Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363881 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Kritischer Beobachter schrieb:

 

In Sachen Schmauch,empfiehlt es sich im Urteil die Seiten 170-191 vollständig zu lesen,dann stellt man sehr schnell fest,das die beiden Gutachter unabhängig voneinander zu dem Schluss kommen,das die Anhaftungen an den 4 Gegenständen die man bei D. gefunden hat,passend zur am Tatort verschossenen Munition ist.

Lediglich ein Partikel den man fand,wies als Zusatz Kalium

auf,das die Gutachter gemeinsam auf Umwelteinflüsse zurückführen,diese Spur auch nicht in dem Partikel verbacken war. Wer die Passagen mit der nötigen Aufmerksamkeit liest stellt dies fest.

Aber bekanntlich nutzt man ja auch immer nur das was einem am besten in den Kram passt.

 

Das ist falsch und irreführend. Nein, das steht so nirgendwo im Urteil. Auch dann, wenn es einem in den Kram passt, ist es nicht möglich, die Urteilsausführungen so zu verstehen.

Also noch einmal:

"Gegen die Feststellung der Kammer, dass es sich bei den Spuren an den untersuchten Gegenständen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, um Spuren mit einer solchen Elementskombination handelt, die derjenigen der am Tatort aufgefundenen Schmauchspuren, also namentlich denen von den Hülsen der (Tat-) Munition der Marke Poongsan Metal Company, spricht auch nicht, dass neben den genannten Elementen zusätzlich Kalium gefunden wurde."(S. 177 UA)

Das heißt eindeutig, dass bei den Spuren an den untersuchten Gegenständen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, neben den genannten Elementen - PbBaSbAl (Blei, Barium, Antimon, Aluminium) - zusätzlich Kalium gefunden wurde. Keine Einschränkung auf ein Partikel und selbstredend nichts von fehlender Verschmelzung des Kalium im Schmauch. 

Auf den Hülsen der Tatmunition war Schmauch aus PbBaSbAl und in dem Schmauch beim Angeklagten zusätzlich Kalium, also PbBaSbAlK.

WR Kolos schrieb:

Das ist falsch und irreführend. Nein, das steht so nirgendwo im Urteil. Auch dann, wenn es einem in den Kram passt, ist es nicht möglich, die Urteilsausführungen so zu verstehen.

Also noch einmal:

"Gegen die Feststellung der Kammer, dass es sich bei den Spuren an den untersuchten Gegenständen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, um Spuren mit einer solchen Elementskombination handelt, die derjenigen der am Tatort aufgefundenen Schmauchspuren, also namentlich denen von den Hülsen der (Tat-) Munition der Marke Poongsan Metal Company, spricht auch nicht, dass neben den genannten Elementen zusätzlich Kalium gefunden wurde."(S. 177 UA)

Das heißt eindeutig, dass bei den Spuren an den untersuchten Gegenständen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, neben den genannten Elementen - PbBaSbAl (Blei, Barium, Antimon, Aluminium) - zusätzlich Kalium gefunden wurde. Keine Einschränkung auf ein Partikel und selbstredend nichts von fehlender Verschmelzung des Kalium im Schmauch. 

Auf den Hülsen der Tatmunition war Schmauch aus PbBaSbAl und in dem Schmauch beim Angeklagten zusätzlich Kalium, also PbBaSbAlK.

 

Das Gericht hat die spurentechnische Bedeutung des nachgewiesenen Kaliums für eine Zuordnung der Schmauchspuren an der Kleidung zu den Schmauchspuren am Tatort ausdrücklich erforscht und nicht - wie es manchen in den Kram passen würde - unter den Tisch fallen lassen.

Bereits der Gutachterbeweis (und nicht erst die Tatsachenfeststellung des Gerichts) fällt eindeutig aus (S.178):

"Der Sachverständige führte daher noch einmal deutlich aus, dass der Fund von Kalium neben Aluminium nicht der Annahme einer charakteristischen Schmauchspur entgegenstündeda die Aluminiumteile für sich gesehen als Nebenbestandteile nicht wesentlich für die Identifizierung als Schmauchspurpartikel gewesen sein, sondern vielmehr allein mit den drei klassischen Elementen gearbeitet worden sein, deren Elementkombination (nämlich Blei,Barium und Antimon) eine Schmauchspur nicht nur charakterisiere, sondern es auch ausschließe, dass es sich bei diesem Vorkommen (...) um etwas anderes handele als um Schmauch.

Aufgrund dessen sei von den untersuchten Gegenständen, die beim Angeklagten sichergestellt worden seien,
ein sicherer Rückschluss auf die am Tatort vorgefundenen Schmauchspuren möglich."

 

 

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Laperouse schrieb:

Das Gericht hat die spurentechnische Bedeutung des nachgewiesenen Kaliums für eine Zuordnung der Schmauchspuren an der Kleidung zu den Schmauchspuren am Tatort ausdrücklich erforscht und nicht - wie es manchen in den Kram passen würde - unter den Tisch fallen lassen.

Mir passt alles in den Kram, was wahr ist; ich bin nicht mit Andreas Darsow verheiratet.

 

Laperouse schrieb:

Bereits der Gutachterbeweis (und nicht erst die Tatsachenfeststellung des Gerichts) fällt eindeutig aus (S.178):

"Der Sachverständige führte daher noch einmal deutlich aus, dass der Fund von Kalium neben Aluminium nicht der Annahme einer charakteristischen Schmauchspur entgegenstündeda die Aluminiumteile für sich gesehen als Nebenbestandteile nicht wesentlich für die Identifizierung als Schmauchspurpartikel gewesen sein, sondern vielmehr allein mit den drei klassischen Elementen gearbeitet worden sein, deren Elementkombination (nämlich Blei,Barium und Antimon) eine Schmauchspur nicht nur charakterisiere, sondern es auch ausschließe, dass es sich bei diesem Vorkommen (...) um etwas anderes handele als um Schmauch.

 

Die Spuren an der Bundeswehrhose sind also Schmauchspuren, nicht Spuren vom Grillen oder von einer Silvesterfeier - oder halt: Erzeugen Silvester-Kracher womöglich auch Schmauchdspuren? Aber egal: Der Gutachter sagt bios dahion nicht anderes als: An der Bundeswehrhose sind Schmauchspuren!

Laperouse schrieb:

Aufgrund dessen sei von den untersuchten Gegenständen, die beim Angeklagten sichergestellt worden seien,
ein sicherer Rückschluss auf die am Tatort vorgefundenen Schmauchspuren möglich."

 

Der Satz ist ja nicht einmal verständlich: Was soll es denn heißen, es sei ein sicherer Rückschluss von Gegenständen auf Schmauchspuren am Tatort möglich?

 

Tatsache 1: Es könnte bestenfalls festgestellt werden, dass Hosenschmauch und Tatortschmauch zueinander passen (Typengleichheit). Weiter könnte man eventuell dann gehen, wenn am Tatort eine spezielle Atmosphäre herrschte und es daher zu Verbackungen von Schmauchstoffen mit Atmosphärenstoffen gekommen wäre (z.B. mit Kalium).

 

Tatsache 2: Während ein Teil des Hosenschmauches mit Kalium verbacken war, war der Tatort-Schmauch nicht mit Kalium verbacken. Ergo: Er konnte nicht von Schüssen am Tatort stammen.

 

Tatsache 3:  Gutachter erklärten die Schmauchspuren an der Hose für zu gering, als dass sie von Schüssen stammen könnten, die der Träger der Hose abgefeuert habe.

 

Frage: Nehmen wir an, Andreas Darsow wäre der Mördfer, dann müsste er also in anderer Kleidung gemordet haben als in der, die man kontaminiert vorfand.  Wieso aber? Warum soll er Kleidung, die er beim Morden nicht brauchte, kontaminiert haben? Und wo ist die Kleidung, die er beim Morden getragen haben soll, die ja stärker kontaminiert sein müsste?

 

 

 

 

 

 

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Was man auch einmal in aller Deutlichkeit sagen sollte,ist die Tatsache das im Deliktbereich des Mordes oder auch Totschlag es keine Typische Täterschaft gibt.

Der brave Familienvater ist da genauso betroffen wie der Gewohnheitsverbrecher.

Auch Vorstrafen oder stetiges Wohlverhalten sind kein Indiz dafür.

 

"Es kann jederzeit,überall aus den nichtigsten Gründen heraus passieren" ! 

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Die Lärmbelästigung kann man nicht einfach wegdiskutieren.

