Niedrigere Promillegrenze für Radfahrer?

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 01.06.2014

Während die Führer eines Kraftfahrzeugs ab einem Grenzwert von 1,1 Promille als "absolut fahruntüchtig" (der Beweis  des Gegenteils ist ausgeschlossen) gelten, kommen Radfahrer wegen der durch die Rechtsprechung wesentlich höher festgelegten absoluten 1,6 Promille-Grenze bei geringerer Alkoholisierung  mit dem StGB nur dann in Konflikt, wenn sie durch unsichere Fahrweise auffallen oder einen Unfall bauen. Einen Ordnungswidrigkeitentatbestand wie bei Autofahrern 0,5-Promille nach § 24a StVG gibt es für Radfahrer nicht.

Es liegt auf der Hand: von angetrunkenen Radfahrern geht ein erhöhtes Unfallrisiko aus. In vielen deutschen Städten nehmen in der Unfallstatistik die von  alkoholisierten Radfahrern selbstverschuldeten Unfälle einen der vorderen Plätze ein. Nicht selten wird ein Radfahrer letztlich für seine Selbstgefährdung bestraft, auch wenn hinter § 316 StGB das Universalinteresse an der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs steht.

Der aktuelle SPIEGEL berichtet von der Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV; auf der Homepage des UDV habe ich die Studie nicht gefunden). Danach konnte bei einem Test mit 80 Personen zwischen 18 und 53 Jahren der Hindernisparcours trotz einer Alkoholisierung von mehr als 1,6 Promille von einigen immer noch gut bewältigt werden.

Bei diesen Testpersonen ist der Grad der Selbstgefährdung sicher  geringer als bei vielen anderen. Gleichwohl sollte dies nicht zum Anlass genommen werden, die 1,6 Promille-Grenze anzuheben. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte vielmehr eine Ordnungswidrigkeit ab 1,1 Promille wieder einmal in die Diskussion gebracht werden

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3 Kommentare

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Die "Argumentation" verstehe ich jetzt nicht.

1. Es gilt eine höhere Promillegrenze für Radfahrer im Vergleich zu Kfz-Fahrern

2. Radfahrer gefährden sich im Gegensatz zu Kfz-Fahrern im Wesentlichen (nur) selbst, wenn sie alkoholisiert fahren.

3. Studien zeigen, dass auch mit einer Alkoholisierung höher als 1,6 Promille Hindernisparcours noch geschafft werden können.

4. Deshalb sollte die Promillegrenze für Radfahrer nach unten korrigiert und der Grenze für Kfz-Fahrer angeglichen werden.

 

Also, jenseits davon, dass sternhagelvoll auch Radfahren nicht besonders sinnvoll ist, aber: Wie kann man aus 1-3 auf 4. schließen?

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Vor allem trifft Ziffer 2 und 3 auch auf alkoholisierte Fussgänger zu. Das Problem ist doch schlicht, dass Betrunkene im allgemeinen ein höheres Unfallrisiko haben. Hier wird gerne vergessen, dass es noch nicht verboten ist, sich zu betrinken. 

Rechtspolitisch finde ich den Weg auch falsch, denn so nehmen öfters mal Menschen das Rad, wenn sie wissen, dass sie was trinken. Wenn man die Grenzen zu stark nach unten angleicht, kann man genau den gegenteiligen Effekt erzielen, da dann wieder das Auto genommen wird, was viel gefährlicher ist. Wenn man die Menschen, die was trinken wollen, flächendeckend motiviert das Rad zu nehmen, ist schon viel für die Sicherheit im Straßenverkehr gewonnen.

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Ich kann die "Argumentation" auch nicht nachvollziehen, ganz im Gegenteil teile ich die Bedenken von Oph.

Die Tatsache, dass sich Radfahrer in erster Linie selber gefährden, kann doch zur Folge haben, dass sich bei Angleichung der Promillegrenzen bei denen, die Trinken und Fahren nicht trennen wollen, die Erkenntnis bildet: "Wenn ich erwischt werde, ist auch mit dem Rad der Lappen weg. Dann fahr ich doch lieber besoffen Auto, da kann mir weniger passieren, weil ich besser geschützt bin."

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