Unterschiedliche Verurteilungswahrscheinlichkeit nach Strafanzeigen wegen Vergewaltigung - Kritik einer Presseerklärung des KFN

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 25.04.2014

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) hat vor Ostern unter der Überschrift: "Vergewaltigung. Die Schwächen der Strafverfolgung - das Leiden der Opfer" eine Presseerklärung publiziert (unterzeichnet von Christian Pfeiffer und Deborah Hellmann). Offenbar handelt es sich um eine Vorabmitteilung über die Ergebnisse einer kriminalstatistischen Studie („Analyse“) über angezeigte Vergewaltigungen und Verfahrensausgang und zugleich um die Ankündigung eines neuen Forschungsprojekts des KFN.

Es ist m. E. zumindest unglücklich, Teilergebnisse und Vermutungen zu Schlussfolgerungen aus bisher nicht veröffentlichten Studien abzugeben. Ohne die vollständige Datengrundlage aus der Studie ist es schwierig bis unmöglich, eine solche Vorabmitteilung wissenschaftlich zu evaluieren. Wenn die Gesamtstudie dann veröffentlicht wird, ist die Diskussion in den Medien, die durch die Presseerklärung ausgelöst wurde, oft schon wieder abgeklungen. Ich möchte dennoch versuchen, die in der Presseerklärung enthaltenen Aussagen einer kritischen Bewertung zu unterziehen, da diese Presseerklärung schon in anderen Medien (zB SZ, Spiegel) aufgegriffen und diskutiert (zB Strafakte.de) wurde.  Dazu habe ich jeweils einen relevanten Teil der Presseerklärung kopiert und kommentiert. Einige wenige Passagen habe ich unkommentiert gelassen und deshalb auch nicht zitiert.

Vor 20 Jahren erlebten 21,6 Prozent der eine Anzeige erstattenden Frauen die Verurteilung des Täters. 2012 waren es nur noch 8,4 Prozent.

Ohne absolute Zahlen ist diese statistische Aussage unzureichend. Wie viele Frauen haben eine Vergewaltigung angezeigt, wie viele Verfahren wurden (nach welcher Norm) eingestellt, wie viele Tatverdächtige wurden angeklagt, wie viele verurteilt, wie viele freigesprochen und wie haben sich diese Zahlen verändert? Um welche Jahre geht es? Und um genau welche Delikte? In den 1990er Jahren wurde das Strafrecht in dem relevanten Abschnitt des StGB grundlegend geändert, insbesondere betraf dies den § 177 StGB, der nunmehr wesentlich erweitert wurde.

Doch das Hauptproblem wird erst in einem aktuellen Ländervergleich erkennbar. Damit hierfür ausreichend große Zahlen zur Verfügung stehen, haben wir die 16 Bundesländer zu sechs Gruppen (A-F) zusammengefasst und zusätzlich das Doppeljahr 2011/12 zugrunde gelegt.

Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Länder zusammengefasst wurden (etwa nur nach prozentualem Anteil der Verurteilungen an den Anzeigen?). Und kriminalstatistisch ebenfalls nicht nachvollziehbar ist es, wenn ohne Angabe, welche Jahre denn in die Studie überhaupt einbezogen wurden, nun auf das „zusätzliche“ Doppeljahr 2011/2012 hingewiesen wird. Mir sind Jahresstatistiken bekannt, von „Doppeljahren“ habe ich noch nicht gelesen. Möglicherweise wurden ja polizeistatistische Daten aus dem einen mit Strafverfolgungsdaten aus dem folgenden Jahr konfrontiert, aber in der Pressemitteilung steht davon nichts. Es bleibt schleierhaft, welche statistischen Operationen zu den dann folgenden Angaben geführt haben: Gelten sie für einen 20-Jahresszeitraum oder nur für ein „Doppeljahr“? Und was bedeutet dann „zusätzlich“?

Der Anteil der Fälle, in denen eine Vergewaltigungsanzeige zur Verurteilung eines Täters geführt hat, reicht dann im Vergleich der sechs Ländergruppen von 4,1 Prozent (A-Länder) bis zu 24,4 Prozent (F-Länder)

Dieser Spread in der Erledigungsweise von Ermittlungsverfahren ist in der Tat eine erklärungsbedürftige Beobachtung. Ob es ein „Hauptproblem“ ist, ist jedoch nicht von vornherein klar. Würden absoluten Zahlen genannt, könnte man erkennen, ob die unterschiedliche Verurteilungsrate etwa eine unterschiedliche Anzeigerate „ausgleicht“ (was ich vermute), sprich: in Ländern mit vielen Anzeigen führen geringere Anteile davon zur Verurteilung, in Ländern mit weniger Anzeigen werden anteilsmäßig mehr Personen verurteilt. Eine wichtige Angabe wäre die Verurteilungszahl pro 100.000 Ew. ab 8 Jahren in den einzelnen Ländern bzw. Ländergruppen – liegen diese Zahlen ebenso weit auseinander oder sind sie ausgeglichener? Liegen auch diese Zahlen weit auseinander, dann könnte dies bedeuten, dass tatsächlich in den Bundesländern unterschiedlich viele Vergewaltigungen begangen werden oder aber es könnte ein unterschiedlich hohes Risiko bestehen, wegen Vergewaltigung (angezeigt und) verurteilt zu werden. Weil die betreffenden Zahlen nicht genannt werden, entfällt auch die Möglichkeit, diese naheliegenden Optionen zu diskutieren.

Aus Sicht der Bevölkerung betrachtet erscheint es beunruhigend, dass in den A-Ländern im Durchschnitt nur nach jeder 25. polizeilich registrierten Vergewaltigung ein Täter verurteilt wird. In den F-Ländern geschieht das in jedem vierten Fall.

Auch m. E. wäre es beunruhigend, wenn tatsächlich stattgefundene Vergewaltigungen mit sehr unterschiedlich hohem Risiko verurteilt würden. Die polizeiliche Registrierung allein stellt aber noch keinen Umstand dar, der hier zur alleinigen Datengrundlage gemacht werden kann, weil es – bekanntermaßen – bei Vergewaltigung beinahe ausschließlich auf einer Strafanzeige beruht, wenn eine Tat polizeilich registriert wird. Die Presseerklärung arbeitet hier mit der Unterstellung, jede polizeilich registrierte Vergewaltigung müsse als tatsächliche Vergewaltigung gelten.

Die 1998 erfolgte Einbeziehung der ehelichen Vergewaltigung in den Straftatbestand des § 177 StGB hat offenkundig die Anzeigebereitschaft bei solchen Fällen stark erhöht.

Es ist kriminologisch-kriminalstatistisch wenig sinnvoll zu behaupten, die Anzeigebereitschaft habe sich dadurch erhöht, dass das angezeigte Ereignis nun strafbar ist (die entsprechende Änderung fand übrigens schon im Jahr 1997 statt). Denn vorher konnte ja eine solche Anzeige - Vergewaltigung in der Ehe - überhaupt nicht bei § 177 StGB registriert werden. Und § 177 enthält seither auch sexuelle Nötigungen, die zuvor in einem anderen Tatbestand erfasst wurden.  

Zum einen haben sich die Fälle der angezeigten Vergewaltigungen stark in den sozialen Nahraum der betroffenen  Frauen verlagert. Fremde Tatverdächtige erreichten 1994 noch einen Anteil von 30 Prozent der aufgeklärten Fälle. 2012 waren es nur noch 18 Prozent. Der Anteil der „verwandten Tatverdächtigen“ stieg dagegen in diesem Zeitraum von 7,4 auf 27,9 Prozent.

(…)

Daraus ergibt sich ein Beweisproblem. Die beschuldigten Männer geben heute meist den Geschlechtsverkehr zu und berufen sich darauf, er sei einvernehmlich erfolgt.

(…)

Zum anderen zeigen sich zur Zahl der angezeigten Vergewaltigungen pro 100.000 Einwohner gegenläufige Trends. Während diese sogenannte Häufigkeitsziffer in den A-Ländern seit 1994/95 um 42,4 Prozent gestiegen ist, verzeichnen die F-Länder eine Abnahme um 30,1 Prozent. Für das Doppeljahr 2011/12 ergibt sich damit, dass in den A-Ländern pro 100.000 Einwohner um das 2,4-fache mehr Vergewaltigungen registriert worden sind als in den F-Ländern (12,1 zu 5,1).

Diese Angaben entsprechen  meiner schon oben angestellte Vermutung: Die unterschiedlichen Folgen (Verurteilung oder nicht) gleichen unterschiedlich hohe Anzeigezahlen aus. Natürlich wächst das Beweisproblem, je näher (vermutliches) Opfer und Verdächtigter zueinander stehen. Denn dann steht eben öfter Aussage gegen Aussage, was schon der Erwartung nach statistisch zu einer geringeren Anzahl der Verurteilung führen muss. Wenn nun die unterschiedlichen Verurteilungsraten lediglich den unterschiedlichen Anteil von Anzeigen in Nähebeziehungen reflektieren, dann entspräche dieses Ergebnis den Erwartungen: Selbstverständlich sinkt die Verurteilungsquote, wenn die Anzeigen auf weniger stark beweiskräftiger Basis erstattet werden. Das gilt statistisch ganz unabhängig davon, ob im Einzelfall eine falsche Anzeige erstattet wurde oder die Anzeige zwar eine tatsächliche, aber nicht nachweisbare Vergewaltigung zur Grundlage hat.

Die Presseerklärung erwähnt einen wichtigen Zusammenhang nicht: Allgemein werden Strafverfahren nicht etwa mehrheitlich durch Urteil beendet, sondern häufiger durch Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft. Wenn die entsprechenden Zahlen (Erledigung durch die Staatsanwaltschaften) für das hier untersuchte Delikt nicht genannt werden, wird damit der ggf. unzutreffende Eindruck erweckt, es gebe nach einer Vergewaltigungsanzeige nur Verurteilung oder Freispruch. Möglicherweise werden aber eine Reihe der Vergewaltigungsanzeigen gerade in Nähebeziehungen im Verlauf des Verfahrens relativiert und es erfolgt (nur) noch eine Anklage wegen anderer Delikte bzw. eine Einstellung aus Opportunitätsgründen. Jedenfalls bei Körperverletzungsanzeigen im Rahmen häuslicher Gewalt ist häufig zu beobachten, dass nach einer „Versöhnung“ der Beteiligten vorherige  Strafanzeigen oder belastende Aussagen wieder zurückgezogen bzw. relativiert werden. Sicher wird in vielen Fällen die zunächst gestellte Strafanzeige/Aussage der Wahrheit entsprechen, aber den Staatsanwälten und Gerichten lässt sich m. E. nicht vorwerfen, dass sie ihre Entscheidungen nur auf guter Beweisgrundlage treffen.

Anders ausgedrückt: Je größer die Arbeitsbelastung der zuständigen Polizeibeamten, Staatsanwälte und Gerichte ausfällt, desto seltener enden die Strafverfahren mit einer Verurteilung des Täters.

Der vermutete direkte Zusammenhang mit der Arbeitsbelastung der Strafverfolgungsbehörden stellt sich mir als wenig plausibel dar. Man müsste für eine solche Aussage auch Daten zur tatsächlichen Personalstärke  in den entsprechenden Abteilungen und zu deren tatsächlicher Arbeitsbelastung (auch durch andere Ermittlungsverfahren) berücksichtigen, was hier ja offensichtlich nicht geschehen ist.

Der Zusammenhang lässt sich aber auch anders interpretieren: Je häufiger Tatverdächtige der Vergewaltigung in einem Bundesland damit rechnen müssen, verurteilt zu werden, desto niedriger fällt dort die Zahl der registrierten Vergewaltigungen aus. Dies spricht für die präventive Wirkung einer intensiven Strafverfolgung. Auch diese Zusammenhänge sollten im Rahmen eines Forschungsprojektes untersucht werden.

Sicher: Auch diese Interpretation ist möglich aber nach „kriminologischer Vernunft“ wenig naheliegend. Für relativ abwegig halte ich es, dass sich potentielle Täter gerade dann mit Vergewaltigungen zurückhalten, wenn in dem betr. Bundesland ein höheres Verurteilungsrisiko besteht. Über unterschiedliche Verurteilungsrisiken weiß niemand etwas, der nicht gerade diese Presseerklärung gelesen hat, in der ja die betreffenden Bundesländer noch nicht einmal genannt werden. Und auch mit welcher Methode die Forscher gedenken, dieser Frage nachzugehen, bleibt rätselhaft. Für wahrscheinlicher hielte ich einen anderen Zusammenhang, nämlich dass die Anzeigebereitschaft steigt, wenn eine höhere Anzahl der Anzeigen zum „Erfolg“ führt. Aber dies ist ja offenbar auch nicht der Fall. Im Übrigen gibt es hinsichtlich Gewaltverhalten in Beziehungen und Bereitschaft zur Anzeigeerstattung sicherlich soziokulturelle Unterschiede zwischen verschiedenen Regionen Deutschlands und zwischen Stadt und Land, die hier eine Rolle spielen könnten.

Schließlich ist zu überprüfen, ob der Rückgang der Verurteilungsquote auch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zusammenhängt. 2006 hatte der Bundesgerichtshof eine Verurteilung wegen Vergewaltigung aufgehoben und dies wie folgt begründet: Dass „der Angeklagte der Nebenklägerin die Kleidung vom Körper gerissen und gegen deren ausdrücklich erklärten Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt hat“, belege „nicht die Nötigung des Opfers durch Gewalt. Das Herunterreißen der Kleidung allein reicht zur Tatbestandserfüllung nicht aus“. Seit dieser Entscheidung hat es viele Fälle gegeben, in denen die Staatsanwaltschaften und Gerichte den Vergewaltigungsparagraphen § 177 entsprechend eng ausgelegt haben. Seit vielen Jahren setzt sich deshalb der Bundesverband der 170 Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (bff) für eine Reform des § 177 ein. Dasselbe Ziel verfolgt Terre des Femmes gegenwärtig mit dem Appell „Vergewaltigung –Schluss mit der Straflosigkeit!“ den inzwischen über 27.500 Menschen unterzeichnet haben(www.frauenrechte.de/gegen-vergewaltigung). Das geplante Forschungsprojekt soll auch dazu genutzt werden, zu diesen rechtspolitischen Fragen empirisch breit fundierte Antworten zu liefern. 

Natürlich kann und soll man höchstrichterliche Entscheidungen mit kriminologischem Sachverstand kritisch hinterfragen. Auffällig und wenig verständlich ist insbesondere die unterschiedliche Definition des Merkmals „Gewalt“ in § 177 StGB und § 240 StGB. Es ist auch sinnvoll zu untersuchen, ob und in wie vielen Fällen ein Urteil die vermutete „Wirkung“ auf andere Urteile hatte. Aber ob es der Wissenschaftlichkeit gut tut, sich als unabhängiges Forschungsinstitut schon vor einer solchen Untersuchung mit einer bestimmten rechtspolitischen Position (der Verschärfung des § 177 StGB) zu identifizieren, kann bezweifelt werden.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

34 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Die Berichterstattung in der Presse gibt Anlass zu der Frage, ob die Autoren der Studie annehmen, alle Strafanzeigen seien begründet oder zumindest sei die Quote begründeter und unbegründeter Strafanzeige unveränderlich. Nur dann würde die Gegenüberstellung von Anzeigen und Verurteilungen Erkenntnisse zur Funktionalität der Strafverfolgung geben können.

Diese Annahme wäre aber sehr fragwürdig. Wie viele Frauen würden 1960 eine Vergewaltigung angezeigt haben? Oder 1950? 1940?

Die Medien berichteten jüngst vom Fall einer Europäerin, die in einem arabischen Staat ihre Vergewaltigung anzeigte und dann selbst wegen Unzucht verfolgt wurde. Zuwanderer aus diesem Kulturkreis dürften ein ganz anderes Anzeigeverhalten haben als solche aus Schweden, wo auch aufgrund einer als zweifelhaft eingeordneten Strafanzeige ein internationaler Haftbefehl gegen den vermeintlichen Täter beantragt wird. Es wäre verblüffend, wenn das Anzeigeverhalten nicht nur nach Region, sondern auch mit der Zeit Wandlungen unterläge.

Etwas absurd mutet m. E. an, dass man die Bundesländer nicht namentlich nennen will. Glauben die Autoren wirklich, dass es Einfluss auf Täter hätte, wenn das KFN meint, die Strafverfolgung bspw. in Baden-Württemberg sei schlechter als im Saarland? Da scheint man die eigene Bedeutung sehr hoch einzuschätzen. Die wenigsten Täter dürften vor Ausführung der Tat eine Recherche anstellen, in welchem Bundesland eine geringe abstrakte Verurteilungsquote vorliegt.

Ein unterschiedlicher Umgang mit der Aufnahme von Anzeigen bspw. könnte eine maßgebliche Erklärung für die Unterschiede liefern. Vielleicht schickt der bayerische Beamte die Anzeigeerstatterin ohne Papierkram gleich wieder nach Hause, während der sächsische dem Papierkram gegenüber aufgeschlossener ist und eine Anzeige schreibt, die durch die StA auf seine Empfehlung hin gleich wieder eingestellt wird? Die "Anonymisierung" der Erkenntnisse macht die Beantwortung solcher Fragen unmöglich.

Die gesamte intellektuelle Auseinandersetzung dahingestellt, kann man vielleicht aber auch einfach platt sagen, dass das KFN sich wieder einmal zu scheinbar konservativer Meinungsmache instrumentalisieren lässt.

5

Leser schrieb:

Die Berichterstattung in der Presse gibt Anlass zu der Frage, ob die Autoren der Studie annehmen, alle Strafanzeigen seien begründet oder zumindest sei die Quote begründeter und unbegründeter Strafanzeige unveränderlich. Nur dann würde die Gegenüberstellung von Anzeigen und Verurteilungen Erkenntnisse zur Funktionalität der Strafverfolgung geben können.

Nicht ganz, und in diesem Punkt finde ich Prof. Müllers Kritik nicht völlig überzeugend. Denn auf den ersten Blick würde man doch annehmen, dass der Anteil von Falschbeschuldigungen unter Anzeigen in allen Ländern in etwa gleich ist. Vermutet man in Stadtstaaten höhere Anzeigezahlen, scheint auch nicht abwegig, dass es dort zu mehr Vergewaltigungen pro 100.000 Einwohnern kommt. Dass unterschiedliche Verurteilungsraten die Anzeigezahlen im Ergebnis glätten ist daher nicht weniger verwunderlich als das damit erklärte Zahlenmaterial.

Das Problem ist vielmehr, dass die Länder verschwiegen werden, und eine wissenschaftliche Suche nach Alternativursachen damit verhindert wird. Dass die Autoren Anzeigen zumindest tendenziell für begründet halten, ergibt sich an anderer Stelle, wenn sie annehmen, eine präzisere (Video-)Dokumentation des polizeilichen Erstkontakts, "dürfte" die Glaubwürdigkeit der Anzeigenden stärken.

4

Sehr geehrter Leser,

ob die Autoren annehmen, alle Strafanzeigen seien begründet, weiß ich nicht (die Studie selbst ist ja eben nicht veröffentlicht). Ich halte es für denkbar, dass die Autoren einen gewissen Anteil an Falschanzeigen nicht abstreiten würden, diesen aber für so gering halten, dass er statistisch für die Aussagen, die sie machen, nicht ins Gewicht fällt. Im Bereich der Vergewaltigung muss man allerdings damit rechnen, dass sich Dunkelfeld, Anzeigebereitschaft und Falschanzeigequote über die Jahre so verändern bzw. gegeneinander verschieben, dass solche Vergleiche wie sie hier angestellt wurden, viel zu pauschal sind.

Wegen der Gesetzesänderungen 1997/1998 ergeben sich weitere erhebliche Verschiebungen. Hinzu kommen dadurch veranlasste statistische Neueinordnungen in der PKS, die es mir rätselhaft erscheinen lassen, wie die Autoren zu Aussagen über 20 Jahre hinweg gekommen sind  - welche Varianten des § 177 StGB wurden in den Vergleich einbezogen, welche nicht?

Die Art und Weise, wie hier mit wissenschaftlichem Anspruch die Öffentlichkeit informiert wird, halte ich für kritikwürdig.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,

diese Einschätzung teile ich vollkommen. Vielleicht besteht irgendein Änderungsbedarf, vielleicht ist die Strafverfolgung nicht das, was sie sein könnte oder sollte, vielleicht gibt es sogar signifikante Unterschiede zwischen den Bundesländern oder sogar einzelnen Dienststellen. Ich persönlich kann aus eigener Anschauung weder dafür noch dagegen sprechen.

Aber eine Pressemitteilung, die eine unveröffentlichte Studie als auf so wackeligen Füßen stehend darstellt, diskreditiert das erkennbare politische Ansinnen der Autoren mehr als es nützt. Und gute Wissenschaft sieht meiner bescheidenen Meinung nach auch anders aus.

Der Bogen ist etwas weit, aber ich fühle mich erinnert an die Problematik "Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte/Staatsanwaltschaft". Dort drängt sich teilweise der Verdacht auf, dass Pressearbeit als Ersatz für gute Facharbeit gesehen wird. Soll hier Pressearbeit die Wissenschaftlichkeit ersetzen? Schon, dass man diese Frage zu dieser Studie stellen kann, stimmt mich traurig.