 

Hier mal ein Auszug aus dem Urteil

Quelle: http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Seite 10

…sowohl den Nachbarn M, Z und B als auch mehreren Arbeitskollegen unabhängig voneinander, häufig und zu verschiedensten Zeitpunkten und Gelegenheiten von den unerträglichen Lärmbeeinträchtigungen berichten musste. Nicht nur auf dem Arbeitsplatz war daher dieses Problem des Angeklagten als solches bekannt gewesen, sondern auch die Nachbarn wussten dies aus seinen Klagen wie aus Erzählungen seiner Ehefrau, die zuletzt noch im Frühjahr 2009 nicht nur davon berichtet hatte, dass der Lärm wieder einmal unerträglich gewesen sei, ihr Ehemann nur noch mit Ohrstöpseln schlafen könne, und man, wenn dies so weiterginge, erwogen habe, in eine andere Wohnung zu ziehen.

1.)

Erzählungen aus 2009 sind ja keine 8 Jahre her, sondern zu dem Zeitpunkt ganz AKTUELL.

2.)

Laut Frau D. trug ihr Mann die Ohrstöpsel wegen dem Röntgenauto, welches aber zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr vorhanden war, da die Kaserne schon in 2007 geschlossen wurde.

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Gast57 schrieb:

Die Lärmbelästigung kann man nicht einfach wegdiskutieren.

 

Hier mal ein Auszug aus dem Urteil

Quelle: http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Seite 10

…sowohl den Nachbarn M, Z und B als auch mehreren Arbeitskollegen unabhängig voneinander, häufig und zu verschiedensten Zeitpunkten und Gelegenheiten von den unerträglichen Lärmbeeinträchtigungen berichten musste. Nicht nur auf dem Arbeitsplatz war daher dieses Problem des Angeklagten als solches bekannt gewesen, sondern auch die Nachbarn wussten dies aus seinen Klagen wie aus Erzählungen seiner Ehefrau, die zuletzt noch im Frühjahr 2009 nicht nur davon berichtet hatte, dass der Lärm wieder einmal unerträglich gewesen sei, ihr Ehemann nur noch mit Ohrstöpseln schlafen könne, und man, wenn dies so weiterginge, erwogen habe, in eine andere Wohnung zu ziehen.

1.)

Erzählungen aus 2009 sind ja keine 8 Jahre her, sondern zu dem Zeitpunkt ganz AKTUELL.

2.)

Laut Frau D. trug ihr Mann die Ohrstöpsel wegen dem Röntgenauto, welches aber zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr vorhanden war, da die Kaserne schon in 2007 geschlossen wurde.

 

Zuletzt noch im Frühjahr 2009 - doch wie oft?

 

Dass es ein paar Mal im Jahr solche Probleme gab, bestätigt ja auch ein Nachbar in einem TV-Beitrag - aber eben, dass es wie "ein paar Mal pro Jahr gab".

 

Zwei dreißig cm dicke Mauern, getrennt noch durch eine Luftschicht, sind wirklich keine schlechte Schalldämmung, und wenn man ein paar Mal im Jahr gestört wird, dann mag das in jedem einzelnen Falle ärgerlich sein, dürfte aber kaum jemand zu einem Mehrfachmord treiben, bei dem er sich ausrechnen könnte, dass er mit beträchtlicher Wahrscheinlichkeit zum Kreise der Verdächtigen gerechnet würde, also auch damit rechnen müsste, selbst bei unzureichenden Spuren im Rahmen eines Indizienprozesses verurteilt zu werden. In solchen Lagen kann man wirklich nur dann noch morden, wenn man falsche Spuren legen kann, die einen Unschuldigen als Täter belasten, oder wenn man als Auftragsarbeit machen lassen kann, während man sich selbst zur Tatzeit ein einwandfreies Alibi verschafft.

Ein Mann, der eine Familie hat, die er liebt, der einen Job hat, der bestenfalls die Hälfte seines Lebens gelebt hat - der soll eine solche Tat begehen, um ein paar Lärmbelästigungen pro Jahr los zu werden????

 

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Was das Gericht auf Seiten 166 ff. abliefert, um zu suggerieren, es sei sicher, dass Darsow die Internetseite mit der Anleitung für den Schalldämpferbau aufgerufen und gedruckt habe, ist beschämend. Zerhackstückte, aus dem Zusammenhang gerissene  Aussagen von Kollegen des Darsow, die man so, so oder so deuten kann, versucht das Gericht als Beweis zu verkaufen.

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@Gast #4

 

Sicherlich ist es einfacher, Zeitungsartikel zu lesen oder sich eine Dokumentation anzuschauen. Wenn Sie sich aber ernsthaft mit dem Sachverhalt, den aufgeworfenen Problematiken und den verwerteten Indizien auseinandersetzen wollen, dann kommen Sie um das Lesen des Urteils nicht herum.

 

Was (irgend-) ein Nachbar in einem TV-Beitrag äußert, ist irrelevant. Zu den Lärmbelästigungen finden Sie im Urteil Zeugenaussagen.

 

 

 

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M.Beckhaus schrieb:

@Gast #4

 

Sicherlich ist es einfacher, Zeitungsartikel zu lesen oder sich eine Dokumentation anzuschauen. Wenn Sie sich aber ernsthaft mit dem Sachverhalt, den aufgeworfenen Problematiken und den verwerteten Indizien auseinandersetzen wollen, dann kommen Sie um das Lesen des Urteils nicht herum.

 

Was (irgend-) ein Nachbar in einem TV-Beitrag äußert, ist irrelevant. Zu den Lärmbelästigungen finden Sie im Urteil Zeugenaussagen.

 

 

 

Die Zeugenaussagen im Urteil besagen nicht, dass es sich um häufige Störungen gehandelt habe, und eine Aussage eines Nachbarn vor laufender Kamera ist nicht wenuger ernst zu nehmen als ein Zitat im Urteil.

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@ Gast #5

 

Wie das Gericht zur Überzeugung gelangte, dass der Verurteilte auf "silencer.ch" war und das PDF mit der Bauleitung ausdruckte, beschreibt es bereits ab S. 127 ff des Urteils.

 

Leider kann man ihrem Kommentar nicht entnehmen, was genau Sie an dem Urteil kritisieren. Zumal das Gericht sich in dem Urteil im Wesentlichen nicht auf die Zeugenaussagen der Kollegen beruft.

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M.Beckhaus schrieb:

@ Gast #5

 

Wie das Gericht zur Überzeugung gelangte, dass der Verurteilte auf "silencer.ch" war und das PDF mit der Bauleitung ausdruckte, beschreibt es bereits ab S. 127 ff des Urteils.

 

Leider kann man ihrem Kommentar nicht entnehmen, was genau Sie an dem Urteil kritisieren. Zumal das Gericht sich in dem Urteil im Wesentlichen nicht auf die Zeugenaussagen der Kollegen beruft.

 

Es stützt sich auf die IP-Nr., unter der die ganze Firma surfte, und die Kennung des Andreas Darsow, die jeder verwenden konnte. Und das ist eben zu wenig.

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Gast schrieb:

M.Beckhaus schrieb:

@ Gast #5

 

Wie das Gericht zur Überzeugung gelangte, dass der Verurteilte auf "silencer.ch" war und das PDF mit der Bauleitung ausdruckte, beschreibt es bereits ab S. 127 ff des Urteils.

 

Leider kann man ihrem Kommentar nicht entnehmen, was genau Sie an dem Urteil kritisieren. Zumal das Gericht sich in dem Urteil im Wesentlichen nicht auf die Zeugenaussagen der Kollegen beruft.

 

Es stützt sich auf die IP-Nr., unter der die ganze Firma surfte, und die Kennung des Andreas Darsow, die jeder verwenden konnte. Und das ist eben zu wenig.

 

Ergänzung:  Auf S. 130 erklärt der hinzug4ezogene Sachverständige selbst, dass zwar unter ADarsow aufgerufen und gedruckt worden sei, dass das aber jeder auch von seinem PC oder einem zusätzlich angeschlossenen PC hätte machen können und dass es in der Fa. üblich sei, dass man untereinander die Login-Daten der anderen kenne.

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M.Beckhaus schrieb:

 Zumal das Gericht sich in dem Urteil im Wesentlichen nicht auf die Zeugenaussagen der Kollegen beruft.

Und das ist unter anderem ein wesentlicher Kritikpunkt des Urteils: die Begründung lässt Zeugenaussagen und Erkenntnisse aus der HV weg, die entlastend wirken könnten, zitiert aber aus den Ermittlungsakten Sachverhalte, die gar nicht in die HV eingeführt wurden (Mantrailer-Hunde).

Und da verlangen Sie, dass man das Urteil als alleinige Quelle für Erkenntnisse hernimmt oder wichtiger wertet als Aussagen von Zeugen, die sie außerhalb der HV gemacht bzw. wiederholt haben?

