Kleine Geschichte des "Tags der Arbeit"

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 01.05.2013
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht1. MaiTag der Arbeit1|4241 Aufrufe

Zum 100. Jahrestag des Sturms auf die Bastille trafen sich am 14. Juli 1889 Sozialisten und Gewerkschaftler aus vielen Staaten der Erde in Paris. Sie schlossen sich der Forderung des US-amerikanischen Gewerkschaftsbundes an, den 1. Mai 1890 als Tag der internationalen Arbeiterbewegung zu begehen. Von einer Wiederholung oder Institutionalisierung war zunächst keine Rede. In Deutschland beteiligten sich etwa 100.000 Arbeiter an den (natürlich verbotenen) Streiks, Demonstrationen oder (zur Umgehung des Verbots) "Maispaziergängen". Eine feste Tradition konnte sich jedoch zunächst nicht entwickeln.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde dann der 1. Mai zum Feiertag erklärt, allerdings nur für das Jahr 1919. Für eine dauerhafte Anerkennung als Feiertag gab es keine politische Mehrheit. Die kam erst 1933 zustande - ausgerechnet das NS-Regime erhob den 1. Mai zum "Feiertag der nationalen Arbeit". Die Gewerkschaften erkannten die perfide Täuschung nicht und feierten bis zum Morgengrauen - dann kamen SA und SS, besetzten die Gewerkschaftshäuser, nahmen die führenden Köpfe der Arbeiterbewegung fest oder ermordeten sie sogleich. Kurz vor Kriegsende, am 1. Mai 1945, konnten in den von den Alliierten besetzten Gebieten Deutschlands die ersten "freien" Maifeierlichkeiten stattfinden, die von überlebenden Sozialdemokraten und Gewerkschaftern organisiert worden waren. Im April 1946 bestätigte der Alliierte Kontrollrat den 1. Mai als Feiertag.

Eine ausführliche Darstellung der Geschichte des 1. Mai findet sich auf den Internetseiten des DGB.

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1 Kommentar

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Schön, wie weitschweifend der Maifeiertag nach dem Feiertagsgesetz NRW heißt:

der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde.

 

 

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