Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|368858 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Sehr geehrter Logiker,

1. wollte ich erreichen, daß Sie sich wieder an der Debatte beteiligen.

2. ist es absolut richtig, daß es für AD möglich war, diese Morde so zu begehen und auch keineswegs unwahrscheinlich, sondern sogar auch für mich ziemlich wahrscheinlich nach einer Gesamtschau aller Begebenheiten, Zeugenaussagen, Fakten usw. usf. etc. pp.

3. reicht eine ziemliche Wahrscheinlichkeit aber für ein so schwerwiegendes Urteil mit der absoluten Höchststrafe auch aus?

4. dieser Fall interessiert mich inzwischen besonders, auch noch aus einigen speziellen Gründen, die ich im Moment aber nicht weiter alle ausführen will, einer davon ist z.B. die forensische Todeszeitbestimmung, die hier auch von Dr. Bux offenbar nach einer Methode mit Nomogrammen gemacht wurde und die ich auch aus einem anderen Mordfall kenne, in dem die Schwurgerichtskammer mit Volker Wagner den Angeklagten Mehdi B. freigesprochen hatte.

Besten Gruß

GR

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Nachtrag für die Fachleute hier, das sind ja die Juristen.

5. War es korrekt, daß der Verteidigung offenbar nicht alle Beweismittel in gleichem Maße zur Verfügung standen, wie dem Gericht und der Staatsanwaltschaft?

Das Stichwort dazu wäre: Gab es eine "Waffengleichheit", also ein "Faires Verfahren"?

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Das ist eine Unterstellung, die immer wieder behauptet wird, aber nicht richtig ist.

Spätestens mit dem Ende des Ermittlungsverfahrens bekommen die Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft. Die vom Gericht beauftragten Gutachten erhalten die Verteider ebenfalls noch vor der mündlichen Vernehmung der Sachverständigen.

Andernfalls hätte die Revision mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt.

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Sehr geehrter Her Beckhaus,

das glauben Sie doch selber nicht, daß die Kripo
vor der Hauptverhandlung der Verteidigung
sämtliche Beweise vorlegt.

Die Beweiserhebung startet offiziell erst nach 
der öffentlichen Anklage in der 
Hauptverhandlung.

Bis dahin hat der Angeklagte Gelegenheit, 
seine Sicht der Dinge zu schildern.

Eine Einsicht in die Akten wird einfach 
nicht gestattet. Oder die Akte ist
sonstwo ! 

Bis zu meinem Beweisantrag vom 25.04.2018 beim LG Kassel
kannte Dr. Strate nicht mal die Mündungsgeschwindigkeit 
der Tatmunition, geschweige denn das 
Geschoßgewicht. 

Die Temperatur im Kellerflur am Tatmorgen 
kennt er bis heute nicht !

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sie haben wirklich nicht die geringste Ahnung vom Strafprozessrecht. Akteneinsicht bekommt der Verteidiger spätestens mit Abschluss der Ermittlungen (hier: vulgo Anklageerhebung). In Haftsachen in der Regel schon deutlich vor der Anklage, mindestens in die Teile, auf die der Haftbefehl gestützt wird. 

Dass die Beweisaufnahme "offiziell erst" in der Hauptverhandlung stattfindet heißt, dass die Beweismittel (Zeugen,Sachverständige, Urkunden etc) dort "eingeführt" werden, sprich, angehört, verlesen, angesehen und dass nur das,was in der Hauptverhandlung "gelaufen" ist, auch Grundlage für das Urteil sein darf.

Aber selbstverständlich werden die  Ermittlungen vor der Anklaageerhebung und dieser Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung geführt, Vernehmungsprotokolle geschrieben, schriftliche Gutachten erstattet und in Akten papiermäßig gesammelt, die gehen an die Staatsanwaltschaft, von der Staatsanwaltschaft mit Anklage ans Gericht. Und in diese Akten kann jeder Verteidiger (bei Herrn Darsow derer drei) Einsicht nehmen,um sich und seinen Mandanten auf die Verhandlung vorzubereiten,  § 147 StPO und das wird, Wunder über Wunder, tagtäglich auch  tausendfach bundesweit so gemacht.

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Theoretisch haben sie (leider) Unrecht. Praktisch aber dann doch (leider) Recht. StA und Gericht nehmen es oft mit dem Verfahrensrecht nicht so genau. Ob diese vielleicht unschöne Trickserei der StA geschehen ist, mag ich nicht behaupten, aber auch nicht ausschließen. Da bedarf es Verteidiger, die ungeachtet des dann häufig erfolgenden Vorwurfs der Querulanz auf peinlöich genaue Einhaltung des Verfahrensrechts bestehen. Man sieht ja an der Diskussion jetzt, was etwaige Versäumnisse für Folgen haben.

Tim Beckhaus schrieb:

Das ist eine Unterstellung, die immer wieder behauptet wird, aber nicht richtig ist.

Spätestens mit dem Ende des Ermittlungsverfahrens bekommen die Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft. Die vom Gericht beauftragten Gutachten erhalten die Verteider ebenfalls noch vor der mündlichen Vernehmung der Sachverständigen.

Andernfalls hätte die Revision mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt.

Herr Beckhaus, die in der HV kurz mal am Richtertisch gezeigten Photomappen und auch die in der HV mal kurz vorgespielten Videos waren mein Punkt, ebenso die TÜ-Aufnahmen.

Werden die auch imme alle als Kopie den Verteidigern übergeben, also auch im Fall Darsow?

Ist Ihnen wohl noch entgangen, auf was ich abgehoben hatte.

Und das ist noch nicht alles, Herr Beckhaus. Daß ich die damalige Verteidigungs-Strategie für nicht besonders angebracht in diesem Fall gehalten habe, können Sie selber noch nachlesen.

Wenn ein neuer Verteidiger nun, wie Herr Dr. Strate, eine Wiederaufnahme plant, bekommen seine Gutachter auch die Asservate noch für ihre Gutachten übergeben?

Im Urteil lese ich x-fach die Floskel, wie sehr das Gericht immer "überzeugt" war, auch noch von den eigenen Annahmen, z.B. daß mit diesem Primitiv-SD (oder einem ähnlichen nach der "silencer.ch"-Seite) Herr Darsow so ein dynamisches Vorgehen mit den 10 Schüssen problemlos realisieren konnte, wie in der Tatnacht.

Da waren die Richter also schon sehr leicht zu überzeugen von den eigenen Annahmen. Müssen sie ja auch, denn sonst würde ja "idpr" greifen.

Logiker verwendete übrigens mal den Satz: "Ein wortreicher Taschenspielertrick!"

Tja, das war dann wohl ein Bumerang .....

Besten Gruß

GR

"Und das ist noch nicht alles, Herr Beckhaus. Daß ich die damalige Verteidigungs-Strategie für nicht besonders angebracht in diesem Fall gehalten habe, können Sie selber noch nachlesen."

Nein, dass will ich nicht nachlesen. Ich halte Sie nicht für kompetent genug, das beurteilen zu können.

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Tim Beckhaus schrieb:

"Und das ist noch nicht alles, Herr Beckhaus. Daß ich die damalige Verteidigungs-Strategie für nicht besonders angebracht in diesem Fall gehalten habe, können Sie selber noch nachlesen."

Nein, dass will ich nicht nachlesen. Ich halte Sie nicht für kompetent genug, das beurteilen zu können.

Dann werde ich es Ihnen nun selber noch sagen.

Die Verteidigungsstrategie war "Schweigen in der HV" mit dem Ergebnis: "Lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld".

Eine sehr effektive Strategie der Verteidigung, oder?

Besten Gruß

GR

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

auch wenn Sie sich auf den Kopf stellen und es weitere zehn Mal wiederholen:

Sämtliche am Verfahren Beteiligte erhalten spätestens mit dem Ende der Ermittlungen vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten der StA und zwar ohne Ausnahme hinsichtlich der Beteiligten und ohne Ausnahme hinsichtlich der Beweise.

Da wird auch nicht (wie Sie es hier etwas naiv darstellen) "mal nur kurz irgendwas am Richterisch vorgespielt".
 

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Tim Beckhaus schrieb:

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

auch wenn Sie sich auf den Kopf stellen und es weitere zehn Mal wiederholen:

Sämtliche am Verfahren Beteiligte erhalten spätestens mit dem Ende der Ermittlungen vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten der StA und zwar ohne Ausnahme hinsichtlich der Beteiligten und ohne Ausnahme hinsichtlich der Beweise.

Da wird auch nicht (wie Sie es hier etwas naiv darstellen) "mal nur kurz irgendwas am Richterisch vorgespielt".
 

Sehr geehrter Herr Beckhaus,

zu den Photomappen werden doch Ermittlungsbeamte am Richtertisch selber erst befragt, auch in der HV selber werden noch Skizzen erstellt, Prozeßbeteiligte spielen in einer HV manchmal Szenen nach, die dann ja vorher nicht schon in den Akten waren.

Aber bitte, ignorieren Sie das alles weiter, auch daß HV-Verhandlungs-Protokolle z.T. diktiert werden vom Richtertisch aus.

So sind die Realitäten und die Revision hat nur dieses Protokoll.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

selbstverständlich werden die Zeugen in der Hauptverhandlung (zunächst vom Richter) befragt. Oder meinen Sie, eine solche Befragung sollte vor der Hauptverhandlung durchgeführt werden?

Bevor Sie Kritik üben, sollten Sie sich vielleicht mit dem Gegenstand Ihrer Kritik vertraut machen. Hier ist es die StPO. Sie erhalten kostenlose Einsicht auf www.gesetze-im-internet.de.

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Tim Beckhaus schrieb:

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

selbstverständlich werden die Zeugen in der Hauptverhandlung (zunächst vom Richter) befragt. Oder meinen Sie, eine solche Befragung sollte vor der Hauptverhandlung durchgeführt werden?

Bevor Sie Kritik üben, sollten Sie sich vielleicht mit dem Gegenstand Ihrer Kritik vertraut machen. Hier ist es die StPO. Sie erhalten kostenlose Einsicht auf www.gesetze-im-internet.de.

Sie können oder wollen meinen Kritik nicht verstehen.

Es ging mir nicht um die allgemeine Zeugenbefragung in der HV bzw. um die in den Akten bereits verschriftlichten Aussagen aus den Ermittlungen.

Mir ging es z.B. auch um Details  vor Ort oder auf den Photos, die für Ermittlungsbeamte oder Feuerwehrleute usw., die vor Ort waren, evtl. keine große Bedeutung noch hatten vor Ort oder in der HV, die sich aber später doch als wichtig herausstellen, wenn es schon zu spät ist für eine Dokumentation bzw. Beweissicherung.

