Verfahrensgebühr für die Einziehung des Führerscheindokuments ?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 16.07.2022
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1389 Aufrufe

Umstritten ist, ob für die Einziehung eines Führerscheindokuments die Verfahrensgebühr VV 4142 RVG anfällt und welcher Gegenstandswert dann anzusetzen ist. Das LG Amberg hat sich im Beschluss vom 18.5.2022 - 11 Qs 9/27  - mit der letzteren Frage auseinandergesetzt und sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Kosten für die Wiedererlangung des Führerscheindokuments, das eingezogen wurde, 300 € anzusetzen seien, eine Festsetzung des Gegenstandswertes nach dem Auffangstreitwert der Verwaltungsgerichtsbarkeit lehnte es ab.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen