Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen
von , veröffentlicht am 12.04.2014Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .
Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.
Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.
Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off
Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download:
http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm
Medienberichte:
www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3741 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenGR kommentiert am Permanenter Link
Aber Dr. h.c. G. Strate geht m.E. doch so vor (Zitat):
Quelle: https://www.strafrecht-bundesweit.de/info-recht-verhalten-strafverfahren...
Also das wäre unter "neu" zu verstehen bei den "Tatsachen" für einen Wiederaufnahmeantrag.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Eine Frage hätte ich auch noch, die doch leicht zu beantworten wäre:
d) Waren bei Klaus, Petra und Astrid Toll auch sedierende Substanzen (wie Medikamente) im Blut feststellbar gewesen, und was steht denn genau zu den Untersuchungen und Ergebnissen dazu in den Akten, die an die Verteidigung herausgegeben wurden?
Logiker kommentiert am Permanenter Link
Ich kenne die Akte genausowenig wie Sie. Sie können also Ihrer Phantasie weiterhin völlig ungehemmt freien Lauf lassen.
Oder sich auf das beschränken, was uns allen an Dokumenten zur Verfügung steht.
Tim Beckhaus kommentiert am Permanenter Link
Der Vollständigkeit halber darf man nach etwa vier Jahren des Diskutierens hier erwähnen, dass bereits die Überschrift von Prof. Heintschel-Heinegg die Richtung der Diskussion vorgibt: Unterstellt wird (ohne weitere Erklärung), dass es sich bei dem "Mollath Urteil" um ein "Fehlurteil" handle. Doch welches Urteil soll damit gemeint sein?
Im darunter folgenden Text geht es weiter. Dort heißt es: "Der Verurteilte leugnet die Tat (...)".
Das stimmt aber so nicht. Der Verurteilte hat in der gesamten Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er hat die Tat also weder "geleugnet", noch hat er sie eingestanden.
Dass sich bei einer solchen Steilvorlage noch vier Jahre später Hobbyermittler und Freizeitexperten dazu berufen fühlen, "Fehler" im Urteil "aufzudecken" und darüber hinaus die Kompetenzen aller am Verfahren Beteiligten anzweifeln, darf insofern nicht verwundern.
Logiker kommentiert am Permanenter Link
Wohl wahr, und vermutlich auch Sinn des Beitrags. Der Herr Professor hat sich seither zu diesem Fall selbst nicht mehr geäußert......
Tim Beckhaus kommentiert am Permanenter Link
Insofern darf auch die Frage gestattet sein, welche Intention dahinter steckt(e), die Kollegen derart abzuqualifizieren.
Herr Heintschel-Heinegg hat eine durchaus beachtliche juristische Laufbahn hinter sich. Seit 2010 ist er Rechtsanwalt (er ist seitdem OLG Richter a.D.). Er ist Strafrechtler (zumindest als Schwerpunkt). Und dann bezieht er sich auf mediale Berichterstattungen und die Homepage der Ehefrau des Verurteilten in einem Blog und führt diese dafür an, dass es sich bei dem genannten Urteil wohlmöglich(!) um ein Fehlurteil handeln könnte?
Sehr geehrter Herr Heintschel-Heinegg, sollten Sie hier noch hin und wieder reinschauen und diese Diskussion verfolgen, dann gestatten Sie mir bitte die Frage: Was ist Ihre Intention, auf diese Art ein rechtskräftiges Urteil (Ihrer ehemaligen Kollegen!) in Zweifel zu ziehen?