Also um Fehler, die passieren können und dann aber niemand an die große Glocke hängt, wenn ihm selber der Fehler passiert ist.

Herr Rudolphi,

Sie haben weiter oben Unwahrheiten behauptet und zwar in offenbarer Unkenntnis des Ablaufs des Ermittlungsverfahrens und der Hauptverhandlung.

Nunmehr behaupten Sie, ich hätte Sie nicht verstanden und kommen auf ein Thema zu sprechen, dass mit Ihren o.g. Behauptungen nichts zu tun hat.

Verstehen Sie sich noch selbst?

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Tim Beckhaus schrieb:

Herr Rudolphi,

Sie haben weiter oben Unwahrheiten behauptet und zwar in offenbarer Unkenntnis des Ablaufs des Ermittlungsverfahrens und der Hauptverhandlung.

Nunmehr behaupten Sie, ich hätte Sie nicht verstanden und kommen auf ein Thema zu sprechen, dass mit Ihren o.g. Behauptungen nichts zu tun hat.

Verstehen Sie sich noch selbst?

Sie haben mich entweder unbeabsichtigt oder absichtsvoll falsch verstanden / interpretiert, das aber ist ja Ihr Problem, Herr Beckhaus.

Warum stellten Sie deswegen keine Verständnisfragen an mich, sondern unterstellten sogleich mir Inkompetenz bezüglich der StPO?

Übrigens noch bemerkt zum Auffindeort von Herrn Toll:

Er lag im Vorraum, da gab es keine Fließen am Boden und er hatte auch eine Jacke an.

Müßten die Photos vom Tatort aber auch zeigen, daß es so war.

(Der heruntergefallene, größere Bauschaumpartikel neben dem Einschuß in der Wand dürfte m.E. unabhängig vom Projektil dorthin geblasen worden sein, eine Anhaftung am Projektil selber würde mich schon schwer wundern, bei einer so hohen Fluggeschwindigkeit durch die Luft. Aber das sind dann schon ganz kleine Details nur noch.)

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Die Brandtüre zum UG spielt übrigens sicher auch eine Rolle bei der Wärme- und Schallausbreitung im Tat-Haus.

Wer das Haus nicht selber begangen hatte, dem fehlen leider oft einige wichtige Kenntnisse. Für mich wäre daher ein Ortstermin des Gerichts auch deshalb noch wünschenswert gewesen.

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Forensische Todeszeitpunktbestimmungen sind selbstverständlich machbar, auch über mehrere Tage noch, die seriösen Angaben erfolgen ja auch dann als ein Zeit-Intervall.

Der Temperaturangleich der Körperkerntemperatur mit der Umgebungstemperatur erfolgt grob mathematisch gesagt nach einer abnehmenden Exponentialfunktion, also asymptotisch, und nicht linear.

Hängt ganz genau von vielen Faktoren aber ab, auch wenn die Umgebungstemperaturen im Zeitraum sich noch ändern und das ist auch mathematisch noch sehr interessant und auch dann anspruchsvoll.

(Der Fall des Mehdi B. ist aber übrigens ganz anders gelagert gewesen als der Fall Andreas D.)

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Sehr geehretr Herr Rudolphi,

ob die Körper~Temperatur eines Leichnams abnimmt oder zunimmt,
hängt von der Isolation und der Außentemperatur ab. 

Im Hochsommer kann die Körpertemperatur 
eines Leichnams sogar ansteigen. 

Im Doppelmordfall von Babenhausen hielt der Pathologe 
es für möglich, daß die Schemmers bereits Mittwochs 
verstorben seien. 

4 Zeugen sagten jedoch aus, daß sie die Schemmers 
Freitag morgens noch lebend in Koblenz 
gesehen hätten. 

Und die Notärztin stellte bei Heinrich Schemmer 
am Samstag abend noch eine stark
ausgeprägte Leichenstarre fest. 

Die hält nur 24 Stunden !

Das ist Fakt !

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Mit den Grundlagen und den diversen Methoden der Todeszeitpunktbestimmungen der Forensiker bin ich schon einigermaßen vertraut.

Hier reden wir aber über die Methode nach Henssge, einem sog. "Goldstandard" der Forensik, siehe:

PDF]Henssge-Nomogramm - Kantonsspital St.Gallen

https://www.kssg.ch/sites/default/files/2016-05/Henssge-Nomogramm.pdf

 

Daneben gibt es viele andere Methoden zur Zeitbestimmung, wie auch über Insektenbefall, Zerfall der Skelettmuskelproteine, auch noch bei wesentlich längeren Liegezeiten der Leichen, bis hin zum Ötzi, mit der Radiokarbonmethode, anderen Isotopen, und so weiter ......

Ich brauche da also Nachhilfe höchstens von wirklichen Experten aus der Forensik.

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Logiker kommentiert am Mo, 2018-06-25 16:10 Permanenter Link

… Das Urteil enthält viel phantasievolles Geschwafel ...

Logiker kommentiert am Mi, 2018-06-27 03:21 Permanenter Link

… Im Urteil wird so viel geschwafelt …

Nicht nur dort:

docreini kommentiert am Do, 2018-06-14 14:54 Permanenter Link

Sie schrieben ja von einem Auftragskiller und von den Hells Angels. sie sagte, dass diese wohl mit dem Mord in verbindung stehen würden. Halten sie die HA also für zu blöd mit einer Waffe richtig umzugehen? Wissen die HA, was sie von denen halten? Müssen Sie sich nicht schützen? Sind Sie ausbilder bei der Polizei? Waren sie Polizist? Ich staune, was sie alles wissen.

docreini kommentiert am Mi, 2018-06-13 22:25 Permanenter Link

Das die Zeugen nicht vereidigt wurden, dürfte grundgesetzwidrig nicht erfolgt sein. Die waffe wurde von Herrn Steffler bereits gefunden. Er kennt die waren täter!

Tim Beckhaus kommentiert am Fr, 2018-06-15 21:33 Permanenter Link

… Es wurde festgestellt, dass Herr Darsow über Täterwissen verfügte zu einem Zeitpunkt, als er darüber nichts wissen konnte, wenn er nicht der Täter gewesen ist …

UA S. 161: „… zumal der Angeklagte den Zugriff auf die Internetseite „www.silencer.ch" und den Befehl zum Ausdrucken der Bauanleitung anlässlich seiner Beschuldigtenvernehmung u.a. gegenüber KOK Daab am 23.07.2009 - also zu einem Zeitpunkt, als ihm die sich aus dem Tatortbefund ergebende „Brisanz" dieser Frage kaum bekannt gewesen sein konnte, es sei denn, er verfügte über Täterwissen…“.

Polizeiliche Durchsuchung in Firma: 15.07.2009, UA S. 253.

Rückkehr nach Urlaubsabbruch (wegen Verletzung der Tochter): 21.07.2009, UA S. 251

Beschuldigtenvernehmung: 23.07.2009, s. o.

Am 10. Verhandlungstag wurde laut OP-Online vom 02.04.2011 u. a. der Firmenchef vernommen:

https://www.op-online.de/region/babenhausen/antrag-haftpruefung-gestellt-1186375.html

„… Zuvor haben sechs Zeugen ausgesagt – Mitarbeiter der Firma, in der Andreas D. bis zu seiner Inhaftierung im Mai 2010 tätig war. Dass der Mordfall und die anschließenden Ereignisse dort für viel Gesprächsstoff sorgten, bestätigten alle, vom Senior-Chef bis zur Empfangsdame. Als die Ermittler wegen der Computerspiegelung in den Betrieb kamen, geschah dies „für mich völlig überraschend“, so der Inhaber des Unternehmens. Die Kripo habe ihn angewiesen, dem Kollegium zu sagen, die Polizei sei wegen eines Hackerangriffs gekommen. Was wirklich los sei, habe sich trotzdem bald herumgesprochen.Hervorhebung

Diese Aussage des Senior-Chefs taucht im Urteil - anders als der von den animalischen Mitbewohnern seines Hofes vermeintlich verzehrte Bauer Rupp - nicht auf. Abgesehen davon, dass das „Täterwissen“ schon kein „Täterwissen“ darstellt, weil bei der Tat in Wirklichkeit überhaupt kein PET-Primitivschalldämpfer Marke-Eigenbau zum Einsatz kam, da dann (zwingend) PET-Plastiksplitter hätten gefunden werden müssen, was unzweifelhaft nicht der Fall war, hatte sich das „Täterwissen“ nach dem Urlaubsabbruch doch auch schon über die „Buschtrommeln“ innerhalb der Firma herumgesprochen.

Was wollen Sie uns sagen? Dass Sie weder das Urteil gelesen, noch die hiesige Diskussion verfolgt haben?

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Was wirklich los sei, habe sich trotzdem bald herumgesprochen.Hervorhebung

Die Tatwaffe war keine uralte, rostige Walther P38 (auch bekannt als Donnerhall) mit aufgeklemmter PET~Flasche, sondern eine moderne 9mm~Pistole.

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Tim Beckhaus kommentiert am Mo, 2018-06-25 09:36 Permanenter Link

Sie zitieren ausschließlich aus den Feststellungen. Sie sollten jedoch einen Blick in die Beweiswürdigung werfen und nicht das Eine mit dem Anderen durcheinanderwürfeln

Peppermint Patty kommentiert am Mo, 2018-06-25 07:39 Permanenter Link

….

UA S. 36: „… III. … Die seitens der Kammer getroffenen Feststellungen beruhen auf den in der Hauptverhandlung erhobenen Beweisen.“

UA S. 37: „… Zunächst steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass sich das Tatgeschehen so wie festgestellt abgespielt hat, dabei Klaus und Petra Toll am frühen Morgen des 16.04.2009 gegen 04.00 Uhr in ihrem Anwesen Friedrich-Ebert-Straße 36 nacheinander getötet und anschleißend Astrid Toll schwer verletzt wurden, dass der eine Täter dabei insgesamt zehn Schuss Munition der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul, (die in den U.S.A. vertrieben wird und die den Bodenstempel PMC 9 mm Luger trägt) - bei der Schmauchpartikel mit der Elementkombination Blei, Barium, Antimon als Hauptbestandteile und Aluminium als Nebenbestandteil freigesetzt wurden - aus einer mitgeführten Pistole Walther P 38 auf seine Opfer abfeuerte, und (letztlich) dass während der Abgabe der jeweiligen Schüsse auf den Lauf dieser Pistole ein selbstgebauter Schalldämpfer - bestehend aus einer mit Bauschaum befüllten PET-Flasche - aufgeklemmt bzw. aufgeschraubt war, um den Schall bei der Schussabgabe zu dämpfen. Aufgrund der Angaben der insoweit vernommenen Zeugen, namentlich der den Tatort aufnehmenden Polizeibeamten , der Zeugen KTA Fritsch, POK Degen, KOK Täufer und KOK Loeb, und der Ausführungen der Sachverständigen Dr. Bux, Pfoser und POK Roggenkamp als auch durch die Augenscheinsnahme von den angefe1iigten Lichtbilder, Skizzen sowie den Aufnahmen der sogenannten „Sphäron-Kamera" sowie aufgrund der Beweisaufnahme im übrigen erschließt sich das konkrete Tatgeschehen bzw. der genaue Tatablauf zur Gewissheit der Kammer im Sinne der getroffenen Feststellungen…“.

