Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|369271 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Aber Dr. h.c. G. Strate geht m.E. doch so vor (Zitat):

Eine Tatsache ist im Sinne eines Wiederaufnahmeantrages „neu“, wenn sie dem erkennenden Gericht zum Zeitpunkt der Urteilsberatung nicht bekannt war und von diesem daher bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnte. Neue Beweismittel sind solche, deren sich das erkennende Gericht nicht bedient hat, wozu sowohl die unbekannten, als auch die ungenutzten Beweismittel zählen.

 Quelle: https://www.strafrecht-bundesweit.de/info-recht-verhalten-strafverfahren...

Also das wäre unter "neu" zu verstehen bei den "Tatsachen" für einen Wiederaufnahmeantrag.

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Eine Frage hätte ich auch noch, die doch leicht zu beantworten wäre:

d) Waren bei Klaus, Petra und Astrid Toll auch sedierende Substanzen (wie Medikamente) im Blut feststellbar gewesen, und was steht denn genau zu den Untersuchungen und Ergebnissen dazu in den Akten, die an die Verteidigung herausgegeben wurden?

 

Ich kenne die Akte genausowenig wie Sie. Sie können also Ihrer Phantasie weiterhin völlig ungehemmt freien Lauf lassen.

Oder sich auf das beschränken, was uns allen an Dokumenten zur Verfügung steht.

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Der Vollständigkeit halber darf man nach etwa vier Jahren des Diskutierens hier erwähnen, dass bereits die Überschrift von Prof. Heintschel-Heinegg die Richtung der Diskussion vorgibt: Unterstellt wird (ohne weitere Erklärung), dass es sich bei dem "Mollath Urteil" um ein "Fehlurteil" handle. Doch welches Urteil soll damit gemeint sein?

Im darunter folgenden Text geht es weiter. Dort heißt es: "Der Verurteilte leugnet die Tat (...)".

Das stimmt aber so nicht. Der Verurteilte hat in der gesamten Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er hat die Tat also weder "geleugnet", noch hat er sie eingestanden.

Dass sich bei einer solchen Steilvorlage noch vier Jahre später Hobbyermittler und Freizeitexperten dazu berufen fühlen, "Fehler" im Urteil "aufzudecken" und darüber hinaus die Kompetenzen aller am Verfahren Beteiligten anzweifeln, darf insofern nicht verwundern.

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Wohl wahr, und vermutlich auch Sinn des Beitrags. Der Herr Professor hat sich seither zu diesem Fall selbst nicht mehr geäußert......

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Insofern darf auch die Frage gestattet sein, welche Intention dahinter steckt(e), die Kollegen derart abzuqualifizieren.

Herr Heintschel-Heinegg hat eine durchaus beachtliche juristische Laufbahn hinter sich. Seit 2010 ist er Rechtsanwalt (er ist seitdem OLG Richter a.D.). Er ist Strafrechtler (zumindest als Schwerpunkt). Und dann bezieht er sich auf mediale Berichterstattungen und die Homepage der Ehefrau des Verurteilten in einem Blog und führt diese dafür an, dass es sich bei dem genannten Urteil wohlmöglich(!) um ein Fehlurteil handeln könnte?

Sehr geehrter Herr Heintschel-Heinegg, sollten Sie hier noch hin und wieder reinschauen und diese Diskussion verfolgen, dann gestatten Sie mir bitte die Frage: Was ist Ihre Intention, auf diese Art ein rechtskräftiges Urteil (Ihrer ehemaligen Kollegen!) in Zweifel zu ziehen?

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Wenn man den Duktus des Urteilstextes einordnen sollte, fällt mir nur Groschen-Krimi ein.Die allg. Mängel zu Strafverfahren sind spätestens seit dem Mollath-Fall Allgemeingut. Die Frage/Feststellung, dass 20 % der Strafurteile fehlerhaft sein sollen und die Justiz ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten nicht gerecht wird, steht ebenfalls auf dem Terminplan. Verbreitet ist die fixe Idee, den Rechtsstaat durch (noch) weniger Rechtsstaat vor (äußeren) Gefahren zu schützen. Das ist vergleichbar mit der Idee, durch Verzicht auf fussballerische Qualitäten den WM-Titel zu verteidigen. Das Ergebnis kennen wir nun. Die Truppe hat sich selbst besiegt. Nun gibt es Depressions-Theater und viele Experten analysieren in einem gesellschaftlich sekundären Bereich. Für den Bereich der Rechtspflege aber wollen offenbar so manche eine intransparente Käseglocke beanspruchen, obwohl es genug Baustellen und Zweifel an juristischen und rechtsstaatkichen Qualitäten gibt. Ich wäre dafür, methodisch besonders beispielgebende Rechtsprechung zu thematisieren. Dann werden auch die vorhandenen Alternativen sichtbarer.

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Lutz Lippke schrieb:

Verbreitet ist die fixe Idee, den Rechtsstaat durch (noch) weniger Rechtsstaat vor (äußeren) Gefahren zu schützen. Das ist vergleichbar mit der Idee, durch Verzicht auf fussballerische Qualitäten den WM-Titel zu verteidigen. Das Ergebnis kennen wir nun. Die Truppe hat sich selbst besiegt.

Sehr geehrter Herr Lippke,

ich schätze Ihre Betrachtungen sehr, da Sie eine "Sicht von außen" hier oft einbringen, und die halte ich ebenfalls für notwendig.

Große Prozesse benötigen aber enorm viele Ressourcen an Zeit, an Planstellen, Gebäuden, Sachmitteln und Finanzmitteln, eine Blockade-Strategie mit Spielen auf Zeit unter Ausnützung aller Finessen des Prozeßrechts wird da m.E. oft für das Mittel der Wahl noch gehalten, der Münchner NSU-Prozeß wäre m.E. ein passender Beleg dafür, nährt er doch auch noch Pflichtverteidiger für längere Zeit.