Lutz Lippke kommentiert am Permanenter Link
Wenn man den Duktus des Urteilstextes einordnen sollte, fällt mir nur Groschen-Krimi ein.Die allg. Mängel zu Strafverfahren sind spätestens seit dem Mollath-Fall Allgemeingut. Die Frage/Feststellung, dass 20 % der Strafurteile fehlerhaft sein sollen und die Justiz ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten nicht gerecht wird, steht ebenfalls auf dem Terminplan. Verbreitet ist die fixe Idee, den Rechtsstaat durch (noch) weniger Rechtsstaat vor (äußeren) Gefahren zu schützen. Das ist vergleichbar mit der Idee, durch Verzicht auf fussballerische Qualitäten den WM-Titel zu verteidigen. Das Ergebnis kennen wir nun. Die Truppe hat sich selbst besiegt. Nun gibt es Depressions-Theater und viele Experten analysieren in einem gesellschaftlich sekundären Bereich. Für den Bereich der Rechtspflege aber wollen offenbar so manche eine intransparente Käseglocke beanspruchen, obwohl es genug Baustellen und Zweifel an juristischen und rechtsstaatkichen Qualitäten gibt. Ich wäre dafür, methodisch besonders beispielgebende Rechtsprechung zu thematisieren. Dann werden auch die vorhandenen Alternativen sichtbarer.
GR kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Lippke,
ich schätze Ihre Betrachtungen sehr, da Sie eine "Sicht von außen" hier oft einbringen, und die halte ich ebenfalls für notwendig.
Große Prozesse benötigen aber enorm viele Ressourcen an Zeit, an Planstellen, Gebäuden, Sachmitteln und Finanzmitteln, eine Blockade-Strategie mit Spielen auf Zeit unter Ausnützung aller Finessen des Prozeßrechts wird da m.E. oft für das Mittel der Wahl noch gehalten, der Münchner NSU-Prozeß wäre m.E. ein passender Beleg dafür, nährt er doch auch noch Pflichtverteidiger für längere Zeit.
Ist das denn die erstrebenswerte Zukunft des Rechtsstaats hier in der BRD?
Bei der Darmstädter Schwurgerichtskammer hatte ich schon 3 Verfahren erlebt, die sich zeitlich überdeckten, die konnten die Richter nicht nacheinander abarbeiten.
Die Haushälter in den 16 Landes-Parlamenten und auch beim Bund aber haben doch noch andere Etats zu beraten, außer denen für die Justiz. Also werden auch Rufe nach "beschleunigten Verfahren" auf den Tagesordnungen / auf der Agenda bleiben.
Dazu muß m.E. kein Schnellkurs in Prophetie noch absolviert werden.
Beim Fußball dagegen kann "Beton angerührt werden", oder überwiegend auf Angriff gespielt werden, aber immer stehen 11 Spieler auf dem Platz, nach spätestens 120 Minuten und Elfmeterschießen ist auch mal Schluß, rechtskräftige Entscheidungen gibt es da auch nicht, und auch mit Geld alleine ist keine Weltmeisterschaft zu erreichen.
Da fällt mir der Nachvollzug des obigen Vergleichs von Ihnen sehr schwer.
Besten Gruß trotzdem
GR
Lutz Lippke kommentiert am Permanenter Link
Richtig ist, dass ich von "außen" drauf blicke. Im konkreten Fall fehlt mir das Wissen, um mitreden zu können. Im Strafrecht allgemein ebenso. Meine punktuellen Berührungen mit der Strafjustiz sind nicht verallgemeinerungsfähig. Mir leuchtet auch ein, dass das Prozessrecht keine Garantie für 100 % richtige Verfahren und Urteile geben wird. Mancher Täter kommt davon, manch Unschuldiger wird zu Unrecht belastet oder sogar durch Strafe in seiner Existenz massiv geschädigt. False Positive vs. false negative ist ein Dilemma, dass sich nicht vollständig
Reinhard Schulz kommentiert am Permanenter Link
Ein "false positive" dürfte es in der Theorie nun nicht geben. So ist unsere Strafjustiz verfasst, wie es eine weitere Worthülse "in dubio pro reo" in den Sonntagsreden beschreibt. Staat und Gesellschaft haben es einfach hinzunehmen, dass ein vermeintlich Schuldiger "davonkommt". Ich sehe auf diesen hier diskutierten Fall bezogen genau das Dilemma und u.U. die Motivation von Polizei, StA und Gericht. Es mochte der Öffentlichkeit nicht vermitteln gewesen zu sein, dass es nach einem Freispruch von Herrn Darsow keinen Täter mehr gegeben hätte und in der Konsequenz, nicht zuletzt durch handwerkliche Ermittlungsfehler, wahrscheinlich auch nicht mehr geben wird.