Tim Beckhaus kommentiert am Mi, 2018-06-27 21:53 Permanenter Link

Was wollen Sie uns sagen? Dass Sie weder das Urteil gelesen, noch die hiesige Diskussion verfolgt haben?

Lieber Peppermint,

Tattag war der 17.04 und nicht der 16.04.2009.

Das ist wichtig für die Temperatur im Kellerflur !

Die Temperatur, die Dr. Bux im Keller vermutlich
am 18.04.2009 gemessen hat, entspricht 
der Tageshöchsttemperatur.

Am 17.04.2009, morgens um 4 Uhr war es 
deutlich kälter und regnerisch. 

Poongsan Metal Company aus Seoul 
ist auch keine Marke, sondern
der Hersteller.

Die Marke ist PMC Bronze, 9mm  (FMJ) !

Schmauch der Tatmunition besteht hauptsächlich aus 
Blei, Barium, Antimon und Messing (Kupfer/Zink).

Die Tatwaffe war keine uralte, rostige Walther P38
(auch bekannt als Donnerhall) mit
aufgeklemmter PET~Flasche,
sondern eine moderne 
9mm~Pistole.

Die Tatwaffe war rechtsauswerfend und  hatte 
ein Magazin, das mindestens
10 Patronen faßt.

Der ganze Tatbestand wurde im Ermittlungsverfahren gespiegelt
~ähnlich wie im Doppelmordfall von Horchheim.

Durch die extrem lauten Schüsse im Kellerflur ist
Klaus Tolls Mörder das rechte Trommelfell 
geplatzt. 

Klaus Toll hatte hohe Schulden bei den Hell's Angels  
und wurde seit Sep. 2008 von
zwei Männern bedroht.

Deshalb bot er dem Präsidenten der Black Widows
schwarz 10.000 Euro Schutzgeld.  

Der Präsident der Black Widows ist ein Ex~Hell's Angel
und hat erklärt, daß die Helll's Angels keine
PET~Flasche als Schaldämpfer benutzen! 
 

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Die Tatwaffe war rechtsauswerfend und  hatte 
ein Magazin, das mindestens
10 Patronen faßt.

UA S. 37: „… Zunächst steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass sich das Tatgeschehen so wie festgestellt abgespielt hat, dabei Klaus und Petra Toll am frühen Morgen des 16.04.2009 gegen 04.00 Uhr in ihrem Anwesen Friedrich-Ebert-Straße 36 nacheinander getötet und anschleißend Astrid Toll schwer verletzt wurden, dass der eine Täter dabei insgesamt zehn Schuss Munition der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul, (die in den U.S.A. vertrieben wird und die den Bodenstempel PMC 9 mm Luger trägt) - bei der Schmauchpartikel mit der Elementkombination Blei, Barium, Antimon als Hauptbestandteile und Aluminium als Nebenbestandteil freigesetzt wurden - aus einer mitgeführten Pistole Walther P 38 auf seine Opfer abfeuerte, und (letztlich) dass während der Abgabe der jeweiligen Schüsse auf den Lauf dieser Pistole ein selbstgebauter Schalldämpfer - bestehend aus einer mit Bauschaum befüllten PET-Flasche - aufgeklemmt bzw. aufgeschraubt war, um den Schall bei der Schussabgabe zu dämpfen. Aufgrund der Angaben der insoweit vernommenen Zeugen, namentlich der den Tatort aufnehmenden Polizeibeamten , der Zeugen KTA Fritsch, POK Degen, KOK Täufer und KOK Loeb, und der Ausführungen der Sachverständigen Dr. Bux, Pfoser und POK Roggenkamp als auch durch die Augenscheinsnahme von den angefe1iigten Lichtbilder, Skizzen sowie den Aufnahmen der sogenannten „Sphäron-Kamera" sowie aufgrund der Beweisaufnahme im übrigen erschließt sich das konkrete Tatgeschehen bzw. der genaue Tatablauf zur Gewissheit der Kammer im Sinne der getroffenen Feststellungen…“.

Der Präsident der Black Widows ist ein Ex~Hell's Angel
und hat erklärt, daß die Helll's Angels keine
PET~Flasche als Schaldämpfer benutzen! 

Der ganze Tatbestand wurde im Ermittlungsverfahren gespiegelt
~ähnlich wie im Doppelmordfall von Horchheim.

 

 

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"Tattag war der 17.04 und nicht der 16.04.2009."

Das ist quatsch! K.T. hatte Schulden bei den White Widows und wurde Monate vorher von zwei Frauen der Heavens Devils bedroht. Tattag war daher der 15.04!

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@Logiker

Fahndung: Gesucht wird "IV." im Urteil.

Also, ich habe gefunden: UA S. 36 III.; UA S. 291 V.

Können Sie mir weiterhefen, ich würde es so gerne verstehen/finden?

 

IV folgt auf III!

Schauen Sie bitte noch mal nach!

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An alle,

bis zu meinem Beweisantrag vom 25.04.2018 kannte die Verteidigung
die genaue Bezeichnung der Tatmunition, nämlich
"PMC Bronze, 9mm (FMJ)"  nicht.

Laut Gutachten des BKA vom 28.04.2009 hatten alle Projektile 
ein Geschoßgewicht von genau 8 Gramm !

-Zitat-
"Aus dem Gutachten ergibt sich, dass das Gewicht der Projektile und das Gewicht
der zusammengehörigen Projektilteile auf jeweils 8 Gramm
zugeordnet werden konnte."

Das ist technisch völlig unmöglich !

Die Angaben des BKA wurden offenichtlich kaufmännisch gerundet, 
zumal einige Projektile zerspittert, also nicht
mehr vollständig waren. 

Ein echtes Gutachten hätte die genauen Geschoßgewichte 
aller 10 Projektile aufgeführt. 

Aus den genauen Geschoßgewichten ergibt sich 
die genaue Mündungsgeschwindigkeit 
der Geschosse !

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Weil die in der HV erhobenen Beweise zur Überzeugung der Kammer ergeben hat, dass sich das Tatgeschehen am frühen Morgen des 16.04.2009 (Do.) abgespielt hat,  

UA S. 36: … III. … Die seitens der Kammer getroffenen Feststellungen beruhen auf den in der Hauptverhandlung erhobenen Beweisen.

UA S. 37: … Zunächst steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass sich das Tatgeschehen so wie festgestellt abgespielt hat, dabei Klaus und Petra Toll am frühen Morgen des 16.04.2009 gegen 04.00 Uhr in ihrem Anwesen Friedrich-Ebert-Straße 36 nacheinander getötet und anschleißend Astrid Toll schwer verletzt wurden…

gelangt die Kammer zur Feststellung, dass sich die Tat in den frühen Morgenstunden am 17.04.2009 (Fr.) ereignet hat.

UA S. 18: … In der Nacht vorn 16.04.2009 zum 17.04.2009 begab sich der Angeklagte entsprechend seines Planes in den frühen Morgenstunden, jedoch vor 04.00 Uhr morgens bei vollkommener Dunkelheit, von dem rückwärtigen, von der Friedrich- Ebert-Straße weg gelegenen Grundstücksteil seines Hauses auf das Grundstück der Familie Toll. Er huschte…

Logo!

docreini kommentiert am Do, 2018-06-28 09:38 Permanenter Link

… Das ist quatsch! K.T. hatte Schulden bei den White Widows und wurde Monate vorher von zwei Frauen der Heavens Devils bedroht. Tattag war daher der 15.04!

Steffi kommentiert am Do, 2018-06-28 06:25 Permanenter Link

… Tattag war der 17.04 und nicht der 16.04.2009.

Viele Grüße nach Offenbach

"Genau das ist der Knackpunkt."

Was für einem ungeheuerlichen Geheimnis sind Sie auf der Spur? Verraten Sie es?

