Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3756|363318 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3756 Kommentare

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Welche "erheblichen Ungereimtheiten" erkennen Sie?

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@Gerd:

Vielleicht lesen Sie das Urteil mal z.B. unter dem Gesichtspunkt "Hellhörigkeit der Wohnung" - nur so zum Einstieg.

Und zählen Sie dabei die unendlichen Wiederholungen von Formulierungen "... wie bereits erwähnt/ausgeführt/dargelegt ...". Die sich darin äußernde gedankliche Undiszipliniertheit findet sich nicht selten auch in den Inhalten wieder.

 

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@ JoBode (#2): Hab's gelesen. Finde es überzeugend. Als Roman wäre es verbesserungsfähig. Dafür, dass es in ein paar Tagen abdiktiert werden musste, ist es o.k.

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Ja, ja, die Ansprüche sind halt unterschiedlich hoch. Vor allem, wenn es um Mord geht.

Mich hat das Urteil eher an Grimm´s Märchen erinnert, oder an Hedwig Courths-Mahler......

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@ Gerd

Die offenen Fragen formuliert die von der Ehefrau eingerichtete Homepage 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Home.htm

unter "Indizien" und "Fragen" sowie ihre Anmerkungen zum Urteil (insbesondere Schalldämpfer, Hellhörigkeit - Lärmbelästigung).

 

Viele Grüsse

Bernd von Heintschel-Heinegg

JBY.bernd.heintschel-heinegg schrieb:

 

@ Gerd

Die offenen Fragen formuliert die von der Ehefrei eingerichtete Homepage 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Home.htm

unter "Indizien" und "Fragen" sowie ihre Anmerkungen zum Urteil (insbesondere Schalldämpfer, Hellhörigkeit - Lärmbelästigung).

 

Viele Grüsse

Bernd von heintschel-Heinegg

 

Wenn deutsche Richter "feststellen", dass der Mann im Mond im Spiele war, dann war er es auch.

 

Ein Landrichter auf den Vorwurf hin: "Das, was der Zeuge sagte, ist bereits aus naturgesetzlichen Gründen unmöglich!":  "Dann war es eben so, dass es naturgesetzlich passte."

 

Nach meinem Eindruck wird immer noch nicht verstanden,  wozu es längst geführt hat, dass die Justiz seit Jahrzehnten als sakrosankt behandelt wird. Babenhausen ist überall, und das, was die Briten als "Perversion der Justiz" bezeichnen, durchdringt das Land.

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@ BvHH (# 8): Haben Sie denn die 288 S. des Urteils gelesen? Welche der von der Ehefrau genannten "Fragen" finden Sie da nicht ausreichend beantwortet?

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Erwähnenswert vielleicht noch, dass das LG Darmstadt auch für die Verurteilung von Horst Arnold verantwortlich zeichnete. Das Kasseler LG kam in dessen Wiederaufnahmeverfahren zum Schluss:

die Darmstädter Kammer [hat] seinerzeit bei der Urteilsfindung „elementare Grundregeln der Wahrheitsfindung“ verletzt.

Der Vorsitzende Richter von damals ist jedoch ein anderer als der, der im Prozess gegen Andreas D. der Kammer vorsaß.

Was mich wirklich beunruhigt ist die Diskrepanz zwischen den Anmerkungen zum Prozessverlauf und dem Urteilstext. Es scheint, die deutschen Richter könnten ihre Unabhängigkeit dazu missbrauchen, in der Urteilsbegründung ihrer Phantasie freien Lauf zu lassen und ihren Spruch unbeeinträchtigt vom tatsächlichen Geschehen der Verhandlung "revisionsfest" zu formulieren - nach dem Motto "wenn die Darstellung der Beweisaufnahme und -würdigung mit der Begründung kompatibel ist, interessiert sich eh keiner mehr für das HV-Protokoll und schaut nach, ob das auch stimmt".

Redaktionelle Seite des ZDF (mit Sendung)

RTL-Bericht

 

 

Die  Anmerkungen und Angriffspunkte der Ehefrau sind recht dürr. Es mag ja sein, dass die Ehefrau für ihren Mann kämpfen will, aber das, was sie an Zweifeln säen will, sehr ernst zu nehmen, fällt sehr schwer.  Nur ein paar Punkte aus den "Urteilsanmerkungen" (dass auch der Rest auf der Homepage "BGH prüft nur Verfahrensfehler" und "Strate: Ausführliche Tatschilderung hat nichts mit Täterschaft zu tun und soll nur Sorgfalt suggerieren" eher neben der Sache liegt: geschenkt)

Nur auf die Schnelle ein Punkt zum Motiv, der besonders auffällt:

Die Ehefrau vermeidet es tunlichst, z.B. auf die mehrfachen  Schreiben einzugehen,die ihr Mann übergeben haben soll (Seite 10 unten) und über das ständige Klagen wegen der Lärmbelästigungen gegenüber Arbeitskollegen und Nachbarn (Seite 10 oben), sondern verweist einfach mal darauf, dass das nicht richtig sei, sie und ihr Mann aber auf Anraten der Verteidiger (derer drei) geschwiegen hätten.  zu den entsprechenden Zeugenaussagen (S 211) : kein Kommentar. Nur ein einziger konkret wörtlich  zitierter  Satz auf S.219/221 unten soll nicht gefallen sein. Zum Rest: Schweigen außer der Behauptung, das habe ja alles ca  8 Jahre vor der Tat geendet. 

Den Hülsenauswurf der P38 nach links und nicht nach oben kann man z.B. auf youtube (Video von hickock45, Zeitlupe ab 17:40) problemlos beobachten.

 

Der Mann hatte 3 Verteidiger, es also auf einen unmotivierten ("Erzählen Sie der Polizei alles" - Ulvi K) oder gar widerwillig ("Entpflichten Sie mich" - Mollath) agierenden Pflichti zu schieben, dürfte nicht klappen.

 

Und die Revision wurde vom 2. Strafsenat des BGH ou verworfen,also dem Senat,in dem "10-Augen"- Krehl, Fischer und Eschelbach sitzen, die anders als der vermeintlich unkritische 1. Senat angeblich nicht alles durchwinken.  

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Die Ehefrau kämpft nicht nur für ihren Mann, sondern auch für sich und ihre Kinder  -  als Frau bzw. Kind eines berechnenden und heimtückischen Mörders zu gelten, ist ja auch nicht wirklich schön. Ist ja auch o.k., aber für bare Münze muss man das, was sie auf ihrer Homepage so scheibt, deshalb nicht alles nehmen.