Was mich dabei erschreckt ist die Ernergie, die aufgebracht wird, um ein Urteil unter Verletzung jeglicher Logik stimmig zu machen. Wäre diese Ernergie nicht woanders besser aufgehoben gewesen? Sozusagen die Krone aufsetzend, wird mit Zähnen und Klauen dieses Unrechtsurteil bar jeglicher Bereitschaft zur Fehlerkorrektur rein mit der Kraft (?) einer institituonellen Autorität verteidigt. In der Grundanlage dann nur konsequent.
Aber welches Licht das dann auf den Zustand der Justiz wirft, wird dabei nicht beachtet. Wie kann man des Bestehenlassen von schreiendem Unrecht mit dem Postulat der Rechtssicherheit begegnen? Dabei will ich zurück auf die Eingangsfrage "Nach Mollath ... ein weiteres Fehlurteil? ..." Mich beschleicht derweil das Gefühl, dass sich solche "Skandale" in letzter Zeit häufen. Die Ursachenforschung darüber wäre interessant.
Tim Beckhaus kommentiert am Permanenter Link
Herr Schulz,
ich denke Sie haben sich im Forum geirrt. Hier werden keine Verschwörungstheorien diskutiert.
Lutz Lippke kommentiert am Permanenter Link
(sorry) ...auflösen lässt. Die Frage, welche Fehler man grundsätzlich in Kauf nehmen kann, ist eine gesellschaftspolitische Frage, keine Sach- oder Effizienzfrage. Bestraft werden dürfen nur tatsächliche Straftäter. Gegenüber Nicht-Straftätern hat der Staat keine Legitimation zur Strafe, keinen Strafverfolgungsanspruch. Der entsteht auch nicht durch Rechtskraft eines Urteils. False Positives, also die Bestrafung Unschuldiger, muss also unbedingt verhindert werden, denn das rührt unmittelbar an der Legitimität des Strafens. Die unterlassene Bestrafung eines Straftäters soll dagegen vermieden werden, wobei Strafe keinen Selbstzweck hat. Es gibt also keinen Strafzwang. Das ist schwer zu ertragen, wenn es Ermordete gibt und der Aufwand der Ermittlungen und Verfahren enorm hoch ist. Dass unter diesen Prämissen die Einschränkung von Prozessrechten der richtige Weg ist, bezweifle ich. Gegen Tricksereien mit Verfahrensrechten ist man am ehesten mit Sorgfalt, Überlegtheit und Transparenz gefeit. Den "Wettlauf" um die cleverste Taktik des Verhinderns des Anderen, halte ich für einen Holzweg, zumindest in seiner Effektivität für überbewertet. Da lässt sich vielleicht das frühe Aussscheiden des Weltmeisters aus der Fussball-WM als Analogie anbringen. Das Verhindern des "Gegners" ersetzt eben nicht die Notwendigkeit der Effektivität des eigenen Spiels. Das eigene Spiel mit dem Verhalten des Gegners, mit den bereits investierten Anstrengungen und affektiven Erwartungshaltungen zu begründen, kann das nicht ersetzen. In diese Richtung verstehe ich aber Ihre Einwände zu den Prozessrechten.
Tim Beckhaus kommentiert am Permanenter Link
Herr Lippke,
Sie haben da etwas missverstanden: Es geht nicht darum "wie" etwas geschrieben, sondern "was" geschrieben wurde. Also Inhalt, nicht Form.
Lutz Lippke kommentiert am Permanenter Link
Herr Beckhaus, missverstanden habe ich das nicht. Aber Ihr Hinweis ist schon richtig. Das "Was" ist bei Tatsachenfragen entscheidend. Dagegen sind das "Wie" und von "Wem" das "Was" kommt, allenfalls Anlässe dafür, sich mit dem "Was" intensiver zu befassen. Mehr hatte ich nicht beigetragen. Das reicht natürlich nicht. In Ihren Beiträgen sehe ich häufiger den Verweis auf von "Wem" etwas festgestellt wird, um damit Kritik an den Feststellungen zu qualifizieren. Das reicht in der Sache aber auch nicht.