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Was haben die Nachbarn laut Urteil zu den Lärmbelästigungen der Opfer vor Gericht ausgesagt? Auszüge aus dem Urteil:
UA S. 197: „… Dass es eine weitere für ihn typische Eigenart war, Klaus Toll also bereits früh morgens gegen 04.00 Uhr regelmäßig „Joggen" ging oder (bzw. davor) auch den Müll herausbrachte und in die Mülltonnen entsorgte, bereits in den frühen Morgenstunden das Haus reinigte und die Straße fegte, ergibt sich zunächst aus den Angaben der Zeugen Müller. Sie hätten ihn um diese Zeit morgens des Öfteren gesehen bzw. insbesondere zu „nachtschlafender" Zeit noch häufiger gehört, weil dies regelmäßig aufgrund des Einräumens in die Mülltonnen und des damit verbundenen „Rückens" der Mülltonne regelmäßig mit einem starken und deutlich zu vernehmenden Lärm verbunden gewesen sei.“   UA S. 198: „… Die Feststellungen zu der Geschädigten Petra Toll, ihrer Persönlichkeit und Lebensweise, die im Hinblick auf die vorherrschende Lärmbelästigung ein weiterer wesentlicher Faktor war, ergeben sich insbesondere aus den Angaben der Nachbarn; die im unmittelbaren Umfeld der Familie Toll und damit dem (beschränkten) Lebenskreis von Petra Toll lebten… Petra Toll hätte nämlich häufig und dabei die letzten zwei Jahre besonders laut geschrien und eigenartige (UA S. 199) lautstarke Laute von sich gegeben, ohne einen Sinn zu erkennen.   Es habe teilweise nach „tierischen Lauten" geklungen und dies sei zuletzt nahezu täglich geschehen, teilweise auch mehrfach. Bei ihrer, der Zeugin Müller, Gartenarbeit seien diese Laute und Schreie „markerschütternd" und unüberhörbar gewesen. Die Schreie hätten immer ein paar Sekunden angedauert und seien gerade in den letzten zwei Jahren vor dem tödlichen Geschehen noch schlimmer geworden. Dabei „sei man im ersten Moment regelrecht erschrocken", weil regelmäßig der Eindruck entstanden sei, ,,als sei etwas ganz Schlimmes passiert", hätte man nicht gewusst, woher es kommt… Auch bekundete er übereinstimmend mit den Zeugen Müller, dass von Petra Toll in den letzten Jahren regelmäßig „undefinierbare Laute" gekommen, die unüberhörbar gewesen seien. Sie habe gerade in der letzten Zeit „eigenartige Laute" von sich gegeben, die sich wie von geistig behinderten Menschen angehört hätten. Diese seien sowohl tagsüber als auch frühmorgens zu vernehmen gewesen, regelmäßig bereits zwischen 5 und 7 Uhr morgens, aber auch ab und zu gegen 19.00 Uhr abends und noch später, was er insbesondere im Sommer, wenn er und seine Familie draußen gewesen seien, ständig wahrgenommen habe“.   Was haben die Nachbarn laut (neutraler) Prozessbeobachter zu den Lärmbelästigungen der Opfer vor Gericht ausgesagt? http://azxy.communityhost.de/t914287940f354157108-FF-Kripo-Darmstadt-Mor...
„… Außerdem sagten alle Nachbarn aus, dass der Lärm, welcher zur Tat geführt haben soll, nicht so schlimm war und, dass der Lärm den die amerikanische Kaserne, welche gegenüber des Anwesens lag, verursachte weit mehr war. Es wurde von Motorengeräuschen, Geschrei und Schüssen berichtet. Ein unmittelbarer Nachbar der Opfer sagt aus, dass man von der Familie gelegentlich, ca. einmal täglich, Geräusche und auch Schreie hörte- stets tagsüber. Das Motiv scheint zu schwinden“.   (Weitere) Auszüge aus dem Urteil:
UA S. 207: „Dass es nämlich diese vehementen Streitigkeiten, die wie festgestellt zum Teil auch mit lautstarkem Türenschlagen verbunden waren, gab, und der dadurch verursachte Lärm in der letzten Zeit sich nicht nur an Intensität sondern auch in einer (insbesondere aus Sicht des Angeklagten) kaum zu ertragenden Häufigkeit gesteigert hatte, bekundeten die in dem Reihenhauskomplex rechts neben der Familie Toll und im Unterschied zu dem Angeklagten nicht „Wand an Wand" mit ihren Familien lebenden Nachbarn, die Zeugen Zappe und Becker, nämlich, dass regelmäßige lautstarke Streitereien (zwischen den Eheleuten) sowohl tagsüber wie auch nachts an der Tagesordnung gewesen seien. So gab der Zeuge Zappe gab, er selbst habe im Keller ein eigenes Zimmer, in dem er schlafe und wo er regelmäßig nachts Streitereien und lärmende Geräusche gehört habe. Die lauten Stimmen seien dabei häufig von anderem Lärm begleitet worden, zum Beispiel von „Türenschlagen oder anderem Gepolter", welches teilweise wie „Klopfgeräusche" geklungen hätte. Auch der Zeuge Becker, der am anderen Ende des Komplexes von vier Reihenhäusern ganz rechts, mithin am weitesten entfernt von der Familie Toll wohnte, bekundete, dass (selbst) er regelmäßig den lautstarken Streit zwischen den Eheleuten Toll wahrgenommen habe, was teilweise auch nachts der Fall gewesen sei. Man habe dann mehrere laute Stimmen auch noch bis in seinem Haus gehört, wobei allerdings nur undeutliche Wortfetzen zu verstehen gewesen seien. Diese lautstarken Streitgespräche hätten sich phasenweise abgespielt, allerdings seien diese dann sogar teilweise „tagelang" so abgelaufen. Zum anderen seien auch oftmals zur Tages- und zur Nachtzeit Geräusche zu hören gewesen, die wie „Klopfgeräusche" geklungen hätten, die er nicht nur selbst deutlich gehört habe, sondern von denen ihm auch vom Angeklagten und dem anderen Nachbarn, dem Zeugen Zappe, erzählt worden sei. Dies sei unter ihnen als Nachbarn, die darunter zu leiden gehabt und darüber geklagt hätten, häufig Thema gewesen.“   Die Angaben des Nachbarn Z. in der ZDF-Doku hören sich aber wiederum völlig anders an:
https://www.youtube.com/watch?v=8I8N1maHqFs   Zur Forderung Aufzeichnung/inhaltliche Protokollierung der HV auch bei erstinstanzlicher Zuständigkeit des LG/OLG: 
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/strafprozess-just...
Spiegelinterview aus dem Jahre 1970 mit dem seinerzeitigen BGH Senatsvors. Jagusch:
„… Bessere Rechtspflege anstatt Panzer!“
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44943751.html
ausführlich zum Rekonstruktionsverbot:
www.kanzlei-doehmer.de/Rekonstruktion_der_HV.pdf
zum Vier-Augen-Prinzip:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof...   Logiker kommentiert am Fr, 2018-06-29 01:49 Permanenter Link
„… Hiermit korrespondiert übrigens der "Knackpunkt" von Peppermint Patty und der auch aus meiner Sicht prinzipiell gar nicht so falschen theoretischen (!) Möglichkeit (!), AD habe kein "Täterwissen" offenbart, sondern sei lediglich durch die firmeninternen "Buschtrommeln" vorinformiert gewesen:
Jedoch - und dies wird auch im Urteil entsprechend diskutiert (!)… Wäre ja ein echt guter Punkt für eine Wiederaufnahme, oder?“   Die entlastende Aussage des Senior-Chefs taucht im Urteil nicht auf. Zum falschen Film:
https://www.zeit.de/2015/47/justiz-rechtssystem-fehlurteil-unrecht/seite-2   Wissen, das sich innerhalb der Firma bis zum Urlaubsabbruch rund eine Woche später allgemein verbreitet hatte, stellt bereits kein „Täterwissen“ dar. Nach dem WAV erübrigt sich dieser Punkt doch von selbst, da in Wirklichkeit gar kein PET-SD Einsatz erfolgte und damit u. a. das „Täterwissen“ vom wahren Durchsuchungshintergrund in der Firma entfällt.   Tragendes Belastungsindiz ist im Übrigen: Silencer-Recherche/Ausdruck als Anleitung zum Eigenbau eines „Schusswaffenschalldämpfers unter zu Hilfenahme von Bauschaum und einer PET-Flasche“, UA S. 15; UA S. 17, 18: „… Zunächst beschaffte er sich handelsüblichen Bauschaum sowie eine PET-Flasche. Damit baute er den Schalldämpfer zusammen, wie es auf seiner von seinem Arbeitsplatz aus recherchierten und danach ausgedruckten Bauanleitung beschrieben war. Dem Angeklagten gelang es auch… diesen selbst gebastelten Schalldämpfer am Lauf der (ihm spätestens jetzt zur Verfügung stehenden) Pistole Marke Walther P 38 Kaliber 9 mm zu befestigen. Der Angeklagte war in die Lage versetzt, den Schalldämpfer auf dem Lauf der Pistole sicher zu befestigen, weil diese im Gegensatz zu vielen anderen Waffen über einen feststehenden Lauf verfügt, der nicht durch das Verschlussstück überdeckt wird. Dies ermöglicht eine Befestigung der mit Bauschaum befüllten und zum Schalldämpfer umgebauten PET-Flasche“.   Und die bei der Tatausführung gemäß Bauanleitung hergestellte Waffe-PET-SD-Kombination zum Einsatz kam: UA S. 19: „… Dabei führte er die Pistole Walther P38 mit dem darauf (sicher) befestigten Schalldämpfer bei sich.“   Immer schön bei der (Urteils-) Wahrheit bleiben, auch wenn einem der Inhalt nicht passt, und keine Taschenspielertricks in Form willkürlicher Urteilsumdichtungen:   Logiker kommentiert am Mo, 2018-06-25 16:10 Permanenter Link
„.. Trotzdem kam das Gericht zu seinem Urteil, nämlich auf der Basis, daß zweifelsfrei Bauschaum als Füllmaterial eines selbstgebauten Schalldämpfers benutzt wurde UND von AD eine Anleitung zum Bau eines SD unter Verwendung von Bauschaum ausgedruckt wurde“.   Walther P 38 – PET-Schalldämpfer – gemäß Silencer-Recherche/Ausdruck, s. o.
NICHT: Walther P 38 und irgendwas Selbstgebautes unter Verwendung von Bauschaum, s. o.   Logiker kommentiert am Mo, 2018-06-25 16:10 Permanenter Link
„Lesen Sie bitte auch Urteil S. 107 f.
Dann verstehen Sie vielleicht, daß es um den BASISTYP Walther P 38 geht, ohne daß dies jedesmal gesagt werden muß.“   „BASISTYP Walther P 38“, hört, hört:
Nach den Urteilsfeststellungen zu II. wurde die Tat mit einer Walther P 38 (nicht: „BASISTYP Walther P 38“) begangen:
z. B.: UA S. 18, 19: „… Er huschte von dort aus unmittelbar nach links an der (nicht genutzten) Eingangstür der Familie Toll vorbei, um nach wenigen Meter um die rückwärtige Hausecke herum zum Souterraineingang zu gelangen. Dabei führte er die Pistole Walther P 38 mit dem darauf (sicher) befestigten selbstgebauten Schalldämpfer bei sich...“.   Warum das Gericht zur Festlegung dieser Tatwaffe gelangt ist, wird unter III. dargelegt, bspw.: UA S. 106:
„… Des Weiteren steht nach dem Gutachten des (Schusswaffen- ) Sachverständigen Pfoser zur Überzeugung der Kammer fest, dass es sich bei der im gesamten Haus verwandten bzw. gegen alle drei Opfer eingesetzten Tatwaffe wie festgestellt um ein und dieselbe Pistole, nämlich eine solche der Marke Walther, Modell P 38, Kal. 9 mm Luger, handelte, aus der alle 10 Projektile abgefeuert worden sind.“   (Zitat Logiker): “… somit allerdings auch eine Kurzversion einer solchen Waffe mit Gewinde.“
Tatwaffe laut Urteil: Walther P 38, s. o.
Nicht: „Kurzversion“
(Auch) Nicht: „BASISTYP WALTHER P 38“, s. o.   (Zitat Logiker): „… Wichtig ist aber, welche Feststellungen "tragend" für das Urteil sind. Ein seliges/unseliges Schlafen oder Nichtschlafen gehört sicherlich NICHT dazu. An dem Urteil würde sich ja nichts ändern, würde z.B. Astrid heute erklären, sie sei wach gewesen, hätte sich nur schlafend gestellt und nichts gesehen. Tragend sind andere Feststellungen.“   Hätte das Gericht (Polizei, StA) erkannt, dass es sich bei der Tatmunition um Überschallmunition handelt und einen nicht dämpfbaren Geschoss-/Überschallknall verursacht, hätte das Gericht schon nicht behaupten können, dass der bei der Tat verwendete PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau bei allen 10 Schüssen seine Funktion erfüllt habe: UA. S. 24: „… und weil die Tat begangen wurde mittels dieses selbstgebauten Schalldämpfers, der auf der Waffe (ununterbrochen) befestigt gewesen war und bei allen Schüssen seine Funktion verrichtet hatte…“.   Wurden einige Nachbarn durch die ersten beiden Schüsse aus dem Schlaf gerissen. Entgegen Logikers unrichtiger Behauptung kommt dem Schlafen der Frauen sehr wohl eine große Bedeutung zu. Dies betrifft u.a. den vom Tatgericht nicht erkannten Überschallcharakter der Tatmunition und den Schusslärm im Haus: das Nichterwachen der beiden Frauen sowie das Nichthören der Schüsse durch die Nachbarn – trotz der ach so großen Hellhörigkeit der Reihenhäuser. Während das Gericht im Blick auf das Motiv eher viel Lärm um Nichts gemacht hat, hat es den insoweit bei der Tatausführung entstandenen tatsächlichen Lärm nicht erkannt.   (Zitat Logiker): „… Man kann übrigens geteilter Meinung sein, ob der SD zwingend aus einer PET-Flasche bestanden haben muß, denn auch Strates GA Erbinger weist darauf hin, daß es KEINE diesbezüglichen Spuren gab…“.   Nach der Urteilswirklichkeit wurde die Tat nach vorausgehender Recherche unter Einsatz eines PET-Schalldämpfers Marke-Eigenbau begangen, s. o.   Erbinger, der Winkelsdorf explizit bestätigt, weist darauf hin, dass schon die Tathypothese Bauschaumpartikel > PET-Schalldämpfer-Einsatz Marke-Eigenbau untragbar gewesen sei, da hierfür auch PET-Plastiksplitter am Tatort hätten gefunden werden müssen, was aber unzweifelhaft nicht der Fall war, UA S. 124: „… kein Plastik o. ä. im gesamten Tatortbereich“.   Erbinger: „… Die bloße Präsenz von Polyurethanschaumresten am Tatort lässt nur und ausschließlich die Annahme als gesichert erscheinen, dass dieses Material Teil des verwendeten Schalldämpfers war… Ein tragfähiger Rückschluss auf eine verwendete PET-Flasche wäre nur beim Vorhandensein von PET(Polyethylentherephtalat) Spuren am Tatort möglich.“   Die Nichtverwendung eines PET-Primitivschalldämpfers bei der Tat wird im Übrigen auch durch weitere Befunde bestätigt, u.a.: - Zerreißen des PET-Schalldämpfers nach (deutlich) weniger als 10 Schüssen - Regelmäßiges Auftreten von Ladestörungen, verursacht durch Bauschaumpartikel, die einer manuellen Behebung des unterbrochenen Repetiervorgangs bedürfen und dem im Urteil behaupteten „überfallartigen äußerst dynamischen Tageschehen“ (UA S. 120) widersprechen:   UA S. 120: „… Bei der ganzen Dynamik dieses Geschehens, bei der der Täter Klaus Toll mit seinem vierten Schuss noch verfehlte, wie dies in allen Sequenzen im Einzelnen alles ausführlich dargetan und festgestellt worden ist, kann mit Sicherheit und zur zweifelsfreien Überzeugung der Kammer ausgeschlossen werden, dass der Täter die Zeit gefunden hätte, ,,mit ähnlicher Muße" wie der auf dem Video von der Schussrekonstruktion zu sehende Beamte jeweils die nach den einzelnen Schüssen heruntergefallene und mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche wieder auf den Lauf der Pistole zu stecken. Hinzu kommt, wie dies im Einzelnen auch alles bereits dargetan und festgestellt worden ist, dass der Täter nach den ersten beiden Schüssen auch noch seine Hände benötigte, um die Tür zum Souterrain zu schließen, sich dabei aber kaum bzw. zugleich bücken konnte, um die heruntergefallene PET-Flasche aufzuheben und sie erneut auf die Pistole zu montieren.“
 