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Gerd schrieb:

Die Ehefrau kämpft nicht nur für ihren Mann, sondern auch für sich und ihre Kinder  -  als Frau bzw. Kind eines berechnenden und heimtückischen Mörders zu gelten, ist ja auch nicht wirklich schön. Ist ja auch o.k., aber für bare Münze muss man das, was sie auf ihrer Homepage so scheibt, deshalb nicht alles nehmen.

 

Da habt Ihr aber wirklich Glück, dass das Urteil so lang ist, dass es niemand lesen mag! Und diejenigen, die es lesen, erkennen natürlich nicht alle Schwächen des Urteils.

 

Ich habe mit anderen Sachen zu tun, und werde nur am Ranbde verfolgen, wie andere sich im Falle Babenhausen abhampeln.

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@ nochsongast #9:

Wie bereits gesagt: ohne das Protokoll der HV kann man unmöglich sagen, ob die Darstellung in der Urteilsbegründung richtig ist. Nicht zuletzt Horst Arnold und das, was der "harte Hund" Brixner abgeliefert hat, zeigen, dass das nicht immer der Fall sein muss.

Interessante Berichte von Prozessbesuchern z.B. hier

Mein Name schrieb:

@ nochsongast #9:

Wie bereits gesagt: ohne das Protokoll der HV kann man unmöglich sagen, ob die Darstellung in der Urteilsbegründung richtig ist. Nicht zuletzt Horst Arnold und das, was der "harte Hund" Brixner abgeliefert hat, zeigen, dass das nicht immer der Fall sein muss.

Interessante Berichte von Prozessbesuchern z.B. hier

 

Mit HV-Protokoll kann man meist auch nicht mehr sagen als ohne, weil inhaltlich ja praktisch nichts protokolliert werden muss. Nur, wenn entweder ein Richter selbst für Transparenz sorgen will oder aber ein wirklich eifriger Anwalt alle Register zieht, um für Transparenz zu sorgen, findet man in HV-Protokollen Informationen, die diesen Namen auch verdient haben.

 

Wer immer eingetrichtert bekommt, wir lebten in einem tollen Rechtsstaat, ohne aber jemals wahre Einblicke zu erhalten, der kann sich gar nicht vorstellen, wie liderlich die Justiz mit allem möglichen umgeht.

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Wer es detaillierter wissen will:

Weitere Presseberichte (mit lesenswerten Kommentaren, und mit Android 4.2.2-Browser keine Paywall - es hilft auch Cookies der betr. Seite zu löschen und die Seite wieder zu laden):

Tag 1 http://m.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Babenhaeuse... und http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/doppelmord-ehepa... - Großer Lauschangriff erfolglos: Abhören der Familie des Angeklagten ohne Ergebnis

Tag 2 http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/doppelmord-tag2-... und http://m.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Nachbarn-sa... - manche Nachbarn berichten von Lärm, andere nicht (Lärm von der Kaserne war schlimmer -> Ohrstöpsel)

Tag 4 http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/kreis/PET-Flasche-als..., http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Doppelmor... - keine DNA des Angeklagten am Tatort, selbstgebauter Schalldämpfer funktioniert nicht

Tag 5 http://m.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/kreis/Schmauchspuren-au... und http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/doppelmord-baben...

Laut Dr. Rainer Schulze, Sachverständiger vom LKA, seien die Spuren auf der Hose und den Handschuhen eindeutig Schmauchspuren, aber „es sei nicht zwingend anzunehmen, dass diese Handschuhe bei der Tat getragen wurden“. Schulze fügte hinzu, dass er bei mehreren Schüssen, die auf die drei Opfer abgegeben worden waren, eine größere Intensität von Schmauchpartikeln erwartet hätte.

Tag 6 http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/fielen-toedliche...

Tag 7 http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/tatort-kein-ande... und http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Toedliche...

Tag 8 http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Doppelmor... und http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/klobuerste-bewei... - Interessantes zum Admin des Arbeitgebers und seinem Laptop (41.000 Suchtreffer zu "Waffe"), und: wie man mit einer Klobürste unter Mordverdacht gerät

Tag 9 http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/waffe-oder-waffe... und http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/kreis/Verteidigung-si...- der Admin hatte sich 4 033 Mal unter dem Benutzerkonto des Angeklagten angemeldet, Sachverständiger hat unvollständig gearbeitet

Tag 10 http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/kreis/Verteidigung-be... und http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/antrag-haftpruef...

Es sei nach der Aussage des ersten Zeugen, dem Chefermittler der SOKO, erschreckend deutlich geworden, dass es am Ende der Ermittlungen nur darum gegangen sei, seinen Mandanten als Täter zu überführen, „man war ja schon so weit gekommen.“

Tag 11 http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/festnahme-einem-...

 „Da keinerlei Hautschüppchen am Tatort gefunden worden sind, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Täter eine Art Ganzkörperkondom getragen haben muss. Das steht im Widerspruch zu den Spuren auf der Hose.“

http://m.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/kreis/Wieso-passt-das-a...

Tag 12 http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/hatte-mordopfer-... und http://m.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Wie-stichha...

Tag 13 http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/keine-erinnerung... und http://m.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Gutachter-l...

Tag 14http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Lauschang... und  http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/verteidigung-geh... - Überlebende Tochter sprach von "den Tätern" in Mehrzahl, Gerichtsmedizin hat Todeszeitpunkt erst mit Verspätung und bestimmt: Zeitspanne 27 (!) Stunden

Tag 15 http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/tochter-seit-ver...

Tag 16 http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/kreis/Schmauchspuren-... und http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/schmauchspur-nic... - Firmennetzwerk des Arbeitgebers auch von außen zugänglich

Tag 17 http://m.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Zitat-bring... und http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/welche-spur-verf... - Spürhund entlastet Angeklagten, laut Zeugin erweiterter Selbstmord des Angeklagten vorstellbar

Tag 18 http://m.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Babenhausen... und http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/staatsanwalt-leb... - Mordopfer fragte nach illegaler Waffe

 

Mir kommt es so vor, als sei hier nach dem Motto "Im Zweifel gegen den Angeklagten" entschieden worden.

Vielleicht ist es Zeit für ein deutsches innocence-Project. Anscheinend ist die dt Strafjustiz eben doch fehleranfälliger als gedacht. Wäre das nicht etwas was von einem Strafrechtsprofessor angeschoben werden könnte? 

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Ein anderer Bericht von RTL Hessen mit längeren Ausschnitten aus den Polizeivideos (Bauschaum-Dämpfer, Spurenhunde) und Kommentaren des Verteidigers.

Was wirklich zum Himmel stinkt sind solche Tricks in der Urteilsbegründung wie z.B. dass das negative Suchergebnis der Mantrailer-Hunde nicht als Beweismittel eingeführt wurde und zur Entlastung diente und auch nicht in der Urteilsbegründung auftaucht, aber das Gespräch der Eheleute über diese Ermittlungsmaßnahme dort angeführt wird, um den Angeklagten in ein schlechtes Licht zu rücken.