Ist das denn die erstrebenswerte Zukunft des Rechtsstaats hier in der BRD?

Bei der Darmstädter Schwurgerichtskammer hatte ich schon 3 Verfahren erlebt, die sich zeitlich überdeckten, die konnten die Richter nicht nacheinander abarbeiten.

Die Haushälter in den 16 Landes-Parlamenten und auch beim Bund aber haben doch noch andere Etats zu beraten, außer denen für die Justiz. Also werden auch Rufe nach "beschleunigten Verfahren" auf den Tagesordnungen / auf der Agenda bleiben.

Dazu muß m.E. kein Schnellkurs in Prophetie noch absolviert werden.

Beim Fußball dagegen kann "Beton angerührt werden", oder überwiegend auf Angriff gespielt werden, aber immer stehen 11 Spieler auf dem Platz, nach spätestens 120 Minuten und Elfmeterschießen ist auch mal Schluß, rechtskräftige Entscheidungen gibt es da auch nicht, und auch mit Geld alleine ist keine Weltmeisterschaft zu erreichen.

Da fällt mir der Nachvollzug des obigen Vergleichs von Ihnen sehr schwer.

Besten Gruß trotzdem

GR

 

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Richtig ist, dass ich von "außen" drauf blicke. Im konkreten Fall fehlt mir das Wissen, um mitreden zu können. Im Strafrecht allgemein ebenso. Meine punktuellen Berührungen mit der Strafjustiz sind nicht verallgemeinerungsfähig. Mir leuchtet auch ein, dass das Prozessrecht keine Garantie für 100 % richtige Verfahren und Urteile geben wird. Mancher Täter kommt davon, manch Unschuldiger wird zu Unrecht belastet oder sogar durch Strafe in seiner Existenz massiv geschädigt. False Positive vs. false negative ist ein Dilemma, dass sich nicht vollständig 

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Ein "false positive" dürfte es in der Theorie nun nicht geben. So ist unsere Strafjustiz verfasst, wie es eine weitere Worthülse "in dubio pro reo" in den Sonntagsreden beschreibt. Staat und Gesellschaft haben es einfach hinzunehmen, dass ein vermeintlich Schuldiger "davonkommt". Ich sehe auf diesen hier diskutierten Fall bezogen genau das Dilemma und u.U. die Motivation von Polizei, StA und Gericht. Es mochte der Öffentlichkeit nicht vermitteln gewesen zu sein, dass es nach einem Freispruch von Herrn Darsow keinen Täter mehr gegeben hätte und in der Konsequenz, nicht zuletzt durch handwerkliche Ermittlungsfehler, wahrscheinlich auch nicht mehr geben wird.

Was mich dabei erschreckt ist die Ernergie, die aufgebracht wird, um ein Urteil unter Verletzung jeglicher Logik stimmig zu machen. Wäre diese Ernergie nicht woanders besser aufgehoben gewesen? Sozusagen die Krone aufsetzend, wird mit Zähnen und Klauen dieses Unrechtsurteil bar jeglicher Bereitschaft zur Fehlerkorrektur rein mit der Kraft (?) einer institituonellen Autorität verteidigt. In der Grundanlage dann nur konsequent.

Aber welches Licht das dann auf den Zustand der Justiz wirft, wird dabei nicht beachtet. Wie kann man des Bestehenlassen von schreiendem Unrecht mit dem Postulat der Rechtssicherheit begegnen? Dabei will ich zurück auf die Eingangsfrage "Nach Mollath ... ein weiteres Fehlurteil? ..." Mich beschleicht derweil das Gefühl, dass sich solche "Skandale" in letzter Zeit häufen. Die Ursachenforschung darüber wäre interessant.

Herr Schulz,

ich denke Sie haben sich im Forum geirrt. Hier werden keine Verschwörungstheorien diskutiert.

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(sorry) ...auflösen lässt. Die Frage, welche Fehler man grundsätzlich in Kauf nehmen kann, ist eine gesellschaftspolitische Frage, keine Sach- oder Effizienzfrage. Bestraft werden dürfen nur tatsächliche Straftäter. Gegenüber Nicht-Straftätern hat der Staat keine Legitimation zur Strafe, keinen Strafverfolgungsanspruch. Der entsteht auch nicht durch Rechtskraft eines Urteils. False Positives, also die Bestrafung Unschuldiger, muss also unbedingt verhindert werden, denn das rührt unmittelbar an der Legitimität des Strafens. Die unterlassene Bestrafung eines Straftäters soll dagegen vermieden werden, wobei Strafe keinen Selbstzweck hat. Es gibt also keinen Strafzwang. Das ist schwer zu ertragen, wenn es Ermordete gibt und der Aufwand der Ermittlungen und Verfahren enorm hoch ist. Dass unter diesen Prämissen die Einschränkung von Prozessrechten der richtige Weg ist, bezweifle ich. Gegen Tricksereien mit Verfahrensrechten ist man am ehesten mit Sorgfalt, Überlegtheit und Transparenz gefeit. Den "Wettlauf" um die cleverste Taktik des Verhinderns des Anderen, halte ich für einen Holzweg, zumindest in seiner Effektivität für überbewertet. Da lässt sich vielleicht das frühe Aussscheiden des Weltmeisters aus der Fussball-WM als Analogie anbringen. Das Verhindern des "Gegners" ersetzt eben nicht die  Notwendigkeit der Effektivität des eigenen Spiels. Das eigene Spiel mit dem Verhalten des Gegners, mit den bereits investierten Anstrengungen und affektiven Erwartungshaltungen zu begründen, kann das nicht ersetzen. In diese Richtung verstehe ich aber Ihre Einwände zu den Prozessrechten.

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Herr Lippke,

Sie haben da etwas missverstanden: Es geht nicht darum "wie" etwas geschrieben, sondern "was" geschrieben wurde. Also Inhalt, nicht Form.