Gast schrieb:
Im Urteil selbst scheint mir der Duktus der Schilderung des Sachverhalts bzw. generell aller Tatsachenfeststellungen sehr problematisch. Sie erinnern weitgehend an einen Klausursachverhalt, der mit den sprichwörtlichen Winken mit dem Zaunpfahl gespickt ist.
Was würde ein Richter denken, wenn ihm ein fiktiver allwissender Zeuge einen Sachverhalt wortwörtlich so geschildert hätte, z.B. die Lärmbelästigung? Er würde ihn wohl ermahnen, bei der Wahrheit zu bleiben und seine Aussage von dem "Spin" zu befreien, der krampfhaft die eigenen Überzeugungen und Deutungen des Zeugen unterstützen soll. Ein solcher Stil legt die Besorgnis nahe, dass ein Urteil weniger auf einer unvoreingenommenen rechtlichen Würdigung des unmittelbar dargebotenen bzw. nach logischen Denkgesetzen deduzierbaren Sachverhalts beruht, als vielmehr auf einem teils autosuggestiven Prozess, der von differenzierten Eingaben mit minimaler Aussagekraft nach groben Rastern auf seine abschließenden Erklärungen kommt.
Genau so ist es.

@Gast 4

Wie oft diese Lärmbelästigungen waren von 2007-2009

sagen die Nachbarn doch klar und deutlich,nämlich nahezu täglich,es wurde besonders laut geschrien S.199 im Urteil zu finden.

Das es zu einer solchen Entladung kommen kann,die in einem 2fach Mord endet,halte ich für sehr wohl möglich.

Wie würde man wohl selber reagieren,wenn ein Makler einem ein Haus andreht,das neben einer undefinierbaren

Lärmquelle liegt,für die auch noch seine eigene Familie die Verantwortung trägt ? Also ich wäre da auch stinkig. Im Urteil ist doch der weitere Verlauf dann wirklich genügend be und umschrieben.

Auch erkennbare Lösungsversuche der Fam.D mündeten doch alle im "Nichts". Ist doch wirklich sehr gut im Urteil dargelegt. 

Wenn in der Doku des ZDF ein Nachbar (mehr waren es nicht) sich zu Wort meldet und das versucht alles etwas zu relativien,hat das für mich nur wenig Aussagekraft wenn ich weiß,genau dieser Nachbar war der Familie D. besonders Verbunden und ist es auch jetzt noch. 

Was hat man dem Zuschauer denn da vorgeführt ? 

1. Eine Mutter mit 3 Kindern deren Mann im Gefängnis

    einsitzt (zurecht oder unrecht klammere ich mal aus) 

    und die ihren Alltag meistern muss. Natürlich bedeutet

    die Inhaftierung immer auch ein Ballast für die 

    Angehörigen,das bringt der Umstand nun einmal

    mit sich.

2. Hat man versucht dem gemeinen Zuschauer den 

    liebenden und fürsorglichen Vater zu zeigen,(ich halte

    gar nichts davon kleine Kinder in Gefängnisse zu mit-

    zunehemen rein meine persönliche Haltung dazu).

3. hat man Herrn D.die Möglichkeit geben wollen sich 

    nach allem äussern zu können in der Öffentlichkeit.

    Dies geschah überhaupt nicht,da er etwas von einem

    kranken und gestörten daher Fabulierte mit dem 

    Hintergrund:"Seht her liebe Öffentlichkeit,ich der 

    fürsorgliche Familienvater D.ist doch zu einer solchen

    Tat gar nicht in der Lage,der Täter muss doch eiskalt

    und völlig verrückt sein,seht her ich bin doch beides

    nicht...........so kam es bei mir an.

    Andere sehen das sicher anders,deren gutes Recht.

    für mich war das alles sehr,sehr dünn.

    Es gibt natürlich die Möglichkeit das es Vorgaben aus

    dem HMdJ gab,worüber man reden darf und worüber 

    nicht,das weiß ich nicht. 

    

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Kritischer Beobachter schrieb:

@Gast 4

Wie oft diese Lärmbelästigungen waren von 2007-2009

sagen die Nachbarn doch klar und deutlich,nämlich nahezu täglich,es wurde besonders laut geschrien S.199 im Urteil zu finden.

Das es zu einer solchen Entladung kommen kann,die in einem 2fach Mord endet,halte ich für sehr wohl möglich.

Wie würde man wohl selber reagieren,wenn ein Makler einem ein Haus andreht,das neben einer undefinierbaren

Lärmquelle liegt,für die auch noch seine eigene Familie die Verantwortung trägt ? Also ich wäre da auch stinkig. Im Urteil ist doch der weitere Verlauf dann wirklich genügend be und umschrieben.

Auch erkennbare Lösungsversuche der Fam.D mündeten doch alle im "Nichts". Ist doch wirklich sehr gut im Urteil dargelegt. 

  

 

Die Randalierrei des Herrn Toll im trunkenen Zustand auf der Straße soll in den letzten zwei Jahren vor der Tat abgenommen haben, Schreie der Frau sollen zugenommen haben. Außerdem wird berichtet, dass Toll ab etw 4 Uhr morgend vor dem Haus beschäftigt gewesen sei - Müllentsorgung u.a.

Was die NAchbarn berichten haben sie offencihtlich vor allem dann feststellen können, wenn sie selbst draußen waren (auf der Terasse) oder auf der Straße.

 

Hier ergibt sich nicht das klare Bild permanenter Ruhestörung auf unerträglichem Niveau, so schildert das ja auch kein Nachbar.

 

Allerdings: Wenn man selbst sagt: "Na ja, wenn das so war... Dann kann ich es nachvollziehen, dass es in Mord mündete..." , dann müsste man zumindest sagen: "Wenn es so wild war und wenn er es war, dann kann von besonderder Schwere der Schuld keine Rede sein, dem sind nur irgendwann die Nerven durchgegangen."

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Zur ZDF - Doku:

"37 Grad" nennt sich zwar "Doku", aber es wird konsequent aus der Sicht von durch besondere Schicksale betroffenen Menschen berichtet, was schon der Titel der betreffenden Sendung zeigt: "Mein Mann ist kein Mörder!" Es geht also gerade nicht um eine ausgewogene Darstellung oder gar um Wahrheitsfindung, sondern eben um Menschen in oftmals belastenden Lebenssituationen und darum, wie sie damit umgehen.

"… Warum sind Anja, Freunde und die Familie von der Unschuld ihres Mannes überzeugt? Wie lebt eine Frau mit ihren Kindern, deren Mann als Mörder verurteilt wurde? Wie verarbeitet die Familie die Gefängnisbesuche? Wird es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommen? "37º" begleitet Anja Darsow im Alltag und bei ihrem Kampf um die Unschuld ihres Mannes."

http://37grad.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/4c838ba6-ed58-3a59-b347-4...

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Gast schrieb:

Zur ZDF - Doku:

"37 Grad" nennt sich zwar "Doku", aber es wird konsequent aus der Sicht von durch besondere Schicksale betroffenen Menschen berichtet, was schon der Titel der betreffenden Sendung zeigt: "Mein Mann ist kein Mörder!" Es geht also gerade nicht um eine ausgewogene Darstellung oder gar um Wahrheitsfindung, sondern eben um Menschen in oftmals belastenden Lebenssituationen und darum, wie sie damit umgehen.

"… Warum sind Anja, Freunde und die Familie von der Unschuld ihres Mannes überzeugt? Wie lebt eine Frau mit ihren Kindern, deren Mann als Mörder verurteilt wurde? Wie verarbeitet die Familie die Gefängnisbesuche? Wird es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommen? "37º" begleitet Anja Darsow im Alltag und bei ihrem Kampf um die Unschuld ihres Mannes."

http://37grad.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/4c838ba6-ed58-3a59-b347-4...

 

Bereits der Titel "Mein Mann ist kein Mörder" macht jedenfalls klar, dass man es mit einer Gegendarstellung zum Urteil aus Sicht der Ehefrau des Verurteilten zu tun hat. Das ist offen und ehrlich - im Gegensatz zu der Formel "Im Namen des Volkes", die mangels vom Volke legitimierter und kontrollierter Richter nur eine leere Hülse ist.

 

Im Übrigen scheint es mir kaum vorstellbar, dass man dem Gericht nicht vorab Gelegenheit gab, Stellung zu beziehen. Wenn das Gericht darauf aber verzichtet, dann kann man sich wohl nicht beschweren.

 

Im Übrigen sollte gerade der Umstand, dass die gemeinsamen NAchbarn der Toll und Darsow offensichtlich zu den Unterstützern für ein Wiederaufnahmeverfahrebn gehören, durchaus Wert beimessen: Sie kannten die Tolls und die Darsows, sie wussten die Lärmbelästigungen einzuschätzen, und wenn sie meinen, dass Darsow nicht der Mörder der Tolls sei, dann ist das zwar kein Beweis für seine Unschuld, aber zweifellos ein sehr starkes Indiz dafür.

