Ist das der Anfang vom Ende von Scientology?

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 06.02.2012

Die umstrittene Scientology-Bewegung (zur Rechtsnatur OVG Hamburg NVwZ 1995, 498) ist in Frankreich wegen bandenmäßigen Betrugs zu einer Geldstrafe von insgesamt 600.000 Euro verurteilt worden. Ein Pariser Berufungsgericht bestätigte am 02.02.2012 eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich zwei Unterorganisationen mit illegalen Mitteln bereichert hätten.

 

Die beiden Unterorganisationen sollen u.a. in den 90er Jahren eine Frau dazu verleitet haben, in kurzer Zeit mehr als 21.000 Euro für Bücher, Medikamente und Kurse zur Lebensbewältigung auszugeben.

 

Neben Scientology bestrafte das Gericht auch die Drahtzieher der Taten. Zwei Führungspersonen bekamen je eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung und müssen eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro zahlen. 

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9 Kommentare

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Das Urteil ist weder rechtskräftig noch besonders logisch. Die betroffenen Kirchenorganisationen haben bereits Beschwerde beim EGMR eingereicht, und der ist bekanntlich unabhängig. Im Gegensatz zur französischen Justiz, die in diesem Verfahren offen von Regierungskreisen beeinflusst wird.

 

http://www.presse-scientology-hamburg.de/2011/11/stellungnahme-der-scientology-kirche-zur-berufungsverhandlung-im-fall-malton/

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Ein kurioser Gerichtsfall, wenn man bedenkt, dass bereits im Jahr 2006 ein Pariser Untersuchungsrichter nach 7 Jahren gründlicher Recherche das Verfahren aufgrund des Fehlens jeglicher Verfehlungen der Scientology Kirche, des Scientology Buchladens und einzelner Scientologen eingestellt hat. 

 

Deshalb ist davon auszugehen, jetzt nach dem auch der Pariser Kassationshof das Berufungsurteil am 16. Oktober 2013 bestätigt hat, sich die zwei Scientology-Vereinigungen aus Frankreich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) wenden werden.  

Bereits im Jahr 2007 und 2009 hat die Scientology-Kirche bereits erfolgreich gegen die Russische Föderation geklagt und gewonnen. Church of Scientology Moscow v. Russia (application no. 18147/02) und Scientology branches in Surgut and Nizhnekamsk (76836/01 and 32782/03).

 

Frankreich hat bereits im Juli 2012 vor dem Menschenrechtsgerichtshof gegen die Zeugen Jehovas verloren und musste 4,5 Millionen Entschädigung zahlen. Im März 2013 verurteilte der Gerichtshof den französischen Staat erneut; diesmal musste Frankreich mit 3,6 Millionen Euro 3 religiöse Sekten entschädigen.

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"Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht."

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 10

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Dass das Urteil rechtmäßig ist, wurde vom frz. Berufungsgericht festgestellt. Den Vorwurf der Parteinahme, den Sie in Ihrem ersten Kommentar gegen das frz. Berufungsgericht erhoben haben, sollten Sie besser belegen können (kneten Sie mal "Verleumdung", "üble Nachrede" und die Konsequenzen).

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Wenn es  zutrifft, dass das Gericht vom Justizministerium angewiesen wurde mit UNADFI zusammenzuarbeiten, also dem Nebenkläger,  dann ist das ein krasser Verstoß gegen grundlegende  Verfahrensprinzipien. Die Verteidigung spricht von weiteren Unregelmäßigkeiten. Genau das wird vor dem EGMR geprüft werden.

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@ Mark

Sie sollten berücksichtigen, dass es nicht gerade überzeugend ist, in Urteilen die man nicht mag gleich eine Verletzung von Menschenrechten zu sehen, insbesondere wenn man keinerlei Sachangaben dazu macht, worin die Verletzung genau liegen soll. Das ergibt sich i.Ü. auch nicht aus der Pressemitteilung von Scientology, die sich im Großen und Ganzen nur in leerem Geschwafel erstreckt.

Nebenbei: Französische Gerichte sind selbstverständlich unabhängig.

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Das "schlimme" an dem Urteil ist eher, dass Scientology überhaupt massenhaft solchen Druck auf Mitglieder ausüben darf und m.E. unsinnige überteuerte Sachen / Kurse verkaufen darf. Es müssten mehr solcher Urteile geben.

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Ich fasse nochmal zusammen:

 

2006 wurde von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gefordert. Trotzdem kam es zum Prozess, obwohl sich an der Beweislage nichts geändert hatte.

Einflussnahme auf die Richter durch das Justizministerium.

Rechtswidriges Auftreten von UNADFI in der Verhandlung.

Der Verteidigung wurde Akteneinsicht verweigert. (Für sich genommen schon ein rechtswidriger Vorgang)

Einem Angeklagten wurde die Verteidigung verweigert.

 

Hier nochmal der Link:

http://www.scientology-fakten.de/scientology-kirche-frankreich-nimmt-ste...

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