Unterhalt und Hundehalt(ung)
von , veröffentlicht am 25.01.2013
Die Aufwendungen für einen Hund können zum Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehören, sind aber in der Regel in der Unterhaltsquote des verfügbaren Einkommens enthalten.
OLG Düsseldorf NJW 1998, 616
Schönes Wochenende allerseits
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenGast kommentiert am Permanenter Link
Wow, Hund als ehebedingter Nachteil, was kommt den noch...
Michael kommentiert am Permanenter Link
@Gast,
im Vergleich zu dem Urteil des BGH, das einer Frau Mehrbedarf für ein Pferd zuspricht, dass gar nicht existiert, ist das ja noch harmlos.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Es ging doch in der Entscheidung nicht darum, ob ein Hund ein ehebedingter Nachtteil ist, sondern um die Bedarfsfeststellung