Der Angeklagte im Babenhausener Fall hat sich ja große Mühe gegeben, den perfekten Mord zu begehen. Auch als "Justizkritiker" sollte man sich eigentlich nicht wünschen, dass sowas einreißt.

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@Gerd

 

das ist doch jetzt ein ziemlicher Zirkelschluss. Zunächst einmal müsste doch nachgewiesen werden dass der Angeklagte der Täter IST. Ansonsten wird die Abwesenheit von Beweisen selber zum Beweis, nach dem Motto: das zeigt dass er den - wie Sie schreiben - perfekten Mord begangen haben soll. Also: wo sind die Beweise dass er es getan hat? 

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Mich würde es nicht wundern, wenn hier auch wieder ein psychiatrischer Gutachter, z.B. der berühmt-berüchtigte Hans-Ludwig Kröber hinzugezogen wird, um diesen Zirkelschluß als "plausibel" abzusegnen.

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Winston Smith schrieb:

Mich würde es nicht wundern, wenn hier auch wieder ein psychiatrischer Gutachter, z.B. der berühmt-berüchtigte Hans-Ludwig Kröber hinzugezogen wird, um diesen Zirkelschluß als "plausibel" abzusegnen.

Ich denke, Sie spielen auf den Fall Mollath an? Aber wieso sollte im Fall von A.D. ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen werden. Das erschliesst sich mir jetzt nicht ganz.

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@ #18: Die Beweise stehen im Urteil  -  Indizien, die in ihrer Gesamtschau den zwingenden Schluss zulassen, dass es niemand anders gewesen sein kann. Die Strafkammer war deshalb verpflichtet, diesen Mörder aus dem Verkehr zu ziehen.

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@Gerd

 

Naja. Ok. So kann man es auch sehen. Es dürfte doch ziemlich unstrittig sein, dass die Indizien recht dürftig sind. Die Sache mit der Internetsuche, die Schmauchspuren an einer alten Bundeswehrhose. Reicht so etwas aus? Möglich - klar. Zwingend? Doch wohl nicht. und das hätte dann doch heißen müssen: in dubio pro reo. Es ist doch ziemlich bedenklich dass man auf einer solchen schütteren Grundlage das Leben dieses Mannes zerstören kann. Ich stelle mir den Rechtstaat anders vor. 

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Die Urteilsbegründung erinnert fatal an den vom OLG Nürnberg aufgehobenen Beschluß des LG Regensburg über die Wiederaufnahmeanträge der Staatsanwaltschaft Regensburg und des Verteidigers von Mollath:

Bei allen möglichen Alternativen hat man sich jeweils die zu Lasten von Mollath ausgesucht.

Also das genaue Gegenteil von "in dubio....".

Auch hier benötigten die Richter sehr viel Papier - weit über 100 Seiten -, um ihre kruden Gedankengänge zu formulieren.

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@ #20: Ja, z.B. die Internetsuche. Man muss die ca. 40 Seiten des Urteils (ab S. 125), die sich damit befassen, wirklich ganz lesen, um zu erkennen, dass es eben nicht die ganze Belegschaft der Firma des Angeklagten gewesen sein kann, die sich hier vor der Tat über die Konstruktion genau so eines Schalldämpfers vergewissert hat, wie er bei der Tat verwendet wurde.

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Mehrere Fragen stehen im Raum,die man mit einer Aussage vor dem Gericht hätte erklären können.

1. was hat Frau D. während ihres Telefonates mit ihrem 

    Mann in dessen Mittagspause berichtet,was diesen

    sofort nach dem auflegen des Hörers veranlasst hat

    die Bauanleitung eines Schalldämpfers zu suchen

    und dann auch zu finden ?

2. Welche wahre Rolle spielte der Admin der Firma von D.

     der zum einen Waffennarr und zum anderen wohl auch

    die Seite für den Bau des Schalldämpfers kannte,dieses

   in der HV zumindest nicht ausschliessen wollte.

   Hatte dieser eventuell aus einer Plauderei heraus D. 

   einen Hinweis gegeben,ohne die Folgen daraus zu

   erahnen,selbiges könnte auch für das besorgen

   einer Waffe gelten. Ich sage könnte......es würde

   das Schreddern seiner Daten erklären. Aus Angst

  ungewollt in diese Angelegenheit hineingezogen zu 

  werden. Solche Gespräche können ja auch schon lange

  Zeit zurückliegen.

3. Mutet es nicht komisch an,das nach der 1. Verhaftung

    Frau D. lediglich erfragt "warst du auf dieser Seite" er 

    mit einem "Nein" mehr dazu nicht sagt,dann auch gar 

    nichts mehr weiter darüber gesprochen wird.Sind das

   nachvollziehbare Gedankengänge ? War man vielleicht

   sicher abgehört zu werden, weil der Vorhalt der Polizei

   in der Vernehmung zur Bauanleitung des Schalldämpfers

  in der Firma auch ungewollt zeigte,man würde einer TÜ

  unterliegen?

 

Sicher alles Fragen die der Kammer auch kamen,aber worauf es keinerlei Antworten gab.

Dafür ist Fam.D selber verantwortlich,auch der Vortrag,die

Anwälte hätten das "eiserne Schweigen" vor Gericht 

verordnet,sehe ich anders,denn dies war sicher eine

Strategie zunächst,aber dieser hätte sich jeder vernünftige Anwalt nach dem Ergebnis der Beweisauf-

nahme entzogen. Spätestens vor Beendigung dieser. Ein Verteidiger wurde direkt krank danach.Warum wohl ? 

Hatte er eventuell die Strategie verändern wollen? 

Er war der Wortführer der 3 Anwälte,was hätte näher gelegen,den Termin bis zur Gesundung  zu vertagen ? Nein er schied regelrecht aus.

Im Nachgang spielt er auch keinerlei Rolle mehr. Schon etwas sonderbar.

Auch das eine Drehgenehmigung von Seiten des HMdJ gegenüber dem ZDF erteilt wurde,spricht für die Überzeugung den richtigen Täter zu haben.Wäre man im Zweifel,wäre diese nicht erfolgt.

Wenn Zweifel beständen,wäre es ein leichtes gewesen diese nicht zu geben,es ist eher sehr,sehr ungewöhnlich

das dies getan wurde. Für mich sagt es man ist reinen Gewissens in der Sache.

