Aus dem Fachdienst zum Straßenverkehrsrecht: KRUMM bespricht LG Nürnberg-Fürth (für lau!)
von , veröffentlicht am 03.03.2019Das war mal eine lustige Sache. Vor einigen Tagen musste ich kurzfristig im Beck-Fachdienst "Straßenverkehrsrecht" aushelfen. Eine Ausgabe musste schnell erstellt werden. Mal etwas Abwechslung. Ich habe sofort zugesagt und sieben Besprechungen fertig gemacht. Eine davon ist gerade "für lau" online. Ich meine, diese Entscheidung lief auch schon hier im Blog. Oder habe ich sie etwa in den nächsten Tagen "terminiert"? Egal - hier der Link zur Entscheidungsbesprechung. Das LG Nürnberg-Führt hat die Grenze für den "bedeutenden Schaden" im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB auf 2500 Euro angehoben....
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2 Kommentare
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Ja, am 12.12.2018, hier.
Carsten Krumm kommentiert am Permanenter Link
Danke!