BAG sieht offenbar keine "vernünftigen Zweifel an der Tariffähigkeit der Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit"

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 25.01.2013

 

Kürzlich war an dieser Stelle über einen Beschluss des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (vom 20. 3. 2012 – 22 Sa 71/11) berichtet worden, mit ein Rechtsstreit um eine Differenzvergütung unter dem Gesichtspunkt des equal pay wegen Zweifeln an der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften in der Zeitarbeit ausgesetzt worden war. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) weist jetzt in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das BAG diese Zweifel nicht teilt und den Beschluss des LAG mit Entscheidung vom 19.12.2012 aufgehoben hat. Der Beschluss ist unter dem Aktenzeichen 1 AZB 72/12 ergangen und bislang noch nicht veröffentlicht worden. Laut iGZ finde sich in der Begründung der BAG-Entscheidung der Satz: „Es ist nicht ersichtlich, dass an der Tariffähigkeit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit vernünftige Zweifel bestehen.“

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