Der faule fast Schwiegersohn

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 27.09.2012
Rechtsgebiete: Familienrecht3|5110 Aufrufe

Die Tochter (24, 2 Kinder, in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebend) befindet sich noch in Ausbildung und nimmt ihren Vater auf Zahlung von Unterhalt in Höhe von 670 € in Anspruch. Der Lebensgefährte der Tochter und Vater der Kinder ist 27 und holt auf dem zweiten Bildungsweg sein Abitur nach.

In einem Schriftsatz an das Gericht äußert der Vater:

Grund dieses Rechtsstreits insgesamt ist lediglich der Umstand, dass der Lebensgefährte der Antragsstellerin schlicht zu faul ist, zu arbeiten. Diese Realität muss einmal beim Namen genannt werden. Aus diesem Grund ist er stets bemüht, sich anderweitig um Geld zu kümmern. Hierzu gehört es eben auch, die Angehörigen der Antragsstellerin mit völlig ungerechtfertigten Forderungen zu überziehen.

Der Lebensgefährte fühlt sich dadurch in seiner Ehre gekränkt und verklagt den Vater auf Widerruf und Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500 €.

Das AG Königs Wusterhausen hat die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis als unzulässig abgewiesen.

Im Kampf um das Recht dürfe ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen , um seine Rechtsposition zu unterstützen

Die Äußerung sei auch nicht leichtfertig wider besseren Wissens aufgestellt worden, denn angesichts des Alters und bisherigem Werdegang des Klägers müsse die - hier polemisch überspitzte - Frage erlaubt sein, ob der Kläger nicht vorrangig gehalten ist, den Lebensunterhalt für seine Familie zu verdienen, anstatt sein Recht auf Bildung wahrzunehmen, wie er in der mündlichen Verhandlung dargelegt hat.

 

AG Königs Wusterhausen vom 11.04.2012 - 20 C 569/11

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3 Kommentare

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Man findet in Schriftsätzen von Rechtsanwälten häufig Dummschwätzerei und Polemik. Für micht hat die Angelegenheit einen üblen Beigeschmack. Die Tochter des Vaters ist schon 24 Jahre und könnte auch schon eine Ausbildung abgeschlossen haben. Aber hier traut sich der Anwalt nicht festzustellen, dass diese zu faul ist.

Die Tochter muss nicht zwingend faul sein. Sie hat 2 Kinder und ist (erst) 24. Wenn ich jetzt mal die mögliche Elternzeit berücksichtige, wäre es jedenfalls kein übermäßiger Zeitraum. Trotzdem kann man natürlich generell fragen, warum man Kinder in die Welt setzt, ohne eine finanzielle Grundlage zu haben. Das bezieht sich dann auf beide Eltern. Ein solches Verhalten finde ich nicht ausreichend verantwortungsbewusst. Aber das ist sicherlich Ansichtssache.

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PH,

ich sehe das differenzierter. Zunächst einmal hat es einen gerechten Grund, dass die Deutschen faktisch am Aussterben sind, eben weil sie kaum Kinder bekommen. Die Gründe für letzteres werden nahezu immer genau so angegeben: keine finanzielle Sicherheit, keiner Karriere u.ä.

Eine Frau hat ihre fruchtbarste Lebenszeit im Alter von 18 bis 27 Jahren. Bekommt eine Frau erst mit 30 ein Kind, so ist sie aus medizinischer Sicht eine Spätgebärende. Das allein zeigt, dass die Zeit, in der Ausbildungen gemacht werden, natürlicherweise die Zeit des Kinderkriegens ist. Den Frauen in Deutschland wird es beinahe unmöglich gemacht, wahrhafte Mütter zu sein. Es gilt als Freiheit und Fortschritt, dass sie schuften müssen anstatt sich vollumfänglich um ihre Kinder zu kümmern.

Ein Mann sollte normalerweise in der Lage sein, die Grundverpflegung seiner Familie sicherstellen. Andererseits glaube ich, dass er durch ihn daran hindernde Umstände gerechtfertigt sein kann. Letztere könnte u.U. bei einer zeitintensiven Ausbildung der Fall sein (auch Männer altern, und junge, aktive Väter werden immer seltener.) Insbesondere ist mir nicht klar, wieso beispielsweise seine Eltern oder eben die Schwiegereltern die junge Familie nicht finanziell unterstützen wollen können. Es geht doch um ihre eigenen Kinder und Enkelkinder und sollte von daher vollkommen in ihrem Interesse liegen.

Dies sei unabhängig von dem hiesigen Fall genannt; hierbei sind die Eltern nicht einmal verheiratet.

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