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Und hier die neuesten Nachrichten vom Fall Mollath:

"Es bleibt dabei: Gegen keinen der Verfahrensbeteiligten in der Causa Gustl Mollath werden Ermittlungen eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft nun bestätigt. ..."

http://www.sueddeutsche.de/bayern/keine-ermittlungen-im-fall-mollath-wed...

3

 

 

Wie gut!

Keiner war's....

 

4

@Gerd

 

Bekanntlich waren ja die Versuche der Polizeisachverständigenden unerfolgreich, einen solchen Schalldämpfer nachzubauen. Die Ausführungen der Kammer zu diesem Thema sind dann eben auch eher dünne. Und wenn es wirklich stimmt, dass der Systemadministrator der Firma Waffennarr war und im Großen Umfang Webseiten zu Waffen angesehen hat....

Auf einer solchen Grundlage wollen Sie einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilen? Bemerkenswert...

3

Das die gerichtlichen Protokolle vom tatsächlichen Inhalt der Hauptverhandlung - wenn auch nur nuancenhaft - abweichen, kann man nicht gerade selten beobachten. Manchmal kommt es aber gerade auf die Nuancen an, die im Protokoll nicht richig wiedergeben wurden. Von daher sollte es den Rechtsanwälten erlaubt werden, die Verhandlung auf einem eigenen Tonband aufzunehmen.

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Während meines Jura-Studiums sagte einer unserer (inzwischen pensionierten und eremitierten) Uni-Profs (der damals zugleich auch eine halbe Stelle als Richter innehatte) in einer Vorlesung, wichtigste Aufgabe der Gerichte sei es, überhaupt Urteile zu sprechen, und so faktisch Recht zu schaffen, und um Rechtsunsicherheiten aus der Welt zu schaffen.

Ob die Urteile auch inhaltlich richtig und gerecht wären, sei demgegenüber sekundär.

Ganz abstrakt betrachtet ist diese Sichtweise zwar nicht falsch, aber ich fürchte, im konkreten Einzelfall könnte diese Sichtweise zu Sorglosigkeit und zu Nachlässigkeit verführen.

Bei der Polizei und bei den Staatsanwaltschaften scheint der Wunsch, Rechtsangelegenheiten überhaupt irgendwie zu erledigen und vom Tisch zu kriegen, ohnehin noch größer zu sein als bei den Gerichten.

Absolut unvoreingenommene lückenlose Aufklärung zwecks bestmöglicher Wahrheitfindung steht leider wohl nicht für Alle immer an erster Stelle.

Von daher verwundert es mich nicht, wenn es Fehlurteile und Justizirrtümer gibt.

5

#25: Also der Kollege Systemadministrator hat die Nachbarsfamilie ausgerottet? Einfach so, ohne Motiv?

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Danke für Ihren Kommentarsatz "Also der Kollege Systemadministrator hat die Nachbarsfamilie ausgerottet?".

Denn Ihr Kommentarsatz ist ein gutes und geradezu exemplarisches Besipiel für die unkorrekte Haltung vieler Polizisten und Staatsanwälte.

Viele Polizisten und Staatsanwälte suggerieren der Öffentlichkeit und dem Gericht oft mehr oder weniger subtil, ein Strafverteidiger der einen Freispruch für seinen angeklagten Mandanten fordere, müsse, wenn er seinen Mandanten für unschuldig befunden haben will, dann zuerst einmal die Schuld einer anderen Person beweisen (denn "irgendjemand müsse es ja gewesen sein" und "irgendjemanden müsse man dafür verurteilen"). 

Und diese mal mehr mal weniger subtile Suggestion ist irreführend und illegitim und einem Organ der Rechtspflege unwürdig.

 

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@Gerd, Sie schreiben:

#25: Also der Kollege Systemadministrator hat die Nachbarsfamilie ausgerottet? Einfach so, ohne Motiv?

Ich denke, Ihr Einwand beruht auf einem Logikfehler. Dass auf dem Firmencomputer des Nachbarn vor dem Mord nach einer Schalldämpfer-Bauanleitung gesucht wurde, und der Mord (vermutlich) mit einem solchen Schalldämpfer ausgeführt wurde, hat den Verdacht auf den Nachbarn, den später Verurteilten, gelenkt. Wenn nun der System-Admin die Schalldämpferbauanleitung hobbymäßig gesucht und ausgedruckt haben sollte, dann folgt daraus, dass dieses Indiz nicht mehr auf den Verurteilten zielt. Es bedeutet aber natürlich keineswegs, dass der System-Admin nun der Mörder ist.  Erst die Verknüpfung Nachbar-Schalldämpfer ergab den Verdacht. Es werden ja nun nicht alle anderen Menschen in Deutschland (und anderswo), die sich diese Schalldämpfer-Anleitung heruntergeladen haben, zu Mordverdächtigen in diesem konkreten Fall.

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

@Gerd, Sie schreiben:

#25: Also der Kollege Systemadministrator hat die Nachbarsfamilie ausgerottet? Einfach so, ohne Motiv?

Ich denke, Ihr Einwand beruht auf einem Logikfehler. Dass auf dem Firmencomputer des Nachbarn vor dem Mord nach einer Schalldämpfer-Bauanleitung gesucht wurde, und der Mord (vermutlich) mit einem solchen Schalldämpfer ausgeführt wurde, hat den Verdacht auf den Nachbarn, den später Verurteilten, gelenkt.

 

Die Ehefrau des Verurteilten behauptet, dass es in der Firma, in der ihr Mann tätig war, üblich gewesen sei, dass Kollegen untereinander ihre Kennwörter kannten, dass sich mithin jeder von ihnen unter dem KW ihres Mannes habe einloggen können - von jedem PC dort, dass es mithin nicht einmal erwiesen sei, dass ihr Mann sich die Bauanleitung heruntergeladen habe.

 

Quelle: Kommentare im von der Ehefrau kommentierten Urteil, S. 16

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Henning Ernst Müller schrieb:

@Gerd, Sie schreiben:

#25: Also der Kollege Systemadministrator hat die Nachbarsfamilie ausgerottet? Einfach so, ohne Motiv?

Ich denke, Ihr Einwand beruht auf einem Logikfehler. Dass auf dem Firmencomputer des Nachbarn vor dem Mord nach einer Schalldämpfer-Bauanleitung gesucht wurde, und der Mord (vermutlich) mit einem solchen Schalldämpfer ausgeführt wurde, hat den Verdacht auf den Nachbarn, den später Verurteilten, gelenkt. Wenn nun der System-Admin die Schalldämpferbauanleitung hobbymäßig gesucht und ausgedruckt haben sollte, dann folgt daraus, dass dieses Indiz nicht mehr auf den Verurteilten zielt. Es bedeutet aber natürlich keineswegs, dass der System-Admin nun der Mörder ist.  Erst die Verknüpfung Nachbar-Schalldämpfer ergab den Verdacht. Es werden ja nun nicht alle anderen Menschen in Deutschland (und anderswo), die sich diese Schalldämpfer-Anleitung heruntergeladen haben, zu Mordverdächtigen in diesem konkreten Fall.