- Am Tatort wurden von unten nach oben weniger Bauschaumpartikel gefunden. Nach den Beschusstests hätte sich jedoch ein gegenteiliges Spurenbild ergeben müssen, da bei Schusszunahme eine immer größere Bauschaummenge nach außen abgegeben wird. Die Behauptung des Gerichts, bei steigender Anzahl der Schüsse habe sich „ein immer größer werdender Schusskanal“ gebildet, was die Abnahme von unten nach oben erkläre, ist nachweislich unrichtig:
UA S. 124: … „Damit zusammenhängend ist für die Kammer aber auch erklärbar, dass in den verschiedenen Bereichen des Hauses immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war, da entsprechend des festgestellten Tatablaufs durch die immer weiter ansteigende Zahl der abgegebenen Schüsse ein immer größer werdender Schusskanal vorhanden war, so dass die weiter austretenden Projektile weniger Widerstand durch den in der PET-Flasche befindlichen Bauschaum hatten und daher immer weniger Teilchen mit dem Projektil und der Schmauchwolke in Schussrichtung austreten konnten…“. In Logikers Diktion: „phantasievolles Geschwafel.“   Bleibt die abschließende Hoffnung, dass Herr Darsow mit seinem WAG wenigstens beim LG Kassel neutrales Gehör findet.

Ohje, soviel c&p und so wenig Konzentration auf den Punkt.
Aber gut, ich versuch's.

1) Zu den Nachbarn
Es gibt Aussagen der Nachbarn laut HV im Urteil.
Es gibt andere Aussagen von (anderen/denselben?) Nachbarn in Medien.

Mögen sich also diese Nachbarn, die aussagten, bei Strate melden und beeiden, sie hätten in der HV gelogen - oder jene Nachbarn, die bisher nicht aussagten, bei ihm melden, sie stünden für ein WAV zur Verfügung.
Dies scheint bisher nicht der Fall gewesen zu sein, sonst hätte der Profi Strate dies sicherlich verwertet.

2) Zum "Knackpunkt"
"Die entlastende Aussage des Senior-Chefs taucht im Urteil nicht auf."

Wozu auch?
Der Kammer war das Vorwissen von AD doch ohnehin klar!

Laut Urteil wußten der Chef Aumann, GF Ratz und SysAdmin Koch von dem tatsächlichen Grund (UA S. 35).
Zeuge Ratz wußte jedenfalls bereits vor dem Vernehmungstermin 23.07.2009, daß AD Wissen über "den Schalldämpfer" hatte und bestätigte AD, daß er dies auch Aumann gesagt habe, wie aus dem Telefonat zwischen ihm und AD hervorgeht.
Dies bestritt AD gegenüber Ratz auch nicht, bezeichnete dies aber diesem gegenüber selbst als "Knackpunkt" - anstatt bereits Ratz gegenüber auszuführen, er habe das doch lediglich von Buschtrommel X (oder Ratz selbst) gesagt bekommen.
Alles auf S. 167 UA diskutiert.

Nochmals, wie weiter oben schon gesagt:
Die Frage wird also im Urteil diskutiert, aber solange weder AD noch jemand anders (sich als) eine Buschtrommel X "outet", muß (!) davon ausgegangen werden, daß die Trommel AD gar nicht erreicht hatte, ist sein Vorwissen mithin also bis heute (!) tatsächlich als Täterwissen einzustufen!

Mag sich diese Buschtrommel also bei Strate melden oder AD diese nennen!
Das ist bisher offenbar nicht der Fall!!
WHY???

3)  Indiz "Bauschaum" oder "PET-Flasche"?

Ich hatte bereits oben mit Zitaten darauf hingewiesen, daß "Pistole Marke Walther P 38" im Urteil - liest man es mit Verstand - lediglich eine verkürzte Formulierung für einen "BASISTYP Walther P 38" ist, das muß ich hier nicht wiederholen.

Ähnlich ist es mit der Frage der PET-Flasche.
SV Pfoser hat zur Überzeugung der Kammer eine Funktionsfähigkeit einer solch möglichen Konstruktion nachgewiesen:
Sie hält (sogar) auf einer P 38 auch 10 Schüsse aus, ohne abzufallen oder zerstört zu werden.
Sie ist auch in Bezug auf den Mündungsknall dämpfend funktionsfähig, wie nun sogar das GA von Winkelsdorf bestätigt (!).

Diese Ihre Behauptung teilt RA Strate eben aus diesem gutem Grunde NICHT:
"Hätte das Gericht (Polizei, StA) erkannt, dass es sich bei der Tatmunition um Überschallmunition handelt und einen nicht dämpfbaren Geschoss-/Überschallknall verursacht, hätte das Gericht schon nicht behaupten können, dass der bei der Tat verwendete PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau bei allen 10 Schüssen seine Funktion erfüllt habe"

Strate argumentiert mit diesem Punkt ganz anders, aber das habe ich oben schon beschrieben. Auch laut Strates GA Winkelsdorf funktionierte eine Dämpfung für 8 Schüsse trotz Überschallmunition! Nur angeblich mit einem ANDEREN Schalldämpfer!

Ihr Erbinger-Zitat jedoch ist genau mein Argument:

Kernfrage ist einzig und allein (!), ob das Tatgericht und nun das Gericht in Kassel der Meinung war/ist, es sei für das Urteil "tragend", daß es eine PET-Flasche gewesen sein MUSS.
Oder ob es - wie ich meine - der Ansicht ist, daß alleine die Präsenz von BAUSCHAUM an Tatort UND in der von AD ausgedruckten Anleitung für das Urteil "tragend" ist.

Entscheidend, so auch Erbinger, ist nicht der Hohlkörper, für den es auch im Urteil keine Beweise gibt, lediglich Indizien und Beweise für eine technische Möglichkeit, die eine Überzeugung des Gerichts rechtfertigt.