 

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Herr Beckhaus, missverstanden habe ich das nicht. Aber Ihr Hinweis ist schon richtig. Das "Was" ist bei Tatsachenfragen entscheidend. Dagegen sind das "Wie" und von "Wem" das "Was" kommt, allenfalls Anlässe dafür, sich mit dem "Was" intensiver zu befassen. Mehr hatte ich nicht beigetragen. Das reicht natürlich nicht. In Ihren Beiträgen sehe ich häufiger den Verweis auf von "Wem" etwas festgestellt wird, um damit Kritik an den Feststellungen zu qualifizieren. Das reicht in der Sache aber auch nicht.

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"rechtskräftige Entscheidungen" in dem Sinne natürlich, daß ein im Turnier herausgespielter Weltmeister nun für länger als 4 Jahre feststeht.

(Falls wieder Einwände deswegen von "Manndeckern" kommen sollten.)

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Eine Anmerkung aber noch:

Strate schreibt in seinem Wiederaufnahmeantrag auf Seite 28 unter der Ziffer 8 (Zitat):

".... bei jedem [unterstrichen] der abgefeuerten 10 Schüsse zwingend ein Geschossknall .......Einzig denkbare Erklärung hierfür ist eine reduzierte Geschwindigkeit der Geschosse auf maximal 343,7 m/s."

Zu dieser Geschwindigkeit gehört laut Gutachten Winkelsdorf eine Temperatur von 21°C der Luft bei einer Schußabgabe.

Eine verbürgte Messreihe mit der PMC-Munition mit 8 g Geschossmasse, die auch mal als Zahl auftauchte, umgerechnet 123,5 grain, vermutlich also mit der Munition von PMC mit 124 grain und mit einer P 38 mit 127 mm Lauflänge finde ich bei Winkelsdorf in seinem Gutachten nicht.

Im Internet finde ich zu diesen Munitionen von PMC Bronze die Werte:

Muzzle Velocity: 1157 fps, umgerechnet 352,7 m/s bei 115 grain

Muzzle Velocity: 1110 fps, umgerechnet 338,3 m/s bei 124 grain

Diese Werte sind aber nicht verifiziert.

Mit den Tabellen von Winkelsdorf gehört zu 338,3 m/s ein Temperaturwert von ganz knapp unter 12°C der Luft bei der Schußabgabe.

Dieser Temperaturwert war evtl. um ca. 04 Uhr in der Tatnacht aber unterschritten worden, so daß nicht bei jedem [unterstrichen] der 10 Schüsse ein Überschall-Geschoßknall zwingend aufgetreten sein muß.

Ein kleiner Fehler lediglich nach meiner eigenen Einschätzung nach.

 

Für einen anderen Fehler von Winkelsdorf aber halte ich diesen:

Er ging doch nach Lage der Dinge davon aus, daß eine P 38 mit der Munition PMC Bronze 124 grain und voller Lauflänge von 127 mm auch bei den üblichen Zimmertemperaturen noch zwingend einen Überschall-Geschoßknall ohne SD generiert und erst daraus folgerte er dann zwingend Laufverkürzungen bei der Waffe und ein Gewinde für eine sichere Montage eines SD. Da ist bei ihm m.E. etwas denklogisch durcheinandergeraten, für mich aber psychologisch erklärbar durch seine Bezüge zu anderen Patronen als den PMC-Patronen, nämlich auch noch zu einer Geco-Patrone mit 124 grain und zu einer Geco-Patrone mit  147 grain und zu einer Glock 17 Pistole bei Versuchen zu einem speziellen Dichtscheiben-SD mit PUR-Scheibe.

Also methodisch erinnert mich das schon etwas an ein "Leipziger Allerlei" oder an "Kraut und Rüben", aber das Tragende seiner Argumentation bleibt m.E. bestehen: Auch durch die Umgebungstemperaturen noch bedingt sind eine Kombination aus Spuren, Zeugenaussagen, der Waffe und der Munition nicht durchgehend mit einer gemeinsamen, einheitlichen Konstellation bei den 10 Schüssen so wie im Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit, also überzeugend erklärbar.

Dazu wäre doch eine anspruchsvolle Kombination von Waffe-Schalldämpfer-Bauschaum-Munition zu realisieren gewesen mit anspruchsvollen Versuchen und auch weiteren Schlußfolgerungen daraus bezüglich Andreas Darsow.

""BAUSCHAUM, verwendet in einem beliebigen Hohlkörper als Schalldämpfer" ist aber sehr unbestimmt, denn um eine dem im Urteil, den Spuren und den Zeugenaussagen entsprechende, aber so einfach nicht bewiesene, also m.E. noch unbewiesene Tatausführung durchführen zu können, wird doch zwingend eine ziemlich ausgeklügelte Konstruktion / Ausführung benötigt, die jedoch eine hohe Mindest-Dämpfungswirkung in Dezibel erreichen muß im Haus bei den 8 Schüssen und schlafenden 2 Personen im Stockwerken darüber, aber auch dann außer Haus bei 2 Schüssen erreicht hatte, da auch da der Schalldämpfer ja schon montiert war, nicht irgend eine, damit beliebige (unbestimmte) Dämpfungswirkung, denn das wäre dann die logische Folge von "BAUSCHAUM, verwendet in einem beliebigen Hohlkörper als Schalldämpfer". "

Das ist ja mal ein Satz!! Zeigen Sie es den Zweiflern, kapieren hier ja eh nichts!!

"Also methodisch erinnert mich das schon etwas an ein "Leipziger Allerlei" oder an "Kraut und Rüben", aber das Tragende seiner Argumentation bleibt m.E. bestehen: Auch durch die Umgebungstemperaturen noch bedingt sind eine Kombination aus Spuren, Zeugenaussagen, der Waffe und der Munition nicht durchgehend mit einer gemeinsamen, einheitlichen Konstellation bei den 10 Schüssen so wie im Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit, also überzeugend erklärbar."

Wieder so ein Monster von Satz, mit dem Sie es allen und wirklich jedem zeigen!!