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@ Gast #7

 

Im Urteil wird wesentlich mehr dargelegt, als das, was Sie nun glauben machen wollen. Entweder haben Sie das Urteil nicht gelesen, es nur selektiv gelesen oder Sie verstehen den Inhalt nicht. Lesen Sie doch bitte über die Seite 130 hinaus.

 

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man meint etwas mit vor Überzeugung geschwellter Brust kritisieren zu können, was man nur ansatzweise erfasst hat.

 

Wenn Sie in Ihrer eigenen Arbeit ebenso oberflächlich arbeiten, dann ist nachvollziehbar, warum Sie ihr eigenes Unvermögen auf andere projezieren wollen.

 

Wollen Sie etwa so einem Menschen helfen, der Ihrer Ansicht nach zu unrecht verurteilt wurde?

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M.Beckhaus schrieb:

@ Gast #7

 

Im Urteil wird wesentlich mehr dargelegt, als das, was Sie nun glauben machen wollen. Entweder haben Sie das Urteil nicht gelesen, es nur selektiv gelesen oder Sie verstehen den Inhalt nicht. Lesen Sie doch bitte über die Seite 130 hinaus.

 

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man meint etwas mit vor Überzeugung geschwellter Brust kritisieren zu können, was man nur ansatzweise erfasst hat.

 

Wenn Sie in Ihrer eigenen Arbeit ebenso oberflächlich arbeiten, dann ist nachvollziehbar, warum Sie ihr eigenes Unvermögen auf andere projezieren wollen.

 

Wollen Sie etwa so einem Menschen helfen, der Ihrer Ansicht nach zu unrecht verurteilt wurde?

 

Sie haben nichts anderes zu bieten als immer wieder den Verweis auf das Urteil. Dartaus kann man schließen, dass Sie das Urteil entweder selbst noch nicht gelesen haben, oder dass Sie dort keine stichhaltigen Begründungen gefunden haben.

 

Verstehen Sie doch bitte:  Niemand muss beweisen, dass Andreas Darsow NICHT GEMORDET HAT.   Ihm ist vielmehr zu beweisen, DASS ER GEMORDET HAT.  Sie behaupten,  der Beweis sei erbracht, ich bestreite das.

Definitiv gibt es für eine Täterschaft ADs bestensfalls Indizien (angebliches oder tatsächliches Motiv, behaupteter Aufruf und Ausdruck einer Internetseite durch AD, Schmauchspuren auf seiner Hose, die zu mager sind, um Schussspuren sein zu können, die zudem chemisch nicht wirklich passen).

Doch selbst diese Indizien wackeln - und wenn Sie hier die Position vertreten, AD sei der Mörder, dann MÜSSEN SIE DAS HIER BEWEISEN und insbesondere auch darlegen, warum AD die Person gewesen sein MÜSSE, die die Schalldämpferseite aufgerufen und ausgedruckt habe.

Wäre das im Urteiul schlüssig erklärt, dann hätten Sie das doch längst zitiert!

 

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@ Gast

 

Sie veröffentlichen Ihre Kommentare einfach unter Gast. Eine Zuordbarkeit zu anderen Kommentaren hier ist nicht möglich. Das wollen Sie wahrscheinlich auch nicht.

 

Sie gehen das Urteil an und stellen Behauptungen auf, die das Urteil wiederlegt. Wenn man Ihnen das deutlich macht, erklären Sie, man dürfe nicht immer auf das Urteil verweisen und konsturieren dann mit der Behauptung, weil ich auf das Urteil verweise, hätte ich es selbst nicht gelesen, eine Logik, die auf Kleinkindniveau ist.

 

Ich kann Ihnen kein Zitat aus dem Urteil präsentieren, dass schlüssig erklärt, warum die Kammer den Verurteilten für schuldig hält. Das Urteil ist in Gänze zu lesen. Nur so können Sie sich dem Urteil auch kritisch nähern.

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M.Beckhaus schrieb:

@ Gast

 

Ich kann Ihnen kein Zitat aus dem Urteil präsentieren, dass schlüssig erklärt, warum die Kammer den Verurteilten für schuldig hält. Das Urteil ist in Gänze zu lesen. Nur so können Sie sich dem Urteil auch kritisch nähern.

 

Ihre wenig netten Vergleiche habe ich einmal herausgenommen.

 

Versuchen wir es einmal zusammen?

 

Unbestritten ist, dass von der Fa., in der Andreas Darsow tätig war, die Schalldämpferseite aufgerufen (IP) und ausgedruckt wurde, und zwar unter der Kennung des Andreas Darsow.

Unstrittig ist aber auch, dass so NICHT bewiesen ist. dass der Aufruf und Ausdruck von Andreas Darsow vorgenommen wurden, weil dessen Login-Daten kein Geheimnis waren und eine Überprüfung der Festplatten der greifbaren PC zu keinem Fund insofern führte. Nahe liegt, dass der Admin, ein Waffennarr, der nicht einmla ausschließen wollte, dass er die Schalldämpferseite aufgerufen habe, das getan hatte. Seinen Laptop ließ er erst untersuchen, nachdem er die Festplatte mit einem Shredder-Programm bereinigt hatte.

 

Ich sehe beim besten Willen nicht, wo das Gericht nachvollziehbar erklärt, wie es vor dem Hintergrund dieser Tatsachen zur Sicherheit kommt, Darsow habe die Seite aufgerufen und ausgedruckt.

 

Teilen Sie doch bitte wenigstens mit, auf welcher Seite bzw. welchen Seiten das Gericht die Erklärung bietet!

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Teilen Sie doch bitte wenigstens mit, auf welcher Seite bzw. welchen Seiten das Gericht die Erklärung bietet!

 

Ab Seite 133 des Urteils wird erläutert, dass der Aufruf und der Ausdruck des PDF mit der Bauanleitung nicht nur mit der Kennung des Verurteilten erfolgte, sondern auch von dessen PC.

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M.Beckhaus schrieb:

Teilen Sie doch bitte wenigstens mit, auf welcher Seite bzw. welchen Seiten das Gericht die Erklärung bietet!

 

Ab Seite 133 des Urteils wird erläutert, dass der Aufruf und der Ausdruck des PDF mit der Bauanleitung nicht nur mit der Kennung des Verurteilten erfolgte, sondern auch von dessen PC.

 

Das ist nicht zutreffend:

Festplattenuntersuchungen ergaben keinen relevanten Fund, so dass man letztlich meinte, dass nur der "alte Rechner" des Angeklagten, der vor der Untersuchung vom Administrator beseitigt worden war, einen relevanten Fund habe enthalten können.

 

Das wiederum ist aus mehreren Gründen zu weit gegriffen:

 

Erstens unterstellte der "Sachverständige" allen, sie seien unfähig, temporäre Dateien zu löschen, wobei der Nachweis dafür natürlich nicht erbracht wurde, zweitens konnte der Admin auch seinen Laptop ans Netz hängen, den er erst zur Untersuchung übergab, nachdem er die Festplatte mit einem Shredder-Programm bereinigt hatte, drittens soll Ayndreas Darsow z.T. im Außendienst gewesen sein - so dass der Admin sogar von Darsows PC aus hätte agieren können.

 

Unter diesen Umständen kann man nun wirklich nicht sagen, es stehe fest, dass Darsow die Anleitung geladen habe!

 

 

 

 

 

3

@denGast,der immer vom "perfekten Mord, bei dem auf einen Unschuldigen ein Verdacht gelenkt wird" schreibt:
Ist schon blöd, dass der perfekte Mörder so blöd war, auch noch so viele Spuren zum Admin zu legen?

 

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nochsoeinngast schrieb:

@denGast,der immer vom "perfekten Mord, bei dem auf einen Unschuldigen ein Verdacht gelenkt wird" schreibt:
Ist schon blöd, dass der perfekte Mörder so blöd war, auch noch so viele Spuren zum Admin zu legen?

 

 

Nicht jeder Mord, bei dem falsche Spuren gelegt werden, ist ein perfekter Mord......   :)

1

Wenn der Admin einen Laptop mit Windows XP und IE 6 dafür nutzte, auf der Arbeit unter den Login-Daten von Andreas Darsow zu surfen, dann hinterließ  dabei die selben Spuren auf Fremdservern wie Darsow selbst.

 

Dabei ist diese Vorstellung - anders als vom Gericht beurteilt - keineswegs abwegig:   Für diesen Zweck konnte dem Admin ein alter Laptop reichen, dafür brauchte er kein High-End-Gerät.  Dafür brauchte er auch kein neues Betriebssystem - zum einfachen Surfen reicht eine alte Kiste mit XP allemale.

Es konnte aus Sicht des Admins durchaus Vorteile bieten, wenn er perfekt unter der Maske des Andreas Darsow privat surfte, während er in der Firma saß. So war es ausgeschlossen, dass man im Falle eines Falles ermitteln konnte, wo er selbst gesurft hatte und in welchem Umfang er dies privat tat.