Kriminalitätsstatistiken wollen verstanden werden, nicht nur gelesen. Im Studium wurde auf die Aufklärungsquote von über 100% im Bereich Mord/Totschlag in den Folgejahren der Wiedervereinigung hingewiesen, die die - gelinde gesagt - etwas eigenwillige Erfassung aufzeigten. In einer Stadt meiner Heimatregion bemühte sich - so die Legende - ein Amtsleiter der Polizei um mehr Stellen, indem er seine Beamten anhielt, jede Anzeige förmlich aufzunehmen, auch wenn offensichtlich keine verfolgbare Straftat vorlag, bspw. Diebstähle durch strafunmündige Kinder oder unüberwindbarer Ermittlungshindernisse. Folgen sollen gewesen sein eine Flut von Anzeigen, ein scheinbarer Anstieg der Kriminalität und eine Senkung der Verurteilungsquote - gute Argumente für die Anmeldung von Stellenbedarf, aber eine ganz schlechte Grundlage für Kriminalpolitik.

Das Anzeigeverhalten aber scheint die Studie unkritisch hingenommen zu haben, und hat damit die vielleicht wichtigste Größe vernachlässigt. Sogar falls das Anzeigeverhalten tatsächlich gar keinen Einfluss hat, senkt es die Aussagekraft und Seriösität doch stark.

Beste Grüße

Ein Leser

4

Ein Aufsatz aus den USA (Quelle: Forensic Examiner) zur Frage der falschen/unsicheren/unbeweisbaren Vergewaltigungsanzeigen. Die generell-theoretischen Aussagen zu wahren bzw. falschen Anzeigen und dem Graubereich dazwischen sind übertragbar auf die deutsche Situation und zeigen m. E. deutlich, dass es sich das KFN mit der oben zitierten Pressemitteilung "zu einfach" macht.

Sehr geehrter Herr Gast,

die Überzeugungskraft meiner Kritik leidet natürlich darunter, dass weder die absoluten Zahlen noch die Länder noch die Jahreszahlen noch die genauen Deliktskategorien genannt werden. Im Grunde ist die Presseerklärung so gestaltet, dass sie der Presse Anhaltspunkte für eine eindeutige Überschrift gibt, aber die genannten Zahlen darin nicht nachprüfbar und daher nicht falsifizierbar (also unwissenschaftlich) sind. Meine Kritik kann da leider auch nicht besser sein.

Sie schreiben:

Denn auf den ersten Blick würde man doch annehmen, dass der Anteil von Falschbeschuldigungen unter Anzeigen in allen Ländern in etwa gleich ist. Vermutet man in Stadtstaaten höhere Anzeigezahlen, scheint auch nicht abwegig, dass es dort zu mehr Vergewaltigungen pro 100.000 Einwohnern kommt. Dass unterschiedliche Verurteilungsraten die Anzeigezahlen im Ergebnis glätten ist daher nicht weniger verwunderlich als das damit erklärte Zahlenmaterial.

Nein, ihre Annahme über den gleichen Anteil von Falschanzeigen würde ich nicht unterschreiben. Ist die Anzeigebereitschaft höher, etwa weil frühere Scham bzw. ein frühereres Tabu wegfällt, so kann disproportional auch die Wahrscheinlichkeit einer Falschanzeige steigen. Das gilt v.a. dann, wenn Anzeigeerstatter aus ihrer Anzeige sich irgendwelche Vorteile (materielle und immaterielle) erwarten und die Gefahr einer "Ächtung" als Vergewaltigungsopfer nicht (mehr) besteht.

Die Forscher ziehen aus zwei unterschiedlichen Vergewaltigungsszenarien (Fremdvergewaltigung/Vergewaltigung in Nähebeziehungen) einen bestimmten Schluss, nennen aber nur Prozentzahlen, keine absoluten Zahlen. Es ist aber möglich, dass die angezeigten Fremdvergewaltigungen (also die leichter zu beweisenden) in diesem Zeitraum absolut zurückgehen, während die angezeigten Vergewaltigungen in Nähebeziehungen absolut steigen, genauso wie es möglich ist, dass dies in den BL in unterschiedlicher Weise passiert. Wie hoch ist also der Anteil von Fremd- zu Nähebeziehungstaten in den einzelnen BL? Es ist/wäre schon betrüblich, wenn in einigen BL die Verurteilungsrate bei Nähebeziehungsvergewaltigungen erheblich niedriger ist/wäre als anderswo und dafür unzureichende Arbeit der Polizei und Justiz verantwortlich wäre - das sollen die geschickt ausgewählten Prozentzahlen wohl belegen, aber das zeigen sie eben nicht.  Und was wir gar nicht wissen, ist die Stärke des Dunkelfelds, also das der realen, aber nicht angezeigten Vergewaltigungen  (sowie dessen regionale und geschichtliche Entwicklung). Deshalb sind Aussagen wie die in der Prresseerklärung äußerst heikel.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Auf S. 30 der Kriminalitätsstatistik für 2012 finden sich die "geheimen" Zahlen:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2013/PKS2012...

Berlin und Bremen haben die geringste, Bayern und Sachsen die höchste Aufklärungsquote. Mögliche Gründe gibt es viele:

- Berlin und Bremen sind gesellschaftlich m. E. eher liberal, Bayern und Sachsen eher "Law-and-Order"-Flächenstaaten.

- Vielleicht lädt der lockerere Umgang im Städtischen eher zu Grenzverletzungen ein als die sozial geordneteren Verhältnisse im ländlichen Süden?

- Vielleicht traut man sich im Norden eher, auch mal eine wahrheitswidrige Anzeige abzugeben?

- Vielleicht fürchtet man (frau) sich im Süden mehr, moralisch verurteilt zu werden, weil man (frau) sich überhaupt in eine Situation begeben hat, die zu einer Vergewaltigung geführt hat?

- Vielleicht arbeitet die Polizei in Bremen und Berlin mit anderer Software, in der die Beamten Anzeigen mit geringerem Aufwand aufnehmen können?

- Vielleicht ist die Personalausstattung oder -motivation in Bayern und Sachsen höher?

- Vielleicht verurteilt man in Bayern oder Sachsen mit mehr Optimismus bzgl. des Tatnachweises als im Norden?

- Vielleicht sitzen in Bremen und Berlin erfolgreichere Strafverteidiger?

Soooo viele mögliche Ursachen, die erforscht werden wollen, bevor man eine davon als Grund herauspickt.

---

Nebenbei bemerkt: Ich persönlich würde mich von einer Videoaufzeichnung eher abschrecken lassen. Wenn man bedenkt, wie wenig kameratauglich oder -geübt die meisten Menschen sind, mag das die Glaubwürdigkeit sogar eher unterwandern. Und nicht vergessen: Der Verteidiger hätte ein Einsichtsrecht. Möchte die vergewaltigte Frau wirklich, dass der vergewaltigende Ex-Freund sie später vor laufender Kamera weinen sieht (und dank youtube vielleicht bald die Eltern, die Kinder, die Nachbarn und der Rest der Welt)? Dass später ein Gutachter der Verteidigung in wochenlanger Kleinarbeit jedes Augenzucken untersucht, um angebliche Anzeigen einer unwahren Darstellung zu finden? Der Wahrheitsfindung mag das sogar zuträglich sein bei den Opfern, die danach noch Anzeigen stellen. Aber das Dunkelfeld würde m. E. sogar größer werden.

5

Kleine Korrektur: Die PKS zeigt die Aufklärungs-, nicht die Verurteilungsquote. Ich vermute, dass das in diesem Zusammenhang nahe beieinander liegen wird, aber zwingend ist das nicht. Auch dort könnte - falls die Studie das genau so verwechselt hat wie ich - ein Unterschied liegen.

5

Sehr geehrter Leser, Sie schreiben:

Auf S. 30 der Kriminalitätsstatistik für 2012 finden sich die "geheimen" Zahlen:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2013/PKS2012...

Berlin und Bremen haben die geringste, Bayern und Sachsen die höchste Aufklärungsquote.

 

Wenn es so einfach wäre... Um die polizeistatistische Aufklärungsquote (AQ) geht es hier aber gar nicht. Diese Aufklärungsquote wird nämlcih nicht aus Anklageerhebungen oder Verurteilungen ermittelt, sondern allein daraus, wie viele Tatverdächtige  die Polizei pro registrierte Taten desselben Typs hat - der im Falle der Vergewaltigung regelmäßig (bei Nähebeziehungen immer) der angezeigte Täter ist. D.h, Vergewaltigungen durch Freunde, Bekannte oder Ehemänner, die angezeigt werden, haben eine Aufklärungsquote von 100 %, wobei die Verurteilungsquote hier weit geringer ist. Je höher der Anteil von Nähebeziehungen bei den angezeigten Vergewaltigungen, desto höher tendenziell die AQ, desto geringer die Verurteilungsquote, die schon allg. nicht einmal in der Nähe der polizeilichen Aufklärungsquote liegt.

Im Übrigen haben Sie Recht - so viele möglcihe Ursachen.

Und auch damit haben Sie Recht, dass eine Videoaufzeichnung möglicherweise sogar abschreckt, überhaupt Anzeige zu erstatten. Allerdings sollte m. E. die Videoaufzeichnung der Vernehmungen  (zumindest bei Verbrechen) längst Standard sein. Gegen eine unbefugte Veröffentlichung müsste das Strafrecht greifen. Auch in Ländern, in denen die Aufzeichnung schon Standard ist, geschieht eine Veröffentlichung im Internet eher selten.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Ja, wie schon geschrieben - da habe ich zu kurz gegriffen. Trotzdem wird die geringe "Aufklärungsquote" auf die "Verurteilungsquote" kräftig durchschlagen. Die genaue Beziehung aber wäre höchst interessant und für eine sachgerechte Untersuchung zu beleuchten.

Dass Videoaufzeichnung andernorts schon üblich ist, wusste ich gar nicht. Ob das in Deutschland gut aufgenommen würde? Ich habe so meine Zweifel. Und dass Daten tatsächlich unzulässig verbreitet werden, ist nicht wirklich erforderlich dafür, dass entsprechende Befürchtungen entstehen. Schon ein einziger prominenter Fall könnte das Instrument in Verruf bringen.

Natürlich wäre der Täter zu bestrafen. Aber mal ehrlich: Wenn man ohnehin schon ein paar Jahre ohne Bewährung vor sich hat, erscheinen ein paar Monate extra für eine kleine, aber feine Racheaktion an der Anzeigeerstatterin da ausreichend abschreckend? Wenn man so einen Weg gehen will, müsste man m. E. die Strafverteidiger in die Pflicht nehmen, die Daten allenfalls in gesicherten Umständen vorzuführen, keinesfalls aber weiterzugeben.