Der Systemadministrator hat aber vor Gericht bestritten, die Schalldämpferseite aufgerufen zu haben. Dies wahrheitswidrig zu tun, hätte er nur dann einen Grund gehabt, wenn er selbst es gewesen wäre, der die Nachbarsfamilie ermordet hat.

4

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich denke, Ihr Einwand beruht auf einem Logikfehler. Dass auf dem Firmencomputer des Nachbarn vor dem Mord nach einer Schalldämpfer-Bauanleitung gesucht wurde, und der Mord (vermutlich) mit einem solchen Schalldämpfer ausgeführt wurde, hat den Verdacht auf den Nachbarn, den später Verurteilten, gelenkt. Wenn nun der System-Admin die Schalldämpferbauanleitung hobbymäßig gesucht und ausgedruckt haben sollte, dann folgt daraus, dass dieses Indiz nicht mehr auf den Verurteilten zielt.

Die gesamte im Urteil dargelegte IT-Auswertung beruht auf einem derartigen Logikfehler, weil sie selbst die Auswertung ganzer Rechner vom "relevanten" Datum 18.02., dem Datum des Zugriffs auf silencer.ch, abhängig machte (S. 134). Nun ist allerdings davon auszugehen, dass der Täter sich das nötige Wissen zu Begehung der Tat bis zur Tatzeit aneignen konnte, und nicht nur gerade bis zu dem Zeitpunkt, in dem ein bestimmter (besser: erst durch diesen "Beweis" zu bestimmender) Verdächtiger sich möglicherweise das gleiche Wissen aneignete.

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Gast schrieb:
Henning Ernst Müller schrieb:

Ich denke, Ihr Einwand beruht auf einem Logikfehler. Dass auf dem Firmencomputer des Nachbarn vor dem Mord nach einer Schalldämpfer-Bauanleitung gesucht wurde, und der Mord (vermutlich) mit einem solchen Schalldämpfer ausgeführt wurde, hat den Verdacht auf den Nachbarn, den später Verurteilten, gelenkt. Wenn nun der System-Admin die Schalldämpferbauanleitung hobbymäßig gesucht und ausgedruckt haben sollte, dann folgt daraus, dass dieses Indiz nicht mehr auf den Verurteilten zielt.

Die gesamte im Urteil dargelegte IT-Auswertung beruht auf einem derartigen Logikfehler, weil sie selbst die Auswertung ganzer Rechner vom "relevanten" Datum 18.02., dem Datum des Zugriffs auf silencer.ch, abhängig machte (S. 134). Nun ist allerdings davon auszugehen, dass der Täter sich das nötige Wissen zu Begehung der Tat bis zur Tatzeit aneignen konnte, und nicht nur gerade bis zu dem Zeitpunkt, in dem ein bestimmter (besser: erst durch diesen "Beweis" zu bestimmender) Verdächtiger sich möglicherweise das gleiche Wissen aneignete.

 

Das Wissen konnte sich jeder jederzeit und überall aneignen, und wenn man einen Bastler fragen würde, wie man möglichst einfach einen Schalldämpfer für eine Pistole bauen könne, dann käme mit Sicherheit so etwas dabei heraus: Plastikflasche oder Plastikrohr als "Überzieher", gefüllt mit Montageschaum.

 

Ich halte fest:

 

1. Auf dem Rechner des Andreas Darsow wurde nichts gefunden, konnte nicht einmal etwas gefunden werden, weil der Systemadministrator diesen Rechner etwas einen Monat vor den Untersuchungen entsorgen ließ.

2. Der Systemadministrator war ein Waffennarr, hatte nachweislich auf allen möglichen Waffen-Seiten gesurft und konnte es nicht ausschließen, auch die Seite mit dem Schalldämpfern aufgerufen zu haben.

3. Der Administrator konnte sich von seinem eigenen PC aus als Andreas Darsow einloggen.

4. Bevór der Administrator seinen eigenen Laptop zur Untersuchung gab, bereinigte er dessen Festplatte mit einem Schredderprogramm.

 

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

1. Andreas Darsow hat die Seite aufgerufen. Wenn jemand das vom Firmen-PC aus tut, während er bereits einen Mord plant, dann muss er allerdings ziemlich dumm sein.

2. Der Administrator hat die Seite unter dem Login von Darsow aufgerufen.

Dafür kommen zwei Möglichkeiten infrage:

21. Er wollte einfach dafür sorgen dass sein privat bedingtes Surfen auf alle Firmenkonten verteilt wurde.

22. Es geschah mit der Absicht, eine falsche Spur zu Andreas Darsow zu legen. Dazu müsste der Administrator nicht der Mörder sein - aber in ihrem AUftrag gehandelt haben.

3. Ein anderer Mitarbeiter hat unter dem Namen Darsow gesurft und sich die Seite heruntergeladen - auch hier gibt es dann die beiden Möglichkeiten, die betreffend den Administrator beschrieben sind.

 

Weit gegriffen? Der perfekte Mord setzt eine falsche Spur voraus, jedenfalls dann, wenn sich ansonsten der Verdacht auf den wahren Täter lenken könnte. Und im Falle Darsow fehlt es eindeutig an einem Motiv wie auch an belastbaren Beweisen - aber es gibt Spuren, die auf ihn zeigen und von anderen gelegt sein könnten. Ich tippe daher auf einen "perfekten Mord", bei dem Darsow als Schuldiger präsentiert werden sollte.

 

Ich kann es nachvollziehen, dass Prozessbeobachter das Verfahren empört als eine reine Farce kritisierten.

 

Hier die Abschrift eines veröffentlichten Leserbriefs, den man unbedingt lesen soillte:

 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Leserbrief-vom-29-.-03-.-2012.htm

3

Ich kann es nachvollziehen, dass Prozessbeobachter das Verfahren empört als eine reine Farce kritisierten.

 

Hier die Abschrift eines veröffentlichten Leserbriefs, den man unbedingt lesen soillte:

 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Leserbrief-vom-29-.-03-.-2012.htm

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"Da der Nachbar bei dieser Firma seit vielen Jahren beschäftigt war, wurde diese Spur nur in diese eine Richtung weiter verfolgt. Dies ist das Hauptindiz gegen den mutmaßlichen Täter."

 

Ich bin nicht so auf den Laufenden, aber wurde wirklich nur in Richtung A. D. ermittelt?