Suchen Sie bitte weiter nach "neuen Tatsachen" und informieren Sie mich bitte zeitnah!!

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Logiker kommentiert am Sa, 2018-06-30 22:59 Permanenter Link

„… Mögen sich also diese Nachbarn, die aussagten, bei Strate melden und beeiden*, sie hätten in der HV gelogen…“

Unterstellung, die im Urteil referierten Zeugenaussagen der Nachbarn seien auch tatsächlich so in der HV bekundet worden. Dass neutrale Prozessbeobachter unmittelbar nach dem Verhandlungstag etwas ganz anderes angaben, als das, was im Urteil drin steht, wird ebenso ausgeblendet wie die dem Urteilsinhalt widersprechende Aussage des Nachbarn Z. in der ZDF-Doku. Zur Problematik der kognitiven Dissonanz und der Fehleranfälligkeit wegen des Fehlens authentischer Aufzeichnungen der HV:

http://ass-seminar.de/wp-content/uploads/2016/04/261-Grundsatz-der-freien-richterlichen-Beweisw%C3%BCrdigung.pdf 

zu Dissonanzreduktionen im Allgemeinen sowie zum Fall des Bauern Rudolf Rupp im Besonderen: Jan Raske, Wie bei polizeilichen Ermittlungen ein falscher Tatverdacht entsteht, 2013 (ISBN 978-3-8442-5676-5)

(*Ist ein RA zur Abnahme von Eiden („der Nachbarn“) legitimiert?)  

(Zitat Logiker): „Wozu auch? Der Kammer war das Vorwissen von AD doch ohnehin klar! … Wissen über "den Schalldämpfer" hatte und bestätigte AD …“

Die Herrn Andreas Darsow, der in der HV geschwiegen hat, entlastende Aussage des Senior-Chefs zu den firmeninternen Buschtrommeln und damit einhergehenden allgemeinen Kenntnis vom wahren Durchsuchungshintergrund wurde im ansonsten doch recht ausführlichen Urteil – aus welchen Gründen auch immer – jedenfalls unterdrückt.

Lanciert von den Darmstädter Ermittlern berichtete OP-Online im Übrigen bereits am 29.05.2009 (knapp zwei Monate vor „Offenbarung“ seines „Täterwissens“):

https://www.op-online.de/region/babenhausen/taeter-benutzt-selbst-gebauten-schalldaempfer-323616.html

Auch dies taucht im Urteil nicht auf.

(Zitat Logiker): „Zu Details wie Zu- oder Abnahme der Partikel hatte ich bereits oben geschrieben, daß dies auch nach Strate selbst in seinem WA-Antrag (!) wohl eher einem Mangel an Aufmerksamkeit der Spurensicherung/Zeugen zuzuschreiben ist…“

plöpp:

 „… Am Tatort wurde ein Klumpen "Bauschaum" an einem Einschussloch gefunden. Dieser sei bei einer Untersuchung von der Wand gefallen und habe "plöpp" gemacht. Allerdings scheint diese Aussage falsch** zu sein, da ein anderer Beamter, welcher vorher am Tatort war sagt, dass dieser nicht mehr an dem Türstock klebte als er ankam. Der andere Beamte hat diesen Klumpen dann an die Tür geklebt, weil er annahm, dass er da war… Es wäre ja noch schöner, wenn sich die Polizei den Tatort so herrichtet wie sie es wünscht.“

http://azxy.communityhost.de/t914287940f354157108-FF-Kripo-Darmstadt-Mord-an-Silke-Sch-Doppelmord-Babenhausen-gestrichener-FF-3.html

**Fettschrift = Hervorhebung

https://www.op-online.de/region/babenhausen/polizei-raetselt-weiter-ueber-motiv-463457.html

Sofern Zeugen gelogen haben, und dies beweisbar ist, gilt § 359 (2) StGB. Sollten Sie solche Beweise haben, wenden Sie sich an Strate. Der wird schon wissen, was zu tun ist.

Das Täterwissen ist nicht der Schalldämpferbau, sondern der Ausdruck der Datei von AD.

Fur Ihren letzten Absatz gilt mein erster Absatz hier analog.

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StPO muß es natürlich heißen, liebe Autokorrektur....