Erbinger weist sehr klar auf diese Problematik hin, sogar zweimal in einem Satz, klarer warnend kann man sich GA doch gar nicht ausdrücken! (Hervorhebung von mir):

"1. Die Zweifel des Sachverständigen Winkelsdorf an der zwingenden Verwendung einer Pistole P38 mit einem aus einer PET-Flasche mit Bauschaumfüllung, schellenartiger Halterung etc. improvisierten Schalldämpfer sind berechtigt, soweit es um die zwingende Verwendung einer PET-Flasche geht.
Die bloße Präsenz von Polyurethanschaumresten am Tatort lässt nur und ausschließlich die Annahme als gesichert erscheinen, dass dieses Material Teil des verwendeten Schalldämpfers war. Jeder beliebige Hohlkörper ausreichender Größe und Festigkeit könnte mit Polyurethanschaum verfüllt als Schalldämpferersatz gedient haben. Es kann aber auch ein vorhandener Schalldämpfer durch die (Teil-)Verfüllung mit PU-Schaum in seiner Dämpfungswirkung verbessert bzw. die Erhaltung der Selbstladefunktion der verwendeten Waffen-/Schalldämpferkombination unterstützt worden sein. Ein
tragfähiger Rückschluss auf eine verwendete PET-Flasche wäre nur beim Vorhandensein von PET (Polyethylentherephtalat) Spuren am Tatort möglich." (Erbinger S. 3)

Kernpunkt: "soweit es um die zwingende Verwendung einer PET-Flasche geht."
Das ist doch absolut klar und hellsichtig warnend von Erbinger formuliert!
Denn darum geht es im Urteil nämlich eben NICHT!
Nicht die Verwendung einer PET-Flasche ist zwingend und damit tragend für das Urteil, sondern der BAUSCHAUM, verwendet in einem beliebigen Hohlkörper als Schalldämpfer!

Zu Winkelsdorfs Alternative stellt Erbinger jedenfalls klar und geradezu vernichtend fest:
"2. Die Annahme („.... viel wahrscheinlicher ist, dass.....") des Sachverständigen Winkelsdorf, eine Pistole P38 mit verkürztem Lauf, normale 124 grs. FMJ Munition in 9 x 19 mm des angeführten Fabrikates und einem handelsüblichen Dichtscheiben-Schalldämpfer wären verwendet worden, ist teilweise nachvollziehbar; nicht aber soweit es zwingend einen handelsüblichen Dichtscheiben-Schalldämpfer, womöglich noch eines bestimmten Fabrikats oder Modells, betrifft. Sofern keine Spuren (Teile von Dichtscheiben aus Kunststoff, Leder etc.) gesichert werden konnten, die eindeutige Rückschlüsse hinsichtlich Material und/oder Geometrie (Form, Größe, Schlitzung) der Dichtscheiben erlauben und damit möglicherweise auf ein spezifisches Modell/Ausführung, ist diese Annahme nicht haltbar." (Erbinger S. 4)

4) Zu Details wie Zu- oder Abnahme der Partikel hatte ich bereits oben geschrieben, daß dies auch nach Strate selbst in seinem WA-Antrag (!) wohl eher einem Mangel an Aufmerksamkeit der Spurensicherung/Zeugen zuzuschreiben ist.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr scheint mir, daß die Widersprüchlichkeiten innerhalb des WA-Antrags bzw. seiner Gutachten ganz deutliche Knieschüsse sind.

 

 

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Logiker schrieb:

Nicht die Verwendung einer PET-Flasche ist zwingend und damit tragend für das Urteil, sondern der BAUSCHAUM, verwendet in einem beliebigen Hohlkörper als Schalldämpfer!

Den "Basistyp P 38" kann ich nachvollziehen und akzeptieren.

"BAUSCHAUM, verwendet in einem beliebigen Hohlkörper als Schalldämpfer" ist aber sehr unbestimmt, denn um eine dem im Urteil, den Spuren und den Zeugenaussagen entsprechende, aber so einfach nicht bewiesene, also m.E. noch unbewiesene Tatausführung durchführen zu können, wird doch zwingend eine ziemlich ausgeklügelte Konstruktion / Ausführung benötigt, die jedoch eine hohe Mindest-Dämpfungswirkung in Dezibel erreichen muß im Haus bei den 8 Schüssen und schlafenden 2 Personen im Stockwerken darüber, aber auch dann außer Haus bei 2 Schüssen erreicht hatte, da auch da der Schalldämpfer ja schon montiert war, nicht irgend eine, damit beliebige (unbestimmte) Dämpfungswirkung, denn das wäre dann die logische Folge von "BAUSCHAUM, verwendet in einem beliebigen Hohlkörper als Schalldämpfer". Bisher wurden da Werte angegeben für Schüsse mit einer ungedämpften und gedämpften Waffe, und zwar die Werte 150,2 dB und 137,7 dB bei 2 m Abstand und der Kombination von P 38 mit voller Lauflänge, Munition ist angegeben mit PWC 9 mm Luger, 115 grain, Vollmantel-Flachkopf und  PET-Flasche, mit einem Adapter auf dem Lauf, Messungen dafür waren am Tathaus vor dem Haus. Diese Werte der schallgedämpften Waffe mit 137,2 dB wären dann auch ja auch in etwa bei den 2 Schüssen auf Petra Toll im 1. OG aufgetreten. Dabei soll Astrid Toll dann im 2. OG direkt darüber auch  noch geschlafen haben.

Weiter entfernte Zeugen jedoch sind aufgewacht bei 2 gleichartigen Schüssen laut Urteil und deren eigenen Aussagen, die viel näher daran Schlafende jedoch nicht.

Hat das Gericht denn a) diese beiden Werte gekannt bei seiner Urteilsfindung, oder sind das dann neue Tatsachen?

In den 10 Videoclips des BKA vom Mai 2011 sind 7 mit einer Flasche mit weißem Verschluß, 3 mit rotem Verschluß zu sehen, teilweise auch mit gröberem Bauschaum-Auswurf durch das Patronenlager und Auswurffenster und mit starkem, grobem Bauschaum-Auswurf durch die nicht schon vorher angebrachte Schuß-Öffnung im Flaschenboden, im Widerspruch aber zur Spurenlage und dem Urteil. Bei einem Videoclip ist zu sehen, wie die Pet-Flasche sich von der Schraubkappe trennt, 10 Schüsse hat das offensichtlich auch beim BKA nicht zusammengehalten. Bei einer Schussrekonstruktion vor Ort flog die PET-Flasche sogleich fort in einem Video. Hat das Gericht auch das alles gekannt bei seiner Urteilsfindung, oder sind das dann ebenfalls schon neue Tatsachen?

Aber es fehlen ja Zerstörungen / Absplitterungen der PET-Flaschen in allen 10 Videoclips des BKA, die bei Strate häufig zu sehen sind, das wäre auch ein Widerspruch zum Urteil bzw. zu der Spurenlage.

Die Videoclips beim Gutachten Cachèe jedoch zeigen deutliche Zerstörungen der PET-Flaschen, auch wenn bereits ja vorher ein Schußkanal angebracht wurde, der eine geringere Belastung von Flasche + Bauschaum bedeutet als beim BKA. Außerdem traten b) regelmäßige Ladehemmungen auf. Die Munition war da S&B 115 grain Vollmantel.

Eine etwas stärkere Laborierung zwar als bei der PMC-Munition und der Schußrekonstruktion vor Ort durch die Polizei.

115 grain ist jedoch nicht die Ladungsmasse, wie bei Cachèe angeben, sondern die Geschoßmasse, umgerechnet sind das 7,45 g.

Welche Bauschäume beim BKA jeweils verwendet wurden und welche Munitionen, konnte ich noch nicht erkennen.

Auch die bei der Polizei verwendeten Bauschäume sind mir auch noch unbekannt, von großen bzw. überhaupt relevanten Unterschieden dabei gehe ich aber nicht aus. Bei den Munitionen allerdings sind die Unterschiede durchaus relevant, besonders bei den Schußgeräuschen, falls c) Unterschall-Schüsse auftreten. Und das wäre doch sehr wahrscheinlich, um sowohl die Zeugenwahrnehmungen plausibler erscheinen zu lassen, als auch noch das Schlafen beider Frauen, während in ihrer Nähe geschossen wurde.

Eine allerdings so technisch dann anspruchsvolle Kombination von Waffe-Schalldämpfer-Bauschaum-Munition zu realisieren, um da auch alles an Spuren und Zeugenaussagen gemeinsam noch erfüllen zu können, erfordert schon höheres waffentechnisches Wissen und auch höhere waffentechnische und praktische Fähigkeiten und auch noch anspruchsvolle Versuche, die nicht mehr einen Täter AD wahrscheinlich werden lassen, der diese silencer.ch-Seite sich angeschaut / ausgedruckt hatte zur Information.

Insofern wäre die das Urteil tragende Argumentation, also Beweisführung, durchaus durchbrochen, neue Tatsachen (a, b, c), die das Gericht bei seiner Urteilsfindung nicht kannte, hätten das dann auch bewirkt.

Auch wer mal (überspitzt) sich über eine Atombombe und deren Bau informiert hatte, kann nicht schon damit nach kurzer Zeit mit "Bordmitteln" eine Stadt bombardieren, die zu laut für ihn ist. Auch ein noch so starkes Motiv reicht da nicht dafür aus.

(AD wurde planvolles Vorgehen im Urteil bescheinigt, daß er dann die Abklebung des Bewegungsmelders nicht wieder beseitigt hatte und evtl. auch nicht noch versucht hatte, einen Raubmord oder ähnliches vorzutäuschen, das paßt m.E. auch nicht so ganz dann zusammen, aber nebenbei von mir nur noch angemerkt, ohne daß ich dem dann eine große Bedeutung für eine Wiederaufnahme zumessen würde.)

Besten Gruß

GR

Die Fahndung nach IV. im Urteil läuft weiter. Leider konnten Sie bzw. Ihr Freund und Helfer @Logiker nicht zur Aufklärung beitragen. Mit dem „Knackpunkt“ bringen Sie etwas durcheinander, vgl. UA S. 167.

Verraten Sie doch mal das Geheimnis Ihres Tattages 15.04.

Im Urteil stehen ja schon 16.04.2009 und 17.04.2009 zur Verlosung.

 

Protokollieren Sie auch so, wie Sie ungekennzeichnet falsch aus Posts verschiedener User "zitieren"?

         docreini kommentiert am Do, 2018-06-28 07:50

Was wirklich los sei, habe sich trotzdem bald herumgesprochen.Hervorhebung

Die Tatwaffe war keine uralte, rostige Walther P38 (auch bekannt als Donnerhall) mit aufgeklemmter PET~Flasche, sondern eine moderne 9mm~Pistole.

Ich gehe davon aus, dass Sie nicht wissen, wie ein Strafurteil aufgebaut ist. Hier zum mitschreiben:

I. Angaben zur Person des Angeklagten.

II. Feststellungen (also der festgestellte Sachverhalt).

III. Beweiswürdigung

IV. Rechtliche Würdigung.

V. Strafzumessung

VI. Nebenentscheidungen.

Tatsächlich finden Sie in dem Urteil keine Überschrift mit "IV". Diese "Überschrift" wurde offensichtlich übersehen. Dennoch finden Sie den Anfang der rechtlichen Würdigung (die in diesem Fall keinen besonderen Schwierigkeiten unterlag) ab Seite 284 des Urteils.