Und wenn man es für möglich hält, dass im Falle Toll ganz andere mordeten, die eine Spur nach Darsow legen wollten, so bot sich in der beschriebenen Weise auch diese Möglichkeit.

3

Exzentriker schrieb:

Dabei ist diese Vorstellung - anders als vom Gericht beurteilt - keineswegs abwegig:   Für diesen Zweck konnte dem Admin ein alter Laptop reichen, dafür brauchte er kein High-End-Gerät.  Dafür brauchte er auch kein neues Betriebssystem - zum einfachen Surfen reicht eine alte Kiste mit XP allemale.

 

Sie unterstellen dabei auch, dass es dem Admin möglich gewesen sei, sich mit dem Login des Verurteilten einzuloggen, während dieser bereits eingeloggt war.

 

Zum Zeitpunkt des Aufrufens des in Rede stehenden PDF sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Verurteilte in seinem Büro war.

 

Weiter unterstellen sie dem Administrator, dass er zum privaten Surfen ein Verhalten an den Tag legte, dass bei Entdeckung eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte.

 

Und warum sollte sich der Administrator gerade das veraltete System des Verurteilten zur Tarnung nehmen? Im Urteil finden sich auch Hinweise darauf, dass es im Unternehmen Rechner gab, die identische und aktuellere Software installiert hatten. Das hätte dem Administrator doch einen erheblichen Aufwand erspart.

 

Zur Lärmbelästigung: Noch im Jahre 2009 und auch kurz vor der Tat hat sich das Ehepaar Mietwohnungen angeschaut. Es stand die Überlegung im Raum, sich ein Baugrundstück zu kaufen um dort ein neues Eigenheim errichten zu können. Die Ehefrau des Verurteilten schreibt selbst in ihren Kommentaren, dass die Besichtigung von Mietwohnungen dazu diente, sich Vorstellungen über den Grundriss des zukünftigen Hauses machen zu können. Wenn also die Überlegung im Raum stand, das Eigenheim zu verkaufen, damit einen erheblichen Verlust beim Verkauf zu machen und sich nochmals zu verschulden und diese Überlegungen nichts mit einer Lärmbelälstigung der Nachbarn zu tun hatten, was war dann der Grund?

Nach eigenem Bekunden der Ehefrau des Verurteilten, hatten sie Beide noch Nebenjobs, um die finanziellen Belastungen zu stemmen. War ihnen das Haus nicht groß genug? Wollte man sich noch weiter verschulden, um es noch besser zu haben?

Die Ehefrau des Verurteilten gibt in ihren Kommentaren hierüber keine Auskunft.

4

M.Beckhaus schrieb:
während dieser bereits eingeloggt war.
Das steht wo?

M.Beckhaus schrieb:
Weiter unterstellen sie dem Administrator, dass er zum privaten Surfen ein Verhalten an den Tag legte, dass bei Entdeckung eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte.
Erstens hat er dieses Verhalten vor dem Gericht selbst zugegeben bzw. zugeben müssen und zweitens: wer hätte es denn entdecken sollen, wenn die Rechner nicht beschlagnahmt worden wären? Als Admin war er sein eigener "Kontrolleur".

M.Beckhaus schrieb:

Und warum sollte sich der Administrator gerade das veraltete System des Verurteilten zur Tarnung nehmen? Im Urteil finden sich auch Hinweise darauf, dass es im Unternehmen Rechner gab, die identische und aktuellere Software installiert hatten. Das hätte dem Administrator doch einen erheblichen Aufwand erspart.

Zum wiederholten Mal: um begründete Zweifel daran zu haben, dass ein Sachverhalt den Angeklagten belastet, ist es nicht notwendig, alle Alternativmöglichkeiten mit fundierten Motiven auszustatten. Wenn also jemand anders ohne große Probleme das PDF hätte ausdrucken können, ist die Frage, inwieweit das gegen den Angeklagten verwendet werden kann.

Trotzdem eine Antwort: um keine Spuren auf seinem eigenen Rechner zu hinterlassen, greift der Admin zu einem der ungenutzen Reserverechner, die er verwaltet. Solche Rechner sind keine neuen Geräte und befinden sich nach Formatierung und Neuinstallation bzw. Wiederherstellung im Rohzustand ohne Updates (z.B. IE 6.0 statt 7.0, der bei einer Installation von XP SP2 nachträglich installiert werden muss). Rechner ans Netzwerk anschließen, hochfahren, einloggen, ausdrucken, Rechner abstöpseln und zurück in den Urzustand versetzen - fertig.

Ich empfehle Ihnen außerdem, sich mit den Grundlagen unterschiedlicher Betriebssysteme zu befassen, bevor Sie weiter zu EDV-Themen posten. Der Unterschied zwischen XP und Vista ist enorm, insbesondere was die Hardwareanforderungen angeht. Dann verstehen Sie möglicherweise, warum in einem Kleinbetrieb nur der Admin einen Laptop mit Vista hatte und die anderen mit bis zu 7 Jahre alten Rechnern arbeiteten.

M.Beckhaus schrieb:

Exzentriker schrieb:

Dabei ist diese Vorstellung - anders als vom Gericht beurteilt - keineswegs abwegig:   Für diesen Zweck konnte dem Admin ein alter Laptop reichen, dafür brauchte er kein High-End-Gerät.  Dafür brauchte er auch kein neues Betriebssystem - zum einfachen Surfen reicht eine alte Kiste mit XP allemale.

 

Sie unterstellen dabei auch, dass es dem Admin möglich gewesen sei, sich mit dem Login des Verurteilten einzuloggen, während dieser bereits eingeloggt war.

 

Zum Zeitpunkt des Aufrufens des in Rede stehenden PDF sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Verurteilte in seinem Büro war.

Was die Kammer nach ihren Worten als erwiesen ansieht, kann ich nicht als mein persönliches Evangelium akzeptieren, haben Sie dafür bitte Verständnis.

Doppel- bzw. Mehrfachanmeldungen müssen keineswegs ausgeschlossen sein, schließlich können sie unter Umständen Sinn machen, damit jemand mit stationärem Büro-PC sich an anderen Stellen des Hauses (Laboratorien, Hörsäle z.B.) zusätzlich mit einem Laptop einloggen kann.

Und was passiert denn, wenn sich jemand bei einem Netzwerk anmeldet? Es wird ihm eine der noch freien Datenleitungen zugewiesen, sonst nichts. Und wieso sollen nicht zwei Datenleitungen zugleich unter der selben Kennung laufen können? Vermutlich wird man Doppelanmeldungen bei konfigurierbaren Netzwerken teilweise ausschließen können - aber das würde voraussetzen, dass der Netzadministrator das auch will!

 

M.Beckhaus schrieb:

Weiter unterstellen sie dem Administrator, dass er zum privaten Surfen ein Verhalten an den Tag legte, dass bei Entdeckung eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte.

So weit bin ich nicht gegangen. Aber anzunehmen, dass es ihm lieber war, überwiegend im Nebel zu surfen, ist doch keine gewagte Spekulation?

 

M.Beckhaus schrieb:

Und warum sollte sich der Administrator gerade das veraltete System des Verurteilten zur Tarnung nehmen? Im Urteil finden sich auch Hinweise darauf, dass es im Unternehmen Rechner gab, die identische und aktuellere Software installiert hatten. Das hätte dem Administrator doch einen erheblichen Aufwand erspart.

 

Ich denke da nur praktisch: Zum Surfen reichte dem Admin ein altes Windows-XP, und ein solches hatte er aus vergangenen Tagen als Originallizenz übrig. Die meisten Leute kaufen sich, wenn sie einen neuen PC kaufen, einen mit Betriebssystem - was auch viel billiger ist, als wenn man PC und BS getrennt kauft. Dann hat man ein altes BS und einen alten PC über (sunk costs, umgangsprachlich: für lulu)!

Ich vermute, der Admin wird einen neuen Laptop gehabt haben, mit BS Windows 7, aber auch eine alte Kiste mit Windows-XP. Das ist häufig so bei Leuten, die viel mit PCs zu tun haben. Sie kaufen sich ja nicht erst dann einen neuen PC, wenn der alte kaputt ist, sondern dann, wenn ihnen der technologische Sprung seit dem letzten Kauf groß genug und preislich verdaulich erscheint. Nur selten verkaufen sie dann das alte Modell, weil es kaum noch Geld bringt, aber im Falle eines Falles ein nahezu vollwertiges Ersatzgerät ist. Ich mache das ganz genau so, und glauben Sie nicht, dass ich da der Einzige bin!

Dann liegt es nahe, dass ein Admin, der auf der Arbeit surfen und downloaden will, dazu nicht seinen neuen Laptop, sondern die alte Kiste nimmt, weil die technisch völlig ausreicht und weil es ihm egal ist, wenn die sich eine zusätzliche Macke oder einen Virus einfängt usw. usf.

