BVerwG: Abgelehnte FE-Erteilung löscht nicht die Punkte
von , veröffentlicht am 01.10.2012Wäre ja auch tatsächlich komisch, wenn es anders wäre. Durch viele juristische Newsletter läuft gerade eine Entscheidung des BVerwG welches entschieden hat, dass die Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister in entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG führt.
Die Pressemitteilung des BVerwG hier - BVerwG, Urteil vom 27. 9 2012 - 3 C 33.11
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenMeinName kommentiert am Permanenter Link
Und warum heißt es dann in der Überschrift "BVerfG"?
Carsten Krumm kommentiert am Permanenter Link
Oh - danke "MeinName". Ich habe es korrigiert. Für die Leser, die den Fehler nicht gesehen haben: Ich hatte in der Überschrift BVerfG statt BVerwG geschrieben....