Unterhalt und Hundehalt(ung)

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 25.01.2013
Rechtsgebiete: Familienrecht3|2672 Aufrufe

 

Die Aufwendungen für einen Hund können zum Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehören, sind aber in der Regel in der Unterhaltsquote des verfügbaren Einkommens enthalten.

OLG Düsseldorf NJW 1998, 616

 

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3 Kommentare

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@Gast,

im Vergleich zu dem Urteil des BGH, das einer Frau Mehrbedarf für ein Pferd zuspricht, dass gar nicht existiert, ist das ja noch harmlos.

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Es ging doch in der Entscheidung nicht darum, ob ein Hund ein ehebedingter Nachtteil ist, sondern um die Bedarfsfeststellung

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