GR kommentiert am Permanenter Link
"rechtskräftige Entscheidungen" in dem Sinne natürlich, daß ein im Turnier herausgespielter Weltmeister nun für länger als 4 Jahre feststeht.
(Falls wieder Einwände deswegen von "Manndeckern" kommen sollten.)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Eine Anmerkung aber noch:
Strate schreibt in seinem Wiederaufnahmeantrag auf Seite 28 unter der Ziffer 8 (Zitat):
".... bei jedem [unterstrichen] der abgefeuerten 10 Schüsse zwingend ein Geschossknall .......Einzig denkbare Erklärung hierfür ist eine reduzierte Geschwindigkeit der Geschosse auf maximal 343,7 m/s."
Zu dieser Geschwindigkeit gehört laut Gutachten Winkelsdorf eine Temperatur von 21°C der Luft bei einer Schußabgabe.
Eine verbürgte Messreihe mit der PMC-Munition mit 8 g Geschossmasse, die auch mal als Zahl auftauchte, umgerechnet 123,5 grain, vermutlich also mit der Munition von PMC mit 124 grain und mit einer P 38 mit 127 mm Lauflänge finde ich bei Winkelsdorf in seinem Gutachten nicht.
Im Internet finde ich zu diesen Munitionen von PMC Bronze die Werte:
Muzzle Velocity: 1157 fps, umgerechnet 352,7 m/s bei 115 grain
Muzzle Velocity: 1110 fps, umgerechnet 338,3 m/s bei 124 grain
Diese Werte sind aber nicht verifiziert.
Mit den Tabellen von Winkelsdorf gehört zu 338,3 m/s ein Temperaturwert von ganz knapp unter 12°C der Luft bei der Schußabgabe.
Dieser Temperaturwert war evtl. um ca. 04 Uhr in der Tatnacht aber unterschritten worden, so daß nicht bei jedem [unterstrichen] der 10 Schüsse ein Überschall-Geschoßknall zwingend aufgetreten sein muß.
Ein kleiner Fehler lediglich nach meiner eigenen Einschätzung nach.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Für einen anderen Fehler von Winkelsdorf aber halte ich diesen:
Er ging doch nach Lage der Dinge davon aus, daß eine P 38 mit der Munition PMC Bronze 124 grain und voller Lauflänge von 127 mm auch bei den üblichen Zimmertemperaturen noch zwingend einen Überschall-Geschoßknall ohne SD generiert und erst daraus folgerte er dann zwingend Laufverkürzungen bei der Waffe und ein Gewinde für eine sichere Montage eines SD. Da ist bei ihm m.E. etwas denklogisch durcheinandergeraten, für mich aber psychologisch erklärbar durch seine Bezüge zu anderen Patronen als den PMC-Patronen, nämlich auch noch zu einer Geco-Patrone mit 124 grain und zu einer Geco-Patrone mit 147 grain und zu einer Glock 17 Pistole bei Versuchen zu einem speziellen Dichtscheiben-SD mit PUR-Scheibe.
Also methodisch erinnert mich das schon etwas an ein "Leipziger Allerlei" oder an "Kraut und Rüben", aber das Tragende seiner Argumentation bleibt m.E. bestehen: Auch durch die Umgebungstemperaturen noch bedingt sind eine Kombination aus Spuren, Zeugenaussagen, der Waffe und der Munition nicht durchgehend mit einer gemeinsamen, einheitlichen Konstellation bei den 10 Schüssen so wie im Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit, also überzeugend erklärbar.
Dazu wäre doch eine anspruchsvolle Kombination von Waffe-Schalldämpfer-Bauschaum-Munition zu realisieren gewesen mit anspruchsvollen Versuchen und auch weiteren Schlußfolgerungen daraus bezüglich Andreas Darsow.