Das wäre so wie in manchen Studien. Man beauftragt praktisch die Antwort, die man haben möchte und mit etwas Verzierung (oder viel) bekommt man dann auch die gewünschte Antwort.

 

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Henning Ernst Müller schrieb:

Dass auf dem Firmencomputer des Nachbarn vor dem Mord nach einer Schalldämpfer-Bauanleitung gesucht wurde, und der Mord (vermutlich) mit einem solchen Schalldämpfer ausgeführt wurde, hat den Verdacht auf den Nachbarn, den später Verurteilten, gelenkt.

DASS ein funktionierender selbstgebauter und über die - von wem auch immer - auf den Firmencomputer herunter geladene Anleitung hinaus modifizierter - Schalldämpfer (vgl. Urteil) durchweg bei der Tatausführung verwendet wurde, ist bis heute die Hypothese der Kriminalorgane, die ungeprüft durch StA und LG übernommen wurde; bis heute steht ein Nachweis aus. Vielmehr wurden die ursprünglich aufgefundenen Plastikteile nachträglich zu Bauschaumteilen uminterpretiert.

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Das Uretil - von mir bisher erst bis zur Seite 16 gelesen - ist jedenfalls eine Katastrophe:

 

Wenn man den Schilderungen des gerichts glauben darf, sofern es das Verhalten des Ehepaares Toll angeht, dann muss man befinden, dass diese ihre Nachbarn durch ihr Verhalten in gewisser Hinsicht folterten, ihnen normales Leben und Schlafen unmöglich machten. So etwas ist schon eine Belastung, wenn es vorübergehend geschieht, z.B. im Urlaub, aber erst recht, wenn man es zu Hause erleben muss und dabei keine Perspektive der Besserung vor Augen hat. Dass hier nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein!" auch ein Mensch, der ansonsten niemals morden würde, letztlich zum Mörder werden kann, kann ich nachvollziehen - die Richter konnten es nicht? Na ja, wenn ein Richter solche Probleme hat, dann ruft er eben so oft die Polizei, bis das Problem gelöst ist.... Diese Halbgötter haben daher Verständnisschwierigkeiten, was die Alltagsprobleme profaner Bürger angeht.

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Wunderbar, dass sie sich Gedanken um die Nachbarn machen, die immerhin noch eine Alternative gehabt hätten, nämlich Umzug, Verkauf, vermieten. Die Möglichkeit hatten die Tolls nicht mit Ihrer Tochter.

Das Ehepaar Toll hat sich 37 Jahre lang liebevoll um ihre autistische Tochter gekümmert und so etwas hinterlässt Spuren im Leben von einem Ehepaar und Eltern. Es ist immer wieder eine Zerreissprobe, täglich aufs Neue, für ein behindertes Kind da zu sein.

Das gibt aber NIEMANDEM das Recht, solche Menschen auf eiskalte Art zu ermorden, nur weil sie und ihr behindertes Kind vielleicht stören.

Wenn man Ihren Kommentar liest, könnte man meinen, der Richter sollte jetzt noch Verständnis für einen Mörder bzw. diesen Mord zeigen.

Mein Mitgefühl gilt jedenfalls der Tochter, die schlimme und dramatische Stunden erleben musste und ihre wichtigsten Bezugspersonen im Leben, durch so eine sinnlose Tat, verloren hat.

 

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Doppelpost, Entschuldigung, aber beim ersten Mal wurd das Zitat nicht übernommen.

 

Gast schrieb:

Das Uretil - von mir bisher erst bis zur Seite 16 gelesen - ist jedenfalls eine Katastrophe:

 

Wenn man den Schilderungen des gerichts glauben darf, sofern es das Verhalten des Ehepaares Toll angeht, dann muss man befinden, dass diese ihre Nachbarn durch ihr Verhalten in gewisser Hinsicht folterten, ihnen normales Leben und Schlafen unmöglich machten. So etwas ist schon eine Belastung, wenn es vorübergehend geschieht, z.B. im Urlaub, aber erst recht, wenn man es zu Hause erleben muss und dabei keine Perspektive der Besserung vor Augen hat. Dass hier nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein!" auch ein Mensch, der ansonsten niemals morden würde, letztlich zum Mörder werden kann, kann ich nachvollziehen - die Richter konnten es nicht? Na ja, wenn ein Richter solche Probleme hat, dann ruft er eben so oft die Polizei, bis das Problem gelöst ist.... Diese Halbgötter haben daher Verständnisschwierigkeiten, was die Alltagsprobleme profaner Bürger angeht.

 

Wunderbar, dass sie sich Gedanken um die Nachbarn machen, die immerhin noch eine Alternative gehabt hätten, nämlich Umzug, Verkauf, vermieten. Die Möglichkeit hatten die Tolls nicht mit Ihrer Tochter.

Das Ehepaar Toll hat sich 37 Jahre lang liebevoll um ihre autistische Tochter gekümmert und so etwas hinterlässt Spuren im Leben von einem Ehepaar und Eltern. Es ist immer wieder eine Zerreissprobe, täglich aufs Neue, für ein behindertes Kind da zu sein.

Das gibt aber NIEMANDEM das Recht, solche Menschen auf eiskalte Art zu ermorden, nur weil sie und ihr behindertes Kind vielleicht stören.

Wenn man Ihren Kommentar liest, könnte man meinen, der Richter sollte jetzt noch Verständnis für einen Mörder bzw. diesen Mord zeigen.

Mein Mitgefühl gilt jedenfalls der Tochter, die schlimme und dramatische Stunden erleben musste und ihre wichtigsten Bezugspersonen im Leben, durch so eine sinnlose Tat, verloren hat.

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Kathie schrieb:

Doppelpost, Entschuldigung, aber beim ersten Mal wurd das Zitat nicht übernommen.

 

Gast schrieb:

Das Uretil - von mir bisher erst bis zur Seite 16 gelesen - ist jedenfalls eine Katastrophe:

 

Wenn man den Schilderungen des gerichts glauben darf, sofern es das Verhalten des Ehepaares Toll angeht, dann muss man befinden, dass diese ihre Nachbarn durch ihr Verhalten in gewisser Hinsicht folterten, ihnen normales Leben und Schlafen unmöglich machten. So etwas ist schon eine Belastung, wenn es vorübergehend geschieht, z.B. im Urlaub, aber erst recht, wenn man es zu Hause erleben muss und dabei keine Perspektive der Besserung vor Augen hat. Dass hier nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein!" auch ein Mensch, der ansonsten niemals morden würde, letztlich zum Mörder werden kann, kann ich nachvollziehen - die Richter konnten es nicht? Na ja, wenn ein Richter solche Probleme hat, dann ruft er eben so oft die Polizei, bis das Problem gelöst ist.... Diese Halbgötter haben daher Verständnisschwierigkeiten, was die Alltagsprobleme profaner Bürger angeht.

