Was ist eigentlich die "Lebensakte"? Wie wird tenoriert/beantragt?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 03.02.2012
Rechtsgebiete: LebensakteVerkehrsrecht2|12018 Aufrufe

Die Lebensakte wird oft nahezu mystifiziert. Also, worum geht es? In OWi-Sachen ist regelmäßig zu prüfen, ob die Eichung eines Messgerätes (die in der Regel durch einen Eichschein nachgewiesen ist) zur Zeit der Messung noch gültig war. Eingriffe/Reparaturen können die Eichung erlöschen lassen. Alle Beteiligten müssen daher prüfen, ob zwischenzeitlich derartige Eingriffe stattgefunden haben. Am einfachsten geht das mittels der Lebensakte (so sie existiert). Bereits die Existenz ist häufig umstritten. Ist eine derartige Akte nicht vorhanden, so kann sie natürlich auch nicht beigezogen werden. Manchmal werden aber auch Akten geführt, die in den Behörden nicht als "Lebensakten" bezeichnet werden. Hier hilft es weiter, die Definition zu kennen:

Lebensakte = Wartungs-/Reparatur/Eichunterlagen des Messgerätes

LG Lüneburg, Beschl. v. 19.07.2011 - 26 Qs 190/11

 

Im Falle eines erfolgreichen Antrags auf gerichtliche entscheidung des Verteidigers müsste sodann z.B. so tenoriert werden:

 

Dem Betroffenen ist über seinen Verteidiger Akteneinsicht bei der zuständigen Gemeinde Biebergemünd in folgende Unterlagen zu gewähren:

o Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes, Typ PoliScanSpeed Mobil des Herstellers Vitronic (Gerätenummer 630033 4209);

o Lebensakte des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes, Typ PoliScanSpeed Mobil des Herstellers Vitronic (Gerätenummer 630033 4209).

AG Gelnhausen, Beschl. v. 14.09.2010 - 44 OWi - 2945 Js 13251/10

 

Anträge des Verteidigers müssten entsprechend gefasst werden!

 

 

Näheres hierzu in "Praxishelfer Ordnungswidrigkeitenrecht - Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen"

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2 Kommentare

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Also ich würd ja noch die Definition der Lebensakte mit in den Tenor aufnehmen. Schaden kanns nicht, helfen aber ungemein...

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Also so, oder?!

 

Dem Betroffenen ist über seinen Verteidiger Akteneinsicht bei der zuständigen Gemeinde Biebergemünd in folgende Unterlagen zu gewähren:

o Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes, Typ PoliScanSpeed Mobil des Herstellers Vitronic (Gerätenummer 630033 4209);

o Lebensakte des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes bzw. Wartungs-/Reparatur/Eichunterlagen des Messgerätes, Typ PoliScanSpeed Mobil des Herstellers Vitronic (Gerätenummer 630033 4209).

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