Ich persönlich fände mehr Aufzeichnungen - auch von Hauptverhandlungen - wünschenswert. Zeugenaussagen könnten so im Wortlaut nachvollzogen werden, nicht nur anhand eines stark abstrahierten Protokolls. Den einen oder anderen Richter würde das in seiner Verhandlungsführung vermutlich auch stark disziplinieren. Aber als mehrheitstauglich würde ich das im Jahr 2014 nicht bewerten.

5

Vielen Dank für diese Analyse.

Von allen Feinheiten der Zahlenauswertung abgesehen, kommt die Unseriosität dieser Studie schon in der Überschrift der Presseerklärung ("Die Schwächen der Strafverfolgung - das Leiden der Opfer") und deren ersten Satz ("Vor 20 Jahren erlebten 21,6 Prozent der eine Anzeige erstattenden Frauen die Verurteilung des Täters. 2012 waren es nur noch 8,4 Prozent.") zum Ausdruck. Die Verwendung des Begriffspaares "Täter/Opfer" im hiesigen Zusammenhang klingt mehr nach Satire als nach Wissenschaft.

Einen Beschuldigten als Täter zu bezeichnen, steht nicht nur eine Mißachtung jeglicher rechtsstaatlicher Denkweise, sondern beleidigt auch den gesunden Menschenverstand. In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, um die es hier geht, ist die Frage, wer Täter und wer Opfer ist, von Anfang an gerade offen und sie kann nur als Ergebnis eines rechtstaatlichen Verfahrens beantwortet werden, wenn überhaupt. Entweder stimmt die Anzeige, dann ist die Rollenverteilung so, wie die Studienautoren sie propagieren, oder sie stimmt nicht - und dann ist der Anzeigeerstatter Täter (falsche Verdächtigung, Freiheitsberaubung im Vorbereitungsstadium) und der Angezeigte Opfer. Kann weder das eine noch das andere aufgeklärt werden, dann streitet die Unschuldsvermutung für beide.                                                                                                                                                                                        

Die Medien haben sich - zurecht - zur Norm gemacht, jemanden, der wegen einer Straftat verfolgt wird, als "Verdächtigen" oder "Beschuldigten" zu bezeichnen und nicht als "Täter". Halten sie sich nicht daran, wird ihnen dies - zurecht - um die Ohren geschlagen, sei es vom Presserat oder der Öffentlichkeit.  Was tun Projektleiterin Dr. Deborah Hellmann und Direktor Prof. Dr. Christian Pfeiffer hier, für die als professionell juristisch Arbeitende dieser Maßstab mindestens auch gelten muß? Sie bezeichnen nicht nur alle, gegen die wegen des Verdachts einer Vergewaltigung ermittelt wird als "Täter", sondern dies auch und gerade dann, wenn die Betreffenden freigesprochen werden oder mangels ausreichenden Verdachts das Verfahren eingestellt wurde (§ 170 Abs. 2 StPO; § 153 ff. StPO sind nicht anwendbar, weil es sich hier um Verbrechen handelt). Und dies ist nicht nur sprachliche Unschärfe bei der Formulierung einer Presseerklärung, sondern sogar Grundlage und Ausgangspunkt der wissenschaftlich gemeinten Untersuchung.

Über soviel Chuzpe kann man nur den Kopf schütteln. Und noch frappierender ist, daß die Presse nicht etwa den Skandal, der in der Unseriosität dieser Studie und ihrer Präsentation liegt, erkennt und herausstreicht, sondern sich sogar beeilt, ihr als unkritisches Sprachrohr zu dienen.

Aufgrund des (angedeuteten) Zahlenmaterials könnte man die Schlagzeile und die Folgefragen auch ganz anders fassen: "Immer mehr falsche Anzeigen wegen Vergewaltigung". Wie kommt es, daß es gegenüber früheren Jahrzehnten deutlich mehr falsche Anzeigen gibt? Wie kommt es, daß in manchen Ländern die Falschanzeigenquote höher ist als in anderen? Das wäre natürlich eine ebenso unseriöse Schlußfolgerung, aber sie beruht immerhin nicht auf der unhaltbaren Prämisse, daß bei Vergewaltigungsermittlungen Freisprüche und Einstellungen grundsätzlich Fehlurteile und Fehleinstellungen sind.

Ich wundere mich, daß die Richter- und Staatsanwaltsverbände, die - wie etwa der Fall Mollath gezeigt hat - erstaunlich empfindlich reagieren, wenn in einem Einzelfall behauptet wird, es liege ein Fehlurteil vor, gegen die Methodik einer kriminologische Studie keinen Protest einlegen, die behauptet, grundsätzlich und flächendeckend sei davon auszugehen, daß es in Vergewaltigungsfällen keinen Rechtsstaat gebe.

5

Ich empfinde es als Wortspielerei jemanden als Beschuldigten oder Verdächtigen oder Täter zu bezeichnen. Wenn Opfer schweren Schaden erleiden, ist es egal, ob jemand verurteilt wird oder nicht. Gesund werden Sexualopfer nie wieder. Gesundmachen müßte das Ziel einer Rechtsprechung sein.

Ein Täter bleibt ein Täter, auch wenn er mangels Beweisen freigesprochen wird. 

 

 

2

Ein fälschlicherweise Beschuldigter ist eben kein Täter sondern ein Opfer. Dies ist gerade die Kritik der Vorkommentatoren.

Nach verschiedenen Studien sind zwischen knapp 10% und gut 50% der angezeigten Vergewaltigungen Falschanzeigen. Es geht also nicht um einen zu vernachlässigenden Prozentanteil.

Dass es daneben einen hohen Anteil an Vergewaltigungen gibt, die entweder nie angezeigt werden oder bei denen kein Beweis möglich ist, ist sicher richtig. Es ist jedoch absurd, bei Freisprüchen generell anzunehmen, dass die Beschuldigten "Täter" wären. In diesen Fällen ist dann auch meistens die Anzeigeerstattern kein "Sexualopfer" sondern Täterin. Möglicherweise ist sie trotzdem "krank" - aber nicht auf Grund einer Tat, die nie stattgefunden hat.

5

Zur Überbrückung schon mal folgende Links:

Eine Überprüfung lohnt immer ;-)

http://www.zeit.de/2013/27/staatsverschuldung-rechenfehler-thomas-herndon

Immerhin bei der Anzeigequote ist bereits ein deutliches Nord-Süd- sowie ein West-Ost-Gefälle erkennbar.

http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2014/01/vergewaltigungen-fake-rape-fa...

http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/p/alles-was-sie-immer-schon-uber.html

Bin gerade dabei durch Charts zu Fällen, TV, Abgeurteilten/verurteilten, Freisprüchen für einen Art Workshop für den Zauberlehrling Pfeiffer (mit 3 F) die Prof. mit dem Rechtsstaat, Wissenschaft und sich selbst (siehe bei einem INterview eingestandenes frühkindliches 'Priming') hat, entsprechend zu visualisieren und mit den entsprechenden Zahlenkolonnen (lange Reihen und Querschnitten) seine TaschenspielerINNENtricks (um bezahlte 'Forschungsauftrag zu generieren?) zu beantworten.
Es bleibt für mich unfassbar, dass dieser Mann, der so locker flockig TV mit Tätern und mmOpfer mit Opfern, sogar lange Jahre Justizminister eines BL gewesen sein soll.
Nur schon mal vorab: Würde JEDES BL seine Zahlen der PKS (Innenministerium, LKA) bzw. zur Justiz/Strafverfolgung sauber und unverdichtet und nach den entsprechenden Codes auf den jeweiligen Homepages veröffentlichen, benötigte das Volk solcher Hohepriester/-innen, die ominöse Studien unter Verschluß halten, erst gar nicht.

Schon mal vorab: Auch bei den Großstädten gibt es erhebliche Unterschiede, wobei augenfällig sogar "Zwillingsstädte" im gleichen Bundesland und gleichem 1-Zeitungskreis bei der HZ und AQ voneinander abweichen. (Düss,/Dort/Duis oder Karlsruhe/Mannheim).

5

@O Garcia:

Vielleicht liegt die Zurückhaltung der Richter- und StA-Verbände daran, dass man sich zwar für kompetent hält, ein vorliegendes schriftliches Urteil auf rechtliche Fehler hin zu analysieren, aber eben nicht mitschnabeln will, wenn es um kriminologische Forschung und statistische Analysen geht (anders als viele andere, die sich ungeachtet ihrer fachlichen Kompetenzen bemüßigt fühlen, bei allem mitzureden?)??

4

@malnefrage

Guter Ansatz. Er überzeugt mich hier aber nicht. Im Fall Mollath hatte etwa der Vorsitzende des bay. Richtervereins das Urteil nicht gelesen, als er Prof. Müllers Analyse dieses Urteils in einem offenen Brief mit dem diffusen Argument rügte, durch diese Urteilskritik werde das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gefährdet.

Im übrigen geht es hier nicht um ein kriminologisches Forschungsergebnis und die Feinheiten einer Zahleninterpretation, sondern um die der Untersuchung vorgelagerte ausdrückliche Annahme, Falschanzeigen gebe es so gut wie nicht und die Justiz würde am laufenden Band Fehlurteile produzieren.

Sie wollen doch nicht im Ernst behaupten, ein Richter oder ein Staatsanwalt sei nicht ausreichend dafür qualifiziert, die Autoren der Studie darauf hinzuweisen, daß die schon in der Begrifflichkeit der Presseerklärung (etwa "polizeilich registrierte Vergewaltigung" statt "Anzeige einer Vergewaltigung") ostentativ durchgehaltene Vorfestlegung den Sinn für Rechtsstaatlichkeit vermissen läßt?

4

@ Gast:

 

"Ich empfinde es als Wortspielerei jemanden als Beschuldigten oder Verdächtigen oder Täter zu bezeichnen."

Diese Begrifflichkeiten gibt die StPO so vor. Wenn man nicht einmal die Fachsprache oder die dahinter stehende Differenzierung zwischen vermuteter und erwiesener Täterschaft akzeptiert, sollte man sich von einer Diskussion über dieses Thema vielleicht lieber fernhalten.

 

"Wenn Opfer schweren Schaden erleiden, ist es egal, ob jemand verurteilt wird oder nicht. "

Mal polemisch gefragt: Also sind Sie dafür, die Strafbarkeit bei Vergewaltigung, Körperverletzung, Totschlag usw. entfallen zu lassen, da sie eh zwecklos ist?

 

"Gesund werden Sexualopfer nie wieder."