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Wenn doch aber nicht sein kann, dass ein Schalldämpfer dieser Eigenbaumarke verwendet wurde, die der Verurteilte ausgedruckt haben soll, dann ist das kein "Täterwissen". Bleiben ja nur noch die ungewöhnlich wenigen Schmauchpartikeln übrig für eine Verbindung zur Tat. Im Übrigen unterscheiden sie sich auch noch in ihrer chemischen Zusammensetzung von der verwendeten Munition. Diese Schmauchspur für sich allein bildet aber keine tragfähige Entscheidungsgrundlage für eine Verurteilung. Das ist verkürzt der Gedanke des Wiederaufnahmeantrags. (Absatz) Es geht also im Wesentlichen nicht um neue Tatsachen. Denn das Gericht war davon überzeugt, dass die Tat mit dem genannten Schalldämpfer begangen wurde. Die Verneinung dessen ist aber keine neue Tatsache im Sinne der Wiederaufnahme. Aber das dazu vorgelegte Gutachten kann ein neues Beweismittel sein. Diesem Punkt sollte man m.E. besondere Aufmerksamkeit widmen. Denn darauf dürfte es im Wesentlichen ankommen, wenn man die Erfolgsaussichten des WA-Antrags beurteilen möchte. Hier liegt der Schwerpunkt des Antrags. (Die Formatierungsfunktion des Blogs in der Vorschau hat einen Aussetzer.)
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Au weia, das Forum ist gerade echt kaputt. Ich versuche es trotzdem, ohne Absätze..... [quote=Waldemar R. Kolos] Wenn doch aber nicht sein kann, dass ein Schalldämpfer dieser Eigenbaumarke verwendet wurde, die der Verurteilte ausgedruckt haben soll, dann ist das kein "Täterwissen". [/quote] Da haben Sie Recht! WENN!!! Darauf zielt der WA-Antrag. Ich frage mich, ob in diesem Antrag dieses "Wenn (Nichtsein kann)" tatsächlich bewiesen wird. Es bleibt übrigens SEHR viel mehr als die Schmauchspur, vor allem das Nachtat-Verhalten, aber das nur am Rande. [quote=Waldemar R. Kolos] Es geht also im Wesentlichen nicht um neue Tatsachen. Denn das Gericht war davon überzeugt, dass die Tat mit dem genannten Schalldämpfer begangen wurde. Die Verneinung dessen ist aber keine neue Tatsache im Sinne der Wiederaufnahme. [/quote] Soweit Beweise für eine zwingende Verneinung dargelegt werden, wären diese durchaus neue Tatsachen im Sinne der Wiederaufnahme. Diese Existenz von Beweisen wird ja so im WA-Antrag behauptet, darauf gründet er. Darum ist korrekt: [quote=Waldemar R. Kolos] Aber das dazu vorgelegte Gutachten kann ein neues Beweismittel sein. [/quote] Ja, das ist der Plan. Die vorgelegten Gutachten sollen (neue) Beweismittel für (neue) Tatsachen sein (Strate verwendet daher auch die gemischte Vokabel "neue Beweistatsache"), die - und das ist wichtig! - geeignet (!) sein müssen, eine Freisprechung oder ein milderes Urteil zu begründen. (§ 359 (5) StPO) Zu untersuchen ist also nicht nur, 1) ob Beweismittel wirklich "neu" sind (was ich bereits bezweifle - so z.B. die BKA-Videos), sondern 2) ob die angeblich neuen Beweismittel (Gutachten) überhaupt in sich schlüssig sind, also wirklich überhaupt "Tatsachen" beschreiben, mithin also überhaupt taugliche "Beweismittel" SIND (wovon ich bezüglich des Winkelsdorf-GA überhaupt gar nicht überzeugt bin) 3) ob diese Gutachten, soweit sie Tatsachen beschreiben, wirklich "neue" Tatsachen beschreiben, und damit überhaupt taugliche "neue" Beweismittel sind (Ich meine bezüglich des Cachée-GA nein, denn daß es möglich ist, einen bzgl. *dieser Details* ohnehin objektiv sehr unsicheren Spurenlage *nicht* entsprechenden SD aus einer PET-Flasche zu bauen, wie er "beweist", ist keine "neue" Tatsache, sondern - ich überspitze bewußt - Unfähigkeit oder Unwille des Gutachters, dies überhaupt ernsthaft zu versuchen) 4) zuletzt und entscheidend, ob diese Faktoren 1-3 des WA-Antrags, falls vorhanden, auch geeignet sind, eine Freisprechung oder ein milderes Urteil zu begründen (Ich meine nein, denn auf die zwingende Verwendung einer PET-Flasche kommt es ohnehin gar nicht an: Denn die Kern-Feststellungen, also a) die sichere Verwendung von BAUSCHAUM als SD-Bestandteil in Kombination mit b) der sicheren Tatsache, daß von AD eine sehr offen gehaltene Anleitung für die Verwendung eines Selbstbau-SD mit BAUSCHAUM ausgedruckt wurde UND c) die Tatsache, daß die dem Gericht vorliegenden Gutachten und Beweismittel bewiesen, daß eine solche Konstruktion unter den bekannten Bedingungen auch technisch möglich ist UND d) jedenfalls sicher zu einer PartikelSTRUKTUR wie am Tatort führt, reichen m.E. im Hinblick auf diese schwerwiegenden miteinander zusammenhängenden Indizien aus.) Die Behauptungen im WA-Antrag sind daher m.E. eben NICHT geeignet, eine Freisprechung oder ein milderes Urteil zu begründen, weil A) sie weder die Bedingungen 1)-3) erfüllen noch - selbst wenn etwas davon dennoch als neue Tatsache und damit neues Beweismittel bejaht werden könnte - B) sie nicht geeignet wären, eine Freisprechung oder ein milderes Urteil zu begründen, da das Urteil auf ganz anderen tragenden Säulen steht (u.a.: BAUSCHAUM, nicht zwingend PET-Flasche).
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Unterstellt, das alle Ihre Angaben zutreffen, kann man also von einem Allerlei-Eintopf aus Tatsachen, Indizien und Spekulationen im Urteil ausgehen, der als tatsächliches Geschehen behauptet, ausgeschmückt und erzählt wurde. Diese Erzählung kann nur erschüttert werden, wenn die tragenden Episoden des Allerlei als tatsachenwidrig widerlegt sind. So konnte ein Bauer Rupp nicht verfüttert worden sein, wenn er später im Ganzen aus dem Wasser gefischt wurde. Reicht das nach h.M. schon und warum? Konnte die unbewiesene Verfütterung ein tragendes Beweismittel sein? Gab es Indizien dafür? Gründete auf dieser Story das Rupp-Urteil? Warum steht in einem Urteil nicht drin, worauf es tatsächlich gründet und was nur der erzählerischen Ausschmückung von Mimi-Krimi-Fans unter den Juristen geschuldet ist? Warum arbeitet die Justiz methodisch so fragwürdig? Geht es nur um Deutungshoheit durch Erzählung ( kein subjektiver Zweifel) oder ist die Überzeugungskraft der bewiesenen Fakten (kein objektiv denkbarer Zweifel) maßgebend?
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Sehr geehrter Logiker, auch mir fehlt es nun völlig an der Nachvollziehbarkeit Ihrer Argumentation, denn Sie verlangen m.E. explizit nun eine so hohe Schlüssigkeit der Gutachten und Darlegungen und Videos zu den Schüssen für eine Wiederaufnahme, die die mangelnde Schlüssigkeit im Urteil und in den versuchten Rekonstruktionen der Schüsse, die zum Urteil wesentlich beitrugen, doch unverhältnismäßig weit übersteigen. Damit aber liegen Sie genau auf der Linie des "Haltens eines Urteils um jeden Preis". Das ist Ihnen m.E. als Beweis nun gelungen, daß Wiederaufnahmen nur etwas für reine Idealisten sind, die an die absolute Priorität der Wahrheitsfindung in einem Prozeß noch ehrlichen Herzens glauben können und auch noch an die Dame Justitia, daß ihr das Hemd doch nicht näher als der Rock ist in diesem Fall. Der Realist wird sagen, wie sollte es auch anders sein, denn auch sie zeigt sich m.E. hier wie eine menschliche Person, die Fehler machte, aber es nicht freiwillig zugeben will, soll, darf ....... GR
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Nachtrag/Berichtigung: Die firmeninternen Buschtrommeln beziehen sich natürlich auf a) „Täterwissen“ (Nachtatverhalten)

