Morgen beginnt der Verkehrsgerichtstag...
von , veröffentlicht am 28.01.2014...da lohnt sich nochmals ein Blick auf die Themen hier. Ich tippe mal, dass - auch wenn die anderen Arbeitskreise gar nicht so uninteressant, weil praxisnah klingen - das Thema MPU im Arbeitskreis V sehr kontrovers diskutiert werden wird. Da wird es sicher auch einmal wieder um die Anfechtbarkeit der MPU-Anordnung gehen und die Frage, warum es hiergegen keinen unmittelbaren Rechtsschutz gibt. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse!
Ach so, falls es Blogleser interessiert. Ich selbst bin nicht beim VGT.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenKlaus Weber kommentiert am Permanenter Link
Zu diesem Thema habe ich mich aktuell in der "Zeitschrift für Verkehrssicherheit", ZVS, Heft 4/2013, unter der Überschrift
"Zum Rechtsschutz gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens"
geäußert.
Im Ergebnis komme ich zu der von der Rechtsprechung gestützten Auffassung, dass eine sog. isolierte Anfechtung insbes. einer MPU-Anordnung nicht mgölich ist.
Klaus Weber
www.hansklausweber.de