Ist das so? Lesen Sie mal diesen Artikel:

http://www.zeit.de/2014/17/opfer-geisel-gefaengnis

Derartige Pauschalierungen helfen bei einer sachgerechten, auch bei einer opfergerechten Betrachtung nicht weiter.

 

"Gesundmachen müßte das Ziel einer Rechtsprechung sein."

Vergeltung und damit die Befriedigung von Rachgefühlen ist eine Funktion des Strafrechts und damit der Strafjustiz (str.). Aber eine "Heilung" im medizinischen Sinne ist sicherlich nicht Aufgabe der Rechtsprechung und kann es auch nicht sein.

 

"Ein Täter bleibt ein Täter, auch wenn er mangels Beweisen freigesprochen wird. "

Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Täter ein Täter ist, ist er aber nicht als Täter zu behandeln oder zu bezeichnen.

5

Ich gehe absolut konform mit der Kritik im ersten Absatz, dass da mal wieder sehr ungute Pressearbeit geleistet wird.

So wie ich die Presseerklärung des KfN allerdings verstanden habe, geht es darum den Beginn oder jedenfalls die Anfangsphase einer Studie anzukündigen. Ich hatte bei der Lektüre jedenfalls nicht den Eindruck, dass das Projekt quasi schon durch ist. Es wird erst einmal anhand der aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik zu entnehmenden Daten ein paar mögliche Hypothesen in den Raum zu stellen, die zu untersuchen sind. Und damit das dann auch Presse bekommt, muss es halt möglichst plakativ und reißerisch daherkommen.

Leider ist die Pressemitteilung zudem offensichtlich an anderer Stelle noch mißverständlich.

Ich hatte es beispielsweise ohne Zweifel so gelesen, dass die Länder in 6 Gruppen eingeteilt wurden, je nach der Verurteilungsquote (gemessen an den (aufgeklärten?) Fällen der PKS, was ja schon mal eine ausgesprochen kritische Kombination ist). Die Zahlen für die Länder, die in eine Gruppe fallen wurden dann einfach addiert, so wie auch die Zahlen für 2 Jahre addiert wurden, einfach um eine ausreichende Grundgesamtheit für statistische Analyseverfahren zu erhalten.

Ergebnis nach meiner Lesart: Es werden nicht 16 Bundesländer verglichen sondern 6 Gruppen von Ländern mit vergleichbarer Verurteilungsquote. Ich kann erstmal nur hoffen, dass die Länder in einer jeden Gruppe in der Studie dann jedenfalls in den Eckdaten auch noch verglichen werden (insbesondere bekanntgewordene Fälle je 100.000 Einwohner und Aufklärungsquote; aber auch Abgeurteilte und Verurteilte je 100.000 Einwohner).

Möglicherweise habe aber auch ich das nicht richtig verstanden.

 

Ich teile also durchaus die Kritik an der Pressemitteilung, würde aber doch auch diese Kritik der Kritik nicht zur Gänze unterschreiben und bin gleichwohl noch auf das Ergebnis der Untersuchung gespannt. Da wird dann genau zu schauen sein, wie methodisch wirklich vorgegangen wurde.

Leider wird das KfN - respektive Prof. Pfeiffer - mit dieser PM allerdings der später veröffentlichten Studie einen Bärendienst erwiesen haben, da sie wohl nicht mehr als wirklich unabhängig wahrgenommen werden wird. Das ist ihm bedauerlicherweise aber vermutlich auch egal.

3

Was können Angehörige tun von erwachsenen Kindern, wenn die Kinder als Erwachsene vor 8 Jahren Sexualopfer waren und seitdem so stark traumatisiert sind, so dass sie nicht mehr beschulungsfähig, ausbildungsfähig oder arbeitsfähig sind und immer wieder unter extremen panischen Ängsten leiden und lange Krankenhausbehandlungen und viele ambulante Therapiestunden keine Besserung durch Ärzte, Therapeuten und Psychiater eingetreten ist  und vorher die Kinder kern gesund waren ?

3

Sehr geehrter Gast,

weder das Strafrecht noch die Kriminologie oder - was hier gerade diskutiert wird - die Kriminalstatistik können darauf Antwort geben, was Angehörige von stark traumatisierten Straftatopfern tun können.

Auch ich habe keine angemessene Antwort und selbst wenn ich sie hätte, wäre es höchst problematisch, sie hier auszubreiten, da diese Antwort stark individualbezogen ausfallen müsste und deshalb in einem öffentlichen Forum (noch dazu in dem von ihnen gewählt anonymen Status) ohnehin nicht gegeben werden könnte.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Gast #21

 

Danke für die die Beratungstelle.

 

Eine ähnliche hatte das Opfer bereits vor 8 Jahren bei einer Zeugenvernehmung beim LKA erhalten.

 

 

0

Erwiderung auf die Kritik von Henning-Ernst Müller an der Presseerklärung des KFN zum Thema der sinkenden Verurteilungswahrscheinlichkeit nach Strafanzeigen wegen Vergewaltigung

 

Prof. Dr. Christian Pfeiffer

 

Hannover, 06.05.2014

           

 

Henning-Ernst Müller hat am 25.04.2014 im blog.beck.de seine Kritik an einer von uns am 17.04.2014 herausgegebenen Presserklärung veröffentlicht. Bevor ich auf die einzelnen Punkte eingehe, die er herausgegriffen hat, möchte ich kurz darlegen, wie es zu dieser Presseerklärung gekommen ist.

 

Das KFN hatte sowohl 1992 als auch 2011 gestützt auf Drittmittel der Bundesregierung (BMFSFJ, bzw. BMF) zwei große Dunkelfeldstudien durchgeführt, in denen wir jeweils auch zum Thema Vergewaltigung Daten erheben konnten. Ergänzend hatten wir dazu Anfang dieses Jahres auf der Basis der Strafverfolgungsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Wege einer Längsschnitt- und Querschnittsanalyse die Strafverfolgung der Vergewaltigung untersucht. Die ersten Ergebnisse dieser Analyse waren von uns Ende März im Rahmen der Diskussion einer Expertentagung des WEISSEN RING berichtet worden. Als daraufhin Medienberichte erschienen, in denen unsere Befunde sehr unvollständig und teilweise auch missverständlich wiedergegeben wurden, haben wir uns dazu entschlossen, zentrale Ergebnisse unserer noch nicht veröffentlichten Untersuchung in einer Presseerklärung darzustellen. Ziel war es auch, auf diesem Weg bei den Bundesländern und den die Vergewaltigungsopfer betreuenden Organisationen Interesse für unsere These zu wecken, dass die von uns aufgeworfenen Fragen im Wege eines größeren empirischen Forschungsvorhabens geklärt werden sollten. Die dazu von uns entwickelte Projektskizze haben wir noch nicht veröffentlicht, weil sie zentraler Inhalt eines Drittmittelantrags ist.

 

  1. Henning-Ernst Müller kritisiert zunächst, dass wir uns in unserer Presseerklärung (PE) darauf beschränkt haben, den Rückgang der Verurteilungswahrscheinlichkeit (bezogen auf die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen 1994: 21,6%; 2012: 8,4%) ohne ergänzende Angabe zu den zugrunde liegenden absoluten Zahlen zu publizieren. Dabei liegt doch auf der Hand, dass wir uns in einer PE aus Platzgründen auf die zentralen Befunde beschränken müssen. Die den Prozentwerten zugrunde liegenden absoluten Zahlen der Strafverfolgungsstatistik bzw. der PKS sind im Übrigen in jeder Fachbibliothek und im Internet nachlesbar.

 

  1. Müller kritisiert ferner, dass wir für den aktuellen Regionalvergleich sechs Ländergruppen gebildet haben und dass sich unsere Berechnungen auf das Doppeljahr 2011/12 beziehen. Beides war notwendig, weil die absoluten Zahlen der Verurteilungen wegen Vergewaltigung bei kleineren Bundesländern pro Jahr nur zwischen acht und 14 betragen. Hätten wir auf dieser schmalen Datenbasis zu den 16 Ländern für das Jahr 2012 Vergleichsberechnungen angestellt, wäre das mit einem hohen Risiko von Zufallsschwankungen verbunden gewesen. Erst die auf der Basis der einzelnen Verurteilungsquoten vorgenommene Zusammenfassung zu sechs Ländergruppen hat in Kombination mit der Entscheidung, die Zahlen des Doppeljahres 2011/12 zugrunde zu legen, eine für den Regionalvergleich ausreichend große Datenbasis geschaffen. Erst dadurch kann nun in einem nächsten Schritt untersucht werden, welche Faktoren dafür verantwortlich sind, dass sich zur Verurteilungsquote derart große regionale Unterschiede ergeben haben. Während in den drei A-Ländern nur 4,1 Prozent der angezeigten Fälle von Vergewaltigung mit der Verurteilung eines Täters abgeschlossen wurden, hat sich für die F-Länder mit 24,1 Prozent eine sechsmal höhere Verurteilungsquote ergeben.

 

  1. Müller stellt zu Recht die Frage, ob sich im Vergleich der Länder pro 100.000 der Bevölkerung Unterschiede zur Häufigkeit angezeigter Vergewaltigungen sowie zur Zahl der Verurteilungen zeigen. Aber auch insoweit gilt, dass wir die dazu ermittelten Daten nicht im Rahmen einer knappen Presserklärung darstellen konnten. Beachtung verdient, was sich insoweit im Längsschnittvergleich gezeigt hat. Während sich 1994/95 zu beiden Häufigkeitsziffern nur geringe regionale Unterschiede ergeben haben, zeigen die aktuellen Daten beträchtliche Divergenzen. Pro 100.000 der Bevölkerung liegt die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen in den A-Ländern im Doppeljahr 2011/12 mit 12,1 um das 2,2-fache über dem Vergleichswert der F-Länder (5,1). Zur Häufigkeitsziffer der Verurteilungen zeigt sich dagegen ein gegenteiliges Bild. Pro 100.000 der Bevölkerung sind in den F-Ländern in dem Doppeljahr 2,4-Mal so oft Verurteilungen wegen Vergewaltigung ausgesprochen worden, wie in den A-Ländern (1,2 zu 0,5). Die geplante Untersuchung soll aufklären, warum es in den letzten 20 Jahren zu einer derart divergierenden Entwicklung gekommen ist. Die Überlegungen, die Henning-Ernst Müller dazu angestellt hat, sollten im Rahmen des Forschungsprojektes durchaus überprüft werden. Wir empfehlen aber auch andere Erklärungsansätze einzubeziehen, die er nicht erörtert.