Stellen Sie sich also dort "IV" als Überschrift vor.

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Peppermint Patty kommentiert am Mi, 2018-06-27 22:42 Permanenter Link

Tim Beckhaus kommentiert am Mo, 2018-06-25 09:36 Permanenter Link

Sie zitieren ausschließlich aus den Feststellungen. Sie sollten jedoch einen Blick in die Beweiswürdigung werfen und nicht das Eine mit dem Anderen durcheinanderwürfeln

Peppermint Patty kommentiert am Mo, 2018-06-25 07:39 Permanenter Link...

UA S. 36: „… III. … Die seitens der Kammer getroffenen Feststellungen beruhen auf den in der Hauptverhandlung erhobenen Beweisen.“

UA S. 37: „… Zunächst steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass sich das Tatgeschehen so wie festgestellt abgespielt hat, dabei Klaus und Petra Toll am frühen Morgen des 16.04.2009 gegen 04.00 Uhr in ihrem Anwesen Friedrich-Ebert-Straße 36 nacheinander getötet und anschleißend Astrid Toll schwer verletzt wurden, dass der eine Täter dabei insgesamt zehn Schuss Munition der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul, (die in den U.S.A. vertrieben wird und die den Bodenstempel PMC 9 mm Luger trägt) - bei der Schmauchpartikel mit der Elementkombination Blei, Barium, Antimon als Hauptbestandteile und Aluminium als Nebenbestandteil freigesetzt wurden - aus einer mitgeführten Pistole Walther P 38 auf seine Opfer abfeuerte, und (letztlich) dass während der Abgabe der jeweiligen Schüsse auf den Lauf dieser Pistole ein selbstgebauter Schalldämpfer - bestehend aus einer mit Bauschaum befüllten PET-Flasche - aufgeklemmt bzw. aufgeschraubt war, um den Schall bei der Schussabgabe zu dämpfen. Aufgrund der Angaben der insoweit vernommenen Zeugen, namentlich der den Tatort aufnehmenden Polizeibeamten , der Zeugen KTA Fritsch, POK Degen, KOK Täufer und KOK Loeb, und der Ausführungen der Sachverständigen Dr. Bux, Pfoser und POK Roggenkamp als auch durch die Augenscheinsnahme von den angefe1iigten Lichtbilder, Skizzen sowie den Aufnahmen der sogenannten „Sphäron-Kamera" sowie aufgrund der Beweisaufnahme im übrigen erschließt sich das konkrete Tatgeschehen bzw. der genaue Tatablauf zur Gewissheit der Kammer im Sinne der getroffenen Feststellungen…“.

Tim Beckhaus kommentiert am Mi, 2018-06-27 21:53 Permanenter Link

Was wollen Sie uns sagen? Dass Sie weder das Urteil gelesen, noch die hiesige Diskussion verfolgt haben?

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Herr Rudolphi,

es ist ganz rührend, wie Sie ausdrücklich versuchen, mich zurückzurufen, aber es ist auch - mit Verlaub - in der Sache ganz überwiegend nicht sehr treffsicher, um es gelinde auszudrücken.

"War es korrekt, daß der Verteidigung offenbar nicht alle Beweismittel in gleichem Maße zur Verfügung standen, wie dem Gericht und der Staatsanwaltschaft?"

Worauf gründen Sie Ihre Behauptung ("offenbar"?)?
Welche Beweismittel standen der Verteidigung denn NICHT in gleichem Maße zur Verfügung?

"... die in der HV kurz mal am Richtertisch gezeigten Photomappen und auch die in der HV mal kurz vorgespielten Videos waren mein Punkt, ebenso die TÜ-Aufnahmen."

Wovon sprechen Sie?
Was genau sind die "kurz mal am Richtertisch gezeigten Photomappen", die "in der HV mal kurz vorgespielten Videos" und die "TÜ-Aufnahmen"?
Worauf gründen Sie Ihre Behauptungen?

Strate behauptet bezüglich der von Ihnen behaupteten "in der HV mal kurz vorgespielten Videos" in seinem WA-Antrag übrigens genau das Gegenteil: Das Gericht habe die BKA-Videos nie gesehen.
Waren Sie anwesend und können das Gegenteil bezeugen?

"Wenn ein neuer Verteidiger nun, wie Herr Dr. Strate, eine Wiederaufnahme plant, bekommen seine Gutachter auch die Asservate noch für ihre Gutachten übergeben?"

Von welchen Asservaten sprechen Sie?
Kennen Sie sie?
Meinen Sie nicht, Strate hat sie dann auch entsprechend für seinen WA-Antrag benutzt?

"im Urteil lese ich x-fach die Floskel, wie sehr das Gericht immer "überzeugt" war", auch noch von den eigenen Annahmen"

Wieso "Floskel" und wieso "Annahmen"??

Und was, um alles in der Welt, phantasieren Sie mit "zu den Photomappen werden doch Ermittlungsbeamte am Richtertisch selber erst befragt, auch in der HV selber werden noch Skizzen erstellt, Prozeßbeteiligte spielen in einer HV manchmal Szenen nach, die dann ja vorher nicht schon in den Akten waren"?!

Was ist "am Richtertisch... befragt" vs. "auch [!?] in der HV selber"???

Ihnen ist ganz offensichtlich ganz allgemein nicht klar, wer wann welche Informationen zur Verfügung bekommt, was eine "Akte" ist und was darin wie festgehalten werden muß, was "Asservate" sind und wem sie wann und wie zur Verfügung stehen, wie lange sie aufbewahrt werden, sowie wie ein Prozeß insgesamt und eine HV im Besonderen abläuft.
Nur als Beispiel: Die Leichen liegen dem Gericht in der Hauptverhandlung NICHT vor.
Sie können wirklich nicht erwarten, daß solche Fragen hier seriöse Foristen beantworten, denn Sie könnten es ja selbst nachlesen, hier im Internet. Sie könnten auch selbst einmal an einer HV teilnehmen, die sind öffentlich.

"Es ging mir nicht um die allgemeine Zeugenbefragung in der HV bzw. um die in den Akten bereits verschriftlichten Aussagen aus den Ermittlungen.
Mir ging es z.B. auch um Details  vor Ort oder auf den Photos, die für Ermittlungsbeamte oder Feuerwehrleute usw., die vor Ort waren, evtl. keine große Bedeutung noch hatten vor Ort oder in der HV, die sich aber später doch als wichtig herausstellen, wenn es schon zu spät ist für eine Dokumentation bzw. Beweissicherung."

HIER geht nun wirklich ALLES durcheinander! ALLES!

Natürlich sind die Ermittlungen irgendwann abgeschlossen. Und wenn bei der Beweissicherung was übersehen wurde, dann ist es spätestens nach einer Freigabe des Tatortes weg, allenfalls in Protokollen und Fotos mehr oder weniger detalliert gesichert, allenfalls mehr oder minder (!) durch Zeugenaussagen rekonstruierbar.
Sie können tatsächlich nicht erwarten, daß Sie den Tatort noch wie damals vorfinden, wenn Sie morgen nach Babenhausen fahren!

Eine Akte - so Leitz-Ordner, wissen Sie? - enthält Texte und Fotos, wie Sie sich vielleicht vorstellen können.
Sie enthält weder das Haus noch die Leichen, noch Projektile, noch Bauschaumpartikel, noch Videos, auch wenn das alles tatsächliche oder potentielle "Beweismittel" sind.
Viele Beweismittel werden "asserviert". Das Haus oder die Leichen werden z.B. nicht asserviert.
Asservate werden meist nur so lange aufbewahrt, bis das betreffende Strafverfahren abgeschlossen ist. Danach werden sie entweder vernichtet oder an den Besitzer zurückgegeben.
Bei Mordfällen wird einiges oft länger asserviert (weswegen z.B. Strate an die Videos des BKA-Gutachtens gelangen konnte), insbesondere die DNA (was hier nicht von Belang ist).
Aufnahmen/Aufzeichnungen von Überwachungsmaßnahmen unterliegen den Datenschutzbestimmungen und müssen nach diesen Vorgaben vernichtet werden, meines Wissens sogar entsprechend aus den Akten entfernt werden.

Mit Ihrer Kritik an der damaligen Verteidigung, daß der Angeklagte geschwiegen habe, sind Sie sehr weit von jeder immer wieder aus guten Gründen empfohlenen Verteidigerstrategie entfernt.
Interessant jedoch, warum Sie meinen, dies sei falsch gewesen. Warum?

Hiermit korrespondiert übrigens der "Knackpunkt" von Peppermint Patty und der auch aus meiner Sicht prinzipiell gar nicht so falschen theoretischen (!) Möglichkeit (!), AD habe kein "Täterwissen" offenbart, sondern sei lediglich durch die firmeninternen "Buschtrommeln" vorinformiert gewesen:
Jedoch - und dies wird auch im Urteil entsprechend diskutiert (!):
WARUM hat AD in seiner Beschuldigtenvernehmung (oder später in der HV - und bis heute!) NICHT gesagt, daß er diese Information von Buschtrommel X bekommen hat, um den Verdacht des "Täterwissens" (den "Knackpunkt"!) auszuräumen? Wäre ja ein echt guter Punkt für eine Wiederaufnahme, oder?

Insgesamt nervt mich hier, daß offenbar die meisten Foristen meinen, ohne jede Aktenkenntnis etwas "finden" zu können, das NUNMEHR, nach vielen Jahren, auch Strate noch immer nicht entdeckt habe.
Diese fixe Idee verbindet leider Sie beide, Herr Rudolphi und Steffi-aus-der-Kiste.

Ich nehme, das, was dieser ausgewiesene Profi nun zusätzlich zum Urteil "neu" anführt, und versuche unter diesen Vorgaben, zunächst seine Beweisführung nachzuvollziehen, und untersuche dann möglichst logisch, ob seine Beweise für eine Wiederaufnahme ausreichen könnten.

Und nein: Ich schäme mich nicht dafür, diese schriftlich vorliegenden Dokumente zu analysieren, gegeneinander abzuwägen und derzeit zu einem negativen Ergebnis zu kommen.
Meine Hoffnung allerdings, dies in diesem Forum sachlich diskutieren zu können, ist gestorben.
Betrachten Sie also, Herr Rudolphi, meine Fragen oben eher als Anregung zur Selbstkritik.
Meine weitere Beteiligung in diesem Forum steht in der Prioritätenliste eher hinten, und zwar um so mehr, wie hier absurd "gefragt", "argumentiert" oder eindeutig getrollt wird.