R. Schulz kommentiert am Permanenter Link
""BAUSCHAUM, verwendet in einem beliebigen Hohlkörper als Schalldämpfer" ist aber sehr unbestimmt, denn um eine dem im Urteil, den Spuren und den Zeugenaussagen entsprechende, aber so einfach nicht bewiesene, also m.E. noch unbewiesene Tatausführung durchführen zu können, wird doch zwingend eine ziemlich ausgeklügelte Konstruktion / Ausführung benötigt, die jedoch eine hohe Mindest-Dämpfungswirkung in Dezibel erreichen muß im Haus bei den 8 Schüssen und schlafenden 2 Personen im Stockwerken darüber, aber auch dann außer Haus bei 2 Schüssen erreicht hatte, da auch da der Schalldämpfer ja schon montiert war, nicht irgend eine, damit beliebige (unbestimmte) Dämpfungswirkung, denn das wäre dann die logische Folge von "BAUSCHAUM, verwendet in einem beliebigen Hohlkörper als Schalldämpfer". "
Das ist ja mal ein Satz!! Zeigen Sie es den Zweiflern, kapieren hier ja eh nichts!!
"Also methodisch erinnert mich das schon etwas an ein "Leipziger Allerlei" oder an "Kraut und Rüben", aber das Tragende seiner Argumentation bleibt m.E. bestehen: Auch durch die Umgebungstemperaturen noch bedingt sind eine Kombination aus Spuren, Zeugenaussagen, der Waffe und der Munition nicht durchgehend mit einer gemeinsamen, einheitlichen Konstellation bei den 10 Schüssen so wie im Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit, also überzeugend erklärbar."
Wieder so ein Monster von Satz, mit dem Sie es allen und wirklich jedem zeigen!!
Suchen Sie bitte weiter nach "neuen Tatsachen" und informieren Sie mich bitte zeitnah!!
Peppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
Logiker kommentiert am Sa, 2018-06-30 22:59 Permanenter Link
„… Mögen sich also diese Nachbarn, die aussagten, bei Strate melden und beeiden*, sie hätten in der HV gelogen…“
Unterstellung, die im Urteil referierten Zeugenaussagen der Nachbarn seien auch tatsächlich so in der HV bekundet worden. Dass neutrale Prozessbeobachter unmittelbar nach dem Verhandlungstag etwas ganz anderes angaben, als das, was im Urteil drin steht, wird ebenso ausgeblendet wie die dem Urteilsinhalt widersprechende Aussage des Nachbarn Z. in der ZDF-Doku. Zur Problematik der kognitiven Dissonanz und der Fehleranfälligkeit wegen des Fehlens authentischer Aufzeichnungen der HV:
http://ass-seminar.de/wp-content/uploads/2016/04/261-Grundsatz-der-freien-richterlichen-Beweisw%C3%BCrdigung.pdf
zu Dissonanzreduktionen im Allgemeinen sowie zum Fall des Bauern Rudolf Rupp im Besonderen: Jan Raske, Wie bei polizeilichen Ermittlungen ein falscher Tatverdacht entsteht, 2013 (ISBN 978-3-8442-5676-5)
(*Ist ein RA zur Abnahme von Eiden („der Nachbarn“) legitimiert?)
(Zitat Logiker): „Wozu auch? Der Kammer war das Vorwissen von AD doch ohnehin klar! … Wissen über "den Schalldämpfer" hatte und bestätigte AD …“
Die Herrn Andreas Darsow, der in der HV geschwiegen hat, entlastende Aussage des Senior-Chefs zu den firmeninternen Buschtrommeln und damit einhergehenden allgemeinen Kenntnis vom wahren Durchsuchungshintergrund wurde im ansonsten doch recht ausführlichen Urteil – aus welchen Gründen auch immer – jedenfalls unterdrückt.