 

  1. So halten wir es etwa für denkbar, dass die in den F-Ländern im Vergleich zu den A-Ländern sechsmal höhere Quote von Verurteilungen wegen Vergewaltigung spezialpräventive Effekte auslöst. Müller beantwortet dies mit der These, es sei relativ abwegig, dass sich potentielle Täter deswegen mit Vergewaltigungen zurückhalten, weil in ihrem Bundesland ein höheres Verurteilungsrisiko besteht. Zu Recht weist er darauf hin, dass dies öffentlich normalerweise nicht bekannt wird. Doch mit seiner Argumentation übersieht Müller einen wichtigen Punkt. Als Folge der in den A-Ländern extrem höheren Verurteilungsquote ist damit zu rechnen, dass dort im Zuge der Strafverfolgung sechsmal häufiger als in den A-Ländern wegen Vergewaltigung verurteilte Männer primär innerhalb, aber möglicherweise auch außerhalb des Strafvollzuges Therapien absolvieren. Daraus könnten aber durchaus präventive Effekte entstehen. Im Rahmen des Forschungsprojekts sollte das im Wege einer Rückfallanalyse geklärt werden.

 

  1. Müller kritisiert zudem unsere Feststellung, dass in den A-Ländern im Durchschnitt nur nach jeder 25. polizeilich registrierten Vergewaltigung ein Täter verurteilt wird, während das in den F-Ländern in jedem vierten Fall zuträfe. Wir würden hier mit der Unterstellung arbeiten, jede polizeilich registrierte Vergewaltigung müsse als tatsächliche Vergewaltigung gelten. Dies aber wird von uns keineswegs behauptet. Im Gegenteil: nach dem aktuellen Stand der Untersuchungen, die dazu bisher zu verschiedenen Bundesländern durchgeführt wurden, gehen wir davon aus, dass zwischen sieben und 15 Prozent der angezeigten Vergewaltigungen in Wahrheit gar nicht stattgefunden haben. Im Rahmen der geplanten Aktenanalyse soll dazu erstmals eine bundesweite Untersuchung durchgeführt werden. Selbst wenn man  hier hypothetisch eine Quote von 15 Prozent unterstellt, würde das für 2012 bedeuten, dass den 85 Prozent realer Vergewaltigungen 8,4 Prozent Verurteilungen gegenüber stehen. Anders ausgedrückt: ca. 90 Prozent der Frauen, die tatsächlich eine Vergewaltigung erlebt und angezeigt haben, müssen nach ihrer Strafanzeige realisieren, dass der Täter hierfür nicht zu Verantwortung gezogen worden ist. Sowohl dies als auch die uns dazu aufgezeigten regionalen Unterschiede sehen wir deshalb nach wie vor als alarmierenden Befunde an, die dringend der Aufklärung bedürfen.

 

  1. In seinem Blogbeitrag stellt Müller ferner die These auf, es sei kriminologisch-kriminalstatistisch wenig sinnvoll zu behaupten, die Anzeigebereitschaft betroffener Frauen habe sich durch die Einbeziehung der ehelichen Vergewaltigung in den Straftatbestand des §177 StGB stark erhöht. Das sehen wir anders. Frauen wurden bis zum Jahr 1998 durch das Strafrecht nicht dazu ermutigt, eine ihnen durch den Ehemann widerfahrene Vergewaltigung anzuzeigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter aufgrund solch einer Anzeige einen Strafbefehl wegen Körperverletzung, Beleidigung oder Nötigung erhielt, war äußerst gering. Der PKS lässt sich aber klar entnehmen, dass es 1998 im Vergleich zum Vorjahr eine geradezu sprunghafte Zunahme solcher Anzeigen gegeben hat, die sich gegen „verwandte“ Beschuldigte gerichtet haben. Dies dürften primär Ehemänner gewesen sein, die sich nun wegen einer Vergewaltigung zu verantworten hatten.

 

  1. Eine der Hypothesen, die im Rahmen des vorgeschlagenen Forschungsprojekts untersucht werden sollen, lautet: je größer die Arbeitsbelastung der zuständigen Polizeibeamten, Staatsanwälte und Gerichte ausfällt, desto seltener enden die Strafverfahren mit einer Verurteilung des Täters. Müller hält diesen von uns für möglich erachteten Zusammenhang für wenig plausibel. Für eine solche Aussage müsste man auch Daten zur tatsächlichen Personalstärke in den entsprechenden Abteilungen und zu deren tatsächlicher Arbeitsbelastung berücksichtigen. Dies sei aber offensichtlich von uns nicht geschehen. Erneut übersieht Müller hier, dass wir mit unserer PE lediglich beispielhaft auf mögliche Erklärungen aufmerksam machen wollten. Sollte das Forschungsprojekt zustande kommen, müsste man in der Tat vergleichende Erhebungen zur Arbeitsbelastung der verschiedenen Kontrollinstanzen anstellen. Das aber ist durchaus vorgesehen.

 

  1. Müller unterstellt schließlich, wir hätten uns bereits vor Beginn der von uns vorgeschlagenen Untersuchung mit der von uns zitierten rechtspolitischen Forderung identifiziert, wonach der Gewaltbegriff im §177 StGB weiter gefasst werden sollte. Doch auch dies müssen wir zurückweisen. Wir haben in unserer PE lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass es solche kriminalpolitischen Vorschläge gibt. Damit wollten wir aber die Notwendigkeit hervorheben, die von uns vorgeschlagene Aktenanalyse auch für eine empirische Prüfung der Thesen zu nutzen, die von den Kritikern des §177 StGB behauptet werden. Eine Identifikation mit deren Forderungen kann man aus unserer PE nicht herauslesen.
4

Sehr geehrter Herr Kollege Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Reaktion, denn dieses Forum soll ja eine Plattform sein, auf der auch Kontroversen ausgetragen werden können. Ich möchte noch einmal antworten:

 

zu 1.

(...) Verurteilungswahrscheinlichkeit (bezogen auf die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen 1994: 21,6%; 2012: 8,4%)

Dabei liegt doch auf der Hand, dass wir uns in einer PE aus Platzgründen auf die zentralen Befunde beschränken müssen. Die den Prozentwerten zugrunde liegenden absoluten Zahlen der Strafverfolgungsstatistik bzw. der PKS sind im Übrigen in jeder Fachbibliothek und im Internet nachlesbar.

Natürlich kann in einer Presseerklärung nicht die Studie in Einzelheiten dargelegt werden - das muss kurz und knackig formuliert werden und dagegen ist auch gar nichts zu sagen. Woran ich mich gestoßen habe ist, dass es auf der KFN-Seite nicht möglich ist, weitere Informationen zu erhalten, anhand derer man die Zahlenangaben nachprüfen könnte. Natürlich kann ich auch in die PKS und in die Strafverfolgungsstatistik schauen, aber das hilft mir nicht, solange ich nicht weiß, welche Daten Sie verwendet haben. Die Angabe „vor zwanzig Jahren“ war missverständlich, denn ich fragte mich, ob 1993 oder 1994 gemeint ist, die Angabe „2012“ deutete eher auf den Zeitraum seit 1993. Vielleicht waren aber auch die Jahre 1991 bis 2010 gemeint, da das Doppeljahr ja „zusätzlich“ herangezogen wurde?  Nun stellen Sie klar, dass Sie die PKS für das Jahr 1994 meinen, wahrscheinlich dann auch die Verurteilungsstatistik aus diesem Jahr (die freilich nicht etwa dieselben Fälle meint). Es ergeben sich im Jahr 1994 6095 angezeigte Vergewaltigungen (PKS 1994, S. 138) und 1124 Verurteilungen wg. Vergewaltigung (Strafverfolgung 1994, Tab.2.1 S. 17), das sind 18,4 %. Aber die Zahlen sind nicht kompatibel, da in der Verurteilungsstatistik dieses Jahres nur das frühere Bundesgebiet erfasst ist. Ihre Prozentzahl 21,6 % möchte ich daher nicht anzweifeln, 3,2 %-Punkte aus den übrigen BL scheint realistisch. Jedenfalls ergibt sich für das Jahr 2012 die von Ihnen angegebene Prozentzahl von 8,4 %, errechnet aus 8031 angezeigten Fällen (PKS 2012, S. 133) und 671 Verurteilungen (Strafverfolgung 2012, Tab. 2.1, S. 31), jeweils bundesweit. Herangezogen wurden dazu offenbar die Tatbestände §§ 177 Abs. 2, 3 u. 4, 178 StGB in der aktuellen Fassung.

Ein einfacher Hinweis auf der KFN-Seite, welche Daten herangezogen wurden, hätte hier sehr geholfen, ohne dass man damit die Presseerklärung hätte belasten müssen.

 

zu 2.

Müller kritisiert ferner, dass wir für den aktuellen Regionalvergleich sechs Ländergruppen gebildet haben und dass sich unsere Berechnungen auf das Doppeljahr 2011/12 beziehen.

 Ich habe nicht kritisiert, DASS Bundesländer zu Gruppen zusammengefasst wurden, sondern mich nur gefragt, WIE diese Gruppierung geschah (nach geografischen Merkmalen, Größenmerkmalen, Vergewaltigungsanzeigen, Verurteilungsquoten, und wie viele Länder pro Gruppe?). Auch das ist wichtig, damit man die Prozentzahlen nachvollziehen kann. Bei einer nicht näher erklärten Gruppierung von Ländern ist es für den Außenstehenden unmöglich, die Zahlenangaben nachzuvollziehen. Auch hier hätte mir ein Hinweis auf die Methode, mit der gruppiert wurde, z.B. durch einen Link in der Presseerklärung, genügt.

 

zu 4.

So halten wir es etwa für denkbar, dass die in den F-Ländern im Vergleich zu den A-Ländern sechsmal höhere Quote von Verurteilungen wegen Vergewaltigung spezialpräventive Effekte auslöst. (…)

In der Presserklärung heißt es: Je häufiger Tatverdächtige der Vergewaltigung in einem Bundesland damit rechnen müssen, verurteilt zu werden, desto niedriger fällt dort die Zahl der registrierten Vergewaltigungen aus. Dies spricht für die präventive Wirkung einer intensiven Strafverfolgung.  Zugegeben, bei diesen Formulierungen habe ich nur an die generalpräventive (abschreckende Wirkung) der Strafverfolgung gedacht, nicht an die von Ihnen jetzt angesprochene spezialpräventive Wirkung durch Therapie- und Resozialisierungsmaßnahmen bei Verurteilten. Ich begrüße es aber, dass im Forschungsprojekt die Wirkung solcher Maßnahmen evaluiert werden soll.

 

zu 5.

