Kleine Überraschung bei der Düsseldorfer Tabelle 2018

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 07.11.2017
Rechtsgebiete: Familienrecht1|4625 Aufrufe

Bereits hier hatte ich über die neuen Mindestunterhaltssätze ab 01.01.2018 berichtet.

Nunmehr hat das OLG Düsseldorf seine neue Tabelle veröffentlicht, zu finden hier.

Überraschung dabei:

Erstmals seit 2008 werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900,00 Euro“ statt bisher „bis 1.500,00 Euro“ und endet mit „bis 5.500,00 Euro“ statt bisher „bis 5.100,00 Euro“.

Die Selbstbehalte sind unverändert geblieben

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Leider ist die Einkommensgruppenanpassung wenig hilfreich, da bestehende Titel nicht angepasst werden. Soll heißen: Titel bei 110% wird nicht zum Titel 105%; Mann zahlt also zweimal mehr...

0

Kommentar hinzufügen