 

Wunderbar, dass sie sich Gedanken um die Nachbarn machen, die immerhin noch eine Alternative gehabt hätten, nämlich Umzug, Verkauf, vermieten. Die Möglichkeit hatten die Tolls nicht mit Ihrer Tochter.

Das Ehepaar Toll hat sich 37 Jahre lang liebevoll um ihre autistische Tochter gekümmert und so etwas hinterlässt Spuren im Leben von einem Ehepaar und Eltern. Es ist immer wieder eine Zerreissprobe, täglich aufs Neue, für ein behindertes Kind da zu sein.

Das gibt aber NIEMANDEM das Recht, solche Menschen auf eiskalte Art zu ermorden, nur weil sie und ihr behindertes Kind vielleicht stören.

Wenn man Ihren Kommentar liest, könnte man meinen, der Richter sollte jetzt noch Verständnis für einen Mörder bzw. diesen Mord zeigen.

Mein Mitgefühl gilt jedenfalls der Tochter, die schlimme und dramatische Stunden erleben musste und ihre wichtigsten Bezugspersonen im Leben, durch so eine sinnlose Tat, verloren hat.

 

Nein, das Recht zum Töten bestand sicherlich nicht, es lässt sich aber auch nicht von der Handweisen, dass zermürbender Dauerstress ein Schuldminderungsgrund sein kann. Doch davon wollte man nichts wissen, stellte stattdessen eine besondere Schwere der Schuld fest.

 

Dabei ist es offensichtlich nicht klar, dass man überhaupt den richtigen Täter verurteilt hat...

 

Feststellen kann man aber wohl eines: Dass die Tolls samit ihrer behinderten Tochter von der Gesellschaft an sich im Stich gelassen wurden und dass darunter auch die Nachbarn der Tolls zu leiden hatten.

 

 

 

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Die Einlassungen zu dem angeblich waffen-affinen Admin und der Passwortpolitik der Firma sind nur pseudo-entlastend und verschleiern die Beweis- und Indizienkette auf Grundlage derer nur der verurteilte Täter als derjenige in Frage kam, der zwei Monate vor dem Doppelmord die Bauanleitung für den Schalldämpfer heruntergeladen hatte.

Der Gutachter hat nachgewiesen, dass der Abruf der Schalldämpfer-Anleitung gerade NICHT vom Computer des Admins erfolgen konnte - selbst dann wenn er sich auf diesem mit dem Benutzerkonto des Täters eingeloggt hätte:

Der in den Serverlogs der Schweizer Webseite aufgezeichnete User-Agent-String passte nicht zum Computer des Admins, wohl aber zum Arbeitscomputer des verurteilten Täters, welcher diesen zum fraglichen Zeitpunkt selbst nutzte (Nur wenige Minuten vor sowie nach dem Zugriff auf die Webseite druckte er von dort Dokumente aus und telefonierte mit der Ehefrau).

Auch die Einlassungen der Ehefrau zum angeblich konstruierten Tatmotiv ("Es gab keine erhebliche Ruhestörung" / "Der Konflikt mit den Nachbarn war Jahre her") entpuppen sich nach Lesen des Urteils als Halbwahrheiten und Auslassungen:

Der Täter sah sich durch seine Nachbarn in seiner Lebensqualität so massiv beeinträchtigt, dass er zwei Wochen vor der Tat den Auszug aus dem "Lebenstraum Eigenheim" und Umzug in eine Mietwohnung als Alternative zum Mordplan in Betracht zog (Termin mit Makler zur Wohnungsbesichtigung wurde vereinbart). Im selben Zeitraum hatte er sich zudem im Internet über die Möglichkeit der Kündigung behinderter Mieter wegen Ruhestörung informiert (Google Suche).

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Es ist doch alles korrekt gelaufen. Der Mann hatte sogar drei Verteidiger, die an allen 17 Verhandlungstagen teilgenommen haben. Fünf Richter, zwei Staatsanwälte, zahlreiche Polizeibeamte und am Ende der BGH haben den Fall beurteilt. Der Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Herr Darsow ist ein Mörder und wird im Hinblick auf die ausgesprochene besondere Schwere der Schuld sicher nicht vor Ablauf von 20 Jahren die Haftanstalt verlassen.

 

Selbst wenn es sich um ein materielles Fehlurteil handeln sollte, hat man das in einem Rechtsstaat hinzunehmen. Die Chancen für eine erfolgreiche Wiederaufnahme tendieren gegen Null. Selbst Herr Strate räumt ein, daß lediglich die Hälfte der von ihm vertretenen acht Wiederaufnahmeverfahren, erfolgreich war. Auch mit einem diesbezüglich erfahrenen Verteidiger besteht also nur eine statistische Chance von 2,5%, daß die Wiederaufnahme angeordnet wird, ohne daß die Wiederaufnahme zugleich die Garantie für einen Freispruch ist.

 

Mich würden einmal die Honorarvorstellungen des Kollegen interessieren. Denn Wiederaufnahmen sind in Sachen Arbeitsbelastung die Hölle. Wenn man da auch nur den Stundensatz eines Handwerkers nimmt, ist die Wiederaufnahme für die meisten Menschen unerschwinglich. Ein Wiederaufnahmespezialist nimmt aber sicher - zurecht - das Fünffache einer Handwerkerstunde als Honorar.

 

 

3

@ Denny Crane

"Selbst wenn es sich um ein materielles Fehlurteil handeln sollte, hat man das in einem Rechtsstaat hinzunehmen."

Das empfinde ich als einen sehr zynischen Umgang mit Leben und Freiheit Ihrer Mitmenschen.

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Ein-Gast schrieb:

@ Denny Crane

"Selbst wenn es sich um ein materielles Fehlurteil handeln sollte, hat man das in einem Rechtsstaat hinzunehmen."

Das empfinde ich als einen sehr zynischen Umgang mit Leben und Freiheit Ihrer Mitmenschen.

 

Ich möchte den Typen sehen, wenn man ihn auch nur falsch wegen irgendeiner Verkehrs-OWiG  am Kragen packt, etwa weil ein schielender Verkehrspolizist gesehen haben will, wie er über eine durchgezogene Linie fuhr.....