Müller kritisiert zudem unsere Feststellung, dass in den A-Ländern im Durchschnitt nur nach jeder 25. polizeilich registrierten Vergewaltigung ein Täter verurteilt wird, während das in den F-Ländern in jedem vierten Fall zuträfe. Wir würden hier mit der Unterstellung arbeiten, jede polizeilich registrierte Vergewaltigung müsse als tatsächliche Vergewaltigung gelten. Dies aber wird von uns keineswegs behauptet. Im Gegenteil: nach dem aktuellen Stand der Untersuchungen, die dazu bisher zu verschiedenen Bundesländern durchgeführt wurden, gehen wir davon aus, dass zwischen sieben und 15 Prozent der angezeigten Vergewaltigungen in Wahrheit gar nicht stattgefunden haben. Im Rahmen der geplanten Aktenanalyse soll dazu erstmals eine bundesweite Untersuchung durchgeführt werden. Selbst wenn man  hier hypothetisch eine Quote von 15 Prozent unterstellt, würde das für 2012 bedeuten, dass den 85 Prozent realer Vergewaltigungen 8,4 Prozent Verurteilungen gegenüber stehen. (…)

Es ist eine sehr sinnvolle Zusatzinformation, dass Sie eine gewisse Falschanzeigerate annehmen. Die Presseerklärung hat durch die Formulierung im ersten Satz ("Verurteilung des Täters") einen etwas anderen Tenor und auf mögliche Falschanzeigen wurde nicht hingewiesen. Ich habe aber oben in meiner Antwort auf einen früheren Kommentar bereits vorweggenommen, dass Sie wahrscheinlich einen gewissen Anteil von Falschanzeigen berücksichtigen. Beim Länder(gruppen)vergleich müsste dann aber auch die Eventualität unterschiedlich hoher Falschanzeigeraten in den jeweiligen Ländern berücksichtigt werden. 

 

zu 6.

In seinem Blogbeitrag stellt Müller ferner die These auf, es sei kriminologisch-kriminalstatistisch wenig sinnvoll zu behaupten, die Anzeigebereitschaft betroffener Frauen habe sich durch die Einbeziehung der ehelichen Vergewaltigung in den Straftatbestand des §177 StGB stark erhöht. Das sehen wir anders. Frauen wurden bis zum Jahr 1998 durch das Strafrecht nicht dazu ermutigt, eine ihnen durch den Ehemann widerfahrene Vergewaltigung anzuzeigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter aufgrund solch einer Anzeige einen Strafbefehl wegen Körperverletzung, Beleidigung oder Nötigung erhielt, war äußerst gering. Der PKS lässt sich aber klar entnehmen, dass es 1998 im Vergleich zum Vorjahr eine geradezu sprunghafte Zunahme solcher Anzeigen gegeben hat, die sich gegen „verwandte“ Beschuldigte gerichtet haben. Dies dürften primär Ehemänner gewesen sein, die sich nun wegen einer Vergewaltigung zu verantworten hatten.

Hier bestehe ich auf meiner Kritik. Es kann sinnvoll weder von einer geringen Anzeigebereitschaft gesprochen werden für ein nicht (als Vergewaltigung) strafbares Verhalten, noch kann man sinnvoll von einer höheren Anzeigebereitschaft sprechen, wenn ein Straftatbestand gerade eingeführt wurde. Dass und wie viele Anzeigen es vorher wegen Vergewaltigungen in der Ehe gegeben hat, kann aus der PKS gar nicht ermittelt werden. Wie viele Ehe-Vergewaltigungen als Körperverletzungen registriert wurden, wird weder in der PKS noch in der Presseerklärung kommuniziert.

 

zu 7.

Eine der Hypothesen, die im Rahmen des vorgeschlagenen Forschungsprojekts untersucht werden sollen, lautet: je größer die Arbeitsbelastung der zuständigen Polizeibeamten, Staatsanwälte und Gerichte ausfällt, desto seltener enden die Strafverfahren mit einer Verurteilung des Täters. Müller hält diesen von uns für möglich erachteten Zusammenhang für wenig plausibel. (…) Erneut übersieht Müller hier, dass wir mit unserer PE lediglich beispielhaft auf mögliche Erklärungen aufmerksam machen wollten. Sollte das Forschungsprojekt zustande kommen, müsste man in der Tat vergleichende Erhebungen zur Arbeitsbelastung der verschiedenen Kontrollinstanzen anstellen. Das aber ist durchaus vorgesehen.

 

Wenn es eine der Hypothesen ist, der nachgegangen werden soll, gehe ich völlig konform. Die Formulierung in der Presseerklärung ist aber anders. Dort heißt es „anders ausgedrückt…“, so als sei dies nicht eine von mehreren möglichen Erklärungen, sondern als bestehe praktisch eine Identität zwischen der zu erklärenden Wirklichkeit und der Erklärung.

 

zu 8.

Müller unterstellt schließlich, wir hätten uns bereits vor Beginn der von uns vorgeschlagenen Untersuchung mit der von uns zitierten rechtspolitischen Forderung identifiziert, wonach der Gewaltbegriff im §177 StGB weiter gefasst werden sollte. Doch auch dies müssen wir zurückweisen. Wir haben in unserer PE lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass es solche kriminalpolitischen Vorschläge gibt.

Ich wollte wirklich nichts unterstellen. Die genannten Organisationen werden (als einzige) mit positiver Tendenz zitiert und auch verlinkt. Der Titel der Presseerklärung („das Leiden der Opfer“) deutet ebenfalls in eine bestimmte rechtspolitische Richtung. Ich habe nicht als einziger bei der Lektüre den Eindruck gewonnen, dass das KFN sich mit den Positionen der genannten Organisationen identifiziert.

 

Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort,

besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Prof. Pfeiffer,

ein Grundproblem für die Auseinandersetzung mit Ihrer Presse- und weiteren Erklärungen ist, daß Sie sehr vage bleiben, um welche Art von Forschungsergebnisse es überhaupt geht. Der Pressebericht http://sz.de/1.1938659, der sicherlich auf Ihre Initiative zurückgeht, spricht von "einer neuen Studie" und "Zahlen, die nun das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) ermittelt hat". Ihre Presseeklärung (http://www.kfn.de/versions/kfn/assets/Presseerklaerung_Vergewaltigung.pdf) spricht von einer "bundesweiten Analyse", die "Befunde" hervorgebracht habe. Aufgrund dieses Sprachgebrauch blieb Prof. Müller nichts weiter übrig als zu mutmaßen, daß es sich um eine "Vorabmitteilung über die Ergebnisse einer kriminalstatistischen Studie" handelte. In Ihrer Stellungnahme in diesem Blog sprechen Sie nun davon, daß es überhaupt erst eine Planung eines Forschungsprojekts gebe, für das noch nicht einmal ein Drittmittelantrag vorliege.

Demzufolge scheint die "bundesweite Analyse", von der in Ihrer Presseerklärung die Rede ist, überhaupt nur in der statistischen Auswertung von Zahlen zu bestehen, die in der ohnehin jedermann zugänglichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) enthalten sind. Die Dunkelfeldstudien Ihres Instituts, die Sie außerdem ansprechen, datieren immerhin von 1992 und 2011 und dürften deshalb keinen aktuellen Nachrichtenwert haben.

Es erscheint mir unwissenschaftlich, daß Sie einerseits eine Studie ankündigen und andererseits deren "Ergebnisse" schon jetzt in alarmierender Weise in die Medien einschleusen: "Die Schwächen der Strafverfolgung - das Leiden der Opfer" (Überschrift der Presseerklärung). Und im Text beispielsweise: "All dies [zu wenig Verurteilungen] sollte nicht weiter hingenommen werden".

Sie schreiben in Ihrer gestrigen Stellungnahme:

Wir würden hier mit der Unterstellung arbeiten, jede polizeilich registrierte Vergewaltigung müsse als tatsächliche Vergewaltigung gelten. Dies aber wird von uns keineswegs behauptet. Im Gegenteil: nach dem aktuellen Stand der Untersuchungen, die dazu bisher zu verschiedenen Bundesländern durchgeführt wurden, gehen wir davon aus, dass zwischen sieben und 15 Prozent der angezeigten Vergewaltigungen in Wahrheit gar nicht stattgefunden haben.

Das ist der Kern Ihrer bisherigen öffentlichen Äußerungen: Sie "gehen davon aus", daß 85 bis 93 % der Vergewaltigungsanzeigen jeweils eine tatsächliche Vergewaltigung zugrunde liegt. Dem gegenüber stellen Sie die amtlichen Zahlen, daß auf diese Anzeigen hin nur in 8,4 % der Fälle zu Verurteilungen kam. In den übrigen 91,6 % der Fälle kam es also entweder zu Freisprüchen oder Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO, weil die Staatsanwaltschaft den hinreichenden Tatverdacht verneinte (Hauptgrund dürfte naheliegenderweise eine nicht weiter aufklärbarer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation sein).

Die entscheidende Frage ist: Nach welcher Methodik sind Sie vorgegangen, um zu der Zahlenangabe 85 bis 93 % zu gelangen? Da eine Studie gerade noch nicht vorliegt, dürfte klar sein, daß Sie nicht die Ermittlungsakten sämtlicher in die amtliche Statistik eingeflossenen Fälle ausgewertet haben. Die angesprochene Dunkelfeldstudie von 2011 dürfte als Erkenntnisgrundlage ausscheiden, da das Dunkelfeld gerade Kriminalität außerhalb der tatsächlich angezeigten Fälle betrifft. Oder übersehe ich etwas? Jedenfalls stellt sich die Frage, welches Beweismaß Sie - in Abweichung von Staatsanwaltschaften und Gerichten - angewandt haben bzw. angewendet sehen möchten, was die Verläßlichkeit der Aussage des Anzeigeerstatters oder der Anzeigeerstatterin als alleinige Grundlage für eine Verurteilung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen betrifft.

Im SZ-Beitrag http://sz.de/1.1938659 wurden Sie ursprünglich so zitiert (vgl. http://www.strafakte.de/sexualstrafrecht/die-schwaechen-der-strafverfolg...):

Man kann nicht ernsthaft unterstellen, dass Frauen eine Vergewaltigung erfinden.

Dieses Zitat wurde im Beitrag nachträglich geändert in

Man kann nicht ernsthaft unterstellen, dass ein so hoher Anteil der Frauen eine Vergewaltigung erfindet.

Mit "so hoher Anteil" ist offenbar die "Nichtverurteilungsquote" von 91,6 % gemeint. Doch was meinen Sie mit "unterstellen"? Es dürfte doch klar sein, daß es in den meisten Fällen zu einer Einstellung oder einem Freispruch kommt, weil die erforderliche Gewißheit, daß die Straftat begangen wurde, nicht erreicht wurde. Die Staatsanwälte und Richter müssen keineswegs unterstellen, daß eine Falschanzeige vorliegt, sondern kommen schlicht zu dem Ergebnis "Wir wissen es nicht genau, es kann so oder so sein."

