Verfahrensgebühr für die Einziehung des Führerscheindokuments ?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Umstritten ist, ob für die Einziehung eines Führerscheindokuments die Verfahrensgebühr VV 4142 RVG anfällt und welcher Gegenstandswert dann anzusetzen ist. Das LG Amberg hat sich im Beschluss vom 18.5.2022 - 11 Qs 9/27 - mit der letzteren Frage auseinandergesetzt und sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Kosten für die Wiedererlangung des Führerscheindokuments, das eingezogen wurde, 300 € anzusetzen seien, eine Festsetzung des Gegenstandswertes nach dem Auffangstreitwert der Verwaltungsgerichtsbarkeit lehnte es ab.