 

Außerdem könnte es natürlich sein, dass er ganz gezielt einen Internetzugang unter Andreas Darsow faken wollte, um falsche Spuren legen zu können. Oder können Sie das ausschließen?

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@ Exentriker

 

Wenn Doppelanmeldungen in Unternehmensnetzwerken üblich und/ oder beim Arbeitgeber des Verurteilten möglich sind, dann hätte der Sachverständige dies nicht nur zu Protokoll gegeben, sondern auch untersucht. Entweder verüfgen Sie über deutlich bessere Kenntnisse als der Sachverständige in Sachen Windows-Netzwerke oder Sie unterstellen Unfähigkeit.

 

Die Kammer hat sich mit der Möglichkeit auseinander gesetzt, dass der Administrator die in Rede stehende Internetseite aufgeruft hat. Dabei ist sie zur Überzeugung gelangt - und wie ich finde, hat sie diese Überzeugung schlüssig dargelegt - dass der Administrator die Seite zu diesem Zeitpunkt nicht aufgesucht haben kann.

 

Was mich wundert ist dieses unbedingte Festhalten an der These, dass der Administrator die Seite unter einer fast schon kriminellen Vorgehensweise aufgerufen haben soll. Sie sagen es ja selbst: Ein Administrator ist quasi sein eigener Kontrolleur. Er ist mithin unter Umständen in der Lage, sein privates Surfen bei Verdacht der Geschäftsleitung selbst so weitgehend zu löschen, dass der Kosten-Nutzen-Aufwand zur Feststellung für die Geschäftsleitung in keinem Verhältnis steht. Grundsätzlich ist der Aufruf von "silence.ch" legal und ganz offensichtlich war privates Surfen in dem Unternehmen durchaus zulässig. Der Sohn des Geschäftsführers hat den Verurtieilten beim Surfen auf Pornoseiten an seinem Arbeitsplatz und während der Arbeit beobachtet und daraus keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Verurteilten gezogen.

 

Weiter konnte dem Administrator privates Surfen nachgewiesen werden. Es konnte sogar festgestellt werden, dass er mit seinem Dienstlaptop auf Seiten über das Bogenschießen gesurft hat. Warum sollte er also auf der einen Seite ohne weitere Vertuschungsvorkehrungen privat surfen, aber beim Aufruf der Seite "silence.ch" derat umfängliche Maßnahmen zur Vertuschung anstellen?

 

Und was Ihre These angeht, dass der Admin "eine alte Kiste" zum surfen bei der Arbeit einsetzte, weil es bei der egal sei, wenn sie sich beim Downloaden einen Virus einfängt, so ist das unter technischen Gesichtspunkten lebensfremd. Zum einen verüfgen Unternehmensnetzwerke über eine Firewall, zum anderen besteht die Möglichkeit, dass ein Virus nicht nur den einzelnen Rechner befällt, sondern von da aus den Server und das Netzwerk infiziert. Sie unterstellen dem Administrator also nicht nur kriminelles Vorgehen und eine Handlungsweise, die eine fristlose Kündigung rechtfertig, sondern auch noch die Dummheit, das gesamte Netzwerk seines Arbeitgebers zu gefährden.

 

Gut, der Verurteilte ging ebenfalls mit einem veralteten System online. Aber bitte zeigen Sie mir einen Administrator, der mit der von Ihnen geschilderten Motivation seinen privaten und veralteten Laptop zum privaten Surfen bei seinem Arbeitgeber einsetzt und damit zumindest eine Abmahnung riskiert.

 

Aber dies ist nur eine Seite der PDF-Bauanleitungsmedaille. Die Kammer sah es aufgrund abgehörter Telefonate und von Zeugenaussagen als erwiesen an, dass der Verurteilte über Täterwissen zu einem Zeitpunkt verfügte, zu dem er dieses Wissen als Unbeteiligter gar nicht hätte haben dürfen.

 

 

2

@ Gast 9 oder besser jetzt Exzentriker,

 

im Beitrag 9 Switchen sie wieder zwischen 2001 und der

Tatsache das der Lärm 2007-2009 laut "mehrer" Angaben

erheblich zugenommen hat. In 2001,war der Lärm etwas

anders gelagert. Zum Beispiel war Frau Toll in der besagten Phase 2001 noch nicht so störend.

Jetzt denken sie sich einmal ein Stück weg von dem Urteil

selber. Denken sie sich einmal in die Lage der Familie D. hinein,man hat 2 Kinder,die werden älter bekommen solche Quick und Tierlaute mit beim spielen im Garten und fangen an Fragen zu stellen,es wird innerhalb der Familie darüber auch geredet und erklärt. 

Situationen wie das einbehalten des Balles durch Herrn Toll lassen dann auch noch zusätzlich darauf schliessen,das die Kinder direkt in diese unsägliche Nachbarschaft hineingezogen wurden.Ich als Vater habe mich aber in der Vergangenheit stets bemüht mich der ganzen Thematik zu entziehen,es einfach zu ignorieren,schlafe ich halt mit Ohrenstöpsel,meide jeglichen Kontakt, schreibe keine Briefe mehr die meine Not kennzeichnen, und trotzdem entstehen Situationen wo ich immer wieder zum Betroffenen werde,als Vater dem man berichtet das Toll den Ball einbehalten hat,weil dieser in dessen Grundstück gelandet ist.....nicht D. ist zu Herrn Toll,nein es war Z. ich tippe mal darauf D.war über Jahre hinweg angefressen. Das ewige klagen an der Arbeit und in der Nachbarschaft zeigen es deutlich,wie sehr war es wirklich Thematik auch innerhalb der eigenen Familie ? Man erahnt es..... zusätzlich noch die Erkrankung des Vaters,die einem mehr als nahe geht,die ganz sicher auch die gesamte Familie beeinflusst hat,dazu noch der Versuch ein neues,bezahlbares Haus zu finden, nichts gelingt aber wirklich.........ich glaube D.war einfach mit der Gesamtsituation überfordert. Ich glaube an keine Verschwörung,diese wäre viel einfacher zu gestalten gewesen,da hätte es keinerlei Nachfragen gegeben.Auch wären keinerlei Patronenhülsen am Tatort geblieben. Auch bedarf es einen hohen Aufwand eine 30 köpfige SOKO zu manipulieren,samt StA als Herrin der Ermittlungen. Und auch eine gesamte Strafkammer zu manipulieren kann nicht der Hintergrund dieser vorliegenden Tat sein. 

Der dagegen Vorgetragene im Urteil sehr wohl......so meine Überzeugung,denn das Urteil selber ist Schlüssig,ob ein Schusstest statt fand oder nicht,ob die Mülltüte die an der Arbeit entsorgt wurde oder nicht,ob Herr D.auch Botengänge gemacht hat in der Zeit als die Bauanleitung abgerufen wurde,alles Nebenschauplätze,

die Hauptfaktoren lassen sich alle mit dem Namen D. verbinden. Und dies ausschliesslich ! Es gibt nichts was ihn als Täter regelrecht ausscheiden lässt.

3

@ Waldemar Robert Kolos

 

Aber sicher steht es im Urteil,das man den Bestandteil Kalium auf Umwelteinflüsse zurückführen kann, Seite 177 und 178 geben das klar wieder.

Und um es kurz zu machen Seite 173 Abs. "ohne wenn und aber"identisch.

Gemeint ist der Schmauch aus den verschossenen Patronen,mit den gefunden Anhaftungen auf den 4 gesicherten Gegenständen.

 

3

Kritischer Beobachter schrieb:

@ Waldemar Robert Kolos

 

Aber sicher steht es im Urteil,das man den Bestandteil Kalium auf Umwelteinflüsse zurückführen kann, Seite 177 und 178 geben das klar wieder.

Und um es kurz zu machen Seite 173 Abs. "ohne wenn und aber"identisch.

Gemeint ist der Schmauch aus den verschossenen Patronen,mit den gefunden Anhaftungen auf den 4 gesicherten Gegenständen.

 

 

Es ging mir und Ihnen nicht um die Frage, woher Kalium in den Schmauch gelangte (Umwelteinflüsse), sondern darum, dass er im Schmauch enthalten war, und zwar nur beim Angeklagten nicht aber am Tatort. PbBaSbAlK mit PbBaSbAl "ohne wenn und aber" für identisch zu halten darf man zweifellos und ohne Wenn und Aber für einen Denkfehler halten. 

