8.0 aktuell getan hat - eine Software zulassen, die von ihr selbst bis heute geleugnete LED-Fehlmessungen als nicht auswertbar klassifiziert und sich dazu auch noch der Rohmessdaten bedienen, von denen sie selbst behauptet, diese seien nicht zur Auswertung einer Messung geeignet,

Aber zumindest dient der Link dazu, sich die mit der Zulassung der Software nicht ansatzweise in Einklang zu bringenden Auffassungen der PTB schwarz auf weiß herunterladen zu können.

Es ist schade, dass die Juristen den PTB-Ausführungen ungeprüft vertrauen, anstatt sie ebenso kritisch zu hinterfragen wie diejenigen der seriösen Sachverständigen.

Eine löbliche Ausnahme bildet da nur der Verfassungsgerichtshof des Saarlands, wo im Zusammenhang mit dem "Rohmessdaten-Urteil" ein Verkehrsmesstechnischer, ein Uni-Professor für Messtechnik und ein Mitarbeiter der PTB angehört worden sind und man sich auf Basis der Anhörung ein Urteil gebildet hat.

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