Lanciert von den Darmstädter Ermittlern berichtete OP-Online im Übrigen bereits am 29.05.2009 (knapp zwei Monate vor „Offenbarung“ seines „Täterwissens“):
https://www.op-online.de/region/babenhausen/taeter-benutzt-selbst-gebauten-schalldaempfer-323616.html
Auch dies taucht im Urteil nicht auf.
(Zitat Logiker): „Zu Details wie Zu- oder Abnahme der Partikel hatte ich bereits oben geschrieben, daß dies auch nach Strate selbst in seinem WA-Antrag (!) wohl eher einem Mangel an Aufmerksamkeit der Spurensicherung/Zeugen zuzuschreiben ist…“
plöpp:
„… Am Tatort wurde ein Klumpen "Bauschaum" an einem Einschussloch gefunden. Dieser sei bei einer Untersuchung von der Wand gefallen und habe "plöpp" gemacht. Allerdings scheint diese Aussage falsch** zu sein, da ein anderer Beamter, welcher vorher am Tatort war sagt, dass dieser nicht mehr an dem Türstock klebte als er ankam. Der andere Beamte hat diesen Klumpen dann an die Tür geklebt, weil er annahm, dass er da war… Es wäre ja noch schöner, wenn sich die Polizei den Tatort so herrichtet wie sie es wünscht.“
http://azxy.communityhost.de/t914287940f354157108-FF-Kripo-Darmstadt-Mord-an-Silke-Sch-Doppelmord-Babenhausen-gestrichener-FF-3.html
**Fettschrift = Hervorhebung
https://www.op-online.de/region/babenhausen/polizei-raetselt-weiter-ueber-motiv-463457.html
Logiker kommentiert am Permanenter Link
Sofern Zeugen gelogen haben, und dies beweisbar ist, gilt § 359 (2) StGB. Sollten Sie solche Beweise haben, wenden Sie sich an Strate. Der wird schon wissen, was zu tun ist.
Das Täterwissen ist nicht der Schalldämpferbau, sondern der Ausdruck der Datei von AD.
Fur Ihren letzten Absatz gilt mein erster Absatz hier analog.
Logiker kommentiert am Permanenter Link
StPO muß es natürlich heißen, liebe Autokorrektur....
Waldemar R. Kolos kommentiert am Permanenter Link
Logiker kommentiert am Permanenter Link
Lutz Lippke kommentiert am Permanenter Link
GR kommentiert am Permanenter Link
Peppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
Nachtrag/Berichtigung: Die firmeninternen Buschtrommeln beziehen sich natürlich auf a) „Täterwissen“ (Nachtatverhalten)
III Konsequenzen:
a) „Täterwissen“ vom wahren polizeilichen Durchsuchungshintergrund (Nachtatverhalten) entfällt, da schon gar kein PET-SD verwendet wurde, s. o. (vgl. auch Herr Kolos) (auf die im Urteil verschwiegenen firmeninternen Buschtrommeln und der Verbreitung bis zum Urlaubsabbruch kommt es deshalb schon gar nicht weiter an)
b) Recherche/Ausdruck Bauanleitungsseite Silencer (Vortatverhalten) entfällt, da schon gar kein PET-SD verwendet wurde, s. o.
Waldemar R. Kolos kommentiert am Permanenter Link
Sie schreiben, es käme nicht zwingend auf die Verwendung einer PET-Flasche an, lediglich auf die des Bauschaums:
(Absatz)
"denn auf die zwingende Verwendung einer PET-Flasche kommt es ohnehin gar nicht an: [...] B) sie nicht geeignet wären, eine Freisprechung oder ein milderes Urteil zu begründen, da das Urteil auf ganz anderen tragenden Säulen steht (u.a.: BAUSCHAUM, nicht zwingend PET-Flasche)."
(Absatz)
Das haben Sie jetzt aber frei erfunden. Selbstverständlich kommt es nach Überzeugung der Kammer gerade darauf an. Die Verwendung der PET-Flasche mit Bauschaum gefüllt, und zwar genau so wie jene Bauanleitung aus dem Internet es vorgibt, das ist essentiell für den Schuldspruch, und nur so war das Urteil nachvollziehbar für den BGH.