III Konsequenzen:

a)    „Täterwissen“ vom wahren polizeilichen Durchsuchungshintergrund (Nachtatverhalten) entfällt, da schon gar kein PET-SD verwendet wurde, s. o. (vgl. auch Herr Kolos) (auf die im Urteil verschwiegenen firmeninternen Buschtrommeln und der Verbreitung bis zum Urlaubsabbruch kommt es deshalb schon gar nicht weiter an)  

b)    Recherche/Ausdruck Bauanleitungsseite Silencer (Vortatverhalten) entfällt, da schon gar kein PET-SD verwendet wurde, s. o.

Sie schreiben, es käme nicht zwingend auf die Verwendung einer PET-Flasche an, lediglich auf die des Bauschaums:

      (Absatz)        

"denn auf die zwingende Verwendung einer PET-Flasche kommt es ohnehin gar nicht an: [...] B) sie nicht geeignet wären, eine Freisprechung oder ein milderes Urteil zu begründen, da das Urteil auf ganz anderen tragenden Säulen steht (u.a.: BAUSCHAUM, nicht zwingend PET-Flasche)."

      (Absatz)            

Das haben Sie jetzt aber frei erfunden. Selbstverständlich kommt es nach Überzeugung der Kammer gerade darauf an. Die Verwendung der PET-Flasche mit Bauschaum gefüllt, und zwar genau so wie jene Bauanleitung aus dem Internet es vorgibt, das ist essentiell für den Schuldspruch, und nur so war das Urteil nachvollziehbar für den BGH.

      (Absatz)            

Ich hätte Ihnen gerne aus dem Urteil zitiert, aber die Formatierungsfunktion klappt immer noch nicht. Lesen Sie einfach u.a. Seite 17 und 18 der Urteilsausfertigung nach.

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Herr Kolos, nur zur Klarstellung. Sie beziehen sich wohl auf:

Logiker kommentiert am Mi, 2018-07-04 02:42    

Sie scheinen Recht zu haben - vielleicht aber doch nicht.

Ich schrieb es in einem früheren Beitrag:

Stellen Sie sich vor, heute würde jemand eine verrostete, mit entsprechendem Schmauch und Bauschaum gefüllte, präparierte, mit einer passenden Klemmvorrichtung versehene, Metall-Haarsprayflasche im Gebüsch des Tatortgrundstückes finden: Würden Sie als Wiederaufnahmegericht eine neue Hauptverhandlung anordnen, weil das AD in irgendeiner Weise entlaste?

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I. Bei der Tat wurde kein PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau verwendet:

a)    Keine PET-Plastiksplitter > jedenfalls neue Beweismittel: GA Cachée, GA Winkelsdorf, GA Erbinger

b)    Spurenbild u. a. > jedenfalls neue Beweismittel

aa) Verteilung von Bauschaumpartikel (TO: Abnahme von unten nach oben): GA Cachée; GA Winkelsdorf

bb) Ausgestoßene Bauschaummengen am TO (zu gering): GA Cachée

cc) Ladehemmungen: GA Cachée

dd) Bauschaumpartikel in Patronenhülsen: GA Cachée

ee) Vorzeitiges Zerreißen der PET-Flasche: GA Cachée

II. Bei der Tat wurde Überschallmunition verwendet > Undämpfbarkeit des Geschoss-/Überschallknalls:

a)    Neue Tatsache

b)    Neue Beweismittel (GA Winkelsdorf, GA Erbinger)

III Konsequenzen:

a)    „Täterwissen“ vom wahren polizeilichen Durchsuchungshintergrund (Nachtatverhalten) entfällt, da schon gar kein PET-SD verwendet wurde, s. o. (vgl. auch Herr Kolos)

b)    Recherche/Ausdruck Bauanleitungsseite Silencer (Vortatverhalten) entfällt, da schon gar kein PET-SD verwendet wurde, s. o. (auf die im Urteil verschwiegenen firmeninternen Buschtrommeln und der Verbreitung bis zum Urlaubsabbruch kommt es deshalb schon gar nicht weiter an)  

c)    Manipulation am Arbeits-PC zur Verschleierung der vor der Tat hinterlassenen IT-Recherche-/Ausdruckspuren (Nachtatverhalten) entfällt, da bei der Tat schon gar kein PET-SD verwendet wurde, s. o.

d)    „Rest“ (im Wesentlichen geringe Schmauchpartikel, die sich in ihrer chemischen Zusammensetzung nicht mit der Tatmunition decken) reicht für eine tragfähige Verurteilung nicht aus (vgl. auch Herr Kolos)

(Logiker (docreini) gibt vor:

Logiker kommentiert am Mo, 2018-06-25 22:58: Ich bin raus. Bye.

Logiker kommentiert am Fr, 2018-06-29 01:49: Meine weitere Beteiligung in diesem Forum steht in der Prioritätenliste eher hinten

Sein im Forum hinterlassenes Spurenbild belegt exakt das Gegenteil: cui bono?)