Auch unabhängig von dem Denkfehler eine sehr wichtige Schlüsselstelle im Urteil (Seite 179 UA):

"Zur Gewissheit der Kammer konnte nach dem weitergehenden Ergebnis der Gutachtens der Sachverständigen Dr. Schumacher und Dr. Schulze ausgeschlossen werden, dass der Schmauch - ... - auf der Bundeswehrhose bzw. dem dazugehörigen Hemd (bereits) in einer Zeit angetragen wurde, als der Angeklagte vom 01. April 1990 bis 31. März 1991 seinen Grundwehrdienst bei der Bundeswehr versah bzw. ableistete bzw. als er ein bis zwei Jahre später an einer Reserveübung teilnahm, mithin auch die als sogenannte Sekundärübertragung auf dem Pulsmesser bzw. auf den Arbeits-/Gartenhandschuhen nachgewiesenen Schmauchspuren gegebenenfalls solchermaßen erklärt werden könnten, vielleicht sogar müssten."

Mit "weitergehenden Ergebnis der Gutachten" sind gemeint die Ausführungen der Sachverständigen zu den bei der Bundeswehr verwendeten Schmierölen und ihre Einflußnahme auf die Schmauchbildung sowie zu dem in Auftrag gegebenen Beschusstest. Zuvor hatte die Kammer erkennbar noch Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten, danach nicht mehr.

Es stellt sich also die Frage, ob die Ausführungen der Sachverständigen geeignet waren, um die Zweifel der Kammer zu beseitigen, d.h. um auszuschließen, dass die beim Angeklagten gefundenen Schmauchspuren in der Bundeswehrzeit angetragen wurden.

Ich denke, das waren sie nicht. 

Aluminium und Kalium sind und waren in Schmierölen enthalten, so die Ausführungen des Sachverständigen. Nachträgliche Verschmelzung mit dem Schmauch sei aber ausgeschlossen. Das ist klar. Nur darauf allein kommt es nicht an, wenn der Sachverständige noch zuvor zur Überzeugung der Kammer erklärte, dass Bestandteile des Schmauchs auch auf Umwelteinflüsse zurückgeführt werden könnten. Damit könnte Kalium, obwohl kein Bestandteil des Munitionzündsatzes, trotzdem Bestandteil des Schmauchs sein, also während des explosiven Verschmelzungsvorgangs von außen in den Schmauch aufgenommen werden. In Betracht kommt also die Aufnahme des Kaliums in den Schmauch aus kaliumhaltigen Schmierölen, wenn die verwendete Waffe damit gereinigt wurde. Das Gleiche dürfte aber auch für Aluminium gelten, wenn Aluminium im Schmieröl enthalten war. 

Der Beschusstest mit Treibladungsanzünder DM 47 wurde beim Hersteller vorgenommen, nicht bei der Bundeswehr. Es konnte kein Schmauch in der Zusammensetzung PbBaSbAl (Blei, Barium, Antimon, Aluminium) nachgewiesen werden, obwohl Aluminium in dem Zündsatz enthalten war. Angaben darüber, ob und mit welchen Schmierölen die Waffe zuvor gereinigt wurde, fehlen gänzlich. Außerdem ist unklar, ob aus einem einzigen Beschusstest, so weitgehende Schlussfolgerungen gezogen werden dürfen, dass der aluminiumhaltige Schmauch beim Angeklagten nicht in der Bundeswehrzeit angetragen werden konnte.

WR Kolos schrieb:

Der Beschusstest mit Treibladungsanzünder DM 47 wurde beim Hersteller vorgenommen, nicht bei der Bundeswehr. Es konnte kein Schmauch in der Zusammensetzung PbBaSbAl (Blei, Barium, Antimon, Aluminium) nachgewiesen werden, obwohl Aluminium in dem Zündsatz enthalten war. Angaben darüber, ob und mit welchen Schmierölen die Waffe zuvor gereinigt wurde, fehlen gänzlich. Außerdem ist unklar, ob aus einem einzigen Beschusstest, so weitgehende Schlussfolgerungen gezogen werden dürfen, dass der aluminiumhaltige Schmauch beim Angeklagten nicht in der Bundeswehrzeit angetragen werden konnte.

 

Vor allem die Tatsache, dass man Schmauchspuren an der Bundeswehrkleidung fand, die nach Ansicht von Sachverständigen nicht so zu erklären sind, dass es Spuren vom Schießen selbst sein können, ließe nur noch äußerst exotische Möglichkeiten dafür zu, dass es sich um den selben Schmauch wie dem vom Doppelmord handeln könnte.

 

Hier zeigt sich Verurteilungseifer:  Es sind nicht identische Schmauchspuren, sie können so oder so nicht von der Tat selbst stammen, aber sie werden als ein Hauptbeweismittel hochgehalten.

 

Das ist völlig indiskutabel.

4

@Waldemar Robert Kolos

Für das Verbacken gebe ich ihnen recht,das stand weiter unten im Urteil im Zusammenhang mit Ölen,und Fetten glaube S.181,mir liegt es fern jemanden irreführen zu wollen,daher Danke für den Hinweis.

 

0

@ Exentriker

 

Ich stelle fest, dass ich zu viel Zeit darauf verwende, das in meinen Augen schlüssige Urteil Ihnen gegenüber zu rechtfertigen. Erlauben Sie mir daher, an dieser Stelle den Diskurs zu beenden.

 

Wenn Sie Frau Darsow in Ihrem Bemühen ein Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken nicht bereits unterstützen, dann sollten Sie es tun. Ihnen liegt offensichtlich sehr viel daran, dass Urteil der Kammer zu erschüttern. Setzen Sie ihre Energie sinnvoll ein. Und das meine ich vollkommen ironiefrei.

4

Und, ergönzend noch eine Frage:

 

Auf welchen Kleidungsstücken von Andreas Darsow fand man Schmauchspuren plus Bauschaum-Partikel? Er soll doch Schießübungen mit einem Schalldämpfer gemacht haben!

0

@Exzentriker

Da sind Sie auf eine Erfindung der Strafkammer in Darmstadt hereingefallen. Diese "Schießübungen" sind eine reine Vermutung der Kammer, sie sind durch nichts belegt.

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JoBode schrieb:

@Exzentriker

Da sind Sie auf eine Erfindung der Strafkammer in Darmstadt hereingefallen. Diese "Schießübungen" sind eine reine Vermutung der Kammer, sie sind durch nichts belegt.

Ich bin nicht hereingefallen, und die Kammer leitet diese "Schießübungen" plausibel aus der allerdings fragwürdigen Vorstellung ab, AD habe letztlich mit dem Do-it-Yourself-Schalldämpfer gemordet.

0

@ Kolos

Ich stimme ihnen zu im Bezug der Öle,diese Umstände blieben unerforscht.Kann ja von anderer Stelle jetzt gemacht werden.

Würde aber dann auch sagen das die gefundenen "Abstreifungen" als Schmauch erkennbar von den bisherigen Gutachtern gekennzeichnet,aus der BW-Zeit des D. stammen müssten. Also mindestens 16 Jahre alt dann wären. Geht man davon aus das D. seinen eigenen

Angaben folgend letztmalig etwa 1993 anlässlich einer Reserveübung in Kontakt mit Schmauch gekommen ist.

Im übrigen trägt man bei der Bundeswehr auch immer Gartenhandschuhe und Pulsmesser.....ich verstehe.

Ich war zwar viele Jahre früher bei der BW,aber Gartenhandschuhe und Pulsmesser wurden mir beim Einkleiden auf der Kammer nicht übergeben.

Oder wie sehen sie das ?

Oder besser noch woher rühren diese Abstreifungen auf diesen beiden Gegenständen ? Also dem Pulsmesser und den Arbeitshandschuhen......hätten sie da eine Erklärung parat ? Ich bin offen für jede haltbare Erklärung.

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Kritischer Beobachter schrieb:

@Kolos

...

Im übrigen trägt man bei der Bundeswehr auch immer Gartenhandschuhe und Pulsmesser.....ich verstehe.

Ich war zwar viele Jahre früher bei der BW,aber Gartenhandschuhe und Pulsmesser wurden mir beim Einkleiden auf der Kammer nicht übergeben.

Oder wie sehen sie das ?

Oder besser noch woher rühren diese Abstreifungen auf diesen beiden Gegenständen ? Also dem Pulsmesser und den Arbeitshandschuhen......hätten sie da eine Erklärung parat ? Ich bin offen für jede haltbare Erklärung.

 

Ein Sachverständiger und die Strafkammer sahen es durchaus als möglich an, dass der Schmauch auf der Bundeswehrhose aus der Bundeswehrzeit sein konnte. Für diesen Fall hätten "als sogenannte Sekundärübertragung auf dem Pulsmesser bzw. auf den Arbeits-/Gartenhandschuhen nachgewiesenen Schmauchspuren gegebenenfalls solchermaßen erklärt werden könnten, vielleicht sogar müssten."(S.179 UA) Danach hätte also der Schmauch durch Abstreifung von der Bundeswehrhose auf diese Gegenstände gelangt sein können, vielleicht sogar müssen.