(Absatz)
Ich hätte Ihnen gerne aus dem Urteil zitiert, aber die Formatierungsfunktion klappt immer noch nicht. Lesen Sie einfach u.a. Seite 17 und 18 der Urteilsausfertigung nach.
Peppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
Herr Kolos, nur zur Klarstellung. Sie beziehen sich wohl auf:
Logiker kommentiert am Mi, 2018-07-04 02:42Logiker kommentiert am Permanenter Link
Sie scheinen Recht zu haben - vielleicht aber doch nicht.
Ich schrieb es in einem früheren Beitrag:
Stellen Sie sich vor, heute würde jemand eine verrostete, mit entsprechendem Schmauch und Bauschaum gefüllte, präparierte, mit einer passenden Klemmvorrichtung versehene, Metall-Haarsprayflasche im Gebüsch des Tatortgrundstückes finden: Würden Sie als Wiederaufnahmegericht eine neue Hauptverhandlung anordnen, weil das AD in irgendeiner Weise entlaste?
Peppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
I. Bei der Tat wurde kein PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau verwendet:
a) Keine PET-Plastiksplitter > jedenfalls neue Beweismittel: GA Cachée, GA Winkelsdorf, GA Erbinger
b) Spurenbild u. a. > jedenfalls neue Beweismittel
aa) Verteilung von Bauschaumpartikel (TO: Abnahme von unten nach oben): GA Cachée; GA Winkelsdorf
bb) Ausgestoßene Bauschaummengen am TO (zu gering): GA Cachée
cc) Ladehemmungen: GA Cachée
dd) Bauschaumpartikel in Patronenhülsen: GA Cachée
ee) Vorzeitiges Zerreißen der PET-Flasche: GA Cachée
II. Bei der Tat wurde Überschallmunition verwendet > Undämpfbarkeit des Geschoss-/Überschallknalls:
a) Neue Tatsache
b) Neue Beweismittel (GA Winkelsdorf, GA Erbinger)
III Konsequenzen:
a) „Täterwissen“ vom wahren polizeilichen Durchsuchungshintergrund (Nachtatverhalten) entfällt, da schon gar kein PET-SD verwendet wurde, s. o. (vgl. auch Herr Kolos)
b) Recherche/Ausdruck Bauanleitungsseite Silencer (Vortatverhalten) entfällt, da schon gar kein PET-SD verwendet wurde, s. o. (auf die im Urteil verschwiegenen firmeninternen Buschtrommeln und der Verbreitung bis zum Urlaubsabbruch kommt es deshalb schon gar nicht weiter an)
c) Manipulation am Arbeits-PC zur Verschleierung der vor der Tat hinterlassenen IT-Recherche-/Ausdruckspuren (Nachtatverhalten) entfällt, da bei der Tat schon gar kein PET-SD verwendet wurde, s. o.
d) „Rest“ (im Wesentlichen geringe Schmauchpartikel, die sich in ihrer chemischen Zusammensetzung nicht mit der Tatmunition decken) reicht für eine tragfähige Verurteilung nicht aus (vgl. auch Herr Kolos)
(Logiker (docreini) gibt vor:
Logiker kommentiert am Mo, 2018-06-25 22:58: Ich bin raus. Bye.
Logiker kommentiert am Fr, 2018-06-29 01:49: Meine weitere Beteiligung in diesem Forum steht in der Prioritätenliste eher hinten
Sein im Forum hinterlassenes Spurenbild belegt exakt das Gegenteil: cui bono?)
Peppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
… 5.
wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind…
z. B. WAG S. 23:
… Dass es sich bei allen durch die Pistole P38 am Tattage verschossenen Projektilen um Überschallmunition handelt (im Gegensatz zu Unterschallmunition = subsonische Munition) ist eine neue Tatsache, bewiesen durch ein neues Beweismittel...
z. B. WAG S. 15:
… Diese zehn Videoclips sind ein neues Beweismittel. Zwar ergibt sich aus dem Protokoll der Verhandlung am 18.05.2011, dass die Strafkammer einen Beschluss gefasst hatte, „Bildmaterial des Sachverständigen (inklusive [Video-] Aufnahmen von Beschusstests mittel Hochleistungskamera) in Augenschein“ zu nehmen, und dass dieser Beschluss auch ausgeführt worden sei6. Was die Mitglieder der Strafkammer tatsächlich in Augenschein genommen haben, lässt sich zur Zeit nicht rekonstruieren. Es dürften jedenfalls nicht die mir im Dezember 2015 vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellten Videoclips gewesen sein7. Hätte die Strafkammer diese betrachtet, wäre der Angeklagte nicht verurteilt worden, hätten jedenfalls ganz andere Feststellungen getroffen werden müssen...
Reinhard Schulz kommentiert am So, 2018-07-01 10:06 Permanenter Link
… Was mich dabei erschreckt ist die Ernergie, die aufgebracht wird, um ein Urteil unter Verletzung jeglicher Logik stimmig zu machen. Wäre diese Ernergie nicht woanders besser aufgehoben gewesen? Sozusagen die Krone aufsetzend, wird mit Zähnen und Klauen dieses Unrechtsurteil bar jeglicher Bereitschaft zur Fehlerkorrektur rein mit der Kraft (?) einer institituonellen Autorität verteidigt...
Logiker kommentiert am Permanenter Link
... die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung (...) zu begründen geeignet sind
Peppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
Bingo!
a) Novae:
… 5.
wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind…
b) Geeignetheit
Auch immer schön bei der (Gesetzestext-) Wahrheit bleiben.
Logiker kommentiert am Permanenter Link
Genau.
Das eine oder das andere - beides ist möglich; beides muß jedenfalls geeignet sein, eine Freisprechung oder ein milderes Urteil zu begründen.
Die Geeignetheit für eine solche Begründung sehe ich bisher nicht, wie ich mehrfach ausgeführt habe.
Darum geht's. Alles klar?
Peppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
Alles klar!
Name kommentiert am Mo, 2014-04-14 15:06 Permanenter Link
@ Laperouse #33:
….
Ich halte es auch angesichts der Tricksereien im Urteil auch für verfehlt, dessen Inhalt als übereinstimmend mit dem Verlauf und den Ergebnissen aus der HV anzunehmen.
Selbst die Aussagen der Ermittlungsbeamten vor Gericht würde ich nicht ohne Weiteres für neutral halten: im Mai 2002 wurde in derselben Straße, nur ein paar Häuser weiter, die 30-jährige Silke Sch. erschlagen aufgefunden. 2006 wurden die Ermittlungen ergebnislos eingestellt. Oliver Loeb war am 10.10.2003 für die Kripo DA als ermittelnder Beamter bei "Aktenzeichen XY". Jetzt wieder ein unaufgeklärter Mord nur ein paar hundert Meter entfernt und Loeb ist stellvertretender Leiter der SOKO - wie mag da die Motivationslage von ihm, der Polizei und der StA sein, diesmal den Verdächtigen festzunageln, wenn man schon einen hat? Z.B. indem man die Nachbarn, die die angeblich dauernde Ruhestörung bestätigten, nicht selbst aussagen lässt, sondern deren angebliche Aussagen nur gefiltert als Zeugenvernehmung eines Beamten in die HV einführt? Des Beamten, der eine wenige Jahre zuvor erlittene schwere berufliche Schlappe ausbügeln möchte (von Gedanken an eine Beförderung mal ganz abgesehen)?
Ebenfalls pikant: der Leiter der SOKO Kern stammt wie der Angeklagte aus Schaafheim und war mit ihm seit früher Jugend bekannt (ein Jahr höher in der Schule), aber nicht mit ihm befreundet - eher im Gegenteil.
Da muss man schon sehr naiv sein, um an ergebnisoffene Ermittlungen zu glauben.
GR kommentiert am Permanenter Link
Steffi kommentiert am Permanenter Link
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