 

… 5.

wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind…

z. B. WAG S. 23:

… Dass es sich bei allen durch die Pistole P38 am Tattage verschossenen Projektilen um Überschallmunition handelt (im Gegensatz zu Unterschallmunition = subsonische Munition) ist eine neue Tatsache, bewiesen durch ein neues Beweismittel...

z. B. WAG S. 15:

… Diese zehn Videoclips sind ein neues Beweismittel. Zwar ergibt sich aus dem Protokoll der Verhandlung am 18.05.2011, dass die Strafkammer einen Beschluss gefasst hatte, „Bildmaterial des Sachverständigen (inklusive [Video-] Aufnahmen von Beschusstests mittel Hochleistungskamera) in Augenschein“ zu nehmen, und dass dieser Beschluss auch ausgeführt worden sei6. Was die Mitglieder der Strafkammer tatsächlich in Augenschein genommen haben, lässt sich zur Zeit nicht rekonstruieren. Es dürften jedenfalls nicht die mir im Dezember 2015 vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellten Videoclips gewesen sein7. Hätte die Strafkammer diese betrachtet, wäre der Angeklagte nicht verurteilt worden, hätten jedenfalls ganz andere Feststellungen getroffen werden müssen...

Reinhard Schulz kommentiert am So, 2018-07-01 10:06 Permanenter Link

… Was mich dabei erschreckt ist die Ernergie, die aufgebracht wird, um ein Urteil unter Verletzung jeglicher Logik stimmig zu machen. Wäre diese Ernergie nicht woanders besser aufgehoben gewesen? Sozusagen die Krone aufsetzend, wird mit Zähnen und Klauen dieses Unrechtsurteil bar jeglicher Bereitschaft zur Fehlerkorrektur rein mit der Kraft (?) einer institituonellen Autorität verteidigt...

... die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung (...) zu begründen geeignet sind

 

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Bingo!

a) Novae:

… 5.

wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind…

b) Geeignetheit

Auch immer schön bei der (Gesetzestext-) Wahrheit bleiben.

Genau.

Das eine oder das andere - beides ist möglich; beides muß jedenfalls geeignet sein, eine Freisprechung oder ein milderes Urteil zu begründen.

Die Geeignetheit für eine solche Begründung sehe ich bisher nicht, wie ich mehrfach ausgeführt habe.

Darum geht's. Alles klar?

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Alles klar!

Name kommentiert am Mo, 2014-04-14 15:06 Permanenter Link

@ Laperouse #33:

….

Ich halte es auch angesichts der Tricksereien im Urteil auch für verfehlt, dessen Inhalt als übereinstimmend mit dem Verlauf und den Ergebnissen aus der HV anzunehmen.

Selbst die Aussagen der Ermittlungsbeamten vor Gericht würde ich nicht ohne Weiteres für neutral halten: im Mai 2002 wurde in derselben Straße, nur ein paar Häuser weiter, die 30-jährige Silke Sch. erschlagen aufgefunden. 2006 wurden die Ermittlungen ergebnislos eingestellt. Oliver Loeb war am 10.10.2003 für die Kripo DA als ermittelnder Beamter bei "Aktenzeichen XY". Jetzt wieder ein unaufgeklärter Mord nur ein paar hundert Meter entfernt und Loeb ist stellvertretender Leiter der SOKO - wie mag da die Motivationslage von ihm, der Polizei und der StA sein, diesmal den Verdächtigen festzunageln, wenn man schon einen hat? Z.B. indem man die Nachbarn, die die angeblich dauernde Ruhestörung bestätigten, nicht selbst aussagen lässt, sondern deren angebliche Aussagen nur gefiltert als Zeugenvernehmung eines Beamten in die HV einführt? Des Beamten, der eine wenige Jahre zuvor erlittene schwere berufliche Schlappe ausbügeln möchte (von Gedanken an eine Beförderung mal ganz abgesehen)?

Ebenfalls pikant: der Leiter der SOKO Kern stammt wie der Angeklagte aus Schaafheim und war mit ihm seit früher Jugend bekannt (ein Jahr höher in der Schule), aber nicht mit ihm befreundet - eher im Gegenteil. 

Da muss man schon sehr naiv sein, um an ergebnisoffene Ermittlungen zu glauben.

