Neueinstellungen erfolgen seltener befristet

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 31.05.2012
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtBefristungNeueinstellung2|3407 Aufrufe

Die erfreuliche Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt spiegelt sich auch bei den befristeten Arbeitsverhältnissen wider. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern, wo junge Menschen – wenn es ihnen überhaupt gelingt, einen Arbeitsplatz zu bekommen – sich mit befristeten Arbeitsverhältnissen begnügen müssen, ist die Befristungsquote bei Neueinstellungen in Deutschland vergangenes Jahr signifikant gesunken. Der Anteil der Befristungen an den Neueinstellungen ist von 57 Prozent im Jahr 2010 auf 41 Prozent im Jahr 2011 gesunken, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei im Bundestag. Auch insgesamt sei der Trend positiv: Über alle Altersgruppen hinweg sei der Anteil befristeter Neuverträge von 49 auf 46 Prozent gesunken. Die Zahlen gehen demnach auf Erkenntnisse des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg zurück. In einigen Regionen und einigen Branchen zeichne sich ein Fachkräftemangel ab, sagte IAB-Forscherin Martina Rebien der "SZ". Die Betriebe setzten daher wieder verstärkt darauf, "qualifiziertes Personal zu gewinnen und weniger zögerlich einzustellen". "Es ist denkbar, dass auch deshalb weniger befristet wird", sagte Rebien. Über einen längeren Zeitraum hinweg betrachtet, haben allerdings befristete Neueinstellungen und die Befristungsquote ganz allgemein deutlich zugenommen. Vor diesem Hintergrund sind auch die in dieser Legislaturperiode eingebrachten Entschließungsanträge aller Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag zu sehen, die sich allesamt für die Abschaffung der Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung aussprechen.

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2 Kommentare

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Dann werden eben zentrale, ständige Unternehmensprozesse zu "Projekten" mit 2-jähriger Laufzeit umdefiniert und fertig ist die Gesetzesumgehung.

Hat denn schon mal irgend jemand eine Kontrolle erlebt, ob eine "sachgerechte" Befristung auch tatsächlich eine solche war? Wer eine solche Kontrolle in der Vergangenheit - z.B. durch Analyse der Unternehmensprozesse und Interviews der Eingestellten - dokumentiert belegen kann, dem spendiere ich ein Flasche Champagner.

Wer meldet sich?

Und wer glaubt daran, dass eine Gesetzesvorschrift ohne wirksame Kontrolle etwas wert ist außer dazu, die Leute für dumm zu verkaufen?

Die Kontrolle findet durch die Arbeitsgerichte statt. Der AN, der sich gegen eine gesetzeswidrige Befristung wehrt und Feststellungsklage erhebt, erzwingt schon jetzt eine effektive Kontrolle.

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