5

Sehr geehrter Herr Garcia,

Sie schreiben in Reaktion auf Herrn Pfeiffers Antwort:

Im SZ-Beitrag http://sz.de/1.1938659 wurden Sie ursprünglich so zitiert (vgl. http://www.strafakte.de/sexualstrafrecht/die-schwaechen-der-strafverfolg...):

Man kann nicht ernsthaft unterstellen, dass Frauen eine Vergewaltigung erfinden.

Dieses Zitat wurde im Beitrag nachträglich geändert in

Man kann nicht ernsthaft unterstellen, dass ein so hoher Anteil der Frauen eine Vergewaltigung erfindet.

Mit "so hoher Anteil" ist offenbar die "Nichtverurteilungsquote" von 91,6 % gemeint. Doch was meinen Sie mit "unterstellen"? Es dürfte doch klar sein, daß es in den meisten Fällen zu einer Einstellung oder einem Freispruch kommt, weil die erforderliche Gewißheit, daß die Straftat begangen wurde, nicht erreicht wurde. Die Staatsanwälte und Richter müssen keineswegs unterstellen, daß eine Falschanzeige vorliegt, sondern kommen schlicht zu dem Ergebnis "Wir wissen es nicht genau, es kann so oder so sein."

Dazu noch drei ergänzende Bemerkungen:

1. Die "Nichtverurteilungsquote", die mit 90% angegeben wird, beruht nicht allein auf justiziellen Einstellungen (nach § 170 II StPO und möglicherweise  im Jugendstrafrecht nach §§ 45, 47) und Freisprüchen. Schon die Polizei fand ja bei den 8031 im Jahr 2012 angezeigten Vergewaltigungen nur 6776 Tatverdächtige, in ca. 15,6 % der Fälle  konnte also schon gar kein Strafverfahren stattfinden.

2. Eine erhebliche Diskrepanz zwischen PKS und Verurteilungsstatistik liegt nicht nur bei Vergewaltigungen vor, sondern auch bei anderen Deliktsgruppen. Auch die Gesamt-Verurteilungsrate (als Anteil an den bekanntgewordenen Fällen der PKS) liegt nicht weit über 10 %.

3. Als Entgegnung auf Ihren Kommentar, quasi zur Verteidigung von Herrn Pfeiffer: Ein so erheblicher Unterschied zwischen den Verurteilungsraten in den Bundesländern erscheint mir durchaus erklärungsbedürftig. Das gilt hinsichtlich der Hypothesen, die in der Presseerklärung angedeutet werden, v.a. dann, wenn die Differenzen nicht (wie ich vermute) großteils  auf einem unterschiedlichen Anteil von Nähebeziehungsvergewaltigungen und Falschanzeigen an den angezeigten Delikten beruhen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

@O. Garcia:
Ihre Annahme, die 91,6 beruhten auf Freisprüchen bzw. Einstellungen nach § 170 II mit Hauptgrund Aussage gegen Aussage ist  falsch. Sie berücksichtigen nicht,

- dass bei der Gesamtzahl der Anzeigen auch unbekannt (gebliebene) Täter enthalten sind

-  dass zudem sich in einzelnen Konstellationen ergeben kann, dass das Geschehen zwar so wie von der Anzeigeerstatterin/dem Anzeigeerstatter geschildert stattgefunden hat, aber eben rechtlich keine Vergewaltigung i.S.d.  177  vorliegt. Z.B.  weil die Tatbestandsvariante "Ausnutzen einer schutzlosen Lage"  in objektiver oder  subjektiver Hinsicht  oder die Drohung mit "gegenwärtiger" Gefahr für eines der genannten Rechtsgüter nicht vorlag.  Dann kann es eben sein, dass entweder gar nichts oder nur noch ein geringfügigeres Delikt (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung...) übrig bleibt und ggf. abgeurteilt /nach § 153a/154 StPO eingestellt, aber kein Sexualdelikt abgeurteilt wird. Ob die Studie auch die Fälle als Verurteilung ansieht, die in der PKS als "Vergewaltigung"erfasst wurden, bei denen aber eine Verurteilung  z.B. "nur"  wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger oder eines anderen Delikts erfolgte , kann vielleicht Prof. Pfeiffer erläutern.

 

 

5

nochsoeingast

Sie haben mit #26 völlig Recht.

 

Beispiel: Ein Opfer macht eine Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei spricht von Ausnutzung einer Notlage. Daraufhin folgt eine Zeugenaussage beim LKA, die alles weiter an die Staatsanwaltschaft weiterleitet, mit dem zusätzlichen Hinweis der LKA Beamtin dass sich das Opfer an den weißen Ring wenden soll, bezüglich Anwältliche Hilfe , falls es zum Prozeß käme und die LKA Beamtin gibt dem Opfer eine Adresse einer Opferberatungsstelle. 

Dann ende ohne Benachrichtigung des Opfers nach §170. 

 

Erst ein nachträglich eingeschalteter  Anwalt entnimmt aus den Akten, dass eine Einstellung nach

§ 170 erfolgt war. 

0

@Prof. Müller und @nochsoeingast:

Vielen Dank für die Korrektur. Diesen Fall hatte ich nicht im Blick, nachdem die Presseerklärung selbst den Schwerpunkt auf die Problematik von Aussage gegen Aussage gelegt hatte, mit Formulierungen wie

Daraus ergibt sich ein Beweisproblem. Die beschuldigten Männer geben heute meist den Geschlechtsverkehr zu und berufen sich darauf, er sei einvernehmlich erfolgt.

und

Risiko der betroffenen Frauen, in ihrem sozialen Umfeld aufgrund einer gescheiterten Anzeige als Verliererin oder gar als Lügnerin dazustehen

Auch wenn die "Nichtverurteilungsquote" nach Herausrechnen der Verfahren gegen Unbekannt 70% statt 90% beträgt, halte ich Prof. Pfeiffers Äußerung für verfehlt. Was sonst noch herauszurechnen ist und worauf sich "ein so hoher Anteil" genau bezieht, wird nur Prof. Pfeiffer klären können.

Auch ich bin der Meinung, daß eine Studie, wie sie das KFN plant, ihre Berechtigung hat. Die Presseerklärung spricht Auffälligkeiten an, denen man wissenschaftlich nachgehen sollte (vielleicht wird sich einfach herausstellen, daß die Statistik in den einzelnen Ländern schlicht nach unterschiedlichen Kriterien geführt wird). Mein Einwand bezieht sich nicht auf eine solche Studie, sondern auf die Voreingenommenheit und den Alarmismus, mit denen Prof. Pfeiffer an sie herangeht. Statt die Ergebnisse der geplanten Studie abzuwarten, stehen sie für ihn erklärtermaßen schon fest. Und sogar rechtspolitische Forderungen werden an ihnen festgemacht.

0

Leider werden von allen Beratungsstellen, Therapeuten, Psychiatern und Ärzten nie eine anonyme Zählung vorgenommen wie viele um Hilfe bitten, damit wenigstens diese Dunkelziffer ermittelt wird.

0

Diese Zahlen wären zwar interessant, würden aber keine echte Aussagekraft haben, denn

a) Nicht jedes Opfer geht zu einer Beratungsstelle

b) Manche gehen zu mehrere Beratungstellen

c) Auch Falschanzeigerinnen können zu Beratungsstellen gehen

Es gibt einige Befragungen zu diesem Thema. Dabei dürfte die Frage nach der Opferrolle eine höhere Wahrheitsquote als die nach der Täterrolle haben. (Ist allerdings nur eine Vermutung - empirisch kann ich dies nicht belegen)

Daher dürfte die Frage danach, ob eine Frau vergewaltigt wurde eine höhere Wahrheitsquote haben als wenn Männer anonym gefragt würde, ob sie vergewaltigt haben.

Umgekehrt dürfte interessant sein, Männer zu fragen, ob sie falsch beschuldigt bzw. falsch angezeigt worden sind. Da dürfte die Wahrheitsquote ebenfalls höher sein als wenn man Frauen fragt, ob sie falsch beschuldigt hätten.

 

4

Neue Zahlen zu 2013 mit neuen Charts, die den Spread noch deutlicher machen:

 

 

Mangel an Qualität der Anzeigen führt sogar/bereits zu absolut sinkenden Zahlen an HV (Aburteilungen) und Verurteilungen. Dass die Zahl der 'eigentlichen' Freisprüche (einklassigen!!!) gestiegen sei, ist NONSENS.

http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2014/06/polizeiliche-kriminalstatisti...

0

Da wird eine Hebamme wegen Mordversuch verhaftet, es gibt noch keine Anklage und keinen Prozess, aber Christian Pfeiffer weiss schon dass sie schuldig ist und welches Motiv sie hatte!

bild punkt de /news/inland/hebamme/hat-hassgefuehle-gegenueber-muettern-36974984.bild.html

 

0

Auch wenn der Beitrag schon aus 2014 datiert - es hat nichts an Bedeutung verloren. Ganz im Gegenteil.

Was ich in den letzten 7 Jahren in Sachen Strafverfolgung und Rechtssprechung erleben musste, ist weder mit juristischem, noch mit logischem Verstand nachvollziehbar.

Stellen Sie doch nicht nur Zahlen, deren Dunkelziffer wesentlich höher sein dürfte, als überhaupt angenommen, in Frage.

Denn wer die Gerichtsbarkeit wie ich erlebt, kann keinem Opfer raten jemals Anzeige zu erstatten. Ich hatte ein Jahr nach der Tat den Mut und werde seitdem nach physischer mit psychischer Gewalt konfrontiert. Ich bin durch nichts geschützt!! Auch nicht durch ein Glaubwürdigkeitsgutachten, was mir bescheinigt hat, dass meine Aussagen auf tatsächlich Erlebten beruhen.

2011 Anzeige, 2015 Hauptverhandlung mit Freispruch trotz eines Gutachtens und einer renommierten Gutachterin, die auch bei Gericht mein Verhalten als glaubwürdig eingestuft hat.  Das Berufungsverfahren steht gerade auf der Kippe.....wieder einmal ein Richterwechsel....

Ich danke Herrn Pfeiffer und dem Institut, dass dem Thema überhaupt Gewicht verliehen wird. Es müsste noch viel präsenter sein.  Es geschieht täglich in den vier eigenen Wänden.

Reden Sie einfach mal mit Opfern Herr Prof. Müller, sitzen Sie hin und wieder in öffentlich zugelassenen Verhandlungen und erleben, wie es dort zugeht?

Ich wünsche keinem, was ich durchmachen musste und weiter durchmachen muss.  Leider ist es bei heute nicht in den Köpfen  angekommen, dass ein NEIN ein NEIN ist!

 

0

Kommentar hinzufügen