Übrigens, ein milderes Urteil wäre schon der Wegfall der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, falls Heimtücke nicht zu halten wäre. Die Prüfung der Geeignetheit vor einer Wiederaufnahme darf auch nicht das Ergebnis einer neuen HV nach Wiederaufnahme bereits vorwegnehmen. Wie laut bzw. wie leise mit wirklich guten Schalldämpfern und ohne bzw. mit subsonischer Munition geschossen werden kann, davon hatte das Gericht ausweislich des Urteils doch keine wirkliche Kenntnis gehabt. Und durch die wechselnden Temperaturen am Tattag bei den 10 Schüssen kann ein und dieselbe Munition subsonisch und suprasonisch werden, und damit auch geeignet, die mutmaßlichen Schußgeräusch-Wahrnehmungen der Zeugen und der Geschädigten bei den 10 Schüssen zu erklären.
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Sehr geehrter Herr Rudolphi, 4 Zeugen sind am Tatmorgen durch 2 extrem laute Schüsse aufgewacht. Dann schloß Klaus Tolls Mörder die Kellertür, damit nicht ganz Babenhausen von den 8 weiteren Schüssen aufwacht. Im engen Kellerflur ist Klaus Tolls Mörder das rechte Trommelfell geplatzt. (über 160 phon) ! MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler Out~of~The Box Solutions 63069 Offenbach am Main
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Auch eine P 38 läßt sich mit einem hochwertigen Schalldämpfer nachrüsten, auch die PMC-Munition läßt sich zur sicheren Subsonic-Munition abladen, um auch in der Kälte und bei Frost noch im Subsonic-Bereich ohne Gehörschutz gefahrlos zu schießen, das sind die Fakten. Das Internet ist voll mit Videos, die das belegen (können). Gerichtsfeste Beweise benötigen aber kalibrierte Schallmeß- und Geschwindigkeitsmeßgeräte und genaue Analysen und Rekonstruktionen und dann breitangelegte, methodische Versuche mit Messungen, auch zu diversen PUR-Schäumen in Hohlkörpern, die auf eine P 38 aufgesetzt werden und als SD fungieren sollen. Die Festigkeiten, Elastizitäten, Porösitäten, Haftungswerte auf den Hohlkörpern gehören dazu, auch das Maß der Benetzung von Oberflächen mit Wasser für die Aushärtung von 1-K PUR-Schäumen, die Geschlossenheit der ausgehärteten Oberfläche, auch das Vorhandensein noch eines Trennmittels in den Hohlkörpern spielt da ebenfalls eine Rolle dabei. Der ausgehärtete PUR-Schaum soll doch als durchlässiger Filter für die Gase plus Schmauch dienen, aber bei den Schüssen auch nicht rasch zerbröseln, auf dem Hohlkörper auch noch gut anhaften, um auch nicht so durchgewalkt zu werden, denn dann verliert er rasch seine positiven Wirkungen. Offenbar hatte das BKA etwas anders gearbeitet als Cachèe bei den Versuchen mit und der Herstellung der ausgeschäumten PET-Flaschen.
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Sehr geehrter Herr Rudolphi, die Lautstärkemessungen ohne Gehörschutz hätte der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser machen können und müssen. Hat er aber nicht, weil ihm sonst das Trommelfell geplatzt wäre, wie Klaus Tolls Mörder. Ein funktionierender Schalldämpfer wurde nicht verwendet. Die Tatwaffe war auch keine uralte, rostige Zimmerflak aus dem Zweiten Weltkrieg. Das ist Fakt ! MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler Netcool Certified Consultant Out~of~The Box Solutions Offenbach am Main
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Ich gehe übrigens bei solchen signifikanten Unterschieden, wie bei den BKA-Videos und den Cachèe-Videos, von methodischen Unterschieden aus, auch von noch unbewußten Unterschieden, nicht jedoch von absichtlich herbeigeführten Unterschieden für eine bewußte Manipulation.
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Sehr geehrter Herr Rudoplphi, wieviel Phon hat den der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser laut BKA~Vidio gemessen ? MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler Offenbach am Main
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Das BKA ist ja auch eine Behörde, die einen Auftrag braucht und dann nur das macht, was der Auftrag verlangt. Hier aber wäre m.E. ein wesentlich umfassenderer Auftrag notwendig gewesen, auch noch zur Fortbildung bei solchen Eigenbau-SD.
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Sehr geehrter Herr Rudoplphi, der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser vom BKA hat laut Urteil völlig frei nach Bauanleitung versucht, einen PET~Schalldämpfer für 10 Schuß zu bauen. Sein Ziel müßte gewesen sein, die 10 Schüsse auf ca. 80 phon zu dämpfen. Hat der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser dieses Ziel tatsächlich erreicht oder eher nicht ? MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler
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Damit ist die m.E. wesentliche Frage nach der Geeignetheit seines Auftrags für den Prozeß und für eine Urteilsfindung, wie im Urteil gestellt. Und was ich bisher dazu weiß, war dem nicht so, sein Auftrag war dafür eher unzureichend und eine ausreichende Dämpfung konnte nicht gezeigt werden für die (letzten) Schüsse im Haus.
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Sehr geehrter Herr Rudolphi, der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser vom BKA ist weit über das, was beauftragt war, hinweggeschosen. Herr Pfoser hat angeblich einen praktisch unkaputtbaren PET~Schalldämpfer gebaut, der selbst 9mm~Über~ schallmunition lautlos macht. Angeblich ! Tatsächlich hat er einfach den Pistolenlauf mit einem 20cm langen Metallrohr verlängert. MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler Offenbach am Main
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Ein Metallrohr war aber meines Wissens auf der silencer.ch-Seite aufgeführt als Aufsatz innerhalb einer ausgeschäumten PET-Flasche und auch bei Winkelsdorf bei einem Umbau so gezeigt mit Querbohrungen für einen herkömmlichen SD. Hätte also bei richtiger Ausführung durchaus eine Möglichkeit für eine Eigenbau-Lösung sein können, aber ohne bereits nachgewiesene Wirksamkeit und Haltbarkeit einer realen Ausführung damit.
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Ein SD braucht ein Volumen und mehrere Umlenkungen der Verbrennungsgase zur langsameren Druck-Entspannung als die akustische Hauptwirkung. Wäre mit ausgehärteten PUR-Schaum in einem Hohlkörper wie eine PET-Flasche ja prinzipiell zu machen, das Filtern auch noch dabei eine Nebenwirkung, um noch Schmauch-Spuren-arm zu schießen.
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Beim 2-seitigen PDF jedenfalls wird das Metallrohr nur zum Schaffen eines Freiraums im ausgehärteten Schaum verwendet, was günstig ist, da der Schaum dadurch noch eine zusätzliche, offenporige Oberfläche erhält. Aber das kann auch abgewandelt werden.
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Sehr geehrter Herr Rudolphi, sämtliche Berechnungen des Lars Winkelsdorf stimmen nicht, weil er von der viel leistungsstärkeren Munition der schweizer Marke "Geco" ausgeht. MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler
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Das ist so aber nicht richtig, denn seine Tabelle der Schallgeschwindigkeiten und der zugehörigen Lufttemperaturen hat absolut nichts mit spezifischen Munitionen und Pistolen zu tun! Dazu kann jeder sich in richtigen Physikbüchern, oder auch im Internet informieren, wenn er mit diesen Klammerausdrücken eine Suche startet: [Schallgeschwindigkeit in Luft]! Herr Steffler, hören Sie bitte doch endlich mal mit Ihren Verwirrspielchen auf, oder ich muß Ihnen inzwischen jeden Sachverstand auf diesem Sektor absprechen.
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