"Theoretisch sei jedoch auch denkbar und damit nicht auszuschließen, dass der Täter bzw. Angeklagte an Waffen ausgebildet worden sei, die diese Zusammensetzung beinhalten, so dass Schmauchspuren bis heute vorhanden sein könnten." (S. 174 UA)

Diese Möglichkeit sahen Gericht und Sachverständige erst durch den Beschusstest fehlerhaft für widerlegt an.

Kritischer Beobachter schrieb:

Ich war zwar viele Jahre früher bei der BW,aber Gartenhandschuhe und Pulsmesser wurden mir beim Einkleiden auf der Kammer nicht übergeben.

Oder wie sehen sie das ?

Oder besser noch woher rühren diese Abstreifungen auf diesen beiden Gegenständen ? Also dem Pulsmesser und den Arbeitshandschuhen......hätten sie da eine Erklärung parat ? Ich bin offen für jede haltbare Erklärung.

 

Tatsache ist, dass es sich lt. Gutachter nicht um Spuren handelt, die unmittelbar beim Schießen entstanden sein können.  Daraus den Schluss zu ziehen, sie seien Beweise für die Ermordung der Tolls durch den AD ist aber  nicht statthaft. Auch deshalb nicht, weil eine Schmauchspur eingebackenes Kalium enthält. Aber vor allem aus einem anderen Grund: Weil der Staat in der Nachweispflicht ist! Vielleicht hatte Darsow ja sein ganzes Leben lang - bis zur  Inhaftierung - in deutschen Wäldern herumgeballert, was das Zeug hielt - und dennoch dürfte man ihn deshalb nicht als Mörder der Tolls verurteilen, nicht wahr?

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@ Joe Bode

Diese Schießübungen,sind in der Tat durch nichts zu belegen, genau wie die Art der Befestigung die man gewählt haben könnte um den Dämpfer auf den Lauf zu befestigen.

Getroffene Anmerkungen dazu im Urteil,halte ich auch dür sehr gewagt.

Maximal soll es den betriebenen Aufwand in der Tatvorbereitung kennzeichnen,oder aber den unrühmlichen Nachstellversuch der Polizei etwas kaschieren.

Aber leider sind auch dies keine Gründe einem WAA Nahrung zu geben. Da die Kammer es lediglich in den Raum gestellt hat,dies aber nicht als gesichert ansieht,dennoch diese Möglichkeit auch nicht ganz aus den Augen verliert.

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@ Kritischer Beobachter

Das Thema lautet: "... ein weiteres Fehlurteil?".

Es geht hier also nicht (nur) um Wiederaufnahmegründe, sondern darum, ob das Urteil insgesamt haltbar oder nicht haltbar (Fehlurteil) ist.

Dazu gehört neben dem Ergebnis auch die Begründung des Urteils, die - soweit bisher ersichtlich - für weit mehr Kritik sorgt, als es solch einem (Lebenslang-)Urteil gut tut.

Ein gutes Strafurteil liest man bis zum Ende durch und sagt sich dann: Ja, das verstehe ich, es ist nachvollziehbar, Zweifel bleiben nicht, das kann so stehen bleiben.

Hier ist das ganz anders, und das ist nicht gut.

Die Richter sollen das Urteil auch nicht für sich oder andere "Spezialisten" schreiben, sondern für den Angeklagten, der es verstehen soll. Die vorliegende Diskussion ist ein Spiegelbild für die Verständnis(un)fähigkeit des Urteils.

So gesehen ist die Ausgangsfrage eigentlich schon beantwortet: Das Urteil ist auf jeden Fall grottenschlecht, und als solches vielleicht schon ein Fehlurteil. Wenn es mit entsprechend schwacher Begründung zum Freispruch gekommen wäre, könnte man das noch eher ertragen, aber so?

 

 

4

@Joe Bode

Ich habe das Thema schon begriffen,verkenne aber daran nicht das man hier über reine Indizen zu einem Urteil finden musste.

Belastende Aussagen von Zeugen wie Arbeitskollegen,

Nachbarn,Polizei beziehe ich da gar nicht mal mit ein.

Was uns allen fehlt sind die Hauptakte nebst Nebenakten um wirklich den letztendlichen Einblick in die Sache zu haben.

Auch die Anklageschrift ist da nicht ohne Bedeutung,denn diese ist ja überhaupt erst der Grund die HV zu eröffnen,weiter fehlen mögliche Beweisanträge die gestellt wurden und deren mögliche Ablehnungsgründe.

Aus diesen Gründen alleine schon werde ich es nicht als Fehlurteil bezeichnen.

Mir hat sich das Urteil ergründet,so wie es hier vorliegt,mehr nicht.  

Sollten da erhebliche Mängel sein,die einen Freispruch nachziehen,dann wird dieser auch getroffen werden.

Oder halt eben nicht,wenn das Urteil erhebliche Mängel nicht aufweist,man wird sehen.

0

Exzentriker schrieb:

Nochmal:

 

Es ist in Netzwerken möglich, dass man sich parallel mehrfach unter vdem selben Account anmeldet!

Siehe:

http://www.administrator.de/forum/doppelte-anmeldung-der-benutzer-im-net...

 

Damit war es zwingend unmöglich, zu irgendeinem Zeitpunkt auszuschließen, dass irgendwer anders, eventuell sogar parallel zum echten Andreas Darsow, unter Andreas Darsow surfte.

Dass der Systemadmin einen alten privat Laptop mit XP und IE6 einsetzte, um sich zusätzlich zu seinem Firmen-PC  ins Netz einzuloggen, liegt dabei nahe: Einen solchen dürfte er "über" gehabt haben, und ein solcher war, wenn etwas schief ging, schnell wieder neu zu installieren.

ZUdem wird der Systemadministrator gewusst haben, welche Systeme alle anderen hatten, und wenn er glaubhaft unter Fremdnamen surfen wollte, dann war es eben auch sinnvoll, dass er einen Rechner mit der Configuration hatte, die der des Darsows-Rechners entsprach.

 

Mir erscheint die Sache nicht koscher: Wäre Darsow der Mörder, müsste er fast perfekt gemordet haben: Keine Spuren von ihm am Tatort, keine Zeugen. Dabei gab es doch Nachbarn, die frühmorgens gelegentlich den Toll sahen / ihm begegneten, weil sie selbst einen Spaziergang machten oder was auch immer.

Und dann sollte Darsow so blöd gewesen sein, eine rückverfolgbare Spur zu legen, um an eine Bauanleitung für einen Schalldämpfer zu kommen?

 

Alternativ denkbar wäre es immerhin, dass andere eine solche Spur legten, um Darsow falsch zu belasten.

3

Ich habe mir das Urteil durchgelesen inzwischen.

Die Indizienkette ist rund und schlüssig.

Die Indizien können nur Ihrer Einzelkeit als Zufall wegdiskussiert werden.

Es wurde der richtige verurteilt.

Lob an den deutschen Rechtsstaat und den Richter Wagner für diese ausgezeichnete Arbeit.

Diesen Fall mit Mollath oder Peggy gleichzusetzen. Abenteuerlich bis humoristisch

 

Ich habe den Eindruck viele beziehen ihre Informationen gar nicht aus dem Urteil , sondern nur aus zusammenhanglosen Beiträgen aus dem Internet oder den Medien

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Wagnerfan schrieb:

Ich habe mir das Urteil durchgelesen inzwischen.

Die Indizienkette ist rund und schlüssig.

Die Indizien können nur Ihrer Einzelkeit als Zufall wegdiskussiert werden.

Es wurde der richtige verurteilt.

Lob an den deutschen Rechtsstaat und den Richter Wagner für diese ausgezeichnete Arbeit.

Diesen Fall mit Mollath oder Peggy gleichzusetzen. Abenteuerlich bis humoristisch

 

Ich habe den Eindruck viele beziehen ihre Informationen gar nicht aus dem Urteil , sondern nur aus zusammenhanglosen Beiträgen aus dem Internet oder den Medien

 

Ich habe dasUrteil ebenfalls gelesen.

Die indizienkette mag Juristen rund und schlüssig erscheinen.

Mit elementaren Gesetzen der Logik lässt sich das nicht in Einklang bringen.

Evtl. juristische Logik?

3

@ Wagnerfan #46:

Wenn Sie die Diskussion auch nur ansatzweise verfolgt hätten, dann wüssten Sie, dass gerade das Urteil das Problem ist: es lässt aus der Beweisaufnahme Zeugenaussagen, die der damaligen Berichterstattung zu entnehmen sind, weg und bezieht Angaben aus den Ermittlungen ein, die nicht Gegenstand der HV waren. Darüber hinaus ist es mit sachlichen (Flüchtigkeits?)Fehlern gespickt. 

Sich auf das Urteil als einzige Erkenntnisquelle zu berufen ist daher so sinnvoll wie sich alleine auf den Text "Verfassung und Verfassungsvertrag" zu verlassen um festzustellen, ob darin Plagiate enthalten sind.

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