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@ Laperouse #33:

Der Gutachter hat aber nicht alle Firmenrechner untersuchen können. Dazu kommt, dass der Angeklagte regelmäßg um 9.30 sein Büro für eine Pause und Erledigungen auf dem Hof der Baufirma verlassen hat und das den Mirabeitern bekannt war. Zehn Minuten später erfolgte der Ausdruck der PDF-Datei. Ebenso war es laut Aussage des Gutachters möglich, einen weiten Laptop (der des Angeklagten war beileibe nicht der einzige mit Windows XP und IE 6) ans Netzwerk anzustöpseln und sich von dort mit bekannten Zugangsdaten in das Benutzerkonto einzuloggen. Als Sysadmin hat man z.B. immer ein paar Ersatzrechner auf Lager - es wurde auch nachgewiesen, dass der Admin an dem Rechner eines zuvor ausgeschiedenen Mitarbeiters tätig war. Niemand hat behauptet, dass der Seitenabruf vom Stammrechner des Admin erfolgt ist.

Ich halte es auch angesichts der Tricksereien im Urteil auch für verfehlt, dessen Inhalt als übereinstimmend mit dem Verlauf und den Ergebnissen aus der HV anzunehmen.

Selbst die Aussagen der Ermittlungsbeamten vor Gericht würde ich nicht ohne Weiteres für neutral halten: im Mai 2002 wurde in derselben Straße, nur ein paar Häuser weiter, die 30-jährige Silke Sch. erschlagen aufgefunden. 2006 wurden die Ermittlungen ergebnislos eingestellt. Oliver Loeb war am 10.10.2003 für die Kripo DA als ermittelnder Beamter bei "Aktenzeichen XY". Jetzt wieder ein unaufgeklärter Mord nur ein paar hundert Meter entfernt und Loeb ist stellvertretender Leiter der SOKO - wie mag da die Motivationslage von ihm, der Polizei und der StA sein, diesmal den Verdächtigen festzunageln, wenn man schon einen hat? Z.B. indem man die Nachbarn, die die angeblich dauernde Ruhestörung bestätigten, nicht selbst aussagen lässt, sondern deren angebliche Aussagen nur gefiltert als Zeugenvernehmung eines Beamten in die HV einführt? Des Beamten, der eine wenige Jahre zuvor erlittene schwere berufliche Schlappe ausbügeln möchte (von Gedanken an eine Beförderung mal ganz abgesehen)?

Ebenfalls pikant: der Leiter der SOKO Kern stammt wie der Angeklagte aus Schaafheim und war mit ihm seit früher Jugend bekannt (ein Jahr höher in der Schule), aber nicht mit ihm befreundet - eher im Gegenteil. 

Da muss man schon sehr naiv sein, um an ergebnisoffene Ermittlungen zu glauben.

Es ist eine menschlich verständliche, aber logisch und juristisch falsche Denkweise anzunehmen, dass mehrere schwache und entkräftbare Indizien zusammen einen Beweis ergeben. Von "beyond reasonable doubt" kann hier jedenfalls keine Rede sein. 

@ Denny Crane: anders als beim Strafprozess besteht beim WAA kein Zeitdruck, Strate kann sich solche Fälle und deren Zeiteinteilung aussuchen. Und als Verteidiger von Falk oder Ersteller eines Gutachtens für Maschmeyer braucht er sich um sein Honorar wohl wenig Sorgen zu machen. WA-Fälle sind derart aufsehenerregend (Weimar, Wörz, Arnold, Mollath), dass fast immer nachträglich durch Exklusiv- und Verwertungsrechte genug Geld hereinkommt.

Mein Name schrieb:

@ Laperouse #33:

Der Gutachter hat aber nicht alle Firmenrechner untersuchen können. (...) Ebenso war es laut Aussage des Gutachters möglich, einen weiten Laptop (der des Angeklagten war beileibe nicht der einzige mit Windows XP und IE 6) ans Netzwerk anzustöpseln und sich von dort mit bekannten Zugangsdaten in das Benutzerkonto einzuloggen. Als Sysadmin hat man z.B. immer ein paar Ersatzrechner auf Lager (...)

Falsch. Der Gutachter hat ALLE Firmenrechner untersucht - selbst diejenigen welche zum fraglichen Zeitpunkt noch überhaupt nicht mit Internetzugang ausgestattet waren. Der einzige Rechner, der vom Gutachter nicht untersucht werden konnte, war der Arbeitscomputer des Täters. Denn dieser wurde vom Verurteilten nach der Tat beim Admin als defekt gemeldet und zwar nachdem er von einem Kollegen dabei beobachtet wurde, wie er sich an dem geöffneten Rechner zu Schaffen machte.

Dass ein Anderer als der Verurteilte die Anleitung heruntergeladen und anschließend ausgedruckt hat ist - wie im Übrigen auch das Gericht erkannt hat - zwar rein theoretisch möglich, jedoch nach vernünftigen Erwägungen völlig abwegig:

Es ist theoretisch möglich, dass ein anderer Mitarbeiter aus einem legitimen Interesse heraus den Plan fasste, einen solchen zu Bauen und hierzu nach einer Anleitung im Internet suchte und zur Umsetzung des Nachbaus ausdruckte.

Abwegig ist, dass jemand bei einem rein legitimen Interesse dermaßen konspirativ handelt, dass er - wie von diesem alternativen Geschehensablauf vorausgesetzt - unter vergleichsweise hohen Aufwand einen von den Ermittlern im Übrigen nie aufgefundenen und nicht am Netzwerk angeschlossenen PC internet-tauglich macht und darüber hinaus nicht das eigene sondern ein fremdes  Benutzerkonto nutzt:

Ein von legitimen Beweggründen geleiteter Dritter hatte keinen vernünftigen Grund, seinen Besuch der Webseite zu verschleiern: Er konnte zum fraglichen Zeitpunkt nicht wissen, dass eben diese Art von Schalldämpfer wenige Zeit später zu einem Mord am Nachbarn seines Kollegen benutzt werde würde und in Folge dessen von der Polizei nach dem Besucher dieser Webseite gefahndet werden würde.

Im Übrigen hatte nach Überzeugung des Gerichts keiner der Mitarbeiter ein gesteigertes Interesse an Schusswaffen, welches einen legitimen Aufruf der Webseite erklären ließe. Der Admin war tatsächlich nicht an (Schuss-)Waffen interessiert, sondern war lediglich passionierter Bogenschütze. Er war - das hat die Hauptverhandlung ergeben - weder Waffenbesitzer noch an Schusswaffen oder dem Selbstbau eines Schalldämpers interessiert.

Theoretisch auch möglich ist, dass ein anderer Mitarbeiter die Anleitung nicht aus legitimem Interesse, sondern zur Verwirklichung seines Mordplans an der Famlilie T. herunterlud.

Abwegig ist dies jedoch, weil keiner der anderen Mitarbeiter irgendeinen Kontakt zur Familie T., geschweige denn ein Motiv hatte diese "auszulöschen".

 

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Volles Lob!

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