Wer mag, kann diesen interessanten Beitrag lesen, der ist allerdings etwas komplex und bezieht sich auch in erster Linie auf die Revisionsinstanz:

"Videoaufzeichnungen und digitale Daten als Grundlage des Urteils – Revisionsrechtliche Kontrolle in den Grenzen des Rekonstruktionsverbots"
http://www.strafverteidiger-stv.de/system/files/users/user5/StV-02-2013_Beitrag.pdf

 

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Sehr geehrter Logiker,

ich mache Ihnen folgenden Vorschlag, Sie beweisen mir bitte nun folgende Tatsachen:

a) In den Akten auch an die Verteidigung herausgegeben sind die Grundrisse der Reihenhaus-Anwesen Friedrich-Ebert-Straße 36, 36a-c enthalten inklusive der Pläne der Garagen und der Tiefgarage und der evtl. Zugänge zu den Häusern sowie auch noch die Außenansichten, damit alle, die nicht selber vor Ort schon einmal waren, sich wenigstens aus den Plänen und Abbildungen nun eine eigene Vorstellung davon machen können und diese Unterlagen können auch nun noch eingesehen und nachgeprüft werden.

b) In den Akten auch der Verteidigung sind alle Meßprotokolle, Datensätze, Eichscheine usw., aller verwendeten Meßgeräte für Schall und Temperatur sowie alle gültigen Schulungen der eingesetzten Beamten oder anderer Personen vorhanden und die können auch nun eingesehen und nachgeprüft werden.

c) Die Brandschutztüre zum UG wurde doch vom Täter mindestens zweimal durchquert, von Astrid Toll mindestens einmal, von den Ersthelfern (Polizei oder Feuerwehr oder Sanitäter oder Spurensicherung usw.) mehrmals. Damit wurden nach der Tat doch auch Blut-Spuren verändert.

War die Brandschutztüre mit welchen Geräusch-Dämmungswerten nun offen, halboffen, angelehnt oder geschlossen gewesen bei den 6 Schüssen auf Klaus Toll im UG? Diese Frage ist wichtig zu klären, weil es davon auch abhängt, ob die Schüsse im UG im 1. und 2. OG zu hören waren und wie lange der Täter evtl. im UG gewartet hatte, ob sich im 1. und 2. OG nun etwas rührt und jemand aufwacht. Was steht in den Akten denn genau dazu, die auch die Verteidigung erhalten hat?

Im übrigen kenne ich  Abläufe aus vielen realen Prozessen, in denen viele Pannen feststellbar waren, auch was das HV-Protokoll noch betrifft und die mangelhafte Herstellung der Öffentlichkeit im Saal 3 des LG Darmstadt. Ich habe deswegen keinen Grund zur Annahme, daß der Darsow-Prozeß völlig frei davon war.

Aber die konkreten Fragen sind zu a, b, c nun zuerst gestellt.

Mit den besten Grüßen

GR

Herr Rudolphi,

bevor Sie wieder Suggestivfragen beantwortet haben wollen, warum beantworten Sie nicht zunächst die Ihnen von dem Kollegen "Logiker" gestellten Fragen? Diese haben einen direkten Zusammenhang zu Ihren eigenen Ausführungen. Die Beantwortung der Fragen könnte für Ihr und unser aller Verständnis beitragen.

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Logiker schrieb:

"War es korrekt, daß der Verteidigung offenbar nicht alle Beweismittel in gleichem Maße zur Verfügung standen, wie dem Gericht und der Staatsanwaltschaft?"

Worauf gründen Sie Ihre Behauptung ("offenbar"?)?
Welche Beweismittel standen der Verteidigung denn NICHT in gleichem Maße zur Verfügung?

Na, Sie haben ein dickes Verständnis-Problem oder lesen nicht richtig?

Ein Video zum BKA-Schußversuch z.B. und auch die Patronenhülsen und Projektile selber standen der Verteidigung doch nicht zur Verfügung für eigene Beweiserhebungen bzw. Gutachten mit eingehenderen Untersuchungen, aber der StA bzw. dem Gericht, und die wären doch wichtig gewesen, auch noch für die Verteidigung. Am Richtertisch ist da doch wenig zu sehen für die Verteidigung bei der Inaugenscheinnahme der Asservate.

Logiker schrieb:

Sie könnten auch selbst einmal an einer HV teilnehmen, die sind öffentlich.

Der war gut, habe auch selten so gelacht.

Besten Gruß

GR

Die Videos waren Bestandteil der HV (auch wenn Strate behauptet, das müßten wohl andere gewesen sein ;-) ), hat also auch die Verteidigung gesehen.

Die Patronen vielleicht nicht (vielleicht aber doch, wir wissen es nicht), weil allen Verfahrensbeteiligten die Aussage des Sachverständigen ausreichten. Man hätte jedenfalls ggf. eine in Augenscheinnahme beantragen können. Nur: Warum?

Nochmals: Auch die Leichen standen der Verteidigung tatsächlich nicht zur Verfügung. Au weia, ganz schlimm!

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Logiker schrieb:

Die Videos waren Bestandteil der HV (auch wenn Strate behauptet, das müßten wohl andere gewesen sein ;-) ), hat also auch die Verteidigung gesehen.

Die Patronen vielleicht nicht (vielleicht aber doch, wir wissen es nicht), weil allen Verfahrensbeteiligten die Aussage des Sachverständigen ausreichten. Man hätte jedenfalls ggf. eine in Augenscheinnahme beantragen können. Nur: Warum?

Nochmals: Auch die Leichen standen der Verteidigung tatsächlich nicht zur Verfügung. Au weia, ganz schlimm!

Bei einem solchen Indizienprozeß haben die Sachverständigen und deren Gutachten eine ganz entscheidende Bedeutung, wer als Verteidiger da selber zu wenig davon versteht, der kann die Knackpunkte (Schwachpunkte) in den Gutachten doch auch nicht erkennen.

Der Vorsitzende Volker Wagner will aber m.E. immer die Sache aufklären, aber auch er weiß  nicht alles, plausible Beweisanträge der Verteidigung schmettert er auch nicht ab, so wie ich ihn kennenlernte in seinen Verhandlungen.

 

Logiker schrieb:

"Wenn ein neuer Verteidiger nun, wie Herr Dr. Strate, eine Wiederaufnahme plant, bekommen seine Gutachter auch die Asservate noch für ihre Gutachten übergeben?"

Von welchen Asservaten sprechen Sie?
Kennen Sie sie?
Meinen Sie nicht, Strate hat sie dann auch entsprechend für seinen WA-Antrag benutzt?

Auch die Bundeswehrhose wurde ihm bzw. seinen Gutachtern doch nicht übergeben, wie auch die Patronenhülsen und Projektile, wenn Sie nicht zurückgegeben wurden oder bereits vernichtet werden mußten.

Logiker schrieb:

"im Urteil lese ich x-fach die Floskel, wie sehr das Gericht immer "überzeugt" war", auch noch von den eigenen Annahmen"

Wieso "Floskel" und wieso "Annahmen"??

Das Urteil lesen beantwortet diese Fragen erschöpfend.

Logiker schrieb:

Aufnahmen/Aufzeichnungen von Überwachungsmaßnahmen unterliegen den Datenschutzbestimmungen und müssen nach diesen Vorgaben vernichtet werden, meines Wissens sogar entsprechend aus den Akten entfernt werden.

Da hat die Verteidigung nicht unendlich viel Zeit, ist aber bekannt.

Logiker schrieb:

Mit Ihrer Kritik an der damaligen Verteidigung, daß der Angeklagte geschwiegen habe, sind Sie sehr weit von jeder immer wieder aus guten Gründen empfohlenen Verteidigerstrategie entfernt.
Interessant jedoch, warum Sie meinen, dies sei falsch gewesen. Warum?

Ein unschuldiger Angeklagter mußte wissen, daß hier doch viel gegen ihn sprach, und seine Verteidiger mußten das ebenfalls merken.

Plausible Erklärungen jedenfalls kann ein schweigender Angeklagter nicht anbieten und auch seine Persönlichkeit nicht wirklich zeigen, und gerade die spielte im Urteil auch noch eine große Rolle.

Aber schauen Sie mal selber bei der Darmstädter Schwurgerichtskammer öfters zu, bevor Sie anderen das empfehlen.

Aber das zeigte mir ja, wieviel Sie nicht lesen.

 

"Auch die Bundeswehrhose wurde ihm bzw. seinen Gutachtern doch nicht übergeben, wie auch die Patronenhülsen und Projektile, wenn Sie nicht zurückgegeben wurden oder bereits vernichtet werden mußten."

Überlegen Sie bitte: Bei der Wiederaufnahme geht es (in diesem Fall) um die Beibringung neuer(!) Beweismittel und nicht um die Erschütterung alter Beweismittel.

Warum müssen solche Dinge immer wieder erklärt werden und warum wird es immer wieder ignoriert?

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Tim Beckhaus schrieb:

"Auch die Bundeswehrhose wurde ihm bzw. seinen Gutachtern doch nicht übergeben, wie auch die Patronenhülsen und Projektile, wenn Sie nicht zurückgegeben wurden oder bereits vernichtet werden mußten."

Überlegen Sie bitte: Bei der Wiederaufnahme geht es (in diesem Fall) um die Beibringung neuer(!) Beweismittel und nicht um die Erschütterung alter Beweismittel.

Warum müssen solche Dinge immer wieder erklärt werden und warum wird es immer wieder ignoriert?

Da haben Sie nicht alles bedacht, denn neue Beweise können sich auch auf vorhandene Gegenstände (hier dann alte Beweismittel, auch noch vorhandene Asservate) stützen.

Ob Herr Strate aber damals als fiktiver Verteidiger im Prozeß schon sein heutiges Wissen gehabt hätte und entsprechende Beweisanträge gestellt hätte, ist reine Spekulation.

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Herr Beckhaus, brauchen Sie wirklich ein Beispiel?

Angenommen, es wären DNA-Spuren von Herrn Darsow auf der Abklebefolie des Bewegungsmelders gesichert worden.

Später bei einer Nachuntersuchung dieses Asservats erst stellt sich heraus, daß es da zu einer Sekundärübertragung bei der Spurensicherung gekommen sein muß, da die Häuser direkt nebeneinander liegen und der Spurensicherer z.B. vorher an den gemeinsamen Gartenzaun kurz gefaßt hatte, bevor er sich an seine Arbeit machte.

Solche Pannen, auch Verwechslungen sind nicht völlig auszuschließen.

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Und dann könnten sich doch neue Beweise ergeben, wenn eine bisher noch nicht erkannte DNA-Spur auch noch dabei auftaucht, die zu einem Treffer in der Datei führt, der nicht zu AD gehört.

Daß DNA-Spuren aber auch noch manipuliert werden können, lasse ich mal dabei unbeachtet.

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